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Standard "Pflege von Menschen
mit Halluzinationen / Illusionen"
Nicht
jeder Senior, der im Tapetenmuster eine Fratze erkennt, ist gleich ein
Fall für die Alterspsychiatrie. Mit einer einfühlsamen Betreuung und
einer gewissenhaften Ursachenforschung können Pflegekräfte frühzeitig
verhindern, dass sich Sinnestäuschungen zu einem gefährlichen Wahn
festigen.
Standard "Pflege von
Menschen mit Halluzinationen / Illusionen"
Definition:
Halluzination
-
Eine Halluzination ist eine sensorische
Wahrnehmung, die nicht durch einen externen Reiz ausgelöst wird. Sie
tritt (als Abgrenzung zum Traum) im Wachzustand auf. Der Betroffene
hält das Wahrnehmungserlebnis für einen realen Sinneseindruck.
-
Halluzinationen treten auf bei akuter
Verwirrtheit, bei organischen Psychosen, bei Schizophrenie, als
Nebenwirkung verschiedener Medikamente sowie bei hirnorganischen
Schädigungen.
-
Die Veranlagung für Halluzinationen und für
Illusionen ist erblich.
-
Einfache Sinnestäuschungen wie etwa Lichtblitze
oder unspezifische Geräusche können auch bei Gesunden auftreten, wenn
diese z.B. übermüdet sind.
-
Wir unterscheiden zwischen verschiedenen Formen
von Halluzinationen:
-
Optische Halluzinationen: Der Bewohner sieht
Personen oder Gegenstände, die tatsächlich nicht existieren.
Alkoholkranke erblicken z.B. oftmals kleine weiße Mäuse. Andere
Betroffene sehen angreifende Ungeheuer oder Menschen.
-
Akustische Halluzinationen: Der Bewohner hört
Stimmen oder andere Geräusche. Nicht selten kommentieren diese Stimmen
sein Verhalten oder geben ihm Befehle.
-
Haptische Halluzinationen: Der Bewohner glaubt,
angefasst oder berührt zu werden.
-
Olfaktorische Halluzinationen: Der Bewohner
nimmt nicht existierende Gerüche wahr. Diese sind zumeist unangenehm
(Exkremente) oder gefährlich (Rauch und Gas).
-
Körperhalluzinationen: Der Bewohner nimmt
seinen Körper verändert wahr. Er fühlt Strom durch den Körper fließen.
Oder er glaubt, dass sich der Körper verformt. Manche Betroffene spüren
Ungeziefer über die Haut krabbeln.
-
Halluzinationen können Angst und Unruhe
auslösen. Betroffene reagieren ggf. mit Aggressionen. Bei anhaltender
Symptomatik kann sich diese Störung zum Wahn verfestigen und das
Suizidrisiko erhöhen.
-
Viele Senioren haben gelernt, mit
Halluzinationen zu leben. Die Stimmen, Trugbilder usw. sind also nach
wie vor vorhanden. Der Betroffene ist jedoch in der Lage, diese
falschen Sinneseindrücke zu ignorieren.
-
Wahnerkrankungen sind abzugrenzen von
Halluzinationen. Nicht jeder Wahnkranke hat Halluzinationen. Und nicht
jede Person, die Halluzinationen erlebt, ist wahnkrank.
Illusion
-
Eine Illusion ist eine falsche Interpretation
eines externen Reizes. Im Gegensatz zur Halluzination existieren die
Objekte oder Reizauslöser tatsächlich, werden aber subjektiv umgedeutet
oder verkannt. Der betroffene Bewohner nimmt also einen Reiz wahr, den
er aber aufgrund einer Störung seiner kognitiven Fähigkeiten nicht
korrekt einordnen kann. Die Deutung der Wahrnehmung wird beeinflusst
durch innere Wünsche oder Ängste. Beispiel: Der Kleiderständer im Flur
wird für einen Mann mit Mantel und Hut gehalten.
-
Illusionen treten auf bei Erkrankungen aus dem
schizophrenen Formenkreis, organischen Psychosen (etwa Alkoholdelir,
Drogenintoxikation) oder Epilepsie.
Grundsätze:
-
Wir nehmen Sinnestäuschungen unserer Bewohner
stets ernst. Der Bewohner ist davon überzeugt, dass seine Eindrücke
real sind.
-
Das zentrale Element in der Pflege von Menschen
mit Sinnestäuschungen ist das Vertrauen zwischen Bewohner und
Pflegekraft.
-
Sinnestäuschungen sind oftmals ein ernstes
Warnsignal für tiefer gehende physische oder psychische Störungen, die
stets ärztlich untersucht werden müssen.
Ziele:
-
Die Angstgefühle des Bewohners werden reduziert.
