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Standard
Entlassungsmanagement für stationäre Altenpflegeeinrichtungen
(auf Grundlage des
nationalen Expertenstandards Entlassungsmanagement)
Ein funktionierendes Entlassungsmanagement
gehört zur Pflichtausstattung jedes QM-Systems. Das zeigt ein
aktueller Fall aus Berlin-Köpenick. Dort wurde eine 66-jährige
MS-Patientin in die Häuslichkeit entlassen, ohne dass zuvor der
Pflegedienst informiert wurde. Die hilflose Frau verstarb in
ihrem Rollstuhl an Dehydration. Wir haben einen Standard
entworfen, mit dem Sie die Vorgaben des nationalen
Expertenstandards "Entlassungsmanagement" erfüllen.
Standard Entlassungsmanagement für stationäre
Altenpflegeeinrichtungen
(auf
Grundlage des nationalen Expertenstandards
Entlassungsmanagement)
Definition:
Das Entlassungsmanagement
beschreibt die Abläufe in unserer Einrichtung,
die erfolgen, wenn ein Bewohner entweder in die
Häuslichkeit, in ein anderes Pflegeheim oder
aber an einen ambulanten Dienst entlassen bzw.
übergeben wird. Zum Entlassungsmanagement
gehören u.a. die Zusammenarbeit und Beratung des
Betroffenen sowie seiner Angehörigen, die
Kooperation mit den übernehmenden
Pflegeeinrichtungen / ambulanten Diensten, aber
auch die Entwicklung einer durchdachten
Einschätzung und Dokumentation des zu
erwartenden Pflege- und Betreuungsaufwandes.
Durch diesen Standard soll
ein Bruch in der Pflege und Betreuung mit nicht
zu unterschätzenden Folgen für den Betroffenen
vermieden werden. Es soll eine Kontinuität in
der Pflege von einer Einrichtung zur nächsten in
der Übergangsphase gewährleistet werden.
Genauso können wir von
einem guten Entlassungsmanagement der uns
umgebenden Krankenhäuser profitieren, wenn wir
von dort Patienten in unsere Einrichtung
aufnehmen.
Grundsätze:
-
Wir arbeiten eng im
Rahmen des Entlassungsmanagements mit den
Krankenhäusern vor Ort zusammen.
-
Wir beraten und
schulen auf Wunsch unsere Bewohner und deren
Angehörige, wenn sie in eine andere Form der
Pflege und Betreuung wechseln möchten
(beispielsweise Schulung in Pflegetechniken,
wenn der Bewohner in seine Wohnung
zurückkehrt und dort von den Angehörigen
gepflegt werden möchte).
-
Wir planen,
dokumentieren und überprüfen die Entlassung
in Zusammenarbeit mit dem Betroffenen und
seinen Angehörigen sowie den weiterführenden
Pflegeeinrichtungen / ambulanten Diensten.
-
Wir bieten den weiter
betreuenden Einrichtungen / ambulanten
Diensten eine Pflegeübergabe mit dem
Betroffenen und seinen Angehörigen mit dem
Ziel des reibungslosen Überganges an.
Ziele:
-
Sicherstellung einer
durchgehend guten Pflege- und
Betreuungsqualität von unserer Einrichtung
zu einer anderen oder in die Häuslichkeit.
-
hohe
Bewohnerzufriedenheit
-
Motivation der
Mitarbeiter
-
Vermeidung von hohen
Folgekosten, die meist durch mangelnde
Planung und Umsetzung der Entlassung
entstehen (wenn etwa der Betroffene nach
einer Entlassung aus unserer Einrichtung
zuhause verwahrlost und in ein Krankenhaus
eingewiesen werden muss, um dann erneut in
einem Altenheim aufgenommen zu werden).
Vorbereitung:
(Legen Sie hier Ihre
eigenen Abläufe fest. Sollte in Ihrer
Einrichtung die Pflegedienstleitung für das
Entlassungsmanagement zuständig sein, so
ersetzen Sie bitte die Bezugspflegekraft durch
die Pflegedienstleitung.)
-
Die Bezugspflegekraft
plant mit dem Bewohner und seinen
Angehörigen die Modalitäten der Entlassung:
-
Wohin wird der
Bewohner entlassen?
-
Wann genau soll
der Bewohner entlassen werden?
-
Besteht schon
Kontakt zu der weiterführenden
Einrichtung / zum ambulanten
Pflegedienst?
-
Welche
Hilfsmittel und
Unterstützungsmöglichkeiten kann der
Bewohner in Anspruch nehmen?
-
Die Bezugspflegekraft
berät und unterbreitet Schulungsangebote für
die Zeit nach der Entlassung, z.B. einen
Grundpflegekurs für Angehörige.
-
Gleichzeitig nimmt
die Bezugspflegekraft Kontakt zu der
weiterführenden Pflegeeinrichtung / zum
ambulanten Pflegedienst auf, um die
Entlassung abzustimmen und dokumentiert die
Ergebnisse mit der Checkliste
"Kontaktaufnahme mit der weiterführenden
Pflegeeinrichtung / mit dem ambulanten
Dienst".
-
Die Bezugspflegekraft
legt schriftlich in Zusammenarbeit mit dem
Bewohner und seinen Angehörigen mit Hilfe
des Überleitungsbogens die oben genannten
Entlassungsmodalitäten sowie den genauen
individuellen Pflege- und Betreuungsaufwand
fest. Das umfasst z.B. auch benötigte
Pflegehilfsmittel.
-
Soweit möglich
bezieht die Bezugspflegekraft etwa den
Hausarzt und die Therapeuten in die
Entlassungsplanung mit ein. So ist es ggf.
möglich, dass die Betreuung in der
weiterführenden Pflegeeinrichtung / durch
den ambulanten Pflegedienst fortgeführt
wird.
-
Die Bezugspflegekraft
bietet der weiterführenden Einrichtung / dem
ambulanten Pflegedienst gemeinsam mit dem
Bewohner und seinen Angehörigen eine
Pflegeübergabe an.
-
Vor der Durchführung
überprüft die Bezugspflegekraft erneut die
Entlassungsplanung auf Realisierbarkeit.
Durchführung:
-
24 Stunden vor der
geplanten Entlassung werden noch einmal alle
Aspekte der Entlassung durchgesprochen und
bei Veränderungen umgeplant.
-
Durchführung der
geplanten Entlassung.
-
Durchführung der
Pflegeübergabe.
Nachbereitung:
-
Innerhalb von 48
Stunden nimmt die Bezugspflegekraft Kontakt
auf mit:
-
dem ehemaligen
Bewohner und seinen Angehörigen und
-
ggf. mit der
weiterführenden Einrichtung / mit dem
ambulanten Pflegedienst.
-
Innerhalb von 4
Wochen nach der Durchführung findet eine
Auswertung und Überprüfung der Entlassung
statt. Die Ergebnisse werden dokumentiert,
um Verbesserungspotentiale zu
identifizieren.
Dokumente:
-
Pflegeüberleitungsbogen
-
Checkliste
"Kontaktaufnahme mit der weiterführenden
Pflegeeinrichtung / mit dem ambulanten
Dienst"
-
Checkliste
"Pflegeübergabe"
-
Pflegedokumentation
Verantwortlichkeit:
-
Bezugspflegekraft
oder
-
Pflegedienstleitung
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