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Standard "Verhalten bei zerebralen Krampfanfällen"

Ein zerebraler Krampfanfall ist nicht nur für den Betroffenen selbst ein einschneidendes Ereignis. Auch Pflegekräfte sind angesichts der dramatischen Symptome oftmals wie paralysiert. Dabei sind die ersten Minuten entscheidend, um den Erkrankten vor Folgeschäden zu schützen.


Standard "Verhalten bei zerebralen Krampfanfällen"


Definition:

  • Ein zerebraler Krampfanfall wird durch eine Fehlfunktion von Nervenzellen im Gehirn ausgelöst. Es kommt zu einer krankhaften Steigerung der Aktivität im Zentralnervensystem. Dieses führt zu plötzlichen, starken und ungewollten Serien von Muskelkontrakturen.
  • Fünf bis zehn Prozent aller Menschen in Deutschland sind anfällig für Krampfanfälle. Die meisten erleiden aber nur sehr wenige Anfälle, i.d.R. nur einen im Leben. Durch das Vermeiden der auslösenden Faktoren kommt es zu keinem erneuten Anfall. Diese Betroffenen sind also nicht behandlungsbedürftig.
  • Von zentraler Bedeutung ist die Epilepsie, eine neurologische Erkrankung, an der 500.000 Menschen in Deutschland leiden.
  • Krampfanfälle zählen aber auch zum Symptombild verschiedener anderer Gesundheitsstörungen, etwa Urämie (terminale Niereninsuffizienz), Entzugssyndrom oder Neurosen (als psychogene Krämpfe). Auch Hirntraumata, etwa als Folge eines Schlaganfalls oder nach Hirnblutungen, können Krampfanfälle auslösen.
  • Bei lang anhaltenden oder sich in kurzer Zeit wiederholenden Krampfanfällen kann Lebensgefahr bestehen (sog. "Status epilepticus"). Insbesondere kann es zum Hirnödem oder zum Atem- und Kreislaufstillstand kommen. Die Letalität liegt bei fünf bis zehn Prozent.
  • Bei langjährigen Anfallsleiden kommt es bei vielen Betroffenen zu Wesensveränderungen oder zum Hirnleistungsabbau. Dieses ist vor allem die Folge der wiederholten Hirnmangeldurchblutung. Daher ist es wichtig, dass der Bewohner frühzeitig und konsequent medikamentös behandelt wird. Der Veränderungsprozess im Gehirn kann so gestoppt oder zumindest verlangsamt werden.
  • Die Mehrzahl der Epilepsie-Erkrankten kann durch eine gute medikamentöse Einstellung eine Anfallsfreiheit erlangen. Allerdings führen viele Wirkstoffe zu Müdigkeit, Konzentrationsstörungen, Gewichtszunahme, Schwindel oder zu einem feinschlägigen Tremor. Es ist daher wichtig, einen Medikamentenspiegel im Blut zu erreichen, der einerseits Krampfanfälle wirksam unterbindet, gleichzeitig jedoch möglichst wenige Nebenwirkungen zeigt.
  • Ein Krampfanfall muss unterschieden werden von einer Hyperventilationstetanie ("Hyperventilation") sowie von Muskelkrämpfen.

Grundsätze:

  • Das wichtigste pflegerische Mittel ist ruhiges besonnenes Handeln.
  • Ein einzelner Anfall ist für den Bewohner zumeist nicht gefährlich, wenn er von Pflegekräften vor Verletzungen geschützt wird.

Ziele:

  • Der Bewohner wird während des Krampfanfalls vor Verletzungen geschützt.
  • Die Ursache des Krampfanfalls wird korrekt erkannt.
  • Durch eine genaue Erfassung und Dokumentation der Anfälle werden die medizinische und insbesondere die medikamentöse Therapie unterstützt.
  • Die Würde des Bewohners wird geschützt.

Vorbereitung:

allgemeine Maßnahmen

  • Die richtigen Maßnahmen bei einem Krampfanfall werden regelmäßig im Rahmen der Erste-Hilfe-Ausbildung thematisiert.
  • Wir stellen sicher, dass der Bewohner die verschriebenen Medikamente konsequent einnimmt. Ein plötzliches Absetzen der Arzneimittel erhöht das Risiko eines Status epilepticus.
  • Wir bitten den Arzt um eine Bedarfsmedikation. Er muss festlegen, ab welcher Krampfstärke und ab welcher Krampfdauer die Bedarfsmedikation verabreicht werden soll.
  • Der Bewohner soll ggf. selbstständig ein Anfallstagebuch oder einen Anfallskalender führen. Hier werden eigene Beobachtungen und mögliche Auslöser dokumentiert, also z.B. Schlafmangel, Alkoholkonsum usw. (Hinweis: Ein solches Dokument ist genau genommen eine Doppeldokumentation, fördert jedoch die Sensibilität des Bewohners für die eigene Erkrankung.)

