pqsg mobil
Start Index Impressum
Diese Seiten wurden für Smartphones optimiert. Für die PC-Version klicken Sie bitte hier.

Standard "Informationsweitergabe" (ambulante Pflege)

Anders als in der stationären Pflege ist der Austausch von Informationen in Pflegediensten eine organisatorische Herausforderung. Schließlich lässt sich nicht kurzfristig eine Dienstbesprechung ansetzen, wenn die Pflegekräfte im ganzen Stadtgebiet verstreut arbeiten.


Standard "Informationsweitergabe"  (ambulante Pflege)


Definition:

Für die ambulante Pflege ist ein funktionierender Informationsfluss von immenser Bedeutung. Feste Übergaben, wie sie etwa in einem Alten- und Pflegeheim mehrmals täglich stattfinden, kann es in der ambulanten Pflege nicht geben. Die Touren beginnen und enden erfahrungsgemäß zu unterschiedlichen Zeiten. Deshalb haben wir andere Formen der Informationsweitergabe entwickelt.


Grundsätze:

  • Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, alle für seine Arbeit notwendigen Informationen eigenverantwortlich zu beschaffen.
  • Wenn ein Mitarbeiter den begründeten Verdacht hat, dass seine Informationen veraltet oder unvollständig sein könnten, so fährt er mit seiner Arbeit nicht fort, bis er über aktuelle und komplette Informationen verfügt.
  • Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, relevante Informationen allen Mitarbeitern zugänglich zu machen. Dieses geschieht schnellstmöglich und umfassend.
  • Persönliche Abneigungen dürfen niemals zu bewusst falschen oder unvollständigen Informationsweitergaben führen.

Ziele:

  • Innerhalb des Teams existiert eine offene und konstruktive Informationskultur. Das bedeutet:
    • Alle Mitarbeiter verfügen stets über alle Informationen, die sie für die tägliche Pflege benötigen.
    • Relevante Änderungen und Entwicklungen innerhalb des Pflegedienstes werden allen Mitarbeitern zeitnah mitgeteilt.
    • Wichtige Änderungen des Gesundheitszustandes unserer Patienten oder Anpassungen der medizinischen Therapien werden zeitnah allen Mitarbeitern mitgeteilt.
    • Die Pflegeplanungen basieren stets auf aktuellen und vollständigen Informationen.
  • Unsere Patienten erhalten eine optimale Pflege und Betreuung. Sie und ihre Angehörigen sind mit unserer Arbeit zufrieden.
  • Unsere Informationsweitergabe entspricht den gesetzlichen Vorgaben.

Vorbereitung:

  • Neue Mitarbeiter werden sorgfältig in unser System zur Informationsweitergabe eingearbeitet.
  • Änderungen in unserem System zur Informationsweitergabe werden bereits im Vorfeld mit allen Mitarbeitern besprochen und auf die Praxistauglichkeit überprüft.

Durchführung:

Übergabebuch:

Wir verwenden für Informationen, die unsere Patienten betreffen, sowie für interne organisatorische Dinge ein Übergabebuch. Jeder Mitarbeiter, der Informationen an einen Kollegen weitergeben möchte, ohne dass er ihn persönlich trifft, trägt in das Übergabebuch ein. Solche Informationen können beispielsweise sein:

  • Änderung der Anfangszeit des Pflegeeinsatzes aufgrund privater Termine der Patienten
  • Erinnerung an Geburtstage von Patienten
  • Veränderungen im Dienstplan usw.
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, direkt nach Dienstantritt das Übergabebuch zu lesen.

Dienstbesprechungen:

In unserem ambulanten Dienst finden einmal monatlich Dienstbesprechungen statt. Es wird eine Teilnehmerliste geführt. Die Ergebnisse werden in einem Protokoll schriftlich festgehalten. Die Mitarbeiter, die an der jeweiligen Dienstbesprechung nicht teilnehmen konnten, sind verpflichtet, das Protokoll schnellstmöglich zu lesen und dann mit Handzeichen abzuzeichnen. Inhalte der Dienstbesprechungen sind u.a.:

  • Informationsaustausch über die Pflege- und Betreuungssituation
  • Veränderungen und besondere Ereignisse bei den Patienten
  • Pflegeprozess
  • Besprechung von organisatorischen und personellen Angelegenheiten, die die Mitarbeiter betreffen

Informationsfächer:

Jeder Mitarbeiter verfügt über ein eigenes Informationsfach, in dem wichtige Dokumente für ihn hinterlegt werden. Direkt nach Dienstantritt sowie nach Dienstende sollte jeder Mitarbeiter sein Fach kontrollieren.


Schwarzes Brett:

Parallel zu den Informationsfächern verfügen wir über ein Schwarzes Brett, an dem wir Informationen weitergeben wie etwa Merkblätter, Auszüge aus Zeitschriften usw. Die Informationen am Schwarzen Brett sind tendenziell weniger wichtig als jene in den Informationsfächern. Daher müssen die Aushänge nicht abgezeichnet werden.


Informationsschreiben:

In regelmäßigen Intervallen informieren wir unsere Mitarbeiter über relevante Daten zur Unternehmensorganisation: Diese werden in den Informationsfächern hinterlegt.

  • Monatlich: Statistik über Anzahl der Patienten sowie die entsprechende Verteilung der Pflegestufen
  • Vierteljährlich: Information über anstehende externe und interne Fortbildungen
  • Vierteljährlich: Veränderungen bei externen Partnern, wie etwa bei Hausärzten, Seelsorgern oder Sozialarbeitern

Informelle Kommunikation:

Zusätzlich zu den formellen Kommunikationskanälen nutzen wir einige weitere Möglichkeiten zur Informationsweitergabe. Diese dienen allerdings vornehmlich der sozialen Interaktion und Verbesserung des Betriebsklimas.

  • Bistroecke im Pflegedienstgebäude für Pausen
  • Gemeinsame Freizeitaktivitäten wie etwa Ausflüge

Pflegedokumentation:

In der Pflegedokumentation werden ausschließlich Informationen weitergegeben, die die Pflege und Betreuung des Patienten betreffen. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die Pflegedokumentation gewissenhaft zu führen und vor Beginn der Pflege und Betreuung die Pflegedokumentation einzusehen.


Nachbereitung:

Ggf. aufgetretene Probleme werden im Qualitätszirkel thematisiert.


Dokumente:

Pflegedokumentation, Übergabebuch, Protokoll Dienstbesprechungen


Qualifikation / Verantwortlichkeit:

alle Pflegekräfte