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Standard "Mundpflege bei Hemiplegie"

Die Mundpflege gehört eigentlich nicht zu den "gefahrengeneigten Tätigkeiten". Bei einer Hemiplegie ist das mitunter anders. Denn viele Betroffene haben die Kontrolle über die Kiefermuskulatur verloren. Pflegekräfte sollten dann gut auf ihre Finger aufpassen.


Standard "Mundpflege bei Hemiplegie"


Definition:

  • Die Zahn- und Mundpflege fördert das Wohlbefinden des Bewohners. Sie umfasst die Säuberung der Zähne, die Massage des Zahnfleisches sowie die Spülung und Inspektion der Mundhöhle. Sie dient vor allem der Karies- und der Parodontoseprophylaxe. Die Mundpflege kann sowohl im Bett als auch vor dem Waschbecken durchgeführt werden. Die Maßnahme macht nur dann Sinn, wenn sie regelmäßig durchgeführt wird.
  • Eine konsequente Mundhygiene ist bei Hemiplegiepatienten besonders wichtig. Viele Betroffene haben Probleme beim Kauen und beim Schlucken. Zudem ist oftmals die Bewegungsfähigkeit der Zunge eingeschränkt. Die Minibewegungen der Zunge sind jedoch ein wichtiger Faktor zur autonomen Mundreinigung, da diese bei Gesunden Nahrungsreste von den Zähnen entfernen. Auch bei der Gesunderhaltung des Zahnfleisches sind Minibewegungen der Zunge wichtig.
  • Wenn eine Facialisparese vorliegt, ist es sehr wichtig, die Essensreste nach jeder Mahlzeit aus dem Mundraum zu spülen.
  • Die Mundpflege dient insbesondere dazu, das Mundinnere zu stimulieren, also den Gaumen, die Zunge und die Wangen. Der Bewohner gewinnt ggf. einen Teil der Kontrolle zurück. Diese Fähigkeit hilft auch, das Ausmaß einer etwaigen Gesichtslähmung zu lindern.
  • Die in diesem Standard beschriebene sog. "allgemeine Mundpflege" entspricht dem "ganz normalen" Zähneputzen, wie es der Bewohner sein Leben lang zwei- oder dreimal pro Tag durchgeführt hat. Sie kann bei entsprechenden Krankheitsbildern (Sterbende, Bewohner mit hohem Fieber, Komapatienten usw.) um weitere Maßnahmen erweitert werden. Diese sind z.B. im Standard "Soor- und Parotitisprophylaxe" beschrieben. Ggf. kommt auch der ergänzende Standard "Pflege von Zahnprothesen" zum Tragen.

Grundsätze:

  • Verschiedenen Erkrankungen kann mit einer angemessenen Hygiene vorgebeugt werden.
  • Jeder Pflegekraft muss bewusst sein, dass das Putzen "fremder" Zähne ein Eingriff in die Intimsphäre ist. Die Maßnahme erfordert ein hohes Maß an Taktgefühl und Einfühlungsvermögen.
  • Die Mundpflege muss stets besonders vorsichtig ausgeführt werden, da dieser Bereich zu den empfindlichsten Regionen des Körpers gehört. Schon eine unbedachte Bewegung kann einen Brechreiz auslösen.
  • Wir übernehmen die Mundpflege nur dann, wenn der Bewohner diese Maßnahme selbst mit unserer Anleitung und Unterstützung nicht durchführen kann.
  • Natürliche Wirkstoffe sind zumeist gut verträglich und werden von uns bevorzugt eingesetzt. In keinem Fall etwa nutzen wir (ohne ärztliche Anordnung) antibakteriell wirkendes Mundwasser, da dieses die Resistenzbildung unter den Bakterien fördert.
  • Die Nutzung von Mundwasser ist kein Ersatz für das Zähneputzen.
  • Die Herstellervorgaben werden strikt beachtet. Der Grundsatz "viel hilft viel" ist falsch.

