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S tandard "Zusammenarbeit mit mitpflegenden Angehörigen"

Mitpflegende Angehörige sind eine wertvolle Ressource. Umso wichtiger ist es, die Aufgabenverteilung im Pflegeteam rechtzeitig abzustecken. Unser Textmuster für einen Standard zeigt, wie sich mit Fingerspitzengefühl samt guter Planung schon im Vorfeld Konflikte entschärfen lassen.


Standard "Zusammenarbeit mit mitpflegenden Angehörigen"


Definition:

    Viele Bewohner wurden vor dem Umzug in unsere Einrichtung von Angehörigen versorgt. Diese haben sich im Laufe der Jahre beträchtliches Fachwissen angeeignet. Obwohl unser Team auch ohne externe Hilfe eine umfassende und liebevolle Pflege sicherstellt, können sich Angehörige gerne an der Versorgung beteiligen.

Grundsätze:

    Angehörige können eigenständig entscheiden, ob und in welchem Ausmaß sie sich an der Pflege und Versorgung des Senioren beteiligen möchten. Wir respektieren es, wenn der Bewohner entscheidet, dass die Angehörigen nicht an der Pflege beteiligt werden sollen. Dieses etwa, wenn das familiäre Verhältnis durch die jahrelangen Strapazen der häuslichen Pflege belastet ist. Wir enthalten uns stets jeder moralischen Bewertung, egal wie sich Bewohner oder Angehörige entscheiden. Wir nehmen Rücksicht auf die individuellen Bedürfnisse des Bewohners und auf die seiner Angehörigen. Uns ist bewusst, dass insbesondere die Tage vor und nach dem Umzug in die Pflegeeinrichtung emotional sehr belastend sind.

Ziele:

    Angehörige erhalten die Möglichkeit, sich im Rahmen ihrer Fähigkeiten und zeitlichen Ressourcen aktiv in die Pflege einzubringen. Das enge Verhältnis zwischen Bewohnern und Angehörigen bleibt gewahrt. Es gibt keinen Bruch zwischen der Pflege in der eigenen Häuslichkeit durch den Angehörigen und der Pflege in unserer Einrichtung. Der Bewohner fühlt sich in unserem Haus wohl. Die Leistung der pflegenden Angehörigen wird anerkannt. Sie fühlen sich wertgeschätzt und sind der neuen Lebenssituation nicht hilflos ausgeliefert. Wir stellen eine professionelle Pflege sicher, die sich immer an den neusten medizinischen und pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert. Dieses unabhängig davon, ob sie von unseren Pflegekräften oder aber von Angehörigen erbracht wird.

Vorbereitung:

    Schon im Rahmen des Erstgespräches erläutern wir dem Bewohner und seinen Angehörigen, dass die Möglichkeit zur aktiven Beteiligung besteht. Wir laden die Angehörigen aktiv dazu ein, sich in die Pflege einzubringen. Bei der Erstellung unseres Pflegekonzepts / Pflegeleitbildes wird diese Form der Angehörigenintegration berücksichtigt. Der Umgang mit Angehörigen wird regelmäßig im Pflegeteam angesprochen und ggf. mittels Rollenspielen geübt. Wichtig ist insbesondere ein angemessenes Verhalten bei Konfliktsituationen.

Durchführung:

Qualifikation der Angehörigen:

    Pflegende Angehörige werden auf unterschiedliche Weisen angeleitet und unterstützt. Einfache Maßnahmen oder Handreichungen werden im laufenden Schichtbetrieb vermittelt. Dieses ist Aufgabe von Pflegefachkräften und insbesondere von Bezugspflegekräften. Wenn es gilt, komplexere Abläufe zu erlernen, werden die Angehörigen von der Praxismentorin eingewiesen. Solche Trainingsmaßnahmen werden langfristig geplant und insbesondere im Dienstplan vermerkt. Bei der Durchführung von internen Schulungen prüfen wir, ob daran nicht nur unser Personal, sondern auch Angehörige teilnehmen sollten. Dieses ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Seminarschwerpunkt thematisch zum Krankheitsbild des Bewohners passt. Beispiel: Das Schulungsthema lautet „Bobath-Konzept“. Der Bewohner leidet an Apoplexie. Wir erläutern den Angehörigen die Funktion der jeweiligen Pflegestandards und stellen ihnen eine Kopie dieser Dokumente zur Verfügung. Mitunter steht das Handeln der Angehörigen im Widerspruch zu den Vorgaben unserer Pflegestandards. Wir suchen dann den Dialog mit dem Bewohner und erläutern ihm, warum die jeweilige Maßnahme so und nicht anders durchgeführt werden sollte. Insbesondere dann, wenn eine falsche Durchführung die Gesundheit des Bewohners gefährdet, drängen wir auf die Einhaltung unserer Vorgaben.

Beteiligung:

    Angehörige sollten primär die gleichen Maßnahmen durchführen, wie schon vor dem Umzug des Bewohners in unsere Einrichtung. Dieses betrifft also zumeist einfache und vertraute pflegerische Verrichtungen. Neu hinzugekommene und zumeist komplexe Maßnahmen sollten von den Pflegefachkräften durchgeführt werden. Die Angehörigen werden an der Erstellung der Pflegeplanung beteiligt. Wir einigen uns auf gemeinsame Ziele und Maßnahmen. Angehörige werden einbezogen, wenn konzeptionelle oder organisatorische Veränderungen innerhalb der Einrichtung geplant sind. Dieses etwa, wenn z.B. ein Wohnbereich mit einem besonderen pflegerischen Schwerpunkt eingerichtet werden soll.

Nachbereitung:

    Wenn wir den Eindruck gewinnen, dass der Angehörige seine Kräfte überschätzt, suchen wir den Dialog. Wir ermuntern ihn, auch seine eigenen Bedürfnisse zu berücksichtigen und insbesondere Hobbies und soziale Kontakte wieder aufzunehmen. Die Pflegekräfte stellen sicher, dass sie alle von Angehörigen erbrachten Maßnahmen in der Pflegedokumentation angemessen vermerken. Angehörige selbst nehmen keine Eintragungen in der Pflegedokumentation vor. Auch nach dem Versterben des Bewohners versuchen wir den Kontakt zum pflegenden Angehörigen aufrecht zu erhalten. Wir bieten ihm an, als ehrenamtlicher Helfer zukünftig andere Bewohner zu unterstützen. Wir streben insbesondere Patenschaften für solche Bewohner an, die sonst keine Bezugspersonen mehr haben. Pflegende Angehörige erhalten ebenso wie ehrenamtliche Mitarbeiter am Ende des Jahres ein kleines Dankeschön, um ihre Mithilfe in der Einrichtung zu würdigen.

Dokumente:

    Pflegedokumentation Pflegekonzept / -leitbild Standard „pflegerisches Erstgespräch“ Standard Heimeinzug

Verantwortlichkeit / Qualifikation:

    Alle Pflegekräfte