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Standard "Schmerzbekämpfung mit nicht-opioiden Analgetika" (stationäre Pflege)
Paracetamol
und ASS gibt es rezeptfrei an jeder Ecke und in jeder gewünschten
Menge. Sie gelten als gut verträglich. Im Alter werden diese
Medikamente jedoch zum Problem. Denn in Kombination mit den vielen
anderen täglich eingeworfenen Pillen, Tropfen und Kapseln entwickeln
diese Analgetika einen bunten Mix verschiedenster Wechselwirkungen.
Standard "Schmerzbekämpfung mit nicht-opioiden Analgetika" (stationäre Pflege)
Definition:
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Unter der Definition "nicht-opioide Analgetika" werden
Schmerzmittel zusammengefasst, deren Wirkung nicht auf der Blockade der
Opioid-Rezeptoren basiert. Sie werden sehr häufig bei leichten bis
mäßigen Schmerzen genutzt, sind z.T. frei verkäuflich und sind unseren
Bewohnern seit Jahren vertraut; insbesondere die Wirkstoffe
Acetylsalicylsäure oder Paracetamol.
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Nicht-opioide Analgetika werden oftmals als "kleine" oder
"schwach wirkende" Analgetika bezeichnet. Diese Einordnung ist
irreführend. Tatsächlich sind diese Medikamente hoch effektiv, wenn der
passende Wirkstoff für den jeweiligen Schmerztyp gefunden wird.
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Die Gefahren, die mit der Anwendung dieser Medikamente
verbunden sind, werden von Senioren oft unterschätzt. Bei einem
jüngeren und ansonsten gesunden Menschen ist die Einnahme von
nicht-opioiden Analgetika auch über einen Zeitraum von mehreren Tagen
unproblematisch. Zwei Faktoren lassen im fortgeschrittenen Lebensalter
jedoch das Risiko steigen: Ältere Menschen nehmen ggf. täglich weitere
Medikamente ein, die in Kombination mit Analgetika Wechselwirkungen
zeigen. Zudem chronifiziert sich oftmals der Schmerz. Aus einer
Bedarfsmedikation wird dann ggf. eine dauerhafte Einnahme.
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Aus diesem Grund ist eine eigenmächtige Einnahme riskant.
Sowohl Pflegekräfte als auch der behandelnde Arzt sollten über jede
Analgetika-Einnahme informiert sein, die über einen vereinzelten Konsum
hinausgeht.
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Obwohl die chemischen Strukturen der Medikamente
unterschiedlich sind, ist das Wirkungsspektrum ähnlich. Auch bei den
auftretenden Nebenwirkungen gibt es Parallelen. Vier Gruppen sind in
der Altenpflege relevant:
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Acetylsalicylsäure ("ASS") ist ein
Prostaglandinsynthesehemmer, der insbesondere zur Linderung leichter
bis mäßiger Schmerzen geeignet ist; also etwa für Kopf-, Zahn- und
Gliederschmerzen. Die fiebersenkende Wirkung ist vergleichsweise mäßig.
Acetylsalicylsäure senkt die Blutgerinnung und wird daher auch zur
Prophylaxe arterieller Gefäßverschlüsse genutzt.
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Paracetamol lindert leichte bis mittlere Schmerzen und
wirkt fiebersenkend. Die entzündungshemmende Wirkung ist gering.
Aufgrund der Nutzbarkeit für Suizide und möglicher Leber- und
Nierenschäden wird die Anwendung dieses Wirkstoffes kontrovers
diskutiert.
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Metamizol wirkt sowohl gegen leichte bis mittlere Schmerzen als auch gegen Fieber. Es löst überdies Krämpfe.
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Nichtsteroidale Antiphlogistika (NSAR) eignen sich zur Linderung mäßiger Schmerzen und rheumatischer Entzündungen.
(Hinweis: Dieser Standard beschreibt die generellen pflegerischen
Maßnahmen zur Versorgung von Schmerzpatienten, die nicht-opioide
Analgetika erhalten. Das Dokument fasst die Anwendung verschiedener
Wirkstoffgruppen zusammen, die jeweils sehr unterschiedlich ausgeprägte
Nebenwirkungen aufweisen. Um den Standard kompakt zu halten, haben wir
die Auflistung der Nebenwirkungen zusammengefasst und auf zentrale
Inhalte reduziert.)
