pqsg mobil
Start Index Impressum
Diese Seiten wurden für Smartphones optimiert. Für die PC-Version klicken Sie bitte hier.

Standard "Pflegevisite Überprüfung der direkten Pflege"

Die Überprüfung der direkten Pflege per Pflegevisite hat einen ramponierten Ruf. Nur allzu häufig wird dieses Kontrollinstrument als bloße Machtdemonstration zweckentfremdet. Unser Standard zeigt, wie Sie diese Form der Pflegevisite sinnvoll einsetzen, etwa um Qualifizierungslücken zu finden und Gefahrenquellen zu beseitigen.


Standard "Pflegevisite Überprüfung der direkten Pflege"


Definition:

Die "Pflegevisite Überprüfung der direkten Pflege" dient der Leistungsbeurteilung im Rahmen der Fachaufsicht durch die Pflegedienstleitung. Daraus werden dann verschiedene Maßnahmen abgeleitet, wie etwa die gezielte Weiterbildung einzelner Mitarbeiter.

  • Verschiedene Faktoren sind entscheidend dafür, dass die Pflegevisite von den Mitarbeitern akzeptiert wird. So sollten diese nicht den Eindruck gewinnen, dass der Hauptzweck der Pflegevisite die Maßregelung der Pflegekräfte ist. Stattdessen muss die Pflegedienstleitung glaubhaft vermitteln, dass das Finden und Analysieren von Fehlern auch im Interesse des Mitarbeiters liegt.
  • Um den Eindruck von Willkür zu vermeiden, werden Pflegevisiten nach einem festen Schema durchgeführt. Grundsätzlich sollten alle Mitarbeiter und alle Wohnbereiche visitiert werden, ohne dass es dabei zu einer Häufung kommt. Wir führen diese Pflegevisite durch
    • vor Ablauf der Probezeit, also im Rahmen der Einarbeitung neuer Mitarbeiter
    • im Rahmen des Auswahlprozesses für eine leitende Position, etwa als Wohnbereichsleitung
    • nach Beschwerden durch Bewohner oder Angehörige
    • nach Mängelrügen durch den MDK
    • zur Bestimmung des Fortbildungsbedarfes
    • vor dem jährlichen Mitarbeitergespräch
  • Die "Pflegevisite Überprüfung der direkten Pflege" ist nur eine Form der Pflegevisite
    • Bei der "Pflegevisite AEDL" steht der Bewohner mit seinen Pflegeproblemen und Pflegeressourcen im Mittelpunkt.
    • Die kollegiale Pflegevisite ist der "Pflegevisite Überprüfung der direkten Pflege" ähnlich. Sie wird aber nicht von einem Fachvorgesetzten durchgeführt, sondern wechselseitig von einer gleichrangigen Pflegekraft.

Grundsätze:

  • Die Pflegevisite wird von der Pflegedienstleitung durchgeführt. Diese Kontrollfunktion ist nicht delegierbar.
  • Ein zentraler Erfolgsfaktor für die Pflegevisite ist der faire und kollegiale Dialog zwischen allen Beteiligten.
  • Der Pflegedienstleitung muss stets bewusst sein, dass sie durch die Pflegevisite nur einen kurzen Einblick in die Arbeit des Mitarbeiters gewinnt. Sie muss ebenfalls bedenken, dass die Situation der Pflegevisite "künstlich" ist und sich vom normalen Pflegealltag deutlich unterscheiden kann. Daher dürfen die gewonnenen Eindrücke nur ein Element der Gesamteinschätzung sein.
  • Die "Pflegevisite Überprüfung der direkten Pflege" unterliegt ggf. der Zustimmungspflicht durch die Arbeitnehmervertretung.

Ziele:

  • Die Pflegeleistungsqualität wird gesichert und verbessert.
  • Die Leistung der Pflegekraft wird fair beurteilt.
  • Die Fähigkeiten des Mitarbeiters werden weiterentwickelt. Anhand der ggf. gefundenen Qualifikationslücken wird die Fortbildungsplanung optimiert.
  • Durch die Beseitigung von Wissenslücken sinkt das Risiko, für Pflegefehler haftungsrechtlich in Anspruch genommen zu werden.
  • Die täglich geleistete Arbeit wird anerkannt und wertgeschätzt.
  • Abläufe werden analysiert und optimiert. Eine Überlastung der Mitarbeiter ("Burn-Out") wird vermieden.
  • Das Verhältnis zwischen Pflegekraft und Bewohner wird analysiert.
  • Die Pflegedokumentation wird überprüft.

Vorbereitung:

allgemeine Maßnahmen

  • Die Einführung der Pflegevisite in unserer Einrichtung wird mit Schulungen begleitet. Alle Mitarbeiter sind über den Sinn und Zweck der Pflegevisite informiert.
  • Der Bewohner wird bereits beim Heimeinzug darüber informiert, dass in unserem Haus Pflegevisiten durchgeführt werden.

