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Standard
"Pflege von Senioren
mit Tumorschmerzen"
Vier
von fünf Krebspatienten leiden im Endstadium an chronischen Schmerzen.
Doch längst nicht jeder Arzt ist bereit, die notwendigen Medikamente zu
verschreiben. Dann liegt es an den Pflegekräften, für eine
menschenwürdige Therapie zu sorgen.
Standard "Pflege von
Senioren mit Tumorschmerzen"
Definition:
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Tumorschmerzen treten als Spätsymptom bei
malignen Tumorerkrankungen auf. Vier von fünf Krebspatienten leiden im
Endstadium daran.
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Die Beschwerden sind i.d.R. die Folge des
Wachstums des Tumors, der gesunde Strukturen verdrängt und dabei Druck
auf schmerzempfindliches Gewebe ausübt. Dazu kommt, dass viele
Therapiemaßnahmen im Rahmen der Krebsbehandlung mit schmerzhaften
Nebenwirkungen verbunden sind. Als Schmerz verstärkend wirken zudem die
mentalen Belastungen, die mit einer Krebserkrankung verbunden sind.
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Da die Schmerzen oftmals permanent vorhanden
sind, erhält der Bewohner eine kontinuierliche Schmerzmittelversorgung.
Die Analgetika werden also in regelmäßigen Abständen appliziert, um
permanent einen ausreichenden Wirkstoffpegel im Blut
aufrechtzuerhalten. Dadurch wird eine kontinuierliche Schmerzlinderung
sichergestellt.
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Schmerzspitzen, die über das gewohnte Niveau
hinausgehen, werden als “Durchbruchsschmerzen” bezeichnet. Diese treten
oft ohne erkennbare Ursache auf. Die Beschwerden sind so intensiv, dass
die reguläre Dauermedikation mit Analgetika keine hinreichende
Linderung bringt. Es ist daher erforderlich, für solche Fälle schnell
wirksame Analgetika mit hoher Wirkung als Bedarfsmedikation
bereitzuhalten.
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Die Maßnahmen zur Schmerztherapie sowie zum
Umgang mit den jeweiligen Nebenwirkungen sind detailliert in folgenden
Standards beschrieben:
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Standard "nichtmedikamentöse Schmerztherapie"
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Standard "Schmerzbekämpfung mit
nicht-opioiden Analgetika"
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Standard "Schmerzbekämpfung mit Opioiden"
Grundsätze:
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Tumorschmerzen sind chronische Schmerzen. Sie
erfordern somit eine langfristig geplante und konsequent durchgeführte
Dauertherapie.
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Eine möglichst umfassende Schmerzfreiheit ist
unverzichtbar für eine menschenwürdige Existenz. Es ist erniedrigend,
wenn ein Bewohner um ein Schmerzmedikament bitten muss.
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Wir begreifen Schmerzen nicht nur als rein
körperliche Beeinträchtigung, sondern auch als mentale Belastung.
Ziele:
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Der Bewohner ist möglichst schmerzfrei.
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Der Bewohner weiß, dass die Pflegekraft seine
Beschwerden ernst nimmt.
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Die psychische Stabilität wirkt sich fördernd
auch auf den Krankheitsverlauf aus.
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Der Wirkstoffspiegel wird konstant im
therapeutischen Bereich gehalten. Ein Wiederauftreten von Schmerzen
wird verhindert.
Vorbereitung:
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Der Bewohner und seine Angehörigen werden von
uns eingehend über die Möglichkeiten des Schmerzmanagements beraten.
Wir informieren diese über die Wirkungen und die Nebenwirkungen
verschiedener Analgetika sowie über begleitende Behandlungsstrategien.
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Der Bewohner wird an der Planung der
schmerzlindernden Maßnahmen beteiligt. Er sollte folgende Fragen
beantworten:
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Möchte er eine vollständige Schmerzfreiheit?
-
Möchte er lediglich eine Linderung der
Schmerzen?
-
Welche Nebenwirkungen ist er bereit, dafür zu
ertragen?
-
Der Bewohner wird angeleitet, die
Schmerzbelastung eigenständig zu dokumentieren. Dieses insbesondere in
Form eines Schmerztagebuches.