Grundsätze:
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Nicht-opioide Analgetika enthalten zwar keine
Betäubungsmittel, sie sind aber dennoch effektive Medikamente mit
strikt zu beachtenden Indikationen und Kontraindikationen. Eine
Applikation darf nur dann erfolgen, wenn der Bewohner relevante
Schmerzen hat.
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Jeder Mensch hat Anspruch auf ein schmerzfreies oder zumindest möglichst schmerzarmes Leben und Sterben.
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Wir sind uns stets der emotionalen Belastung des Bewohners bewusst. Analgetika schalten den Schmerz nicht gänzlich aus.
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Jede Pflegekraft muss sich vor Augen führen, dass die
Betreuung von Bewohnern mit Schmerzen immer auch die Grenzen der eigenen
pflegerischen Möglichkeiten aufzeigt. Gefühle der Machtlosigkeit sind
daher eine zutiefst menschliche Reaktion.
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Wir arbeiten eng mit den Hausärzten unserer Bewohner
zusammen. Deren Vorgaben zur Verabreichung und Dosierung werden ohne
Abstriche ausgeführt. Jede eigenmächtige Anpassung der Medikamentierung
unterbleibt.
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Schmerzen sind eine subjektive Erfahrung. Wir schenken dem Schmerzempfinden unserer Bewohner Glauben.
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Wir wissen, dass sich die Schmerzschwelle im Alter
keineswegs erhöht. Die häufig vertretene Ansicht, dass alte Menschen
weniger schmerzempfindlich sind, ist falsch.
Ziele:
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Der behandelnde Arzt erhält alle Informationen, die für eine effektive Therapie erforderlich sind.
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Die Schmerzbelastung des Bewohners wird so weit wie möglich reduziert.
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Komplikationen werden rechtzeitig erkannt und angemessen behandelt.
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Der Bewohner gewinnt seine Lebensfreude zurück.
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Der Bewohner vertraut auf den Erfolg der Therapie.
Vorbereitung:
Indikation
Wir setzen nicht-opioide Analgetika bei diesen Krankheitsbildern ein:
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Kopf- und Zahnschmerzen
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Schmerzen als Folge von Krebserkrankungen
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Knochentumore
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post-operative Schmerzen
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degenerative und funktionelle Rückenschmerzen
Informationssammlung
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Die Auswahl des richtigen Schmerzmittels erfolgt gemeinsam
mit dem behandelnden Arzt. Dieser muss über alle relevanten
Informationen verfügen, um Neben- und Wechselwirkungen korrekt
abschätzen zu können. Wir sammeln daher alle relevanten Informationen
und sorgen dafür, dass der Arzt diese erhält.
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Wir beachten, dass der Bewohner ggf. parallel zur
hausärztlichen Versorgung auch in fachärztlicher Behandlung ist. Es ist
nicht immer sichergestellt, dass alle beteiligten Mediziner die
komplette Medikamentierung überblicken. Es kann daher zu
Wechselwirkungen kommen.
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Es kann auch passieren, dass der Bewohner erst vor kurzer
Zeit den Hausarzt wechselte. Dieses etwa, weil wegen der
Pflegebedürftigkeit ein Wohnortwechsel nötig wurde. Häufig beschafft er
sich dann die vertrauten Schmerzmittel aus der Apotheke, ohne dass uns
oder dem neuen Arzt dieses bekannt wäre. Auch hier drohen
Wechselwirkungen.
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Folgende Kriterien sind relevant:
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Wie hat der Bewohner bislang seine Schmerzen bekämpft, wenn
diese so heftig waren, dass nichtmedikamentöse Maßnahmen nicht mehr
ausreichten?
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Welche Erfahrungen hat der Bewohner bislang mit
verschiedenen Schmerzmitteln gemacht? Gab es Medikamente, die er nicht
gut vertrug; auf die er ggf. sogar allergisch reagierte?
