Diese Seiten wurden für Smartphones optimiert.
Für die PC-Version
klicken Sie bitte hier.
Standard "Mundpflege bei
Hemiplegie"
Die
Mundpflege gehört eigentlich nicht zu den "gefahrengeneigten
Tätigkeiten". Bei einer Hemiplegie ist das mitunter anders. Denn viele
Betroffene haben die Kontrolle über die Kiefermuskulatur verloren.
Pflegekräfte sollten dann gut auf ihre Finger aufpassen.
Standard "Mundpflege bei
Hemiplegie"
Definition:
-
Die Zahn- und Mundpflege fördert das
Wohlbefinden des Bewohners. Sie umfasst die Säuberung der Zähne, die
Massage des Zahnfleisches sowie die Spülung und Inspektion der
Mundhöhle. Sie dient vor allem der Karies- und der
Parodontoseprophylaxe. Die Mundpflege kann sowohl im Bett als auch vor
dem Waschbecken durchgeführt werden. Die Maßnahme macht nur dann Sinn,
wenn sie regelmäßig durchgeführt wird.
-
Eine konsequente Mundhygiene ist bei
Hemiplegiepatienten besonders wichtig. Viele Betroffene haben Probleme
beim Kauen und beim Schlucken. Zudem ist oftmals die Bewegungsfähigkeit
der Zunge eingeschränkt. Die Minibewegungen der Zunge sind jedoch ein
wichtiger Faktor zur autonomen Mundreinigung, da diese bei Gesunden
Nahrungsreste von den Zähnen entfernen. Auch bei der Gesunderhaltung
des Zahnfleisches sind Minibewegungen der Zunge wichtig.
-
Wenn eine Facialisparese vorliegt, ist es sehr
wichtig, die Essensreste nach jeder Mahlzeit aus dem Mundraum zu spülen.
-
Die Mundpflege dient insbesondere dazu, das
Mundinnere zu stimulieren, also den Gaumen, die Zunge und die Wangen.
Der Bewohner gewinnt ggf. einen Teil der Kontrolle zurück. Diese
Fähigkeit hilft auch, das Ausmaß einer etwaigen Gesichtslähmung zu
lindern.
-
Die in diesem Standard beschriebene sog.
"allgemeine Mundpflege" entspricht dem "ganz normalen" Zähneputzen, wie
es der Bewohner sein Leben lang zwei- oder dreimal pro Tag durchgeführt
hat. Sie kann bei entsprechenden Krankheitsbildern (Sterbende, Bewohner
mit hohem Fieber, Komapatienten usw.) um weitere Maßnahmen erweitert
werden. Diese sind z.B. im Standard "Soor- und Parotitisprophylaxe"
beschrieben. Ggf. kommt auch der ergänzende Standard "Pflege von
Zahnprothesen" zum Tragen.
Grundsätze:
-
Verschiedenen Erkrankungen kann mit einer
angemessenen Hygiene vorgebeugt werden.
-
Jeder Pflegekraft muss bewusst sein, dass das
Putzen "fremder" Zähne ein Eingriff in die Intimsphäre ist. Die
Maßnahme erfordert ein hohes Maß an Taktgefühl und Einfühlungsvermögen.
-
Die Mundpflege muss stets besonders vorsichtig
ausgeführt werden, da dieser Bereich zu den empfindlichsten Regionen
des Körpers gehört. Schon eine unbedachte Bewegung kann einen Brechreiz
auslösen.
-
Wir übernehmen die Mundpflege nur dann, wenn
der Bewohner diese Maßnahme selbst mit unserer Anleitung und
Unterstützung nicht durchführen kann.
-
Natürliche Wirkstoffe sind zumeist gut
verträglich und werden von uns bevorzugt eingesetzt. In keinem Fall
etwa nutzen wir (ohne ärztliche Anordnung) antibakteriell wirkendes
Mundwasser, da dieses die Resistenzbildung unter den Bakterien fördert.
-
Die Nutzung von Mundwasser ist kein Ersatz für
das Zähneputzen.
-
Die Herstellervorgaben werden strikt beachtet.
Der Grundsatz "viel hilft viel" ist falsch.
Ziele:
-
Die Zähne, die Zunge und der Mundraum werden
gereinigt. Speisereste und Beläge werden entfernt.
-
Der Bewohner spürt, dass sein Mundraum sauber
und gepflegt ist.
