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Standard "Finger- und Fußnagelpflege"

Wenn Bewohner unter Stoffwechsel- oder Durchblutungsstörungen leiden, kann jeder kleine Einstich mit der Nagelschere zu ernsten Verletzungen führen. Doch welcher Senior kann es sich schon leisten, bei jedem eingerissenen Nagel einen medizinischen Fußpfleger zu rufen? Bevor nun ersatzweise Ihre Mitarbeiter zu Schere und Pfeile greifen, sollten die Abläufe in einem Standard fixiert werden.


 Standard "Finger- und Fußnagelpflege"


Definition:

Gesunde Menschen sind zumeist in der Lage, das Schneiden und Pflegen der Fuß- und Fingernägel selbst zu gewährleisten. Wenn unsere Bewohner dazu jedoch nicht mehr in der Lage sind, kann diese Pflegemaßnahme ganz oder teilweise auch von unseren Mitarbeitern übernommen werden.


Grundsätze:

  • Das Schneiden der Nägel von Bewohnern ohne deren Zustimmung ist eine Körperverletzung.
  • Hände sind die Visitenkarte eines Menschen. Gesunde und gepflegte Fingernägel sind wichtig für das Selbstbewusstsein eines Menschen.
  • Wir übernehmen die Pflege der Nägel nur dann, wenn dieses ohne Gesundheitsgefährdung möglich ist. Bei Vorliegen relevanter Risikofaktoren (s.u.) überlassen wir diese Maßnahme eigenen (entsprechend fortgebildeten) Mitarbeitern oder externen medizinischen Fußpflegern.
  • Es ist uns bewusst, dass der Einsatz eines externen medizinischen Fußpflegers den Bewohner mit Kosten belastet. Dieses darf aber nicht dazu führen, dass wir auch in riskanten Fällen eine Fußpflege durchführen.
  • Bei der Nagelpflege sollten keine spitzen Gegenstände verwendet werden.

Ziele:

  • Entzündungen, Einwachsungen der Nägel und andere Schädigungen sollen verhindert werden.
  • Die Hände und die Füße unserer Bewohner sollen einen gepflegten Eindruck machen.
  • Der Bewohner soll sich mit dem Zustand der Hand- und Fußnägel wohl fühlen.

Vorbereitung:

Organisation

  • Wir pflegen die Nägel unserer Bewohner zumeist direkt nach dem Baden oder dem Duschen. Wenn dieses nicht möglich ist, muss vor jeder Nagelpflege ein Hand- bzw. Fußbad durchgeführt werden.
  • Die Nagelpflege wird mindestens alle 14 Tage durchgeführt.
  • Jeder Bewohner verfügt über ein eigenes Nagelpflegeset.
  • Bei verschiedenen Krankheitsbildern können schon kleinste Verletzungen zu schlecht heilenden Wunden führen. Wir übertragen die Fußnagelpflege an einen medizinischen Fußpfleger bei Bewohnern mit:
    • Diabetes mellitus
    • Antikoagulantherapie
    • schweren Durchblutungsstörungen
    • harten oder verhornten Zehnägeln
    • eingewachsenen Fußnägeln
    • Gicht oder Arthrose
    • sonstigen relevanten Hautschäden wie etwa Hühneraugen

notwendiges Material

  • Fußbadewanne für die Fußpflege
  • Nagelschere(desinfiziert)
  • Nagelfeile (desinfiziert)
  • Abwurfbehälter
  • Nagelbürste des Bewohners
  • Handtuch
  • Schüssel mit handwarmen Wasser
  • Waschlappen
  • Seifenzusatz (ph-neutral)
  • Pflegemittel (Hand- und Nagellotion)
  • Bettschutz
  • ggf. Watte, Tupfer, Nagellackentferner und Nagellack

weitere Maßnahmen

  • Die Pflegekraft führt eine hygienische Händedesinfektion durch.
  • Der Bewohner wird bequem im Bett gelagert oder auf einen Stuhl gesetzt.
  • Die anstehende Maßnahme wird dem Bewohner erklärt. Der Bewohner wird zum Zustimmung gebeten.