Ziele:

  • Die Zähne, die Zunge und der Mundraum werden gereinigt. Speisereste und Beläge werden entfernt.
  • Der Bewohner spürt, dass sein Mundraum sauber und gepflegt ist.
  • Die Mundschleimhaut ist intakt. Das physiologische Milieu bleibt erhalten.
  • Schäden durch Karies werden minimiert. Die Funktionsfähigkeit der Zähne bleibt erhalten.
  • Die Lippen bleiben geschmeidig. Es bilden sich keine Risse.
  • Mundgeruch wird vermieden.

Vorbereitung:

Informationssammlung

  • Bei vielen Bewohnern mit schweren Hirnschädigungen ist die Muskulatur im Mund- und im Kieferbereich sehr verkrampft. In der Folge ist der Mund fest verschlossen.
  • Das Ausmaß dieser Symptomatik kann jedoch häufig durch eine Veränderung der Körperhaltung beeinflusst werden. Bei manchen Betroffenen reduziert sich die Spannung z.B. in der Seitenlage.
  • Andere Senioren öffnen den Kiefer nach einer Stimulation des Mundbereiches.
  • All diese Informationen werden gesammelt und in der Pflegeplanung festgehalten.

Organisation

  • Wir führen einen Selbstversuch durch. Je zwei Pflegekräfte putzen sich gegenseitig die Zähne. Im anschließenden Gespräch werden dann die gewonnenen Eindrücke thematisiert.
  • Der Bewohner sollte einmal im Jahr den Zahnarzt aufsuchen. Falls die Zahnprobleme relevant für die Pflege sein sollten, halten wir Rücksprache mit dem Zahnarzt und lassen uns entsprechend einweisen. Je nach Zustand des Mundraumes kann z.B. die notwendige Putztechnik vom Üblichen deutlich abweichen.
  • Die Mundpflege können Senioren mit nur leichten Lähmungen erfahrungsgemäß selbst durchführen. Häufig beschränkt sich unsere Unterstützung darauf, die Hand zu führen oder eine Nierenschale für das Ausspucken bereitzuhalten. Nur wenn es absolut notwendig ist, erfolgt eine (wie hier beschriebene) vollständige Übernahme der Mundpflege.
  • Die Zähne werden nach jeder Mahlzeit geputzt. Zudem ist die Reinigung nach der Eingabe verschiedener oraler Medikamente sowie nach jedem Erbrechen erforderlich. Eine Reinigung wird auch durchgeführt, wenn der Bewohner oral keine Nahrung zu sich nimmt, etwa falls er fastet oder per PEG ernährt wird.
  • Viele Bewohner haben ein anderes Hygienebewusstsein und lehnen das mehrmalige Putzen am Tag ab. In solchen Fällen sollte die Pflegekraft zumindest so weit auf den Senioren einwirken, dass dieser wenigstens morgens und abends die Reinigung zulässt.
  • Wir animieren unsere Bewohner dazu, auch bei vorübergehender Krankheit die Mundhygiene nicht zu vernachlässigen, da schon mehrere Tage mangelhafter Hygiene die Zahnsubstanz schädigen können.
  • Wir erfragen beim Bewohner, wann er die Zahnpflege wünscht und führen diese dann immer zum gleichen Zeitpunkt durch, also morgens etwa direkt nach dem Aufstehen und noch vor dem Waschen. Insbesondere für demente Bewohner bildet die Zahnpflege später eine feste zeitliche Bezugsgröße im Tagesablauf.
  • Wir erfragen, welche Produkte der Bewohner bislang in der eigenen Häuslichkeit nutzte. Sofern möglich, kann der Bewohner seine Lieblingsmarken auch weiterhin verwenden.
  • Jeder Bewohner hat sein eigenes und beschriftetes Zahnpflegeset. Dieses muss stets sauber gehalten werden.
  • Die Übernahme der Zahnpflege wird regelmäßig per Pflegevisite überwacht. Ungeschicktes Putzen ist unangenehm für den Bewohner und kann ggf. sogar kleine Verletzungen verursachen.