(Hinweis: Die Wirkung von Schmerzmitteln hat immer zwei
Säulen: Einerseits der pharmakologische Effekt, also die bio-chemische
Wirkung. Andererseits die psychologische Wirkung. Diese basiert darauf,
dass der Bewohner auf die Effektivität eines ihm bekannten Medikaments
vertraut und daher bereits die Einnahme als solche die Schmerzbelastung
senkt. Insbesondere beim Fortschreiten einer demenziellen Erkrankung
wächst das Bedürfnis, an biografisch verankerten
Schmerzbewältigungsstrategien festzuhalten.)
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Blutgerinnung: Liegt eine Störung der Blutgerinnung vor?
Nimmt der Bewohner Medikamente ein, die die Blutgerinnung beeinflussen?
Nimmt der Bewohner eigenmächtig frei verkäufliche Medikamente ein?
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Leidet der Bewohner häufig unter Bauchschmerzen? Ist
bekannt, ob der Bewohner unter Magen- und Zwölffingerdarmgeschwüren
leidet oder in der Vergangenheit litt? Gibt es bei demenziell
erkrankten Senioren nonverbale Äußerungen, die auf entsprechende
Gesundheitseinschränkungen schließen lassen? Beispiel: Gestik und
Mimik, die auf Schmerzen nach dem Mittagessen deuten.
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Gibt es Hinweise auf Nieren- oder Leberfunktionsstörungen? Ggf. sogar eine Leberzirrhose?
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Leidet der Bewohner unter Allergien? Wenn ja: unter welchen?
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Leidet der Bewohner unter rheumatischen Erkrankungen?
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Leidet der Bewohner unter Asthma? Nahm er in der Vergangenheit trotzdem ASS? Wie hat er diesen Wirkstoff vertragen?
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Ist der Bewohner depressiv? Wird er mit Lithium-Präparaten
therapiert? Erhält der Bewohner andere Psychopharmaka, Schlaf- oder
Beruhigungsmittel?
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In welchem Zustand ist das Herzkreislaufsystem? Liegt eine
Herzinsuffizienz oder eine Hypertonie vor? Leidet der Bewohner unter
Ödemen? Nimmt er Digitalis oder Kalziumantagonisten ein?
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Liegt eine Epilepsie vor? Nimmt der Bewohner Phenytoin oder Valproinsäure ein?
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Leidet der Bewohner unter Diabetes mellitus? Nimmt er Sulfonylharnstoffe ein?
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Ist der Bewohner alkoholabhängig? Welche Mengen Alkohol
konsumiert er? War der Bewohner in der Vergangenheit alkoholabhängig?
Besteht das Risiko eines Rückfalls, wenn er Medikamente nimmt, die in
Alkohol gelöst sind?
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Leidet oder litt der Bewohner unter Autoimmunerkrankungen?
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Liegt eine Krebserkrankung vor? Wurde unlängst eine Chemotherapie durchgeführt?
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Leidet der Bewohner unter HIV/ AIDS?
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Nicht relevant in der Altenpflege, aber durchaus in der Behindertenpflege: Ist die Bewohnerin möglicherweise schwanger?
Durchführung:
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Die Pflegekraft liest den Beipackzettel des Medikaments
immer sorgfältig durch. Die Medikamentengabe erfolgt anhand der
"6-R-Regel". Also:
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richtiger Bewohner
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richtiges Medikament
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richtige Darreichungsform
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richtige Haltbarkeit
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richtige Dosierung
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richtige Uhrzeit
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ASS und andere Medikamente erhöhen die Blutungsneigung.
Daher sollte das Medikament abgesetzt werden, wenn ein planbarer
chirurgischer Eingriff ansteht.
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Der Blutgerinnungswert wird engmaschig überwacht.
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Wir achten darauf, dass die Medikamente zum richtigen
Zeitpunkt eingenommen werden. ASS etwa ist deutlich verträglicher, wenn
der Bewohner zuvor ausreichend gegessen hat.
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Wir stellen sicher, dass der Bewohner ein geeignetes
Getränk für die Einnahme nutzt; also abhängig vom Wirkstoff etwa Milch
oder Wasser.
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Der Einfluss der Medikamente auf die Bewegungsfähigkeit des
Bewohners wird überwacht. Verschiedene Wirkstoffe führen zu
körperlicher Schwäche oder zu Bewegungsstörungen. Wir intensivieren
ggf. unsere Maßnahmen im Rahmen der Sturzprophylaxe.