-
Wir vermitteln dem Bewohner
Entspannungstechniken, also etwa Muskelentspannung nach Jacobson, Yoga,
autogenes Training, Imaginations-Verfahren oder Selbsthypnose.
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Bei Verlegungen in das Krankenhaus sowie bei
Transfers zurück in unser Haus stellen wir sicher, dass zwischen allen
Einrichtungen sämtliche relevanten Informationen ausgetauscht werden.
Die Schmerztherapie sollte nahtlos weitergeführt werden.
-
Bei vielen Krebskranken entsteht ein
Teufelskreis. Der Schmerz verursacht ein zusätzliches Pflegeproblem.
Dieses Pflegeproblem steigert nun den Schmerz zusätzlich. Wir
versuchen, die Spirale zu durchbrechen. Zwei Beispiele dafür:
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Die Sicherstellung einer angemessenen
Ernährung ist wichtig. Viele Analgetika beeinträchtigen den Appetit des
Bewohners. Es kann zu einer Abmagerung und zur Kachexie kommen. Ein
schlechter Ernährungszustand setzt wiederum die Widerstandsfähigkeit
des Bewohners gegen den Schmerz herab.
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Viele Betroffene leiden als Folge der
Schmerzen an Vereinsamung, Angstzuständen und Hoffnungslosigkeit.
Mentale Instabilität wiederum führt dazu, dass der Schmerz nun noch
intensiver wahrgenommen wird. Wir stehen dem Bewohner jederzeit für ein
Gespräch zur Verfügung. Er soll die Kontakte zu Freunden und zu seiner
Familie nicht abbrechen. Wir suchen ggf. den Kontakt zur
Kirchengemeinde.
Durchführung:
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Die Behandlung von Tumorschmerzen sollte auf
dem “modifizierten WHO-Stufenschema” basieren. Beginnend mit
Nicht-Opioidanalgetika bei leichteren Schmerzen steigert sich die
Medikation schrittweise bis zu starken Opioidanalgetika. Wird dieses
System beachtet, ist in mehr als 80 Prozent aller Fälle für den
betroffenen Bewohner eine zufriedenstellende Schmerzlinderung möglich.
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Erfahrungsgemäß gibt es immer wieder Probleme
bei der Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten. Pflegekräfte achten
daher auf folgende Parameter:
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Wir stellen sicher, dass der Arzt überhaupt
mit dem WHO-Schema vertraut ist.
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Falls der Bewohner bereits zu Beginn der
Krebserkrankung an starken Schmerzen leidet, muss gleich mit der
zweiten oder mit der dritten Stufe begonnen werden. In der Praxis
erhalten viele krebskranke Senioren Opioide viel zu spät, in zu
geringer Dosis oder - im schlimmsten Fall - gar nicht.
-
Wenn sich der Zustand des Bewohners
verschlechtert, muss zeitnah auf die nächste Stufe gewechselt werden.
Wir stellen sicher, dass der behandelnde Arzt alle Informationen zur
Schmerzbeobachtung erhält.
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Ein häufiger Fehler ist auch, dass
Medikamente einer zu niedrigen Stufe gewählt werden. Da diese Präparate
nicht mehr ausreichend wirken, wird die Dosierung immer weiter erhöht.
Damit intensivieren sich aber auch die Nebenwirkungen. Stattdessen ist
es besser, die Medikamente einer höheren Stufe zu wählen, die dann
entsprechend geringer dosiert sind.
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Eine orale oder transdermale Applikation
sollte so lange wie möglich gewählt werden. Auch eine Verabreichung per
PEG ist i.d.R. unproblematisch. Erst wenn der Bewohner auf diesen Wegen
keine Tabletten mehr einnehmen kann und auch Wirkstoffpflaster keinen
hinreichenden therapeutischen Effekt zeigen, sollte das Medikament per
Injektion verabreicht werden.
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Es ist sinnvoll, wenn ein Arzt im Bedarfsfall
auch außerhalb der Sprechstundenzeit telefonisch erreichbar ist.
