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S
tandard
"Zusammenarbeit mit mitpflegenden Angehörigen"
Mitpflegende Angehörige sind eine
wertvolle Ressource. Umso wichtiger ist es, die
Aufgabenverteilung im Pflegeteam rechtzeitig abzustecken. Unser
Textmuster für einen Standard zeigt, wie sich mit
Fingerspitzengefühl samt guter Planung schon im Vorfeld
Konflikte entschärfen lassen.
Standard "Zusammenarbeit mit mitpflegenden Angehörigen"
Definition:
Viele Bewohner
wurden vor dem Umzug in unsere Einrichtung von Angehörigen versorgt.
Diese haben sich im Laufe der Jahre beträchtliches Fachwissen
angeeignet. Obwohl unser Team auch ohne externe Hilfe eine
umfassende und liebevolle Pflege sicherstellt, können sich
Angehörige gerne an der Versorgung beteiligen.
Grundsätze:
Angehörige
können eigenständig entscheiden, ob und in welchem Ausmaß sie sich
an der Pflege und Versorgung des Senioren beteiligen möchten.
Wir
respektieren es, wenn der Bewohner entscheidet, dass die Angehörigen
nicht an der Pflege beteiligt werden sollen. Dieses etwa, wenn das
familiäre Verhältnis durch die jahrelangen Strapazen der häuslichen
Pflege belastet ist.
Wir enthalten
uns stets jeder moralischen Bewertung, egal wie sich Bewohner oder
Angehörige entscheiden.
Wir nehmen
Rücksicht auf die individuellen Bedürfnisse des Bewohners und auf
die seiner Angehörigen. Uns ist bewusst, dass insbesondere die Tage
vor und nach dem Umzug in die Pflegeeinrichtung emotional sehr
belastend sind.
Ziele:
Angehörige
erhalten die Möglichkeit, sich im Rahmen ihrer Fähigkeiten und
zeitlichen Ressourcen aktiv in die Pflege einzubringen.
Das enge
Verhältnis zwischen Bewohnern und Angehörigen bleibt gewahrt.
Es gibt keinen
Bruch zwischen der Pflege in der eigenen Häuslichkeit durch den
Angehörigen und der Pflege in unserer Einrichtung.
Der Bewohner
fühlt sich in unserem Haus wohl.
Die Leistung
der pflegenden Angehörigen wird anerkannt. Sie fühlen sich
wertgeschätzt und sind der neuen Lebenssituation nicht hilflos
ausgeliefert.
Wir stellen
eine professionelle Pflege sicher, die sich immer an den neusten
medizinischen und pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert.
Dieses unabhängig davon, ob sie von unseren Pflegekräften oder aber
von Angehörigen erbracht wird.
Vorbereitung:
Schon im
Rahmen des Erstgespräches erläutern wir dem Bewohner und seinen
Angehörigen, dass die Möglichkeit zur aktiven Beteiligung besteht.
Wir laden die Angehörigen aktiv dazu ein, sich in die Pflege
einzubringen.
Bei der
Erstellung unseres Pflegekonzepts / Pflegeleitbildes wird diese Form
der Angehörigenintegration berücksichtigt.
Der Umgang mit
Angehörigen wird regelmäßig im Pflegeteam angesprochen und ggf.
mittels Rollenspielen geübt. Wichtig ist insbesondere ein
angemessenes Verhalten bei Konfliktsituationen.
Durchführung:
Qualifikation der Angehörigen:
Pflegende
Angehörige werden auf unterschiedliche Weisen angeleitet und
unterstützt.
Einfache
Maßnahmen oder Handreichungen werden im laufenden Schichtbetrieb
vermittelt. Dieses ist Aufgabe von Pflegefachkräften und
insbesondere von Bezugspflegekräften.
Wenn es gilt,
komplexere Abläufe zu erlernen, werden die Angehörigen von der
Praxismentorin eingewiesen. Solche Trainingsmaßnahmen werden
langfristig geplant und insbesondere im Dienstplan vermerkt.
Bei der
Durchführung von internen Schulungen prüfen wir, ob daran nicht nur
unser Personal, sondern auch Angehörige teilnehmen sollten. Dieses
ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Seminarschwerpunkt
thematisch zum Krankheitsbild des Bewohners passt. Beispiel: Das
Schulungsthema lautet „Bobath-Konzept“. Der Bewohner leidet an
Apoplexie.
Wir erläutern
den Angehörigen die Funktion der jeweiligen Pflegestandards und
stellen ihnen eine Kopie dieser Dokumente zur Verfügung.
Mitunter steht
das Handeln der Angehörigen im Widerspruch zu den Vorgaben unserer
Pflegestandards. Wir suchen dann den Dialog mit dem Bewohner und
erläutern ihm, warum die jeweilige Maßnahme so und nicht anders
durchgeführt werden sollte. Insbesondere dann, wenn eine falsche
Durchführung die Gesundheit des Bewohners gefährdet, drängen wir auf
die Einhaltung unserer Vorgaben.
Beteiligung:
Angehörige
sollten primär die gleichen Maßnahmen durchführen, wie schon vor dem
Umzug des Bewohners in unsere Einrichtung. Dieses betrifft also
zumeist einfache und vertraute pflegerische Verrichtungen. Neu
hinzugekommene und zumeist komplexe Maßnahmen sollten von den
Pflegefachkräften durchgeführt werden.
Die
Angehörigen werden an der Erstellung der Pflegeplanung beteiligt.
Wir einigen uns auf gemeinsame Ziele und Maßnahmen.
Angehörige
werden einbezogen, wenn konzeptionelle oder organisatorische
Veränderungen innerhalb der Einrichtung geplant sind. Dieses etwa,
wenn z.B. ein Wohnbereich mit einem besonderen pflegerischen
Schwerpunkt eingerichtet werden soll.
Nachbereitung:
Wenn wir den
Eindruck gewinnen, dass der Angehörige seine Kräfte überschätzt,
suchen wir den Dialog. Wir ermuntern ihn, auch seine eigenen
Bedürfnisse zu berücksichtigen und insbesondere Hobbies und soziale
Kontakte wieder aufzunehmen.
Die
Pflegekräfte stellen sicher, dass sie alle von Angehörigen
erbrachten Maßnahmen in der Pflegedokumentation angemessen
vermerken. Angehörige selbst nehmen keine Eintragungen in der
Pflegedokumentation vor.
Auch nach dem
Versterben des Bewohners versuchen wir den Kontakt zum pflegenden
Angehörigen aufrecht zu erhalten. Wir bieten ihm an, als
ehrenamtlicher Helfer zukünftig andere Bewohner zu unterstützen. Wir
streben insbesondere Patenschaften für solche Bewohner an, die sonst
keine Bezugspersonen mehr haben.
Pflegende
Angehörige erhalten ebenso wie ehrenamtliche Mitarbeiter am Ende des
Jahres ein kleines Dankeschön, um ihre Mithilfe in der Einrichtung
zu würdigen.
Dokumente:
Pflegedokumentation
Pflegekonzept
/ -leitbild
Standard
„pflegerisches Erstgespräch“
Standard
Heimeinzug
Verantwortlichkeit /
Qualifikation:
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