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Bei der Mundpflege achten wir auf Mikroblutungen der Schleimhäute.
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Falls notwendig wird der BZ-Wert nach der Einnahme
überprüft. Medikamente aus der Gruppe der nichtsteroidalen
Antirheumatika (NSAR) können einen BZ-Wert absenken.
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Ggf. werden die Ausscheidungen kontrolliert. Relevant sind
z.B. Stuhlverfärbungen ("Teerstuhl"). Einige Medikamente können den
Urin verfärben, insbesondere rötlich (Metamizol) oder grünlich
(Flupirtin), was jedoch i.d.R. nur vorübergehend ist.
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Wenn der Bewohner ohne ersichtlichen Grund unter
Verwirrtheit, unter Gelbsucht (Hepatitis) oder unter Fiebersymptomen
leidet oder unkontrollierbare Bewegungen ausführt, wird die weitere
Medikamentenapplikation abgebrochen und sofort der Arzt / Notarzt
informiert.
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Verschiedene Mittel erhöhen die Empfindlichkeit für
UV-Einstrahlung. Daher wird der Bewohner im Sommer vor zu viel
Sonnenlicht geschützt.
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Die dauerhafte Einnahme von nicht-opioiden Analgetika kann
das Risiko eines Herzinfarktes oder eines Schlaganfalls erhöhen. Wir
achten sensibel auf entsprechende Symptome. Wenn es hinreichende
Anzeichen für eine Gefährdung gibt, wird frühzeitig der Notarzt gerufen.
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Wir sensibilisieren die Angehörigen für die Problematik
etwaiger Wechselwirkungen. Es ist wichtig, dass sie für den Bewohner
keine frei verkäuflichen Medikamente beschaffen, ohne dass wir davon
erfahren.
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Bei suizidgefährdeten Senioren achten wir auf eine etwaige Hortung von Paracetamol.
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Wir prüfen, ob dem Schmerzmittel Coffein oder Kodein
beigemischt sind. Diese zusätzlichen Wirkstoffe sind problematisch, da
sie ein Suchtpotenzial haben und bei abendlicher Einnahme die Nachtruhe
stören.
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Kombinationspräparate mit zwei Schmerzmitteln sind zu vermeiden.
Nachbereitung:
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Die Pflegeplanung wird regelmäßig angepasst.
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Wir prüfen, ob der Bewohner besser mit Opioiden therapiert werden sollte.
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Beim weiteren Fortschreiten der Grunderkrankung ist damit
zu rechnen, dass auch die Schmerzbelastung zunimmt. Die Dosierung von
nicht-opioiden Analgetika kann nicht beliebig erhöht werden, da
irgendwann nur noch die Nebenwirkungen zunehmen, die Schmerzlinderung
aber nicht mehr.
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Oftmals bieten nicht-opioide Analgetika zwar eine effektive
Schmerzlinderung. Dieses aber um den Preis von erheblichen
Nebenwirkungen. Ggf. ist mit Opioiden ein besseres Verhältnis von
Wirkung und Nebenwirkungen erreichbar.
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Wir führen eine sorgfältige Krankenbeobachtung durch, um
Wirkungen, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und den Grad der
Schmerzbekämpfung zu erfassen.
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Wir bitten den Bewohner, ein Schmerzprotokoll zu führen. Ggf. assistiert die Bezugspflegekraft.
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Uns ist bewusst, dass die Versorgung von Senioren mit
chronischen Schmerzen eine erhebliche mentale Belastung für die
Pflegekraft darstellt. Wir achten daher darauf, dass diese Betroffenen
im Rahmen der Zuteilung der Bezugspflegekraft gerecht "verteilt" werden.
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Der Zustand des Bewohners wird immer wieder im Rahmen von Fall- und Teambesprechungen thematisiert.
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Ggf. wird die Pflegeplanung angepasst.
Dokumente:
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Leistungsnachweis
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Berichtsblatt
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ärztliches Verordnungsblatt
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Kommunikationsblatt mit dem Arzt
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Pflegeplanung
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
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