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Standard "Verhalten bei einem Raubüberfall"
Für
Einbrecher und Räuber sind Seniorenheime das ideale "Jagdrevier" voller
hilfloser Opfer. Umso wichtiger ist es, dass Pflegekräfte die Gefahr
rechtzeitig erkennen und handeln.
Standard "Verhalten bei einem Raubüberfall"
Definition:
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Unser Pflegeheim soll ein offener und
lebendiger Ort zum Leben sein. Insbesondere freuen wir uns, wenn unsere
Bewohner Freunde und Angehörige als Gäste in unserer Einrichtung
empfangen. Aus diesem Grund bewegen sich in unserem Gebäude immer
wieder Personen, die uns unbekannt sind. Darunter können sich
möglicherweise auch Kriminelle befinden, die selbst vor einem Raub
nicht zurückschrecken.
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Viele Raubüberfälle entwickeln sich aus
Diebstählen, bei denen der Täter überrascht wurde oder die aus
sonstigen Gründen "aus dem Ruder liefen".
Grundsätze:
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Kein Gegenstand ist es wert, dass wir dafür das Leben unserer Mitarbeiter oder unserer Bewohner riskieren.
Ziele:
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Weder Bewohner noch Pflegekräfte kommen körperlich zu Schaden.
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Die emotionale Belastung der Pflegekräfte und der Bewohner wird auf ein Minimum reduziert.
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Die Polizei erhält alle Informationen, um den Täter zu finden und das geraubte Gut zurückzubringen.
Vorbereitung:
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Wir sorgen dafür, dass Wertgegenstände in
unserer Einrichtung sicher verwahrt werden. Daher werden die Vorgaben
des Standards zum Umgang mit Bewohnereigentum sorgfältig umgesetzt.
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Wir arbeiten eng mit der Polizei zusammen.
Insbesondere bitten wir Polizisten darum, unser Haus zu begehen und
nach Schwachstellen im Sicherheitskonzept (Einbruchschutz) zu suchen.
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Die Beleuchtung im Außenbereich sollte am Abend frühzeitig eingeschaltet werden.
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Wir ermuntern unsere Mitarbeiter, einen Kurs
zur Selbstbehauptung zu besuchen. (Hinweis: Wenn es in der Einrichtung
gehäuft zu einschlägigen Straftaten kommt, kann es sinnvoll sein,
entsprechende Inhouse-Seminare zu buchen.)
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Häufig spähen Räuber den Tatort vorab aus.
Verdächtig sind also Personen, die längere Zeit das Umfeld der
Einrichtung beobachten. Dieses geschieht häufig auch aus Fahrzeugen
heraus. Pflegekräfte, die vor Dienstbeginn die Einrichtung betreten
oder nach Dienstende verlassen, sollten entsprechend aufmerksam sein
und Auffälligkeiten sofort der Pflegedienstleitung melden.
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Wenn eine Pflegekraft auf eine unbekannte
Person in der Einrichtung stößt, wird diese angesprochen. Die
Pflegekraft fragt (freundlich aber bestimmt), welchen Bewohner die
fremde Person besuchen will. Wenn die Person keinen plausiblen Grund
für die Anwesenheit nennen kann, wird diese aus dem Haus begleitet.
Ggf. wird die Polizei alarmiert.
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Auch andere Verdachtsmomente rechtfertigen das
Rufen der Polizei. Beispiel: Eine Pflegekraft bemerkt, dass eine Tür,
die normalerweise zufallen und sich verriegeln würde, mit einem Stein
oder mit einem Stück Holz offen gehalten wird.
Durchführung:
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Es ist stets davon auszugehen, dass der Täter
auch für geringe Summen bereit ist, Gewalt anzuwenden. Alle geforderten
Wertgegenstände, Betäubungsmittel, Bargeld usw. werden daher sofort und
ohne Widerspruch dem Täter übergeben.
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Die Pflegekraft bewahrt Ruhe. Kein Mitarbeiter
leistet Widerstand. Es werden keine Gegenstände als Waffe genutzt. Die
Pflegekraft wirkt auf Bewohner ein, ebenfalls kooperativ zu sein.
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Die Pflegekraft ruft nicht nach Hilfe. Sie
nutzt kein Alarmsystem, Telefon oder Mobiltelefon, sofern dieses vom
Täter bemerkt werden könnte.
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Die Pflegekraft vermeidet hektische Bewegungen und hält ihre Hände gut sichtbar für den Täter.
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Die Pflegekraft prägt sich möglichst viele
Details über das Aussehen des Täters, seinen Akzent, sein Verhalten,
das Fluchtfahrzeug und die Fluchtrichtung ein.
Nachbereitung:
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Die Pflegekraft wartet, bis der Täter flüchtet.
Falls Personen verletzt wurden, leistet die Pflegekraft zunächst erste
Hilfe und ruft ggf. einen Notarzt.
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Direkt danach wird die Polizei umfassend
informiert. Also: Wer meldet? Was ist passiert? Wo ist es passiert?
Wann ist es passiert? Auch die Heimleitung und die Pflegedienstleitung
werden informiert.
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Die Pflegekraft beruhigt die Bewohner. Sie
stellt sicher, dass etwaige Zeugen bis zum Eintreffen der Polizei in
der Einrichtung verbleiben.
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Die Pflegekraft macht sich über den Tathergang Notizen, damit sie kein Detail vergisst, bis die Polizei eintrifft.
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Beteiligte sollten untereinander möglichst wenig über das Geschehen reden, da sie sich dadurch beeinflussen könnten.
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Der Tatort wird geräumt. Die Pflegekraft stellt
sicher, dass hier keine Gegenstände angefasst werden. Dieses gilt
insbesondere für Gegenstände, auf denen der Täter Fingerabdrücke oder
Genspuren hinterlassen haben könnte.
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Es werden keine Informationen über den Überfall an Dritte weitergegeben; insbesondere nicht an die Medien.
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Ggf. wird die Berufsgenossenschaft informiert.
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Der Vorfall wird dokumentiert.
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Wenn demenziell erkrankte Bewohner von der
Polizei als Zeugen vernommen werden, erläutern wir dem Beamten den Grad
der mentalen Einschränkung. Damit ist es leichter, die Zuverlässigkeit
der Angaben einzuschätzen.
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Wenn Bewohner bedroht wurden, werden ggf. deren
Angehörige informiert. Wir intensivieren die Betreuung der Betroffenen,
da in den folgenden Tagen bis Monaten mit Angstzuständen,
Schlafstörungen und ähnlichen Reaktionen zu rechnen ist.
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Im Rahmen einer Teamsitzung sollte diskutiert
werden, wie ähnliche Vorfälle zukünftig verhindert werden können. Nach
Möglichkeit sollte auch hier ein Polizist beratend helfen.
Dokumente:
Verantwortlichkeit / Qualifikation:
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