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Standard "Finger-
und Fußnagelpflege"
Wenn Bewohner unter
Stoffwechsel- oder Durchblutungsstörungen leiden, kann jeder
kleine Einstich mit der Nagelschere zu ernsten Verletzungen
führen. Doch welcher Senior kann es sich schon leisten, bei
jedem eingerissenen Nagel einen medizinischen Fußpfleger zu
rufen? Bevor nun ersatzweise Ihre Mitarbeiter zu Schere und
Pfeile greifen, sollten die Abläufe in einem Standard fixiert
werden.
Standard
"Finger- und Fußnagelpflege"
Definition:
Gesunde Menschen sind zumeist in der
Lage, das Schneiden und Pflegen der Fuß- und Fingernägel
selbst zu gewährleisten. Wenn unsere Bewohner dazu
jedoch nicht mehr in der Lage sind, kann diese
Pflegemaßnahme ganz oder teilweise auch von unseren
Mitarbeitern übernommen werden.
Grundsätze:
-
Das Schneiden der Nägel von
Bewohnern ohne deren Zustimmung ist eine
Körperverletzung.
-
Hände sind die Visitenkarte
eines Menschen. Gesunde und gepflegte Fingernägel
sind wichtig für das Selbstbewusstsein eines
Menschen.
-
Wir übernehmen die Pflege der
Nägel nur dann, wenn dieses ohne
Gesundheitsgefährdung möglich ist. Bei Vorliegen
relevanter Risikofaktoren (s.u.) überlassen wir
diese Maßnahme eigenen (entsprechend fortgebildeten)
Mitarbeitern oder externen medizinischen
Fußpflegern.
-
Es ist uns bewusst, dass der
Einsatz eines externen medizinischen Fußpflegers den
Bewohner mit Kosten belastet. Dieses darf aber nicht
dazu führen, dass wir auch in riskanten Fällen eine
Fußpflege durchführen.
-
Bei der Nagelpflege sollten
keine spitzen Gegenstände verwendet werden.
Ziele:
-
Entzündungen, Einwachsungen
der Nägel und andere Schädigungen sollen verhindert
werden.
-
Die Hände und die Füße
unserer Bewohner sollen einen gepflegten Eindruck
machen.
-
Der Bewohner soll sich mit
dem Zustand der Hand- und Fußnägel wohl fühlen.
Vorbereitung:
Organisation
-
Wir pflegen die Nägel unserer
Bewohner zumeist direkt nach dem Baden oder dem
Duschen. Wenn dieses nicht möglich ist, muss vor
jeder Nagelpflege ein Hand- bzw. Fußbad durchgeführt
werden.
-
Die Nagelpflege wird
mindestens alle 14 Tage durchgeführt.
-
Jeder Bewohner verfügt über
ein eigenes Nagelpflegeset.
-
Bei verschiedenen
Krankheitsbildern können schon kleinste Verletzungen
zu schlecht heilenden Wunden führen. Wir übertragen
die Fußnagelpflege an einen medizinischen Fußpfleger
bei Bewohnern mit:
-
Diabetes mellitus
-
Antikoagulantherapie
-
schweren
Durchblutungsstörungen
-
harten oder verhornten
Zehnägeln
-
eingewachsenen Fußnägeln
-
Gicht oder Arthrose
-
sonstigen relevanten
Hautschäden wie etwa Hühneraugen
notwendiges Material
-
Fußbadewanne für die
Fußpflege
-
Nagelschere(desinfiziert)
-
Nagelfeile (desinfiziert)
-
Abwurfbehälter
-
Nagelbürste des Bewohners
-
Handtuch
-
Schüssel mit handwarmen
Wasser
-
Waschlappen
-
Seifenzusatz (ph-neutral)
-
Pflegemittel (Hand- und
Nagellotion)
-
Bettschutz
-
ggf. Watte, Tupfer,
Nagellackentferner und Nagellack
weitere Maßnahmen
-
Die Pflegekraft führt eine
hygienische Händedesinfektion durch.
-
Der Bewohner wird bequem im
Bett gelagert oder auf einen Stuhl gesetzt.
-
Die anstehende Maßnahme wird
dem Bewohner erklärt. Der Bewohner wird zum
Zustimmung gebeten.
Durchführung:
Pflegemaßnahmen
-
Die Hände und/oder Füße
werden für rund zehn Minuten in handwarmem Wasser
gebadet.
