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Standard "Pflegevisite Medikamente"

Der im Alter stetig steigende Medikamentenbedarf lässt sich nur teilweise mit realen Gesundheitsproblemen erklären. Häufig genug haben es Pflegekräfte mit Ärzten zu tun, die unabhängig voneinander Rezepte ausstellen, und Bewohnern, die diese Arzneimittelsammlung mit rezeptfreien Präparaten aufstocken. Schon aus haftungsrechtlichen Gründen ist es wichtig, hier rechtzeitig einzugreifen.


Standard "Pflegevisite Medikamente"


Definition:

Polypharmazie und Medikamentenabusus, also unnötige Doppelmedikamentierungen oder gar Medikamentenmissbrauch sind eine ernste Bedrohung für die Gesundheit unserer Bewohner. Gemeinsam mit den Bewohnern, deren Angehörigen und den Hausärzten überprüfen wir daher regelmäßig deren Medikamentenkonsum.


Grundsätze:

  • Eine Überprüfung des Medikamentenkonsums erfolgt nur dann, wenn der Bewohner/dessen Betreuer dieser zustimmt.
  • Die Überprüfung des Medikamentenkonsums ist Aufgabe der Bezugspflegekraft und der Pflegedienstleitung.
  • Alle Ergebnisse werden im Protokoll "Pflegevisite Medikamente" schriftlich dokumentiert.
  • Alle Gesetze und Richtlinien zum Datenschutz werden befolgt.

Ziele:

  • Doppelmedikamentierungen und die daraus folgenden unerwünschten Wechselwirkungen werden vermieden.
  • Medikamentenabhängigkeit und -missbrauch werden vermieden.
  • Die Menge der insgesamt konsumierten Medikamente wird auf das medizinisch begründete Maß reduziert.
  • Alle Medikamente, die der Bewohner regelmäßig konsumiert, sollen in der Pflegedokumentation korrekt erfasst werden.
  • Unsere Bewohner sollen genau wissen, welche Medikamente sie nehmen und welche Wirkung diese haben.
  • Die finanziellen Ressourcen des Bewohners sollen geschont werden. Der Bewohner soll keine unnötigen Medikamente kaufen. Der Bewohner soll keine Zuzahlungen leisten müssen, wenn er die gesetzliche Zuzahlungsgrenze erreicht hat.

Vorbereitung:

  • Unsere Pflegekräfte werden regelmäßig zur Problematik Medikamentensucht und Doppelmedikamentierungen geschult.
  • Alle Pflegekräfte sind angewiesen, Auffälligkeiten beim Medikamentenkonsum an die Pflegedienstleitung weiterzumelden. Dieses gilt auch für Alkohol- oder Drogenmissbrauch.
  • Das Thema wird ebenfalls regelmäßig bei den Fallbesprechungen und den Pflegeübergaben behandelt.
  • Alle medizinischen Informationen zum Bewohner werden zusammengetragen.
  • Der Bewohner/dessen Betreuer wird über die Ziele der Medikamentenüberprüfung informiert und um Zustimmung gebeten.

Durchführung:

  • Alle Medikamente, die von der Einrichtung für den Bewohner gestellt werden, werden detailliert erfasst.
  • Der Bewohner wird gebeten, alle Medikamente, die er darüber hinaus nimmt, zu sammeln. Der Bewohner wird befragt, in welcher Dosierung, wie häufig und wie lange er diese Medikamente nimmt. Die Gründe für den Medikamentenkonsum werden erfragt. Dieses gilt auch für alle rezeptfreien Präparate und Nahrungsmittelergänzungen. Die Haltbarkeit der Medikamente wird kontrolliert.
  • Es wird geklärt, welche Bedarfsmedikamente der Bewohner eigenständig einnimmt. Der Bewohner soll erläutern, unter welchen Umständen und Voraussetzungen er die Arzneien einsetzt. Also, was er unter "Bedarf" versteht.
  • Der Bewohner soll erläutern, wo und wie er die Medikamente lagert. Diese Angaben werden mit den Anforderungen verglichen, die im Beipackzettel vermerkt sind.
  • Der Bewohner wird befragt, wie er die Wirksamkeit jedes Medikaments einschätzt und ob sich diese Wirkung in den letzten Monaten verändert hat. Ebenfalls erfasst werden Nebenwirkungen.
  • Es wird ermittelt, welche Folgen der Bewohner befürchtet, wenn er ein bestimmtes - mutmaßlich unnötiges - Medikament absetzt.
  • Der Bewohner wird zum Tabak- und Alkoholgenuss befragt.
  • Es wird kontrolliert, ob der Bewohner in der Lage ist, den Beipackzettel zu lesen und zu verstehen. Überprüft wird auch, ob der Bewohner die Medikamentenverpackung sicher öffnen und die Arzneien korrekt dosieren und einnehmen kann.
  • Es wird abgeschätzt, ob die Gedächtnisleistung des Bewohners ausreicht, um die regelmäßige Einnahme der Medikamente sicherzustellen. Der Bewohner wird befragt, wie oft er die Einnahme vergisst.
  • Der Bewohner wird befragt, welche Geldmittel er für seine Medikamentenversorgung aufwendet, insbesondere für rezeptfreie Medikamente und Nahrungsergänzungen. Es wird festgestellt, wie die Belege für verschriebene Medikamente gesammelt werden.
  • Soweit Informationsdefizite hinsichtlich des Medikamentenkonsums festgestellt werden, erhält der Bewohner eine intensive Beratung.
  • Dem Bewohner wird eine umfassende Unterstützung bei der Einnahme der Medikamente angeboten.
  • Die Angehörigen werden zu dieser Thematik befragt, soweit dieses der Datenschutz zulässt.

Nachbereitung:

  • Das Protokoll "Pflegevisite Medikamente" wird fertig gestellt und mit dem Hausarzt diskutiert.
  • Die Pflegedokumentation wird ergänzt und aktualisiert.
  • Bei Medikamentenmissbrauch werden nach Anweisung des Hausarztes die notwendigen Maßnahmen eingeleitet.
  • Ggf. wird die Sammlung der Quittungen für Medikamente optimiert.
  • Aufgetretene Probleme werden im Qualitätszirkel thematisiert.

Dokumente:

  • Pflegedokumentation
  • Protokoll "Pflegevisite Medikamente"
  • Verzeichnis der Hausärzte

Qualifikation / Verantwortlichkeit:

  • Bezugspflegekraft
  • Pflegedienstleitung