-
Der Bewohner fühlt sich ernst genommen. Er hat
Vertrauen zu seinen Pflegekräften.
-
Der Bewohner zweifelt an der Realität der
Sinnestäuschungen und beachtet diese in Zukunft weniger.
-
Der Bewohner ist in der Lage, kontrolliert auf
Sinnestäuschungen zu reagieren.
-
Der Bewohner wird unter dem Eindruck der
Sinnestäuschungen nicht aggressiv.
-
Der Bewohner stellt für sich und für andere
Menschen keine Gefahr dar.
-
Die Sinnestäuschung verfestigt sich nicht zum
Wahn.
-
Die Intensität der Sinnestäuschungen nimmt ab.
-
Der Bewohner hat langfristig keine
Sinnestäuschungen mehr.
Vorbereitung:
allgemeine Maßnahmen
-
Der Umgang mit halluzinierenden Bewohnern wird
ggf. in Rollenspielen geübt.
-
Bei der Auswahl der Bezugspflegekraft achten
wir darauf, dass eine Pflegekraft eingesetzt wird, die mit diesem
Krankheitsbild bereits Erfahrungen hat. Diese Zuordnung sollte nach
Möglichkeit nicht wechseln.
-
Wichtig ist der einheitliche Umgang mit dem
Bewohner innerhalb des Teams. Die Pflege von Bewohnern mit
Sinnestäuschungen wird daher in Teambesprechungen regelmäßig
thematisiert. Gemeinsam sprechen wir das weitere Vorgehen ab.
Informationssammlung
und Erkennung von Sinnestäuschungen
-
Eine fundierte Biografiearbeit liefert häufig
wichtige Informationen für eine erfolgreiche pflegerische Versorgung.
Wir suchen daher den Dialog mit den Angehörigen. Wir fragen nach
Lebenskrisen, die beim Bewohner zu einer existenziellen Lebensangst
geführt haben könnten.
-
Wir beachten, dass viele Betroffene nicht gerne
über ihre Halluzinationen reden. Ggf. leugnet der Bewohner das
Vorhandensein von Halluzinationen.
-
Mitunter bemerken Pflegekräfte zunächst, dass
das Verhalten des Bewohners vom Üblichen abweicht. Der Bewohner führt
z.B. Selbstgespräche oder blickt angsterfüllt in eine bestimmte Ecke
eines Raums usw. Der Bewohner offenbart sich dann ggf. erst nach
gezieltem Nachfragen.
-
Problematisch ist auch, dass viele Menschen
ihre Trugbilder nur schwer in Worte fassen können.
Kriterien für eine
ärztliche Therapie
Wir
prüfen, ob die von uns beobachtete Symptomatik die Vorstellung des
Bewohners beim Arzt rechtfertigt. Dieses ist nur dann der Fall, wenn
eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
-
Die trügerischen Wahrnehmungen treten
wiederholt auf.
-
Der Bewohner empfindet die Wahrnehmungen als
bedrohlich. Er ist verängstigt.
-
Der Bewohner hört Stimmen.
-
Die Sinnestäuschungen wirken sich negativ auf
die Lebensqualität des Bewohners aus. Der Bewohner klagt über
Müdigkeit, Abgeschlagenheit, Muskelkrämpfe, Muskelschwäche, Zittern,
Gedächtnisprobleme oder über Kopfschmerzen.
-
Der Bewohner findet in der Nacht nicht mehr
ausreichend Schlaf.
-
Die Sinnestäuschungen sind mutmaßlich die
Nebenwirkung eines verordneten Medikaments.
-
Der Bewohner nimmt Drogen, die die
Sinnestäuschungen verursachen. Der Bewohner konsumiert große Mengen
Alkohol.
-
Sofern die Sinnestäuschungen gemeinsam mit
einseitigen Lähmungserscheinungen, Seh- und Sprachstörungen,
Kopfschmerzen und Übelkeit auftreten, kann ein Schlaganfall vorliegen.
Wir rufen dann unverzüglich den Notarzt.
Durchführung:
allgemeine Maßnahmen
bei Sinnestäuschungen
-
Wenn der Bewohner unerwartet unter
Sinnestäuschungen leidet, klären wir zunächst, ob andere Faktoren dafür
verantwortlich sein können. Etwa:
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Entzugsdelir
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hohes Fieber
-
Exsikkose
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Übermüdung
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Angst
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Stress
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Depressionen
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Migräne
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Demenz
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psychotrop wirkende Medikamente
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Drogenmissbrauch
-
Hypoglykämie
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Schilddrüsenfunktionsstörungen
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Konsum von giftigen Pflanzen wie Stechapfel
oder Tollkirsche
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nachlassende Sehkraft, unangepasste Brille
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nachlassende Hörfähigkeit, defektes Hörgerät
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Reizüberflutung durch Fernsehen oder Radio
-
Bewohner, die vermehrt unter Sinnestäuschungen
leiden, werden engmaschiger überwacht, insbesondere bei einem akuten
Schub.
