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Standard "Luxation nach einem Sturz"
Nicht jeder Sturz führt zu einer Fraktur. Viele Gelenke
sind lediglich ausgekugelt. Mit einem guten Standard können
Pflegekräfte den Schaden korrekt einschätzen und die Auswirkungen
begrenzen.
Standard "Luxation nach einem Sturz"
Definition:
-
Bei einer Luxation (oder "Verrenkung") handelt
es sich um eine schwere Schädigung eines Gelenks als Folge der Trennung
des Gelenkkopfs von der Gelenkpfanne. In vielen Fällen kommt es dabei
auch zu einer Verletzung der Bänder. Auslöser sind Gewalteinwirkung,
Stürze oder das Überstrecken von Gelenken.
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Luxationen treten insbesondere am
Schultergelenk, am Ellenbogengelenk, an der Kniescheibe, am
Kiefergelenk sowie am Hüftgelenk auf.
Grundsätze:
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Eine Luxation ist eine erhebliche
Gelenkschädigung und darf nicht unterschätzt werden.
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Jede vermeintliche Luxation könnte tatsächlich
eine Fraktur sein.
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Schmerzäußerungen des Bewohners werden stets
ernst genommen.
Ziele:
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Eine Luxation wird zeitnah und korrekt erkannt.
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Eine Fraktur wird ausgeschlossen.
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Das Gelenk wird wieder reponiert (eingerenkt),
ohne dass Gefäße und Nerven zusätzlich geschädigt werden.
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Die Schmerzbelastung und der mentale Stress
werden auf ein Minimum reduziert.
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Das Gelenk erlangt so schnell wie möglich die
Beweglichkeit zurück.
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Komplikationen werden rechtzeitig erkannt und
korrekt behandelt.
Vorbereitung:
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Wir achten auf die typischen Symptome, die für
eine Luxation sprechen:
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Der Bewohner klagt über Schmerzen, insbesondere
über Bewegungsschmerz und über Druckschmerz.
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Das betroffene Gelenk befindet sich in
Schonhaltung und ist nicht oder nur teilweise funktionsfähig.
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Bewegungen des Gelenks führen zu Geräuschen.
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Im Bereich des betroffenen Gelenks sind
Hämatome und Schwellungen sichtbar.
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Das Gelenk befindet sich in Fehllage und ist in
der Form verändert. Bei einer Schulterluxation zeigt sich i.d.R. eine
laterale Delle am Oberarm (siehe Bild).
Durchführung:
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Das Gelenk wird ruhiggestellt. Bei einer
Schulterluxation wird das Gelenk mit zwei Dreieckstüchern versorgt.
Eines davon trägt den Arm. Das andere Tuch fixiert den Arm am
Oberkörper.
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Wir legen einen Kälteträger auf das betroffene
Gelenk.
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Die Ruhigstellung und die Kühlung erleichtern
die spätere Einrenkung durch den Arzt.
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Der Bewohner wird zu einem Arzt oder in ein
Krankenhaus gefahren. Dieses erfolgt zeitnah, da Nerven und Gefäße
durch die Überdehnung Schaden nehmen können.
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In keinem Fall versucht die Pflegekraft, das
Gelenk selbst wieder einzurenken.
Nachbereitung:
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Die weitere Versorgung ist Aufgabe des Arztes.
Es erfolgt i.d.R. ein manuelles Einrenken des Gelenks. Ggf. erhält der
Bewohner ein Schmerzmittel, um die unangenehme Maßnahme erträglich zu
machen.
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Bei instabilen Gelenken ist ggf. ein
Gipsverband oder eine Schiene notwendig.
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Bei einer einfachen Luxation ist i.d.R. eine
Ruhigstellung von etwa einer Woche sinnvoll. In Ausnahmefällen kann
sich dieser Zeitrahmen auf bis zu sechs Wochen ausdehnen.
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Sofern verschrieben, wird eine heparinhaltige
Salbe im Hämatombereich aufgetragen.
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Der Zustand des Gelenks wird in den kommenden
Wochen engmaschig überwacht. Relevant sind dabei insbesondere die
Durchblutung, die Motorik und die Sensibilität der betroffenen
Extremität. Wir erfassen auch, ob der Bewohner weiterhin Schmerzen hat
und ob Schwellungen auftreten.
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Bei Schmerzen und bei Schwellungen wird das
Gelenk ggf. weiterhin gekühlt und schmerzarm gelagert.
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Alle relevanten Gesundheitsveränderungen werden
zeitnah an den behandelnden Arzt weitergeleitet.
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Der Bewohner soll zukünftig eine Überbelastung
des Gelenks vermeiden. Die Pflegeplanung wird entsprechend modifiziert.
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Tritt die Luxation immer wieder auf, ist ggf.
ein operativer Eingriff erforderlich.
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Alle Maßnahmen werden in der
Pflegedokumentation schriftlich fixiert.
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Alle Beobachtungen werden sorgfältig
dokumentiert:
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Wie äußert sich der Bewohner zu seinen
Beschwerden?
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Welche Wirkung zeigen die Medikamente, welche
Nebenwirkungen werden verzeichnet?
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Welche Einschränkungen treten auf? Inwieweit
lassen sich diese mit Hilfsmitteln kompensieren?
Dokumente:
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Pflegebericht
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Durchführungsnachweis / Leistungsnachweis
-
ärztliches Verordnungsblatt
-
Pflegeplanung
Verantwortlichkeit
/ Qualifikation:
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