-
Wir erwarten, dass der Arzt eine ausreichende
Bedarfsmedikation für Durchbruchsschmerzen vorgibt. Ein guter Arzt
verschreibt außerdem auch wirksame Begleitmedikamente etwa zur
Linderung von Nebenwirkungen von Analgetika.
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Bei Vorbehalten suchen wir den Dialog mit dem
behandelnden Arzt. Wir legen unseren Standpunkt dar.
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Falls der behandelnde Arzt offensichtlich nicht
willens oder fähig ist, dem Bewohner eine angemessene Schmerztherapie
zukommen zu lassen, raten wir dem Bewohner dringend zu einem Wechsel
des Mediziners.
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Vor Pflegemaßnahmen, die für den Bewohner
erfahrungsgemäß sehr schmerzhaft sind, sollte vorbeugend ein stärkeres
Schmerzmittel verabreicht werden. Alternativ wird die Dosierung des
üblichen Analgetikums erhöht. Belastend sind z.B. Mobilisationen,
Krankentransporte sowie Verbandswechsel.
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Die Schmerzmittel werden zur ärztlich
vorgegebenen Zeit in der verordneten Dosis appliziert.
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Falls erforderlich sollte die Pflegekraft nicht
zögern, die Bedarfsmedikation zu verabreichen und die verschriebene
Dosis komplett auszuschöpfen.
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Wir beobachten den Bewohner, um anhand seines
Verhaltens auf die Schmerzintensität schließen zu können. Dieses ist
insbesondere bei demenziell erkrankten Senioren wichtig, da diese
krankheitsbedingt keine Angaben zu ihren Beschwerden machen können.
Andere Bewohner, insbesondere Männer, geben aufgrund ihres biografisch
geprägten Rollenbildes ungern zu, dass sie Schmerzen haben. Relevant
sind z.B. folgende Punkte:
-
Klagt der Bewohner über Schlafstörungen, weil
er im Liegen unter Schmerzen leidet?
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Ist die Atmung beeinträchtigt, weil sich
Rippenmetastasen gebildet haben? Kann der Bewohner nicht mehr richtig
abhusten?
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Kommt es zu Schmerzen beim Sitzen oder bei
Bewegung, weil Tumorzellen in die Skelettmuskulatur oder in das
Bindegewebe eingedrungen sind?
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Kommt es zu Schmerzen in den Gliedmaßen?
Drückt der Tumor Blutgefäße zusammen? Bildet sich als Folge des
gestörten Blutkreislaufes deshalb ein Ischämieschmerz?
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Wir befragen den Bewohner mindestens zweimal
pro Schicht nach der Schmerzbelastung. Wichtig ist dabei insbesondere
die Frage, in welchem Maß die Analgetika tatsächlich den gewünschten
Effekt zeigen. Wir befragen den Bewohner einige Zeit nach der
Schmerzmittelapplikation: Bei intravenöser Applikation nach 30 Minuten,
bei oraler Applikation nach 60 Minuten und bei transdermaler
Applikation nach 12 bis 16 Stunden.
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Die Pflegekraft sollte sich bei der
Schmerzbetrachtung nicht auf den Tumor fixieren. Nicht jeder Schmerz,
den ein krebskranker Bewohner verspürt, ist automatisch ein
Tumorschmerz. Krebskranke Bewohner können z.B. durchaus auch
verspannungsbedingte Kopfschmerzen haben.
Nachbereitung:
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Der Zustand des Bewohners wird regelmäßig im
Rahmen von Fallbesprechungen diskutiert.
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Falls der Zustand des Bewohners unsere
pflegerischen Möglichkeiten übersteigt, sollte geprüft werden, ob der
Bewohner in einem Hospiz versorgt werden sollte.
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Der behandelnde Arzt wird regelmäßig über den
Zustand des Bewohners informiert. Wir überstellen ihm insbesondere die
Aufzeichnungen zur Schmerzbelastung, also etwa das Schmerztagebuch.
Dokumente:
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Wunddokumentation
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Berichtsblatt
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ärztliches Verordnungsblatt
-
Kommunikationsblatt mit dem Arzt
-
Pflegeplanung
Verantwortlichkeit
/ Qualifikation:
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