-
Die Mundschleimhaut ist intakt. Das
physiologische Milieu bleibt erhalten.
-
Schäden durch Karies werden minimiert. Die
Funktionsfähigkeit der Zähne bleibt erhalten.
-
Die Lippen bleiben geschmeidig. Es bilden sich
keine Risse.
-
Mundgeruch wird vermieden.
Vorbereitung:
Informationssammlung
-
Bei vielen Bewohnern mit schweren
Hirnschädigungen ist die Muskulatur im Mund- und im Kieferbereich sehr
verkrampft. In der Folge ist der Mund fest verschlossen.
-
Das Ausmaß dieser Symptomatik kann jedoch
häufig durch eine Veränderung der Körperhaltung beeinflusst werden. Bei
manchen Betroffenen reduziert sich die Spannung z.B. in der Seitenlage.
-
Andere Senioren öffnen den Kiefer nach einer
Stimulation des Mundbereiches.
-
All diese Informationen werden gesammelt und in
der Pflegeplanung festgehalten.
Organisation
-
Wir führen einen Selbstversuch durch. Je zwei
Pflegekräfte putzen sich gegenseitig die Zähne. Im anschließenden
Gespräch werden dann die gewonnenen Eindrücke thematisiert.
-
Der Bewohner sollte einmal im Jahr den Zahnarzt
aufsuchen. Falls die Zahnprobleme relevant für die Pflege sein sollten,
halten wir Rücksprache mit dem Zahnarzt und lassen uns entsprechend
einweisen. Je nach Zustand des Mundraumes kann z.B. die notwendige
Putztechnik vom Üblichen deutlich abweichen.
-
Die Mundpflege können Senioren mit nur leichten
Lähmungen erfahrungsgemäß selbst durchführen. Häufig beschränkt sich
unsere Unterstützung darauf, die Hand zu führen oder eine Nierenschale
für das Ausspucken bereitzuhalten. Nur wenn es absolut notwendig ist,
erfolgt eine (wie hier beschriebene) vollständige Übernahme der
Mundpflege.
-
Die Zähne werden nach jeder Mahlzeit geputzt.
Zudem ist die Reinigung nach der Eingabe verschiedener oraler
Medikamente sowie nach jedem Erbrechen erforderlich. Eine Reinigung
wird auch durchgeführt, wenn der Bewohner oral keine Nahrung zu sich
nimmt, etwa falls er fastet oder per PEG ernährt wird.
-
Viele Bewohner haben ein anderes
Hygienebewusstsein und lehnen das mehrmalige Putzen am Tag ab. In
solchen Fällen sollte die Pflegekraft zumindest so weit auf den
Senioren einwirken, dass dieser wenigstens morgens und abends die
Reinigung zulässt.
-
Wir animieren unsere Bewohner dazu, auch bei
vorübergehender Krankheit die Mundhygiene nicht zu vernachlässigen, da
schon mehrere Tage mangelhafter Hygiene die Zahnsubstanz schädigen
können.
-
Wir erfragen beim Bewohner, wann er die
Zahnpflege wünscht und führen diese dann immer zum gleichen Zeitpunkt
durch, also morgens etwa direkt nach dem Aufstehen und noch vor dem
Waschen. Insbesondere für demente Bewohner bildet die Zahnpflege später
eine feste zeitliche Bezugsgröße im Tagesablauf.
-
Wir erfragen, welche Produkte der Bewohner
bislang in der eigenen Häuslichkeit nutzte. Sofern möglich, kann der
Bewohner seine Lieblingsmarken auch weiterhin verwenden.
-
Jeder Bewohner hat sein eigenes und
beschriftetes Zahnpflegeset. Dieses muss stets sauber gehalten werden.
-
Die Übernahme der Zahnpflege wird regelmäßig
per Pflegevisite überwacht. Ungeschicktes Putzen ist unangenehm für den
Bewohner und kann ggf. sogar kleine Verletzungen verursachen.
Material
-
Wir stellen das für die Mundpflege notwendige
Material zusammen. (Die Auflistung kann variieren, je nachdem ob der
Bewohner vor dem Waschbecken mobilisiert werden kann oder nicht.)
-
Zahnbürste mit kurzem Bürstenkopf und
abgerundeten Borsten (keine Naturborsten; Infektionsquelle!)