-
Bei akuten Schüben versuchen wir, den Bewohner
von äußeren Belastungen abzuschirmen.
-
Wir erarbeiten mit dem Bewohner einen
Tagesablauf, der ihm viele verschiedene Sinneseindrücke ermöglicht.
-
Wir sorgen für eine gute und schattenfreie
Beleuchtung im Bewohnerzimmer.
-
Häufig wirkt Körperkontakt beruhigend auf den
Bewohner, etwa das Halten seiner Hand.
-
Die Pflegekraft hört dem Bewohner geduldig zu
und versucht, sich in die Sinnestäuschung hineinzuversetzen, ohne diese
zu bewerten oder zu übernehmen. Wir bitten den Bewohner, zu
beschreiben, was er sieht und was er hört.
-
Die Pflegekraft klärt, ob die Sinnestäuschung
einen Bezug zur Bewohnerbiografie hat. Ggf. nimmt sie Kontakt mit
Angehörigen und mit Freunden auf.
-
Wir achten auf akute Gefährdungen, wie etwa
Rückzug und Isolation sowie Nahrungsverweigerung.
-
Wir versuchen, den Bewohner stärker in das
soziale Gefüge der Einrichtung zu integrieren. Insbesondere ermutigen
wir den Bewohner, alte Kontakte nicht abreißen zu lassen.
spezielle Maßnahmen
bei Halluzinationen
-
Wir versuchen, den Bewohner zu beruhigen.
-
Wir versuchen, durch gezielte Fragen und Themen
den Bewohner von seiner Halluzination abzulenken und wieder mit der
Realität in Kontakt zu bringen.
-
Wir testen, ob sich der Bewohner mit kreativen
Spielen oder mit hauswirtschaftlichen bzw. mit handwerklichen
Tätigkeiten ablenken lässt.
-
Die Pflegekraft erkennt die Realität des
Bewohners an, bleibt aber selbst bei der eigenen Wirklichkeit. Etwa:
"Ich glaube Ihnen, dass Ihnen der Mann im Schrank Angst macht, aber ich
selbst kann ihn nicht sehen."
-
Die Pflegekraft unterlässt es, in der
Sinnestäuschung des Bewohners "mitzuspielen", also etwa den Mann im
Schrank zu verjagen. In diesem Fall kann sich die Halluzination zu
einem Wahn verfestigen.
-
Wir sorgen für eine angemessene medikamentöse
Versorgung. Sinnvoll kann auch eine effektive Bedarfsmedikation sein,
die nur dann appliziert wird, wenn der Bewohner akut unter
Halluzinationen leidet.
spezielle Maßnahmen
bei Illusionen
-
Wir suchen den Dialog mit dem Bewohner und
versuchen, die Ausprägung der Angst sowie deren Auslöser zu
identifizieren.
-
Gegenstände, die schon häufiger zu Illusionen
führten, werden nach Möglichkeit aus dem Blickfeld entfernt. Dazu
zählen oftmals Spiegel, Bilder, Fotos usw.
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Der Bewohner wird über seine Illusionen
aufgeklärt. Dem Betroffenen wird insbesondere demonstriert, dass seine
Ängste unbegründet sind. (Beispiel: Ein Ast klopft gegen das Fenster;
dieses Geräusch wird als Einbruch missdeutet.)
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Wir stellen sicher, dass der Bewohner über eine
Brille mit korrekten Gläsern verfügt und diese auch trägt.
-
Das Hörgerät des Bewohners sollte von diesem
permanent verwendet werden.
Organisation
-
Ärzte, Therapeuten und andere externe Partner
werden über das Krankheitsbild des Bewohners informiert.
-
Die Pflegeplanung wird regelmäßig an das
aktuelle Symptombild angepasst.
Nachbereitung:
-
Der Zeitpunkt und die Dauer der
Sinnestäuschungen werden genau dokumentiert.
-
Die auslösende Situation wird genau beschrieben
und dokumentiert.
-
Die Reaktionen des Bewohners auf die
Sinnestäuschungen werden dokumentiert.
-
Der behandelnde Hausarzt wird regelmäßig über
den mentalen Zustand des Bewohners sowie über die Effektivität der
verordneten Medikamente informiert.
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Wenn sich die Sinnestäuschungen zum Wahn
verfestigen, werden die im Standard "Pflege und Betreuung wahnkranker
Senioren" beschriebenen Maßnahmen umgesetzt.
Dokumente:
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Pflegefachkräfte
-
Pflegehilfskräfte
Verantwortlichkeit
/ Qualifikation:
-
Pflegebericht
-
Pflegeplanung
|