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Standard "Pflege von Senioren mit Läusebefall"

Eine "ins Rollen" gekommene Läuseepidemie lässt sich nur mit großem Aufwand wieder in den Griff bekommen. Zum Gesundheitsproblem kommt dann häufig noch ein Imageschaden. Denn in den Augen vieler Angehöriger ist dieser Parasitenbefall das Ergebnis mangelhafter pflegerischer Hygiene - womit sie häufig genug sogar Recht haben.


Standard "Pflege von Senioren mit Läusebefall"


Definition:

Läuse sind kleine flügellose Insekten. Als Parasiten befallen sie Vögel und Säugetiere. Läuse können ihren kompletten Lebenszyklus auf einem Wirt verbringen. Die Eier, die Läuse ins Fell oder Gefieder ihrer Wirte legen, werden Nissen genannt. Sie werden zumeist durch direkten Kontakt auf den Menschen übertragen. Läuse haben eine Lebensdauer von drei bis vier Wochen. Ohne Nahrung können Läuse - je nach Gattung - bis zu einer Woche überleben. Ihre Eier benötigen eine Mindesttemperatur von rund 22°C. Relevant sind vor allem drei Läusearten:

  • Filzlaus oder Schamlaus (Phthirus pubis). Sie wird rund eineinhalb Millimeter groß und siedelt vor allem an den Schamhaaren, Augenbrauen, Wimpern und Barthaaren. In den Kopfhaaren ist sie fast nie zu finden. Sie überträgt sich zumeist beim Geschlechtsverkehr.
  • Kleiderlaus oder Körperlaus (Pediculus humanus corporis). Sie erreicht eine maximale Länge von 4,5mm. In seltenen Fällen legt sie ihre Eier an Körperhaare, viel häufiger nutzt sie dafür Wollfasern der Kleidung. Sie überträgt sich durch direkten Kontakt. Diese Läuseart kann Rickettsia, Bartonella und Borrelia recurrentis übertragen.
  • Kopflaus (Pediculus humanus capitis). Sie wird knapp über drei Millimeter groß und kann bei jedem direkten Kontakt von einem Menschen zum nächsten übertragen werden. Infektionsquellen sind aber auch gemeinschaftlich benutzte Kopfbedeckungen, Lockenwickler oder kontaminierte Kämme oder Bürsten.

Grundsätze:

  • Eine Läuseinfektion heilt nicht von selbst ab und verschlimmert sich mit der Zeit. Eine Behandlung ist daher unabdingbar.
  • Bereits bei einem begründeten Verdacht auf eine Infektion muss ein Arzt hinzugezogen werden. Es darf nicht bis zu einem eindeutigen Ausbruch gewartet werden.
  • Personen, die Körperkontakt zu einem Betroffenen hatten, sollten untersucht und ggf. ebenfalls behandelt werden.
  • Wir arbeiten eng mit dem Gesundheitsamt zusammen. Alle gehäuft auftretenden Läuseinfektionen werden umgehend gemeldet.
  • Wir arbeiten eng mit dem behandelnden Haus- bzw. Facharzt zusammen. Dessen Anweisungen werden sorgfältig befolgt.
  • Wenn ein Bewohner unvermittelt an (vermeintlichen) Schuppen leidet, denken wir immer auch an die Möglichkeit einer Läuseinfektion.

Ziele:

  • Der Bewohner soll vom Läusebefall befreit werden.
  • Eine Übertragung der Läuseinfektion auf andere Bewohner oder Mitarbeiter soll vermieden werden.
  • Der Bewohner soll die Ansteckungswege kennen und eine Übertragung vermeiden.

Vorbereitung:

  • Unsere Mitarbeiter werden regelmäßig zum Thema Parasitenbefall weitergebildet.
  • Im Fall eines Verdachtes wird nach Rücksprache mit der Pflegedienstleitung der Hausarzt gerufen.
  • Das Formular "Meldung von Infektionen an den Hygienebeauftragten / Hygienekommission" wird ausgefüllt.
 

