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Standard
"Synkope"
Eine
plötzliche Ohnmacht ist kein "Privileg" von dehydrierten Teenagern auf
der Disco-Tanzfläche. Mit zunehmendem Lebensalter und entsprechenden
Grunderkrankungen steigt das Risiko, von einer Sekunde zur anderen
wegzusacken.
Standard "Synkope"
Definition:
Bei einer Synkope handelt es sich um
einen plötzlichen Bewusstseinsverlust, der einige Sekunden oder sogar
wenige Minuten andauern kann. Auslöser ist eine vorübergehende
Minderversorgung des Gehirns mit Sauerstoff oder mit Glukose. Es werden folgende Varianten unterschieden:
Die beiden häufigsten Varianten sind:
-
Die vasovagalen Synkope: Dabei kommt es zu einer
Gefäßerweiterung sowie zu einer deutlichen Bradykardie. Diese Effekte
resultieren aus mentalem Stress wie etwa Erschrecken, Angst oder
Aufregung.
-
Die orthostatische Synkope tritt auf, wenn das
Blut durch eine unzureichende Gefäßengstellung in den Beinen
"versackt". Vor allem Personen mit niedrigem Blutdruck sind betroffen,
insbesondere direkt nach einem zu schnellen Aufstehen.
Danach folgen:
Zerebro-vaskuläre Synkopen, z.B. bei Epilepsie oder nach einer TIA (transistorisch ischämischen Attacke).
Kardiale Synkopen, etwa durch Herzrhythmusstörungen oder Herzinfarkt.
Synkopen ausgelöst durch Stoffwechselentgleisungen, z.B. bei einer Unterzuckerung.
Grundsätze:
-
Eine Synkope ist immer ein Warnsignal. Sie kann
auf eine gravierende Grunderkrankung hindeuten.
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Auch ohne Grunderkrankung sind Synkopen eine
Gesundheitsgefährdung, da es zu einem Sturz kommen kann.
Ziele:
-
Eine akute Gesundheitsgefährdung des Bewohners
wird erkannt. Der Bewohner erhält zeitnah notärztliche Hilfe.
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Durch eine umfassende Informationssammlung und
Informationsweitergabe an den behandelnden Arzt unterstützen wir die
Ermittlung der auslösenden Grunderkrankung bzw. das für die
Nebenwirkung verantwortliche Medikament.
-
Weitere Synkopen werden durch geeignete
Prophylaxemaßnahmen vermieden.
Vorbereitung:
Wir achten auf Symptome, die häufig einer
Synkope vorausgehen. Wir sensibilisieren den Bewohner zudem, sich
sofort hinzulegen oder sich zumindest hinzusetzen, wenn er
entsprechende Frühwarnzeichen bemerkt. Er soll zudem sofort nach einer
Pflegekraft rufen bzw. klingeln.
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Übelkeit
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Schwächegefühl
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Kältegefühl
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Ohrensausen
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Sehstörungen
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Schwindelgefühl
Durchführung:
-
Der Bewohner wird in eine Liegeposition
gebracht. Wie bei einem Schock werden der Kopf tief und die Beine hoch
gelagert.
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Falls es infolge der Synkope zu einem Sturz
kam, wird der Bewohner auf Verletzungen überprüft. Relevant sind
insbesondere Frakturen der Extremitäten, Platzwunden sowie
Gehirnerschütterungen. Soweit die Sturzfolgen offensichtlich gering
sind, werden die Verletzungen versorgt.
-
Wir prüfen die Vitalzeichen des Bewohners, also
insbesondere die Pulsfrequenz, den Pulsrhythmus sowie die Pulsqualität.
Wir erfassen auch den Blutdruck und die Hautfarbe (etwaige Zyanose).
Ggf. prüfen wir den Blutzuckerspiegel.
-
Wir prüfen den Bewusstseinszustand und etwaige
neurologische Ausfälle. Wichtig ist auch, ob es zu einem Zungenbiss
sowie zu Urinabgang kam.
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Bis zur vollständigen Normalisierung des
Zustandes bzw. bis zum Eintreffen des Notarztes wird der Bewohner nicht
allein gelassen.
-
Wenn der Bewohner nicht binnen weniger Minuten
sein Bewusstsein und die vollständige Körperkontrolle wiedererlangt,
wird der Notarzt informiert. Wir bereiten eine Krankenhauseinweisung
vor.
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Die Alarmierung des Notarztes ist auch
erforderlich, wenn der Bewohner bereits zuvor an kardiologischen
Erkrankungen litt. In diesem Fall sind Synkopen als prognostisch
ungünstiges Zeichen anzusehen. Das Risiko für einen Herzinfarkt oder
für eine Störung des Reizleitungssystems ist erhöht.
Nachbereitung:
Grunderkrankungen
-
Jede Synkope muss diagnostisch geklärt werden.
Dieses ist nur dann verzichtbar, wenn die Grunderkrankung bekannt ist
und mit Synkopen gerechnet werden muss.
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Wir lassen prüfen, ob der Bewohner an
Herzrhythmusstörungen oder am Karotissinus-Syndrom leidet. Ein
Herzinfarkt muss ausgeschlossen werden.
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Wir stellen sicher, dass keine TIA vorliegt,
also eine transitorische ischämische Attacke.
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Häufig ist die Synkope die Nebenwirkung eines
Medikaments. Gemeinsam mit dem behandelnden Arzt prüfen wir die
Applikation eines alternativen Wirkstoffes oder einen anderen
Verabreichungszeitpunkt.
Prognose
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Abgesehen von etwaigen Sturzfolgen sowie
auslösenden Grunderkrankungen ist die Prognose gut. I.d.R. normalisiert
sich der Kreislauf innerhalb weniger Minuten.
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Wenn die auslösende Grunderkrankung wie etwa
Herzinsuffizienz oder Hypotonie angemessen behandelt wird, ist ein
erneutes Auftreten einer Synkope unwahrscheinlich.
Weiteres
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Das Geschehen wird sorgfältig dokumentiert.
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Wir prüfen, ob wir externe Faktoren bestimmen
können, die für die Synkope mitverantwortlich sein können. In Frage
kommen alle Vorkommnisse, die den Bewohner aufgeregt oder erschreckt
haben könnten. Auch Schmerzen können eine Synkope auslösen.
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Wir kontrollieren, ob der Bewohner dehydriert
war. In diesem Fall prüfen wir, ob wir eine Flüssigkeitsbilanzierung
führen sollten.
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Falls es gehäuft zu Synkopen kommt, müssen die
Maßnahmen im Rahmen der Sturzprophylaxe intensiviert werden.
Insbesondere sollte geprüft werden, ob der Bewohner einen Hüftprotektor
tragen sollte.
Dokumente:
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Berichtsblatt
-
Fragen an den Arzt / ärztliche Verordnungen
-
Vitaldatenblatt
-
Pflegenachweis
-
Flüssigkeitsbilanzierung / Trinkprotokoll
-
Mobilisierungs- und Bewegungsplan
-
ggf. Sturzprotokoll
-
Pflegeplanung
Verantwortlichkeit
/ Qualifikation:
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