Organisation

  • Die Visite wird der Pflegekraft mit einigen Tagen Vorlauf angekündigt. Nur in Ausnahmefällen, etwa einer akuten Gefährdung, kann die Pflegevisite auch unangekündigt durchgeführt werden.
  • Der Zeitpunkt der Pflegevisite ist abhängig von der Zielsetzung. Wenn etwa Mängel in der Grundpflege vermutet werden, sollte die Pflegevisite morgens stattfinden.
  • Die Pflegedienstleitung wählt einen Bewohner aus, der im Rahmen der Pflegevisite besucht werden soll. Der Bewohner muss der Visite zustimmen. Es sollte ein Bewohner sein, der von dem visitierten Mitarbeiter als Bezugspflegekraft betreut wird.
  • Die Pflegedienstleitung nimmt im Vorfeld Einblick in die Pflegedokumentation. Dieses einerseits, um sich ein Bild vom Gesundheitszustand und dem Pflegebedarf des Bewohners zu machen. Andererseits kann sie dabei die Dokumentation und insbesondere die Pflegeplanung auf Lücken und Fehler untersuchen.
  • Am Vortag der Pflegevisite findet ein kurzes Vier-Augen-Gespräch statt. Die Pflegedienstleitung erläutert dem Mitarbeiter die Schwerpunkte der Pflegevisite, also welche Gesichtspunkte ihr besonders wichtig sind.

Durchführung:

angemessenes Verhalten

Die Pflegedienstleitung sollte

  • sich im Hintergrund halten und beobachten.
  • das Ausfüllen von Unterlagen (etwa des Protokolls) in Anwesendheit des Bewohners auf ein Minimum beschränken.
  • die Pflegekraft bei der Arbeit nicht unterbrechen oder gar in die Pflegehandlungen eingreifen. Dieses ist nur bei einer direkten Gefährdung erforderlich.

Prüfkriterien

Wir prüfen die Qualität der Pflege anhand verschiedener Kriterien.

  • Die Pflegekraft sollte pflegefachliche Kompetenzen zeigen und das individuelle Krankheitsbild des Bewohners beachten. Unverzichtbar ist die strikte Beachtung der Pflegestandards des QM-Handbuches.
  • Der Bewohner sollte über die notwendige Sozialkompetenz verfügen. Dazu zählen die Fähigkeit zu einer angemessenen Kommunikation mit dem Bewohner sowie professionelle Umgangsformen. Außerdem sollte die Pflegekraft Empathie und Toleranz beweisen. Sollte es zu Differenzen mit dem Bewohner kommen, sind Rücksichtnahme und Konfliktfähigkeit unverzichtbar.
  • Sehr wichtig ist die Ich-Kompetenz, also etwa Selbstvertrauen, Endscheidungsfähigkeit und Kritikfähigkeit. Die Pflegekraft sollte sorgfältig und zielgerichtet arbeiten.
  • Relevant ist auch das Erscheinungsbild der Pflegekraft. Also die Sauberkeit der Kleidung und die eigene Körperpflege.

Nachbereitung:

Feedback

  • Nach Abschluss der Pflegevisite bedankt sich die Pflegedienstleitung beim Bewohner für die Kooperation.
  • Direkt im Anschluss an die Pflegevisite findet das Auswertungsgespräch statt.
  • Die Pflegedienstleitung benennt zunächst die positiven Eindrücke, dann die gefundenen Schwachpunkte. Für gute Leistungen während der Pflegevisite wird der Mitarbeiter ausdrücklich gelobt.
  • Problembereiche werden stets konkret benannt. Pauschale Aussagen werden vermieden.
  • Beide Gesprächspartner achten darauf, dass sie die Sachebene nicht verlassen. Persönliche Angriffe und Verletzungen müssen unterbleiben.
  • Die Pflegekraft kann jederzeit Fragen stellen und eine ggf. abweichende Einschätzung abgeben.

Ergebnisse

  • Falls Qualifikationsdefizite sichtbar wurden, wird die Fortbildungsplanung entsprechend abgeändert.
  • Die Pflegedienstleitung dokumentiert die Ergebnisse der Pflegevisite.
  • Falls im Rahmen der Pflegevisite neue Pflegeprobleme beim Bewohner selbst deutlich wurden, leitet die Pflegedienstleitung weitere Maßnahmen ein. Dieses können entweder eine Pflegevisite AEDL oder eine Fallbesprechung sein.

Dokumente:

  • Protokoll "Pflegevisite Überprüfung der direkten Pflege"

Verantwortlichkeit / Qualifikation:

  • alle Mitarbeiter