-
bei Bewohnern mit hoher Blutungsgefahr: sehr
weiche Zahnbürste
-
Wenn die Hände des Bewohners in ihrer
Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sind, nutzen wir ggf.
Griffverstärkungen, in die die eigentliche Zahnbürste eingesteckt wird.
-
Zahnputzbecher mit handwarmem oder kaltem Wasser
-
fluoridhaltige Zahncreme (Hinweise: Bei
Entzündungen, Belägen oder Rhagaden ist der Zahnarzt zu befragen. Es
dürfen dann zumeist keine handelsüblichen Zahncremes genutzt werden.
Sog. "Raucherzahncremes" greifen den Zahnschmelz an und sollten
vermieden werden.)
-
Nierenschale
-
Handtuch zum Schutz und zum Abtrocknen
-
Taschenlampe
-
angefeuchteter Spatel
-
Tupfer und Klemme
-
ggf. Zahnseide oder ggf. Interdentalzahnbürste
(reinigt zwischen den Zähnen)
-
ggf. Mundwasser (Hinweis: Alkoholkranke
Bewohner erhalten keine mentholhaltigen Lösungen, da Rückfallgefahr
besteht.
-
ggf. Munddusche
-
Pflegestift oder -creme für die Lippen
-
unsterile Handschuhe
direkte Vorbereitung
-
Der Bewohner wird über die Maßnahme informiert
und stimmt dieser zu.
-
Nach Möglichkeit sollte die Mundpflege vor dem
Waschbecken erfolgen. Der Bewohner wird zum Waschbecken begleitet. Dort
steht für ihn ein Stuhl bereit.
-
Ggf. setzt sich die Pflegekraft hinter den
Bewohner, um dessen Sitzposition zu stabilisieren.
-
Wenn der Bewohner in einem Rollstuhl an das
Waschbecken mobilisiert wird, werden die Fußstützen hochgeklappt. Der
Bewohner sollte seine Füße direkt auf dem Boden abstellen können, um
eine aktivere Sitzposition zu erreichen.
-
Bei vielen Hemiplegie-Patienten ist die
Rumpfstabilität zwar gegeben, allerdings hat der Gesäßmuskel auf der
mehr betroffenen Seite einen zu geringen Tonus. In der Folge ist das
Sitzen asymmetrisch. Dieses kann durch ein Handtuch korrigiert werden,
dass unter die betroffene Gesäßhälfte geschoben wird.
-
Die Kleidung des Bewohners wird ggf. mit einem
Handtuch vor Verschmutzung geschützt.
-
Die Utensilien werden in Reichweite des
Bewohners abgelegt, damit der diese selbstständig nutzen kann.
-
Wenn ein Infektionsrisiko besteht, sollten
Einmalhandschuhe getragen werden. In jedem Fall sollte sich die
Pflegekraft vor und nach der Maßnahme die Hände waschen und
desinfizieren.
Durchführung:
Inspektion und
Reinigung der Mundhöhle
-
Viele Hemiplegiepatienten können die
Kiefermuskulatur nicht kontrollieren. Sie beißen sich auf die Zunge, in
die Wangen oder auf die Lippen. Diese Läsionen müssen genau inspiziert
werden.
-
Die Mundhöhle wird inspiziert und auf
krankhafte Veränderungen untersucht. Die Pflegekraft nutzt dafür eine
Taschenlampe und einen Spatel.
-
Die Pflegekraft achtet darauf, dass sie nicht
den Würgereiz des Bewohners auslöst.
-
Die Kontrolle wird zweimal durchgeführt, also
vor und nach der Mundpflege.
-
Falls nötig wischt die Pflegekraft die
Mundhöhle vorsichtig aus.
-
Die Pflegekraft füllt ein Schälchen mit
Mundspüllösung.
-
Die Pflegekraft nimmt mit einer Klemme
einen Tupfer auf. Die Klemmenspitzen müssen mit dem weichen Material
umwickelt sein, da sonst Verletzungsgefahr besteht. Alternativ kann die
Pflegekraft einen Handschuh anziehen und sich auf den Zeigefinger einen
Pflaumentupfer stülpen und damit die Mundpflege durchführen. Das sollte
aber nur bei Bewohnern geschehen, die nicht zubeißen während der
Maßnahme.
-
Die Tupfer werden in das Schälchen mit
der Lösung eingetaucht und am Rand ausgedrückt.