Durchführung:

Pflegemaßnahmen

  • Die Hände und/oder Füße werden für rund zehn Minuten in handwarmem Wasser gebadet.
  • Falls notwendig werden die Nägel mit der Nagelbürste gesäubert. Zusätzlich fördert die Reibung die Durchblutung.
  • Der Bereich wird sorgfältig abgetrocknet. Dabei ist vor allem darauf zu achten, dass die Zehenzwischenräume sorgfältig getrocknet werden.
  • Ein Handtuch und der Bettschutz werden aufgelegt.
  • Die Fingernägel werden der Fingerkuppenform folgend rund geschnitten oder gefeilt. Die Wünsche der Bewohner werden dabei berücksichtigt.
  • Brechende oder sich spaltende Nägel sollten kürzer geschnitten werden als gesunde Nägel.
  • Fingernägel von dementiell erkrankten Bewohnern werden besonders kurz geschnitten, um Kratzverletzungen zu minimieren.
  • Die Fußnägel werden gerade geschnitten oder gefeilt. Damit wird ein Einwachsen der Fußnägel vermieden.
  • Ein Feilen der Nägel ist stets schonender und risikoärmer als das Schneiden der Nägel.
  • Raue Nägel werden glatt gefeilt. Wichtig: Es wird immer nur in eine Richtung gefeilt und nicht hin und her. Ansonsten kann das Nagelende brüchig werden.
  • Die Nagelhaut wird behutsam mit einem Holz- oder Plastikstäbchen zurückgeschoben. Die Nagelhaut wird nicht geschnitten.
  • Die Nageltaschen werden nicht geöffnet.
  • Die Nägel sollten nicht zu häufig lackiert werden. Insbesondere der Einsatz von Nagellackentferner sollte begrenzt werden.
  • Die Hautpflegemittel werden aufgetragen und einmassiert.
  • Sollte es zu einer Verletzung kommen, so wird die Wunde sofort desinfiziert und verbunden. Der Wundverlauf wird beobachtet. Ggf. wird der Hausarzt informiert.

Nagelveränderungen

Wir achten auf krankhafte Nagelveränderungen:


Uhrglasnägel, also große, gewölbte Nägel

  • anhaltender Sauerstoffmangel etwa als Folge von Herz- oder Lungenerkrankungen

Löffelnägel, also Nägel mit einer muldenförmigen Eindellung

  • mangelhafte Eisenversorgung

Querrillen

  • Infektionen
  • Kontakt mit toxischen Stoffen

Nagelrinnen

  • Schuppenflechte
  • Ekzeme
  • Pilzerkrankungen

brüchige Nägel

  • Nagelpilz
  • Funktionsstörung der Schilddrüse
  • Mangel an Vitamin A und B
  • Mangel an Kalzium oder Eisen

eingewachsene Fußnägel

  • zu enge Schuhe
  • fehlerhaftes Schneiden der Nägel

Verfärbungen der Nägel

  • bräunlich: Rauchen, Melanom oder Hämatom
  • gelb-grau: Nagelpilz
  • gelblich: Ikterus ("Gelbsucht")
  • bläulich: Mangeldurchblutung (Akrozyanose)

Panaritium, also eine eitrige Entzündung des Nagelbettes

  • Verletzung bei der Nagelpflege

zu dicker oder zu rauer Nagel

  • Nagelmykose, also ein Pilzbefall des Nagels

Nachbereitung:

  • Die Bekleidung des Bewohners wird gerichtet.
  • Der Bewohner wird bequem gelagert.
  • Die Pflegekraft fragt nach dem Befinden des Bewohners.
  • Die Klingel wird in Reichweite gelegt.
  • Die verwendeten Hilfsmittel werden entsorgt bzw. gesäubert und desinfiziert.
  • Die Pflegekraft führt eine hygienische Händedesinfektion durch.
  • Alle Maßnahmen werden sorgfältig dokumentiert.
  • Bei krankhaften Veränderungen wird der Hausarzt gerufen.
  • Ggf. wird die Pflegeplanung angepasst.

Dokumente:

  • Leistungsnachweis
  • Lagerungs- und Mobilitätsplan
  • Vitaldatenblatt
  • Berichtsblatt
  • Dokumentenblatt "Meldungen an den Arzt"

Qualifikation / Verantwortlichkeit:

  • alle Pflegekräfte