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Standard "Verhalten bei einem Raubüberfall"

Für Einbrecher und Räuber sind Seniorenheime das ideale "Jagdrevier" voller hilfloser Opfer. Umso wichtiger ist es, dass Pflegekräfte die Gefahr rechtzeitig erkennen und handeln.


Standard "Verhalten bei einem Raubüberfall"


Definition:

  • Unser Pflegeheim soll ein offener und lebendiger Ort zum Leben sein. Insbesondere freuen wir uns, wenn unsere Bewohner Freunde und Angehörige als Gäste in unserer Einrichtung empfangen. Aus diesem Grund bewegen sich in unserem Gebäude immer wieder Personen, die uns unbekannt sind. Darunter können sich möglicherweise auch Kriminelle befinden, die selbst vor einem Raub nicht zurückschrecken.
  • Viele Raubüberfälle entwickeln sich aus Diebstählen, bei denen der Täter überrascht wurde oder die aus sonstigen Gründen "aus dem Ruder liefen".


Grundsätze:

  • Kein Gegenstand ist es wert, dass wir dafür das Leben unserer Mitarbeiter oder unserer Bewohner riskieren.


Ziele:

  • Weder Bewohner noch Pflegekräfte kommen körperlich zu Schaden.
  • Die emotionale Belastung der Pflegekräfte und der Bewohner wird auf ein Minimum reduziert.
  • Die Polizei erhält alle Informationen, um den Täter zu finden und das geraubte Gut zurückzubringen.


Vorbereitung:

  • Wir sorgen dafür, dass Wertgegenstände in unserer Einrichtung sicher verwahrt werden. Daher werden die Vorgaben des Standards zum Umgang mit Bewohnereigentum sorgfältig umgesetzt.
  • Wir arbeiten eng mit der Polizei zusammen. Insbesondere bitten wir Polizisten darum, unser Haus zu begehen und nach Schwachstellen im Sicherheitskonzept (Einbruchschutz) zu suchen.
  • Die Beleuchtung im Außenbereich sollte am Abend frühzeitig eingeschaltet werden.
  • Wir ermuntern unsere Mitarbeiter, einen Kurs zur Selbstbehauptung zu besuchen. (Hinweis: Wenn es in der Einrichtung gehäuft zu einschlägigen Straftaten kommt, kann es sinnvoll sein, entsprechende Inhouse-Seminare zu buchen.)
  • Häufig spähen Räuber den Tatort vorab aus. Verdächtig sind also Personen, die längere Zeit das Umfeld der Einrichtung beobachten. Dieses geschieht häufig auch aus Fahrzeugen heraus. Pflegekräfte, die vor Dienstbeginn die Einrichtung betreten oder nach Dienstende verlassen, sollten entsprechend aufmerksam sein und Auffälligkeiten sofort der Pflegedienstleitung melden.
  • Wenn eine Pflegekraft auf eine unbekannte Person in der Einrichtung stößt, wird diese angesprochen. Die Pflegekraft fragt (freundlich aber bestimmt), welchen Bewohner die fremde Person besuchen will. Wenn die Person keinen plausiblen Grund für die Anwesenheit nennen kann, wird diese aus dem Haus begleitet. Ggf. wird die Polizei alarmiert.
  • Auch andere Verdachtsmomente rechtfertigen das Rufen der Polizei. Beispiel: Eine Pflegekraft bemerkt, dass eine Tür, die normalerweise zufallen und sich verriegeln würde, mit einem Stein oder mit einem Stück Holz offen gehalten wird.


Durchführung:

  • Es ist stets davon auszugehen, dass der Täter auch für geringe Summen bereit ist, Gewalt anzuwenden. Alle geforderten Wertgegenstände, Betäubungsmittel, Bargeld usw. werden daher sofort und ohne Widerspruch dem Täter übergeben.
  • Die Pflegekraft bewahrt Ruhe. Kein Mitarbeiter leistet Widerstand. Es werden keine Gegenstände als Waffe genutzt. Die Pflegekraft wirkt auf Bewohner ein, ebenfalls kooperativ zu sein.
  • Die Pflegekraft ruft nicht nach Hilfe. Sie nutzt kein Alarmsystem, Telefon oder Mobiltelefon, sofern dieses vom Täter bemerkt werden könnte.
  • Die Pflegekraft vermeidet hektische Bewegungen und hält ihre Hände gut sichtbar für den Täter.
  • Die Pflegekraft prägt sich möglichst viele Details über das Aussehen des Täters, seinen Akzent, sein Verhalten, das Fluchtfahrzeug und die Fluchtrichtung ein.


Nachbereitung:

  • Die Pflegekraft wartet, bis der Täter flüchtet. Falls Personen verletzt wurden, leistet die Pflegekraft zunächst erste Hilfe und ruft ggf. einen Notarzt.
  • Direkt danach wird die Polizei umfassend informiert. Also: Wer meldet? Was ist passiert? Wo ist es passiert? Wann ist es passiert? Auch die Heimleitung und die Pflegedienstleitung werden informiert.
  • Die Pflegekraft beruhigt die Bewohner. Sie stellt sicher, dass etwaige Zeugen bis zum Eintreffen der Polizei in der Einrichtung verbleiben.
  • Die Pflegekraft macht sich über den Tathergang Notizen, damit sie kein Detail vergisst, bis die Polizei eintrifft.
  • Beteiligte sollten untereinander möglichst wenig über das Geschehen reden, da sie sich dadurch beeinflussen könnten.
  • Der Tatort wird geräumt. Die Pflegekraft stellt sicher, dass hier keine Gegenstände angefasst werden. Dieses gilt insbesondere für Gegenstände, auf denen der Täter Fingerabdrücke oder Genspuren hinterlassen haben könnte.
  • Es werden keine Informationen über den Überfall an Dritte weitergegeben; insbesondere nicht an die Medien.
  • Ggf. wird die Berufsgenossenschaft informiert.
  • Der Vorfall wird dokumentiert.
  • Wenn demenziell erkrankte Bewohner von der Polizei als Zeugen vernommen werden, erläutern wir dem Beamten den Grad der mentalen Einschränkung. Damit ist es leichter, die Zuverlässigkeit der Angaben einzuschätzen.
  • Wenn Bewohner bedroht wurden, werden ggf. deren Angehörige informiert. Wir intensivieren die Betreuung der Betroffenen, da in den folgenden Tagen bis Monaten mit Angstzuständen, Schlafstörungen und ähnlichen Reaktionen zu rechnen ist.
  • Im Rahmen einer Teamsitzung sollte diskutiert werden, wie ähnliche Vorfälle zukünftig verhindert werden können. Nach Möglichkeit sollte auch hier ein Polizist beratend helfen.


Dokumente:

  • Pflegedokumentation


Verantwortlichkeit / Qualifikation:

  • alle Mitarbeiter