-
Falls notwendig werden die
Nägel mit der Nagelbürste gesäubert. Zusätzlich
fördert die Reibung die Durchblutung.
-
Der Bereich wird sorgfältig
abgetrocknet. Dabei ist vor allem darauf zu achten,
dass die Zehenzwischenräume sorgfältig getrocknet
werden.
-
Ein Handtuch und der
Bettschutz werden aufgelegt.
-
Die Fingernägel werden der
Fingerkuppenform folgend rund geschnitten oder
gefeilt. Die Wünsche der Bewohner werden dabei
berücksichtigt.
-
Brechende oder sich spaltende
Nägel sollten kürzer geschnitten werden als gesunde
Nägel.
-
Fingernägel von dementiell
erkrankten Bewohnern werden besonders kurz
geschnitten, um Kratzverletzungen zu minimieren.
-
Die Fußnägel werden gerade
geschnitten oder gefeilt. Damit wird ein Einwachsen
der Fußnägel vermieden.
-
Ein Feilen der Nägel ist
stets schonender und risikoärmer als das Schneiden
der Nägel.
-
Raue Nägel werden glatt
gefeilt. Wichtig: Es wird immer nur in eine Richtung
gefeilt und nicht hin und her. Ansonsten kann das
Nagelende brüchig werden.
-
Die Nagelhaut wird behutsam
mit einem Holz- oder Plastikstäbchen
zurückgeschoben. Die Nagelhaut wird nicht
geschnitten.
-
Die Nageltaschen werden nicht
geöffnet.
-
Die Nägel sollten nicht zu
häufig lackiert werden. Insbesondere der Einsatz von
Nagellackentferner sollte begrenzt werden.
-
Die Hautpflegemittel werden
aufgetragen und einmassiert.
-
Sollte es zu einer Verletzung
kommen, so wird die Wunde sofort desinfiziert und
verbunden. Der Wundverlauf wird beobachtet. Ggf.
wird der Hausarzt informiert.
Nagelveränderungen
Wir achten auf krankhafte
Nagelveränderungen:
Uhrglasnägel, also große, gewölbte
Nägel
-
anhaltender Sauerstoffmangel
etwa als Folge von Herz- oder Lungenerkrankungen
Löffelnägel, also Nägel mit einer
muldenförmigen Eindellung
-
mangelhafte Eisenversorgung
Querrillen
-
Infektionen
-
Kontakt mit toxischen Stoffen
Nagelrinnen
-
Schuppenflechte
-
Ekzeme
-
Pilzerkrankungen
brüchige Nägel
-
Nagelpilz
-
Funktionsstörung der
Schilddrüse
-
Mangel an Vitamin A und B
-
Mangel an Kalzium oder Eisen
eingewachsene Fußnägel
-
zu enge Schuhe
-
fehlerhaftes Schneiden der
Nägel
Verfärbungen der Nägel
-
bräunlich: Rauchen, Melanom
oder Hämatom
-
gelb-grau: Nagelpilz
-
gelblich: Ikterus
("Gelbsucht")
-
bläulich: Mangeldurchblutung
(Akrozyanose)
Panaritium, also eine eitrige
Entzündung des Nagelbettes
-
Verletzung bei der
Nagelpflege
zu dicker oder zu rauer Nagel
-
Nagelmykose, also ein
Pilzbefall des Nagels
Nachbereitung:
-
Die Bekleidung des Bewohners
wird gerichtet.
-
Der Bewohner wird bequem
gelagert.
-
Die Pflegekraft fragt nach
dem Befinden des Bewohners.
-
Die Klingel wird in
Reichweite gelegt.
-
Die verwendeten Hilfsmittel
werden entsorgt bzw. gesäubert und desinfiziert.
-
Die Pflegekraft führt eine
hygienische Händedesinfektion durch.
-
Alle Maßnahmen werden
sorgfältig dokumentiert.
-
Bei krankhaften Veränderungen
wird der Hausarzt gerufen.
-
Ggf. wird die Pflegeplanung
angepasst.
Dokumente:
-
Leistungsnachweis
-
Lagerungs- und Mobilitätsplan
-
Vitaldatenblatt
-
Berichtsblatt
-
Dokumentenblatt "Meldungen an
den Arzt"
Qualifikation / Verantwortlichkeit:
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