Material

  • Wir stellen das für die Mundpflege notwendige Material zusammen. (Die Auflistung kann variieren, je nachdem ob der Bewohner vor dem Waschbecken mobilisiert werden kann oder nicht.)
  • Zahnbürste mit kurzem Bürstenkopf und abgerundeten Borsten (keine Naturborsten; Infektionsquelle!)
  • bei Bewohnern mit hoher Blutungsgefahr: sehr weiche Zahnbürste
  • Wenn die Hände des Bewohners in ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sind, nutzen wir ggf. Griffverstärkungen, in die die eigentliche Zahnbürste eingesteckt wird.
  • Zahnputzbecher mit handwarmem oder kaltem Wasser
  • fluoridhaltige Zahncreme (Hinweise: Bei Entzündungen, Belägen oder Rhagaden ist der Zahnarzt zu befragen. Es dürfen dann zumeist keine handelsüblichen Zahncremes genutzt werden. Sog. "Raucherzahncremes" greifen den Zahnschmelz an und sollten vermieden werden.)
  • Nierenschale
  • Handtuch zum Schutz und zum Abtrocknen
  • Taschenlampe
  • angefeuchteter Spatel
  • Tupfer und Klemme
  • ggf. Zahnseide oder ggf. Interdentalzahnbürste (reinigt zwischen den Zähnen)
  • ggf. Mundwasser (Hinweis: Alkoholkranke Bewohner erhalten keine mentholhaltigen Lösungen, da Rückfallgefahr besteht.
  • ggf. Munddusche
  • Pflegestift oder -creme für die Lippen
  • unsterile Handschuhe

direkte Vorbereitung

  • Der Bewohner wird über die Maßnahme informiert und stimmt dieser zu.
  • Nach Möglichkeit sollte die Mundpflege vor dem Waschbecken erfolgen. Der Bewohner wird zum Waschbecken begleitet. Dort steht für ihn ein Stuhl bereit.
  • Ggf. setzt sich die Pflegekraft hinter den Bewohner, um dessen Sitzposition zu stabilisieren.
  • Wenn der Bewohner in einem Rollstuhl an das Waschbecken mobilisiert wird, werden die Fußstützen hochgeklappt. Der Bewohner sollte seine Füße direkt auf dem Boden abstellen können, um eine aktivere Sitzposition zu erreichen.
  • Bei vielen Hemiplegie-Patienten ist die Rumpfstabilität zwar gegeben, allerdings hat der Gesäßmuskel auf der mehr betroffenen Seite einen zu geringen Tonus. In der Folge ist das Sitzen asymmetrisch. Dieses kann durch ein Handtuch korrigiert werden, dass unter die betroffene Gesäßhälfte geschoben wird.
  • Die Kleidung des Bewohners wird ggf. mit einem Handtuch vor Verschmutzung geschützt.
  • Die Utensilien werden in Reichweite des Bewohners abgelegt, damit der diese selbstständig nutzen kann.
  • Wenn ein Infektionsrisiko besteht, sollten Einmalhandschuhe getragen werden. In jedem Fall sollte sich die Pflegekraft vor und nach der Maßnahme die Hände waschen und desinfizieren.

Durchführung:

Inspektion und Reinigung der Mundhöhle

  • Viele Hemiplegiepatienten können die Kiefermuskulatur nicht kontrollieren. Sie beißen sich auf die Zunge, in die Wangen oder auf die Lippen. Diese Läsionen müssen genau inspiziert werden.
  • Die Mundhöhle wird inspiziert und auf krankhafte Veränderungen untersucht. Die Pflegekraft nutzt dafür eine Taschenlampe und einen Spatel.
  • Die Pflegekraft achtet darauf, dass sie nicht den Würgereiz des Bewohners auslöst.
  • Die Kontrolle wird zweimal durchgeführt, also vor und nach der Mundpflege.
  • Falls nötig wischt die Pflegekraft die Mundhöhle vorsichtig aus.
    • Die Pflegekraft füllt ein Schälchen mit Mundspüllösung.
    • Die Pflegekraft nimmt mit einer Klemme einen Tupfer auf. Die Klemmenspitzen müssen mit dem weichen Material umwickelt sein, da sonst Verletzungsgefahr besteht. Alternativ kann die Pflegekraft einen Handschuh anziehen und sich auf den Zeigefinger einen Pflaumentupfer stülpen und damit die Mundpflege durchführen. Das sollte aber nur bei Bewohnern geschehen, die nicht zubeißen während der Maßnahme.
    • Die Tupfer werden in das Schälchen mit der Lösung eingetaucht und am Rand ausgedrückt.
    • Die Pflegekraft beginnt mit der Zunge und den Wangentaschen. Danach werden der harte und der weiche Gaumen gesäubert. Für jeden Wischvorgang wird ein neuer Tupfer verwendet.

