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Pflegestandard "Ausstreichen der Venen"

Erst das Ausstreichen der Beine ermöglicht es, Antithrombosestrümpfe und Kompressionsverbände sinnvoll zu nutzen. Wir zeigen Ihnen, wie diese Maßnahme optimal und risikoarm durchgeführt wird.


Pflegestandard "Ausstreichen der Venen"


Definition:

  • Durch das Ausstreichen wird der venöse Rückfluss kurzzeitig um fast das Vierfache gesteigert.
  • Die Maßnahme hat nur eine vorübergehende Wirkung und sollte daher mit anderen Komponenten im Rahmen der Thromboseprophylaxe kombiniert werden.
  • Das Ausstreichen wird vor allem bei immobilen Bewohnern genutzt.
  • Die meisten Senioren werden diese Maßnahme als angenehm empfinden, dieses insbesondere dann, wenn das Ausstreichen mit einer Einreibung der Beine verbunden wird.
(Hinweis: Das Ausstreichen der Venen wird inzwischen sehr kritisch gesehen, da die Gefahr besteht, dass sich Mikrogerinnsel lösen. Daher sollte die Durchführung vom Arzt explizit angeordnet werden.)


Grundsätze:

  • Für sich allein genommen, ist das Ausstreichen der Beine keine wirksame Maßnahme zur Vermeidung einer Thrombose.

Ziele:

  • Die Stauung in den Beinen wird soweit beseitigt, dass sich weitere Maßnahmen zur Thromboseprophylaxe anschließen können.
  • Komplikationen werden zeitnah erkannt.

Vorbereitung:

Organisation

  • Das Material für die anschließenden Maßnahmen liegt bereits vor dem Ausstreichen bereit, also etwa die Antithrombosestrümpfe und die Binden für die Kompressionsverbände. Wir stellen damit sicher, dass die Beine im optimal entstauten Zustand versorgt werden können.

Kontraindikationen

Wir streichen die Beine nicht aus, wenn der Bewohner unter einer der folgenden Krankheiten leidet:

  • Thrombose oder Verdacht auf Thrombose (also ein kompletter oder teilweiser Verschluss einer Vene durch ein Blutgerinnsel)
  • arterielle Durchblutungsstörung
  • ausgeprägte Varikosis (Krampfadern)
  • Phlebitis (Venenentzündung)
  • massive Beinödeme
  • schwere Herzinsuffizienz
  • Schmerzen in den Beinen

Durchführung:

Ablauf

  • Der Bewohner wird in eine Rückenlage gebracht.
  • Der Bewohner soll ein Bein anheben. Alternativ hebt die Pflegekraft das Bein mit dem Arm an. Das Bein wird ggf. durch ein Kissen unterstützt.
  • Die Pflegekraft umfasst den Oberschenkel mit den Händen und streicht diesen herzwärts bis zur Mitte des Oberschenkels aus. Sie folgt dabei dem Lauf der großen Venen. Diese Maßnahme wird 3 bis 5 Mal wiederholt.
  • Die Pflegekraft umfasst den Unterschenkel im Bereich des Sprunggelenks. Sie streicht mit mäßigem Druck die Beine herzwärts aus. Auch diese Maßnahme wird 3 bis 5 Mal wiederholt.
  • Ggf. wird zuletzt der Oberschenkel erneut ausgestrichen.

Hinweise:

  • Die Hände können mehrfach neu angesetzt werden. Der sofortige Rückfluss des Blutes in die Beine wird durch die Venenklappen verhindert.
  • Beim Ausstreichen sollten die Beine so umfasst werden, dass die Daumen oben liegen. Die weiteren Finger sind zu einer flachen Handfläche geschlossen.
  • Die Hände sollten mit einer gleichmäßigen Geschwindigkeit über das Bein gleiten.
  • Alternativ zur o.g. Durchführung können Ober- und Unterschenkel auch in einem Durchgang ausgestrichen werden. Die Bewegung beginnt an der Ferse und endet in der Mitte des Oberschenkels. Das getrennte Ausstreichen des Ober- und dann des Unterschenkels hat aber den Vorteil, dass ein ggf. im Oberschenkel vorhandener Blutstau beseitigt wird. Die entleerten Venen im Oberschenkel sind danach in der Lage, das Blut des Unterschenkels aufzunehmen, sobald auch dieser entstaut wird.
  • Falls der Bewohner im Verlauf des Ausstreichens über starke Schmerzen klagt, wird die Maßnahme abgebrochen und der Arzt informiert. Es könnte sich eine Thrombose entwickelt haben.
  • Diese Maßnahme kann auch in die Ganzkörperwaschung integriert werden. Dafür wird der Waschlappen mit mäßigem Druck in Herzrichtung über die Beine geführt.

Nachbereitung:

  • Unmittelbar nach dem Ausstreichen der Beine kann die Pflegekraft die Antithrombosestrümpfe oder die Kompressionsverbände anlegen.

Dokumente:

  • Leistungsnachweis
  • Lagerungs- und Mobilitätsplan
  • Berichtsblatt
  • Dokumentenblatt "Meldungen an den Arzt"

Verantwortlichkeit / Qualifikation:

  • alle Pflegekräfte