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Standard
"Pflegevisite beim Patienten" (ambulante Pflege)
Eine geschickt konzipierte Pflegevisite
geht über das bloße Abhaken der AEDLs hinaus. Sie verbessert den
Kontakt zum Kunden, erleichtert Höherstufungen und deckt etwaige
Qualitätsmängel auf. Wir zeigen Ihnen, wie Sie dieses praktische
Qualitätswerkzeug für Ihr QM-Handbuch abbilden.
Standard "Pflegevisite beim Patienten"
(ambulante Pflege)
Definition
Die Pflegevisite ist ein Besuch der
Bezugspflegekraft bei dem
Patienten. Der Besuch ("Visite") hat das Ziel, den
Patienten aktiv in die Gestaltung seiner Pflege und
seiner Belange mit einzubeziehen. Somit ist es auch ein
Instrument zur Sicherstellung der Patientenzufriedenheit.
Grundsätze
-
Pflegevisiten werden bei
jedem Patienten zweimal im Jahr durchgeführt. Wenn
sich der Zustand des Patienten kurzfristig ändern
sollte, wird eine zusätzliche Pflegevisite
angesetzt.
-
Im Vordergrund der
Pflegevisite steht der Pflegeprozess, an dem der
Patient sich aktiv beteiligen soll.
-
Das Gespräch sollte
empathisch und in aller Ruhe geführt werden.
-
Störungen von außen sind zu
vermeiden.
-
Pflegevisiten finden nur nach
vorheriger Zustimmung des Patienten statt.
-
Angehörige / Bezugspersonen
sollten nach Möglichkeit mit einbezogen werden.
-
Verantwortlich für die
Durchführung der Pflegevisiten ist die
Pflegedienstleitung.
-
Alle Teilnehmer unterliegen
der Schweigepflicht und den Bestimmungen zum
Datenschutz.
-
Die Ergebnisse der
Pflegevisite werden stets dokumentiert.
-
Etwaige Schwachpunkte in der
Arbeit der Pflegekräfte werden kollegial
angesprochen und Schuldzuweisungen vermieden.
Ziele
-
Sicherung und
Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege
-
Sicherung eines
kontinuierlichen Informationsprozesses zwischen
Patient und Pflegekraft
-
gemeinsame Gestaltung des Pflegeprozesses mit dem
Patienten
-
Überprüfung der durchgeführten
Pflegemaßnahmen
-
Überprüfung der Pflegeplanung auf
Plausibilität
-
Feststellung des Hilfs- und
Pflegemittelbedarfes
-
Überprüfung des
Pflegeaufwandes und Prüfung einer Höherstufung
-
Gewährleistung der Selbstbestimmung des
Patienten
-
Erfassung der Zufriedenheit der
Patienten und deren Angehörigen
-
Entgegennahme von Kritik und
Verbesserungswünschen des Patienten und seiner
Angehörigen
-
Ermittlung von Störfaktoren,
die den Pflegeablauf behindern
-
Verbesserung der Beziehung
zwischen Patient und Pflegekraft
-
zeigen, dass der Patient
wertgeschätzt wird
-
Ermittlung von
Qualifizierungslücken und Ableitung des
Fortbildungsbedarfes
-
Aufdecken von Fehlern und
Ermittlung von Verbesserungspotential
-
Optimierung der
Arbeitsabläufe
-
Vervollständigung der
Informationssammlung über den Patienten
Vorbereitung
-
Jedem Patienten wird eine Bezugspflegekraft
zugeteilt. Der Patient hat bei der Auswahl ein
Mitspracherecht.
-
Neue Patienten werden über die Pflegevisiten aufgeklärt. Den Patienten wird erläutert, dass ihnen -
falls sie einer Pflegevisite nicht zustimmen - keine rechtlichen
oder sonstigen Nachteile entstehen.
-
Jeweils eine Woche vor dem
festgelegten Termin der Pflegevisite wird der
Patient und seine Bezugspflegekraft über die
anstehende Pflegevisite informiert. Sofern es
der Patient wünscht oder eine entsprechende Betreuung
besteht, werden auch Angehörige bzw. der Betreuer
eingeladen.
-
Soweit notwendig werden die
Hygienebeauftragte und unsere Wundbeauftragte zur
Pflegevisite eingeladen.
Durchführung
-
Die Pflegevisite findet in
der Häuslichkeit statt und sollte nicht
länger als 45 Minuten dauern.
-
Der Patient wird noch einmal
über den Zweck der
Pflegevisite informiert.
-
Das Protokoll
"Pflegevisite beim Patienten" wird
ausgefüllt. Ein schematisches Abfragen der einzelnen
Punkte sollte aber vermieden werden. Ggf. können
einzelne Bereiche des Protokolls ausgelassen werden
zugunsten einer ausführlicheren Bearbeitung
wichtigerer Abschnitte.
-
Der Patient und die
Angehörigen werden zur Zufriedenheit mit der Arbeit
des Pflegedienstes befragt.
Nachbereitung
-
Zwischen Pflegedienstleitung
und Bezugspflegekraft findet ein kurzes
Abschlussgespräch statt, in dem ggf. aufgetretene
Probleme thematisiert werden.
-
Ggf. wird die Pflegeplanung
angepasst und um die neu gewonnenen Informationen
ergänzt.
-
Beschwerden werden im
Protokoll "Beschwerden" dokumentiert.
-
Sollten Qualifizierungslücken
sichtbar geworden sein, wird der Fortbildungsplan
angepasst.
-
Falls die Pflegebedürftigkeit
des Patienten gestiegen sein sollte, wird den
Angehörigen oder dem Betreuer eine
Höherstufung empfohlen.
-
Sichtbar gewordene
Schwachpunkte in der Pflegedokumentation werden von
der Bezugspflegekraft umgehend beseitigt.
Qualifikation
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Bezugspflegekraft
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Pflegedienstleitung
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Wundbeauftragte(r)
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Hygienebeauftragte(r)
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