Zahnpflege

  • Die Zahnbürste wird mit Zahncreme bestrichen.
  • Abhängig vom Ausmaß der Beeinträchtigung wird der Bewohner unterstützt. Insbesondere fällt es vielen Betroffenen schwer, die Zahncremetube zu öffnen und den Inhalt auf die Zahnbürste zu bringen.
  • Bei Bewohnern mit Schluckstörungen sollte weniger Zahncreme genutzt werden.

  • Beim Putzen muss beachtet werden:
    • Außenflächen: Die Pflegekraft bürstet die Außenflächen immer von Rot nach Weiß (rot = Zahnfleisch, weiß = Zahn). Am Zahnfleischrand bildet sich besonders viel Belag. Daher sollte dort die Bürste in einem Winkel von 45 Grad angesetzt werden und zusätzlich kleine Rüttelbewegungen ausführen. Die Pflegekraft beginnt auf der linken Kieferseite und putzt dann nach rechts.
    • Innenflächen: Die Pflegekraft putzt die Innenflächen mit kleinen kreisenden Rüttelbewegungen. Bei schwer zugänglichen Bereichen, wie z.B. an den Innenseiten der Frontzähne, kann die Zahnbürste auch längs geführt werden.
    • Kaufläche: Nun reinigt die Pflegekraft die Kauflächen mit kreisförmigen Rüttelbewegungen. Auch hier beginnt sie auf der linken Kieferseite und putzt dann nach rechts.
    • Dem Bewohner werden der Zahnputzbecher und die Nierenschale zum Ausspülen des Mundes angereicht. Falls notwendig unterstützen wir den Bewohner, indem der Kopf leicht nach vorne geneigt wird.
    • Der Bewohner wird gebeten, das Wasser (falls möglich) durch die Zahnzwischenräume zu pressen, um deren Reinigung zu verbessern.
    • Bei Zahnprothesen wird der Standard "Pflege von Zahnprothesen" umgesetzt.
  • Wenn das Putzen sorgfältig durchgeführt wird, sollte eine Dauer von drei Minuten ausreichend sein.
  • Je nach Ausmaß der Lähmung führt die Pflegekraft die Hand des Bewohners beim Zähneputzen. Bei leichteren Beeinträchtigungen reicht ggf. auch eine Korrektur beim Halten der Zahnbürste.
  • Nach dem Zähneputzen wird die Mundhöhle sorgfältig mit Wasser ausgespült. Falls gewünscht kann ein zusätzliches Mundwasser genutzt werden. Ggf. sollte sich die Pflegekraft leicht versetzt hinter den Bewohner setzen und diesem eine Nierenschale unter den Mund halten. Wenn der Bewohner Hilfe beim Ausspucken des Wassers benötigt, kann die Pflegekraft die Wangen mit Daumen und Zeigefinger leicht zusammendrücken. Sie streicht dafür die Wangen vom Kiefergelenk bis zum Mund aus.
  • In vielen Fällen ist der Einsatz einer elektrischen Zahnbürste sinnvoll. Dieses Gerät ermöglicht es vielen Senioren, das Putzen selbstständigdurchzuführen. Zudem wirken sich die Vibrationen anregend auf die Wahrnehmung im Mund-, Hand-, Arm- und Schulterbereich aus.
  • Nach dem Bürsten ist auch die Verwendung von Zahnseide zur Reinigung der Zahnzwischenräume sinnvoll. Dieses etwa bei eng stehenden Zähnen. Der gespannte Faden wird dazu vorsichtig in die Zahnzwischenräume eingeführt. Die Pflegekraft lässt den Faden einige Male an den gegenüberliegenden Zahnseitenflächen entlang gleiten und dabei lösen sich Nahrungsreste.
  • Hinweis: Bei Bewohnern mit Hemiplegie muss damit gerechnet werden, dass diese die Pflegekräfte in die Finger beißen. Wenn zusätzlich eine Demenz vorliegt, steigt das Risiko zusätzlich. Die Pflegekräfte sollten vermeiden, mit den Fingern in die Mundhöhle einzudringen (etwa durch die Nutzung einer Interdentalzahnbürste statt Zahnseide).
  • Falls der Bewohner zubeißt, während sich die Zahnbürste im Mund befindet, sollte die Pflegekraft nicht versuchen, die Bürste aus dem Mund zu ziehen. Stattdessen wartet die Pflegekraft ab, bis die Reaktion abklingt. Sie stimuliert ggf. den Mundbereich, um diesen Prozess zu beschleunigen.
  • Erfahrungsgemäß reduziert sich das Zubeißen im Laufe der Monate, wenn konsequent zweimal täglich der Mundraum und die Zähne gereinigt werden. Der Bewohner gewöhnt sich dann an die Reize.
  • Die Pflegekraft säubert die äußere Mundregion und die Lippen. Danach wird der Bereich abgetrocknet.
  • Falls gewünscht trägt die Pflegekraft ein Lippenpflegemittel auf.