-
Die Pflegekraft beginnt mit der Zunge
und den Wangentaschen. Danach werden der harte und der weiche Gaumen
gesäubert. Für jeden Wischvorgang wird ein neuer Tupfer verwendet.
Zahnpflege
-
Die Zahnbürste wird mit Zahncreme bestrichen.
-
Abhängig vom Ausmaß der Beeinträchtigung wird
der Bewohner unterstützt. Insbesondere fällt es vielen Betroffenen
schwer, die Zahncremetube zu öffnen und den Inhalt auf die Zahnbürste
zu bringen.
-
Bei Bewohnern mit Schluckstörungen sollte
weniger Zahncreme genutzt werden.
-
Beim Putzen muss beachtet werden:
-
Außenflächen: Die Pflegekraft bürstet
die Außenflächen immer von Rot nach Weiß (rot = Zahnfleisch, weiß =
Zahn). Am Zahnfleischrand bildet sich besonders viel Belag. Daher
sollte dort die Bürste in einem Winkel von 45 Grad angesetzt werden und
zusätzlich kleine Rüttelbewegungen ausführen. Die Pflegekraft beginnt
auf der linken Kieferseite und putzt dann nach rechts.
-
Innenflächen: Die Pflegekraft putzt die
Innenflächen mit kleinen kreisenden Rüttelbewegungen. Bei schwer
zugänglichen Bereichen, wie z.B. an den Innenseiten der Frontzähne,
kann die Zahnbürste auch längs geführt werden.
-
Kaufläche: Nun reinigt die Pflegekraft
die Kauflächen mit kreisförmigen Rüttelbewegungen. Auch hier beginnt
sie auf der linken Kieferseite und putzt dann nach rechts.
-
Dem Bewohner werden der Zahnputzbecher
und die Nierenschale zum Ausspülen des Mundes angereicht. Falls
notwendig unterstützen wir den Bewohner, indem der Kopf leicht nach
vorne geneigt wird.
-
Der Bewohner wird gebeten, das Wasser
(falls möglich) durch die Zahnzwischenräume zu pressen, um deren
Reinigung zu verbessern.
-
Bei Zahnprothesen wird der Standard
"Pflege von Zahnprothesen" umgesetzt.
-
Wenn das Putzen sorgfältig durchgeführt wird,
sollte eine Dauer von drei Minuten ausreichend sein.
-
Je nach Ausmaß der Lähmung führt die
Pflegekraft die Hand des Bewohners beim Zähneputzen. Bei leichteren
Beeinträchtigungen reicht ggf. auch eine Korrektur beim Halten der
Zahnbürste.
-
Nach dem Zähneputzen wird die Mundhöhle
sorgfältig mit Wasser ausgespült. Falls gewünscht kann ein zusätzliches
Mundwasser genutzt werden. Ggf. sollte sich die Pflegekraft leicht
versetzt hinter den Bewohner setzen und diesem eine Nierenschale unter
den Mund halten. Wenn der Bewohner Hilfe beim Ausspucken des Wassers
benötigt, kann die Pflegekraft die Wangen mit Daumen und Zeigefinger
leicht zusammendrücken. Sie streicht dafür die Wangen vom Kiefergelenk
bis zum Mund aus.
-
In vielen Fällen ist der Einsatz einer
elektrischen Zahnbürste sinnvoll. Dieses Gerät ermöglicht es vielen
Senioren, das Putzen selbstständigdurchzuführen. Zudem wirken sich die
Vibrationen anregend auf die Wahrnehmung im Mund-, Hand-, Arm- und
Schulterbereich aus.
-
Nach dem Bürsten ist auch die Verwendung von
Zahnseide zur Reinigung der Zahnzwischenräume sinnvoll. Dieses etwa bei
eng stehenden Zähnen. Der gespannte Faden wird dazu vorsichtig in die
Zahnzwischenräume eingeführt. Die Pflegekraft lässt den Faden einige
Male an den gegenüberliegenden Zahnseitenflächen entlang gleiten und
dabei lösen sich Nahrungsreste.
-
Hinweis: Bei Bewohnern mit Hemiplegie muss
damit gerechnet werden, dass diese die Pflegekräfte in die Finger
beißen. Wenn zusätzlich eine Demenz vorliegt, steigt das Risiko
zusätzlich. Die Pflegekräfte sollten vermeiden, mit den Fingern in die
Mundhöhle einzudringen (etwa durch die Nutzung einer
Interdentalzahnbürste statt Zahnseide).