vorbereitende Schutzmaßnahmen

  • Wenn ein Bewohner gehäuft Krampfanfälle erleidet, treffen wir verschiedene Maßnahmen zu seinem Schutz.
  • Wir bitten den Bewohner uns mitzuteilen, wenn er eine sog. "Aura" erlebt, also eine Veränderung der Gefühls-, Geruchs-, Geschmacks- und Lichtwahrnehmung.
  • Manche Bewohner zeigen Tage oder Stunden vor dem Anfall Verhaltensauffälligkeiten wie etwa Schwindel, Reizbarkeit, Unruhe oder Apathie. Dazu kommen oft Schlafstörungen, Angstzustände, Übelkeit oder Kopfschmerzen. Manche Betroffene sind in der Lage, diese Zeichen richtig zu deuten. Sie spüren also den nahenden Anfall.
  • Der Betroffene sollte ein Zimmer nahe dem Dienstzimmer bewohnen. Sein Zustand wird engmaschiger überwacht, als dieses bei einem gesunden Bewohner erforderlich wäre.
  • Gegenstände, die ein hohes Verletzungsrisiko beinhalten, werden aus dem Zimmer des Bewohners entfernt. Dies gilt etwa für scharfkantige Möbelstücke.
  • Sofern der Bewohner damit einverstanden ist, wird in den Ruhezeiten das Bettgitter hochgefahren. Ggf. wird ein gepolstertes Bettgitter angebracht.

Durchführung:

Versorgung während des Anfalls

  • Wenn der Bewohner noch steht, wird er vorsichtig auf den Boden mobilisiert. Er wird während des gesamten Anfalls dort belassen. Der Bewohner wird nicht in sein Bett gebracht.
  • Der Kopf wird auf eine Decke oder auf ein Kissen gelegt.

  • Gegenstände im Umkreis des Bewohners werden weggeräumt, etwa Stühle, Beistelltische usw. (siehe Bild)
  • Der Bewohner wird von gefährlichen Bereichen weggezogen, etwa von Heizungskörpern oder von Treppenabsätzen. Der Bewohner wird dabei von hinten am Kopf und am Schulterbereich gefasst.
  • Die Pflegekraft blickt auf die Uhr. (Hinweis: Dieses ist wichtig, um die Dauer des Anfalls zu erfassen. In der Hektik wird es aber allzu leicht vergessen.)
  • Es besteht die Gefahr, dass die Zunge zurückfällt und die Atmung erschwert. Falls möglich wird dem Bewohner daher eine Mullbindenrolle, ein zusammengerolltes Taschentuch  oder ein Guedeltubus zwischen die obere und die untere Zahnreihe geschoben. Dabei muss behutsam vorgegangen werden. Ein gewaltsames Öffnen der Zahnreihen ist für Pflegekräfte wie den Bewohner gleichermaßen gefährlich. (Der Punkt ist umstritten: Einige Mediziner empfehlen nichts zwischen die Zähne zu schieben, da das Verletzungsrisiko für beide Parteien nur noch erhöht wird.)
  • Eine Pflegekraft beobachtet den Anfallstyp und die Dauer. Diese Informationen sind später wichtig, um die Diagnose und Therapie darauf einstellen zu können.
  • Dem Bewohner werden während eines Anfalls keine oralen Medikamente oder sonstige Flüssigkeiten eingegeben. Es besteht eine hohe Aspirationsgefahr.
  • Die krampfenden Arme und Beine werden nicht festgehalten, da es zu Frakturen oder zu Distorsionen (Verletzung eines Bandes oder einer Gelenkkapsel) kommen kann.
  • Sobald keine Verletzungsgefahr mehr besteht, wird der Bewohner in eine stabile Seitenlage gebracht.
  • Erbricht der Bewohner während eines Anfalls, wird das Erbrochene vorsichtig aus seiner Mundhöhle entfernt. Es besteht Bissgefahr.
  • Neugierige Mitbewohner, die das Geschehen verfolgen, werden aus dem Raum gebeten.
  • Einengende Kleidung wird gelockert.
  • Wir prüfen, ob der Bewohner sein Bewusstsein vollständig oder nur teilweise verloren hat. Wir fordern ihn auf, sich ein einfaches (von uns zufällig gewähltes) Wort einzuprägen, etwa "Haus", "Baum" oder "Tisch". Wenn er dieses Wort nach dem Anfall wiederholen kann, blieb das Bewusstsein zumindest in Teilen erhalten. Dieser Punkt ist wichtig bei der Planung der weiteren Maßnahmen.
  • Der Notarzt wird gerufen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
    • Der Bewohner hat bislang noch nie einen Anfall erlitten.
    • Der Anfall dauerte länger als 10 Minuten.
    • Es kam zu mehreren kleinen Anfällen in enger zeitlicher Abfolge.
    • Die Zahnprothese hat sich gelöst und ist in Rachenrichtung gefallen.
  • Falls eine entsprechende Bedarfsmedikation besteht, werden (ggf. per Rectiole oder als Injektion) krampflösende Arzneimittel verabreicht. (Hinweis: In Fachkreisen wird gestritten, zu welchem Zeitpunkt derartige Wirkstoffe verabreicht werden sollten. Häufig wird die Ansicht vertreten, dass Diazepam© bei einem vereinzelten Krampf nicht gegeben werden sollte, sondern erst bei Krampfserien oder lange anhaltenden Krämpfen.)
  • Der Blutzuckerspiegel wird kontrolliert. Eine Hypoglykämie muss ausgeschlossen werden.
  • Bei schweren Atemstörungen (Zyanose) muss der Bewohner beatmet werden.