Symptombeobachtung

Wir achten sorgfältig auf Symptome, die auf einen Läusebefall hindeuten. Ggf. informieren wir den Hausarzt.

  • alle Läusearten: stark gerötete Papeln, die deutlichen Juckreiz auslösen
  • bei Filzläusen: in der Nacht stärkerer Juckreiz und eher bläuliche Flecken
  • bei Kleiderläusen: Bildung von Knötchen

Durchführung:

Informationssammlung

Wenn es einen hinreichenden Verdacht auf Läusebefall gibt, sammeln wir zunächst alle relevanten Informationen. Diese werden dokumentiert und ggf. dem Hausarzt zugänglich gemacht. Von Bedeutung sind:

  • Wann wurde die Infektion zuerst bemerkt?
  • Wo wurden Anzeichen für eine Infektion gefunden? Kopfhaare, Augenbrauen, Schamhaare?
  • Welche Läuseart hat den Bewohner befallen (sofern eine Aussage möglich ist)?
  • Sind Nissen, also Läuseeier, sichtbar? Wo sind sie zu finden?
  • Welche Hautschädigungen sind sichtbar? Kratzspuren, Hautverfärbungen, Wunden?
  • Wo hat sich der Bewohner möglicherweise angesteckt?

Behandlung

Wir behandeln die Läuseinfektion entsprechend den ärztlichen Vorgaben. Eine mögliche Therapie ist:

  • Die trockenen Haare werden mit einem geeigneten läusetötenden Mittel getränkt.
  • Die Einwirkzeit, üblicherweise 30 bis 45 Minuten, wird abgewartet.
  • Wir stellen Essigwasser bereit. Das Mischungsverhältnis beträgt ein Teil Essig und zwei Teile Wasser.
  • Mit dem Essigwasser werden die Nissen von den Haaren gelöst und mit einem engzahnigen Nissenkamm entfernt.
  • Nach 8 bis 10 Tagen wird diese Behandlung erneut durchgeführt.
  • Alle Textilien, mit denen der Bewohner in Kontakt gekommen ist, werden bei mindestens 60°C gewaschen.
  • Textilien, die nicht gewaschen werden können, werden in einem Plastiksack gelagert, bis die Läuse mangels Kontakt absterben. Die Lagerungsdauer ist abhängig von der Läuseart.
  • Alle Bewohner des betroffenen Wohnbereiches sowie alle dort eingesetzten Pflegekräfte werden auf Läusebefall überprüft. Die Kontrolle erfolgt alle zwei Tage. Weitere Wohnbereiche werden per Hausmitteilung um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten.
  • Wenn der infizierte Bewohner körperlichen Kontakt zu Angehörigen hatte, empfehlen wir diesen eine ärztliche Kontrolle.
  • Der erkrankte Bewohner wird gebeten, für die Dauer der Behandlung sein Zimmer nicht zu verlassen. Das Betreten von Gemeinschaftsräumen ist ihm zum Schutz der Mitbewohner untersagt.

Nachbereitung:

  • Erst dann, wenn laut ärztlicher Diagnose kein Infektionsrisiko für andere Bewohner mehr besteht, darf der Bewohner wieder Gemeinschaftsräume betreten.
  • In den folgenden Wochen wird der Bewohner regelmäßig untersucht, um eine erneute Infektion frühzeitig zu bemerken.
  • Zusammen mit dem Hygienebeauftragten prüfen wir, ob Hygienemängel die Infektion ausgelöst oder begünstigt haben. Ggf. wird dieses Problem im Qualitätszirkel thematisiert.

Dokumente:

  • Pflegedokumentation
  • ärztliche Atteste
  • Dokument "Meldung von Infektionen an den Hygienebeauftragten / Hygienekommission"

Verantwortlichkeit / Qualifikation:

  • alle Pflegekräfte