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Standard "Pflegevisite beim Patienten" (ambulante Pflege)

Eine geschickt konzipierte Pflegevisite geht über das bloße Abhaken der AEDLs hinaus. Sie verbessert den Kontakt zum Kunden, erleichtert Höherstufungen und deckt etwaige Qualitätsmängel auf. Wir zeigen Ihnen, wie Sie dieses praktische Qualitätswerkzeug für Ihr QM-Handbuch abbilden.


Standard "Pflegevisite beim Patienten" (ambulante Pflege)


Definition

Die Pflegevisite ist ein Besuch der Bezugspflegekraft bei dem Patienten. Der Besuch ("Visite") hat das Ziel, den Patienten aktiv in die Gestaltung seiner Pflege und seiner Belange mit einzubeziehen. Somit ist es auch ein Instrument zur Sicherstellung der Patientenzufriedenheit.


Grundsätze

  • Pflegevisiten werden bei jedem Patienten zweimal im Jahr durchgeführt. Wenn sich der Zustand des Patienten kurzfristig ändern sollte, wird eine zusätzliche Pflegevisite angesetzt.
  • Im Vordergrund der Pflegevisite steht der Pflegeprozess, an dem der Patient sich aktiv beteiligen soll.
  • Das Gespräch sollte empathisch und in aller Ruhe geführt werden.
  • Störungen von außen sind zu vermeiden.
  • Pflegevisiten finden nur nach vorheriger Zustimmung des Patienten statt.
  • Angehörige / Bezugspersonen sollten nach Möglichkeit mit einbezogen werden.
  • Verantwortlich für die Durchführung der Pflegevisiten ist die Pflegedienstleitung.
  • Alle Teilnehmer unterliegen der Schweigepflicht und den Bestimmungen zum Datenschutz.
  • Die Ergebnisse der Pflegevisite werden stets dokumentiert.
  • Etwaige Schwachpunkte in der Arbeit der Pflegekräfte werden kollegial angesprochen und Schuldzuweisungen vermieden.

Ziele

  • Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege
  • Sicherung eines kontinuierlichen Informationsprozesses zwischen Patient und Pflegekraft
  • gemeinsame Gestaltung des Pflegeprozesses mit dem Patienten
  • Überprüfung der durchgeführten Pflegemaßnahmen
  • Überprüfung der Pflegeplanung auf Plausibilität
  • Feststellung des Hilfs- und Pflegemittelbedarfes
  • Überprüfung des Pflegeaufwandes und Prüfung einer Höherstufung
  • Gewährleistung der Selbstbestimmung des Patienten
  • Erfassung der Zufriedenheit der Patienten und deren Angehörigen
  • Entgegennahme von Kritik und Verbesserungswünschen des Patienten und seiner Angehörigen
  • Ermittlung von Störfaktoren, die den Pflegeablauf behindern
  • Verbesserung der Beziehung zwischen Patient und Pflegekraft
  • zeigen, dass der Patient wertgeschätzt wird
  • Ermittlung von Qualifizierungslücken und Ableitung des Fortbildungsbedarfes
  • Aufdecken von Fehlern und Ermittlung von Verbesserungspotential
  • Optimierung der Arbeitsabläufe
  • Vervollständigung der Informationssammlung über den Patienten

Vorbereitung

  • Jedem Patienten wird eine Bezugspflegekraft zugeteilt. Der Patient hat bei der Auswahl ein Mitspracherecht.
  • Neue Patienten werden über die Pflegevisiten aufgeklärt. Den Patienten wird erläutert, dass ihnen - falls sie einer Pflegevisite nicht zustimmen - keine rechtlichen oder sonstigen Nachteile entstehen.
  • Jeweils eine Woche vor dem festgelegten Termin der Pflegevisite wird der Patient und seine Bezugspflegekraft über die anstehende Pflegevisite informiert. Sofern es der Patient wünscht oder eine entsprechende Betreuung besteht, werden auch Angehörige bzw. der Betreuer eingeladen.
  • Soweit notwendig werden die Hygienebeauftragte und unsere Wundbeauftragte zur Pflegevisite eingeladen.

Durchführung

  • Die Pflegevisite findet in der Häuslichkeit statt und sollte nicht länger als 45 Minuten dauern.
  • Der Patient wird noch einmal über den Zweck der Pflegevisite informiert.
  • Das Protokoll "Pflegevisite beim Patienten" wird ausgefüllt. Ein schematisches Abfragen der einzelnen Punkte sollte aber vermieden werden. Ggf. können einzelne Bereiche des Protokolls ausgelassen werden zugunsten einer ausführlicheren Bearbeitung wichtigerer Abschnitte.
  • Der Patient und die Angehörigen werden zur Zufriedenheit mit der Arbeit des Pflegedienstes befragt.

Nachbereitung

  • Zwischen Pflegedienstleitung und Bezugspflegekraft findet ein kurzes Abschlussgespräch statt, in dem ggf. aufgetretene Probleme thematisiert werden.
  • Ggf. wird die Pflegeplanung angepasst und um die neu gewonnenen Informationen ergänzt.
  • Beschwerden werden im Protokoll "Beschwerden" dokumentiert.
  • Sollten Qualifizierungslücken sichtbar geworden sein, wird der Fortbildungsplan angepasst.
  • Falls die Pflegebedürftigkeit des Patienten gestiegen sein sollte, wird den Angehörigen oder dem Betreuer eine Höherstufung empfohlen.
  • Sichtbar gewordene Schwachpunkte in der Pflegedokumentation werden von der Bezugspflegekraft umgehend beseitigt.

Qualifikation

  • Bezugspflegekraft
  • Pflegedienstleitung
  • Wundbeauftragte(r)
  • Hygienebeauftragte(r)