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Standard "Synkope"

Eine plötzliche Ohnmacht ist kein "Privileg" von dehydrierten Teenagern auf der Disco-Tanzfläche. Mit zunehmendem Lebensalter und entsprechenden Grunderkrankungen steigt das Risiko, von einer Sekunde zur anderen wegzusacken.


Standard "Synkope"


Definition:

Bei einer Synkope handelt es sich um einen plötzlichen Bewusstseinsverlust, der einige Sekunden oder sogar wenige Minuten andauern kann. Auslöser ist eine vorübergehende Minderversorgung des Gehirns mit Sauerstoff oder mit Glukose. Es werden folgende Varianten unterschieden: Die beiden häufigsten Varianten sind:

  • Die vasovagalen Synkope: Dabei kommt es zu einer Gefäßerweiterung sowie zu einer deutlichen Bradykardie. Diese Effekte resultieren aus mentalem Stress wie etwa Erschrecken, Angst oder Aufregung.
  • Die orthostatische Synkope tritt auf, wenn das Blut durch eine unzureichende Gefäßengstellung in den Beinen "versackt". Vor allem Personen mit niedrigem Blutdruck sind betroffen, insbesondere direkt nach einem zu schnellen Aufstehen.
Danach folgen:
  • Zerebro-vaskuläre Synkopen, z.B. bei Epilepsie oder nach einer TIA (transistorisch ischämischen Attacke).
  • Kardiale Synkopen, etwa durch Herzrhythmusstörungen oder Herzinfarkt.
  • Synkopen ausgelöst durch Stoffwechselentgleisungen, z.B. bei einer Unterzuckerung.

  • Grundsätze:

    • Eine Synkope ist immer ein Warnsignal. Sie kann auf eine gravierende Grunderkrankung hindeuten.
    • Auch ohne Grunderkrankung sind Synkopen eine Gesundheitsgefährdung, da es zu einem Sturz kommen kann.

    Ziele:

    • Eine akute Gesundheitsgefährdung des Bewohners wird erkannt. Der Bewohner erhält zeitnah notärztliche Hilfe.
    • Durch eine umfassende Informationssammlung und Informationsweitergabe an den behandelnden Arzt unterstützen wir die Ermittlung der auslösenden Grunderkrankung bzw. das für die Nebenwirkung verantwortliche Medikament.
    • Weitere Synkopen werden durch geeignete Prophylaxemaßnahmen vermieden.

    Vorbereitung:

    Wir achten auf Symptome, die häufig einer Synkope vorausgehen. Wir sensibilisieren den Bewohner zudem, sich sofort hinzulegen oder sich zumindest hinzusetzen, wenn er entsprechende Frühwarnzeichen bemerkt. Er soll zudem sofort nach einer Pflegekraft rufen bzw. klingeln.

    • Übelkeit
    • Schwächegefühl
    • Kältegefühl
    • Ohrensausen
    • Sehstörungen
    • Schwindelgefühl

    Durchführung:

    • Der Bewohner wird in eine Liegeposition gebracht. Wie bei einem Schock werden der Kopf tief und die Beine hoch gelagert.
    • Falls es infolge der Synkope zu einem Sturz kam, wird der Bewohner auf Verletzungen überprüft. Relevant sind insbesondere Frakturen der Extremitäten, Platzwunden sowie Gehirnerschütterungen. Soweit die Sturzfolgen offensichtlich gering sind, werden die Verletzungen versorgt.
    • Wir prüfen die Vitalzeichen des Bewohners, also insbesondere die Pulsfrequenz, den Pulsrhythmus sowie die Pulsqualität. Wir erfassen auch den Blutdruck und die Hautfarbe (etwaige Zyanose). Ggf. prüfen wir den Blutzuckerspiegel.
    • Wir prüfen den Bewusstseinszustand und etwaige neurologische Ausfälle. Wichtig ist auch, ob es zu einem Zungenbiss sowie zu Urinabgang kam.
    • Bis zur vollständigen Normalisierung des Zustandes bzw. bis zum Eintreffen des Notarztes wird der Bewohner nicht allein gelassen.
    • Wenn der Bewohner nicht binnen weniger Minuten sein Bewusstsein und die vollständige Körperkontrolle wiedererlangt, wird der Notarzt informiert. Wir bereiten eine Krankenhauseinweisung vor.
    • Die Alarmierung des Notarztes ist auch erforderlich, wenn der Bewohner bereits zuvor an kardiologischen Erkrankungen litt. In diesem Fall sind Synkopen als prognostisch ungünstiges Zeichen anzusehen. Das Risiko für einen Herzinfarkt oder für eine Störung des Reizleitungssystems ist erhöht.

    Nachbereitung:

    Grunderkrankungen

    • Jede Synkope muss diagnostisch geklärt werden. Dieses ist nur dann verzichtbar, wenn die Grunderkrankung bekannt ist und mit Synkopen gerechnet werden muss.
    • Wir lassen prüfen, ob der Bewohner an Herzrhythmusstörungen oder am Karotissinus-Syndrom leidet. Ein Herzinfarkt muss ausgeschlossen werden.
    • Wir stellen sicher, dass keine TIA vorliegt, also eine transitorische ischämische Attacke.
    • Häufig ist die Synkope die Nebenwirkung eines Medikaments. Gemeinsam mit dem behandelnden Arzt prüfen wir die Applikation eines alternativen Wirkstoffes oder einen anderen Verabreichungszeitpunkt.

    Prognose

    • Abgesehen von etwaigen Sturzfolgen sowie auslösenden Grunderkrankungen ist die Prognose gut. I.d.R. normalisiert sich der Kreislauf innerhalb weniger Minuten.
    • Wenn die auslösende Grunderkrankung wie etwa Herzinsuffizienz oder Hypotonie angemessen behandelt wird, ist ein erneutes Auftreten einer Synkope unwahrscheinlich.

    Weiteres

    • Das Geschehen wird sorgfältig dokumentiert.
    • Wir prüfen, ob wir externe Faktoren bestimmen können, die für die Synkope mitverantwortlich sein können. In Frage kommen alle Vorkommnisse, die den Bewohner aufgeregt oder erschreckt haben könnten. Auch Schmerzen können eine Synkope auslösen.
    • Wir kontrollieren, ob der Bewohner dehydriert war. In diesem Fall prüfen wir, ob wir eine Flüssigkeitsbilanzierung führen sollten.
    • Falls es gehäuft zu Synkopen kommt, müssen die Maßnahmen im Rahmen der Sturzprophylaxe intensiviert werden. Insbesondere sollte geprüft werden, ob der Bewohner einen Hüftprotektor tragen sollte.

    Dokumente:

    • Berichtsblatt
    • Fragen an den Arzt / ärztliche Verordnungen
    • Vitaldatenblatt
    • Pflegenachweis
    • Flüssigkeitsbilanzierung / Trinkprotokoll
    • Mobilisierungs- und Bewegungsplan
    • ggf. Sturzprotokoll
    • Pflegeplanung

    Verantwortlichkeit / Qualifikation:

    • alle Pflegekräfte