-
Falls der Bewohner zubeißt, während sich die
Zahnbürste im Mund befindet, sollte die Pflegekraft nicht versuchen,
die Bürste aus dem Mund zu ziehen. Stattdessen wartet die Pflegekraft
ab, bis die Reaktion abklingt. Sie stimuliert ggf. den Mundbereich, um
diesen Prozess zu beschleunigen.
-
Erfahrungsgemäß reduziert sich das Zubeißen im
Laufe der Monate, wenn konsequent zweimal täglich der Mundraum und die
Zähne gereinigt werden. Der Bewohner gewöhnt sich dann an die Reize.
-
Die Pflegekraft säubert die äußere Mundregion
und die Lippen. Danach wird der Bereich abgetrocknet.
-
Falls gewünscht trägt die Pflegekraft ein
Lippenpflegemittel auf.
Zungenreinigung
-
Mit einem Zungenreiniger reduzieren wir
Bakterienbeläge. Mundgeruch und Plaque werden somit ebenfalls
vermindert. Das Geschmacksempfinden des Bewohners wird verbessert.
-
Wir bitten den Bewohner, die Zunge
auszustrecken.
-
Mit dem Reiniger gehen wir rund fünf Mal von
hinten nach vorne über die obere Außenfläche der Zunge.
-
Nach fünf bis sechs Wochen wird der
Zungenreiniger gewechselt.
-
(Hinweis: Zungenbeläge können auch mit der
Zahnbürste gelöst werden. Wir regen den Bewohner ggf. dazu an, dieses
mehrfach am Tag eigenständig durchzuführen.)
Mundspülung
-
Mit einer Mundspülung können Speisereste
entfernt werden und die Mundschleimhaut angefeuchtet werden.
-
Für die Spülung können entweder klares Wasser
oder ungesüßter Tee genutzt werden. Alkoholhaltiges Mundwasser kann die
Mundschleimhaut austrocknen und sollte nicht genutzt werden. Ideal ist
Wasser mit einem Teelöffel Zitronensaft, Johanneskraut oder Malve.
-
Hinweis: Bei dementen Bewohnern sollte
bevorzugt Wasser genutzt werden. Eine unbekannte Abneigung gegen Tee
kann dazu führen, dass die Mundpflege und insbesondere die Mundspülung
abgelehnt werden.
-
Mundspülungen werden nur bei Bewohnern
durchgeführt, deren Husten- und Schluckreflex vollständig erhalten sind.
-
Ggf. prüfen wir, ob der Einsatz einer
Munddusche sinnvoll ist. Diese reinigt nicht nur die Zähne und die
Zahnzwischenräume, sondern massiert auch das Zahnfleisch. Bei der
Verwendung von Mundduschen ist darauf zu achten, dass diese nur vom
Besitzer genutzt werden. Sie sind sehr schwierig zu reinigen und kaum
zu desinfizieren.
Nachbereitung:
-
Der Bewohner wird wieder in die gewünschte
Position gebracht.
-
Die Pflegekraft kontrolliert, ob die Zahnbürste
bereits so abgenutzt ist, dass sie ersetzt werden muss.
-
Die verwendeten Utensilien werden weggeräumt
bzw. entsorgt.
-
Der Bewohner wird nach seinem Befinden befragt.
-
Die Klingel wird in Reichweite des Bewohners
abgelegt.
-
Der Zustand des Mundraumes wird dokumentiert.
Wichtige Faktoren sind:
-
Beschaffenheit der Mundschleimhaut und
der Zunge, also etwa Feuchtigkeit oder Trockenheit
-
Zustand der Zähne und der Zahnprothese
-
ggf. vorhandener Mundgeruch
-
Bei krankhaften Veränderungen wird ggf. ein
außerplanmäßiger Arzt- bzw. Zahnarztbesuch angesetzt.
-
Ggf. wird die Pflegeplanung aktualisiert,
dieses etwa, wenn der Bewohner verschiedene Handgriffe nicht mehr
durchführen kann.
Dokumente:
-
Berichtsblatt
-
Leistungsnachweis
Verantwortlichkeit
/ Qualifikation:
|