Versorgung nach dem Anfall

  • Der Bewohner wird nach dem Ende des Anfalls bis zur Wiedererlangung des Bewusstseins in der stabilen Seitenlage belassen, um eine Aspiration zu vermeiden.
  • Das Bewusstsein, die Atmung und der Kreislauf werden regelmäßig überprüft.
  • Falls es zu Stuhl- oder Urinabgängen kam, wird eine Intimpflege durchgeführt.
  • Erlittene Wunden werden angemessen versorgt. Kleine Platzwunden können mit einer sterilen Kompresse abgedeckt werden.
  • Wenn es zu größeren Verletzungen im Mundraum gekommen ist (Wangen- oder Zungenbiss), wird eine fachärztliche Versorgung angeregt. Bei kleineren Blessuren kann eine Mundspülung ausreichen.
  • Bei Kopfschmerzen kann die Stirn des Bewohners mit Pfefferminzöl eingerieben werden. Sofern es als Bedarfsmedikation verordnet wurde, erhält der Bewohner ein Schmerzmittel.
  • Dem Bewohner wird erklärt, dass er in den nächsten Tagen wegen der Krampfbewegungen mit Muskelkater zu rechnen hat.
  • Dem Bewohner wird Gelegenheit gegeben, sich zu erholen. Er wird während des Schlafens so wenig wie möglich gestört. Mitbewohner werden zu entsprechender Rücksichtnahme aufgefordert.

Nachbereitung:

allgemeine Maßnahmen

  • Die psychosoziale Betreuung des Bewohners wird intensiviert. Als Folge eines Anfalls kann sich beim Bewohner eine depressive Stimmung verfestigen. Viele Betroffene leiden unter einem Gefühl der Hilflosigkeit.
  • Ggf. wird der Kontakt zu einer Selbsthilfegruppe vermittelt.

Dokumentation

Für die Diagnostik und für die Therapie ist es von entscheidender Bedeutung, dass das Anfallsgeschehen möglichst präzise beobachtet und festgehalten wird. Da Pflegekräfte selten das Anfallsgeschehen von Anfang an beobachtet haben, werden ggf. Mitbewohner oder Besucher befragt. Der Verlauf des Anfalls wird dokumentiert. Kriterien dafür sind:

  • Beginn und Ende des Anfalls
  • Initialschrei
  • plötzliches Hinfallen
  • Streckkrampf
  • Atemstillstand für einige Sekunden
  • Zuckungen, Verkrampfungen
  • Zungenbissverletzungen
  • schaumiger Speichel vor dem Mund
  • Stuhl- und Urinabgang
  • anschließender tiefer Schlaf
  • Bewusstlosigkeit
  • fehlende Erinnerung an den Krampf
  • Verletzungen (als Folge von Kollisionen mit dem Mobiliar u.Ä.)

Ursachenforschung

Sofern die Ursache für den Krampfanfall nicht bereits bekannt ist, prüfen wir gemeinsam mit dem Hausarzt, welche Auslöser für den Anfall in Betracht kommen. Etwa:

  • ungewöhnlich hoher Stress
  • Nichteinnahme von Antiepileptika
  • Alkoholmissbrauch
  • Nebenwirkungen von Medikamenten, insbesondere Medikamentenmissbrauch
  • Drogenmissbrauch
  • hohes Fieber
  • übermäßige Sonnenexposition
  • Unterzuckerung
  • Menstruation (bei Seniorinnen naturgemäß kein Faktor mehr)
  • Flackerlicht (defekte Neonröhre o.Ä.)
  • Schlafmangel
Hinweis: Die Auswertung der Ursachen sollte nicht dazu führen, dass der Bewohner mit allerlei Verboten konfrontiert wird. Das Konsum- und das Freizeitverhalten sollten sich nicht ausschließlich danach richten, ob es einen Anfall fördert oder nicht.)

Anpassung der Pflegeplanung

Falls notwendig wird die Pflegeplanung und die weitere Versorgung angepasst.

  • Gemeinsam mit dem Arzt wird die regelmäßige Medikamenteneinnahme verändert. Medikamente werden immer schrittweise abgesetzt.
  • Die Maßnahmen im Rahmen der Sturzprophylaxe werden intensiviert. Insbesondere sollte der Einsatz von Hüftprotektoren erwogen werden.
  • Ggf. wird dem Bewohner empfohlen, einen Schutzhelm zu tragen.
  • Ggf. wird die Anschaffung eines  Assistenzhunds für Epileptiker (sog. "Epilepsiehund") geprüft.

Dokumente:

  • Berichtsblatt
  • Vitaldatenblatt
  • Medikamentenblatt

Verantwortlichkeit / Qualifikation:

  • alle Pflegekräfte