Zungenreinigung

  • Mit einem Zungenreiniger reduzieren wir Bakterienbeläge. Mundgeruch und Plaque werden somit ebenfalls vermindert. Das Geschmacksempfinden des Bewohners wird verbessert.
  • Wir bitten den Bewohner, die Zunge auszustrecken.
  • Mit dem Reiniger gehen wir rund fünf Mal von hinten nach vorne über die obere Außenfläche der Zunge.
  • Nach fünf bis sechs Wochen wird der Zungenreiniger gewechselt.
  • (Hinweis: Zungenbeläge können auch mit der Zahnbürste gelöst werden. Wir regen den Bewohner ggf. dazu an, dieses mehrfach am Tag eigenständig durchzuführen.)

Mundspülung

  • Mit einer Mundspülung können Speisereste entfernt werden und die Mundschleimhaut angefeuchtet werden.
  • Für die Spülung können entweder klares Wasser oder ungesüßter Tee genutzt werden. Alkoholhaltiges Mundwasser kann die Mundschleimhaut austrocknen und sollte nicht genutzt werden. Ideal ist Wasser mit einem Teelöffel Zitronensaft, Johanneskraut oder Malve.
  • Hinweis: Bei dementen Bewohnern sollte bevorzugt Wasser genutzt werden. Eine unbekannte Abneigung gegen Tee kann dazu führen, dass die Mundpflege und insbesondere die Mundspülung abgelehnt werden.
  • Mundspülungen werden nur bei Bewohnern durchgeführt, deren Husten- und Schluckreflex vollständig erhalten sind.
  • Ggf. prüfen wir, ob der Einsatz einer Munddusche sinnvoll ist. Diese reinigt nicht nur die Zähne und die Zahnzwischenräume, sondern massiert auch das Zahnfleisch. Bei der Verwendung von Mundduschen ist darauf zu achten, dass diese nur vom Besitzer genutzt werden. Sie sind sehr schwierig zu reinigen und kaum zu desinfizieren.

Nachbereitung:

  • Der Bewohner wird wieder in die gewünschte Position gebracht.
  • Die Pflegekraft kontrolliert, ob die Zahnbürste bereits so abgenutzt ist, dass sie ersetzt werden muss.
  • Die verwendeten Utensilien werden weggeräumt bzw. entsorgt.
  • Der Bewohner wird nach seinem Befinden befragt.
  • Die Klingel wird in Reichweite des Bewohners abgelegt.
  • Der Zustand des Mundraumes wird dokumentiert. Wichtige Faktoren sind:
    •  Beschaffenheit der Mundschleimhaut und der Zunge, also etwa Feuchtigkeit oder Trockenheit
    •  Zustand der Zähne und der Zahnprothese
    •  ggf. vorhandener Mundgeruch
  • Bei krankhaften Veränderungen wird ggf. ein außerplanmäßiger Arzt- bzw. Zahnarztbesuch angesetzt.
  • Ggf. wird die Pflegeplanung aktualisiert, dieses etwa, wenn der Bewohner verschiedene Handgriffe nicht mehr durchführen kann.

Dokumente:

  • Berichtsblatt
  • Leistungsnachweis

Verantwortlichkeit / Qualifikation:

  • alle Pflegekräfte