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Standard "Versterben eines Bewohners"

Oft zeichnet sich das nahende Ableben eines Bewohners schon mehrere Wochen vorher ab. Und dennoch stehen viele Angehörige nahezu unter Schock, wenn sie die Todesnachricht erhalten. Pflegekräfte sollten in diesen Momenten besonders sensibel vorgehen.


Standard "Versterben eines Bewohners"


Definition:

  • Nicht jeder Bewohner "schläft" friedlich ein. Häufig hinterlassen der Sterbeprozess sowie pflegerische und medizinische Maßnahmen Spuren am Leichnam, deren Anblick insbesondere für Angehörige verstörend wäre. Dieses etwa, wenn vergeblich eine Reanimation durchgeführt wurde. Es zählt daher zu den Aufgaben der Pflegekraft, den Verstorbenen zu versorgen.
  • Nach dem Ableben eines Bewohners sind verschiedene rechtliche Vorgaben zu beachten, etwa falls eine natürliche Todesursache nicht zweifelsfrei feststeht oder Wertgegenstände vererbt werden sollen. Überdies existieren in allen Religionen Vorgaben zum korrekten Umgang mit einem Leichnam.

Grundsätze:

  • Der Tod eines Bewohners ist für Angehörige, Freunde, Mitbewohner und Pflegekräfte ein schmerzhaftes Ereignis. Wir möchten der Trauer Raum geben.
  • Ein verstorbener Bewohner wird mit der gleichen Sorgfalt versorgt, wie es auch bei Lebenden selbstverständlich wäre.

Ziele:

  • Der Bewohner wird so versorgt, dass er den Eindruck eines Schlafenden macht.
  • Freunde und Angehörige können sich in einem würdevollen Umfeld vom Bewohner verabschieden.

Vorbereitung:

  • Sofern der Bewohner dieses wünscht, soll er noch zu Lebzeiten Anweisungen geben, wie nach seinem Tod zu verfahren ist. Es ist Aufgabe insbesondere der Bezugspflegekraft, ggf. den Dialog mit dem Bewohner zu suchen.
  • Wir stellen sicher, dass uns die Religion des Bewohners bekannt ist. Aus der Konfession leiten sich oftmals religiöse Vorgaben zum richtigen Verhalten nach dem Versterben ab. Ggf. stellen wir den Kontakt zu einem Geistlichen her. Dieser kann mit dem Bewohner sprechen, seine Wünsche aufnehmen und an uns weiterleiten.
  • Falls möglich suchen wir auch das Gespräch mit den Angehörigen. Wir erfragen taktvoll, welche Maßnahmen nach dem Todeseintritt durchzuführen sind.

Durchführung:

Direkt nach dem Versterben des Bewohners:

  • Nach Kontrolle der Vitalzeichen wird ggf. Erste Hilfe geleistet. Die Patientenverfügung wird beachtet.
  • Sobald die Pflegekraft feststellt, dass der Bewohner offenbar nicht mehr am Leben ist, wird der Arzt, ggf. Notarzt, zur Leichenschau angefordert. Dieser wird i.d.R. unverzüglich nach Erhalt der Nachricht die Untersuchung des Verstorbenen vornehmen.
  • Die Pflegekraft hält - sofern bekannt - den genauen Todeszeitpunkt (z.B. "um 1.32 Uhr keine Vitalzeichen mehr messbar") in der Pflegedokumentation fest, damit der Arzt die Uhrzeit für das Ausstellen des Totenscheins verwenden kann.
  • Sofern der Bewohner bzw. dessen Betreuer keinen anderen Zeitpunkt verfügt haben, werden jetzt die Angehörigen informiert.
  • Das Zimmer wird ggf. durch eine Beistellwand abgeteilt.
  • Nach Möglichkeit wird der Mitbewohner ausquartiert.

Versorgung des Toten nach Feststellung eines natürlichen Todes

  • Die Hygienemaßnahmen bei der Versorgung eines Leichnams sind die gleichen wie bei der Pflege eines Lebenden. Notwendig sind insbesondere eine lückenlose Händehygiene, Einmalhandschuhe sowie ggf. Schutzkleidung.
  • Der Verstorbene wird falls notwendig gewaschen, um ausgetretene Flüssigkeiten, Erbrochenes und Ausscheidungen zu entfernen.
  • Ein frisches Nachthemd wird angezogen. Alternativ wird der Verstorbene in Absprache mit den Angehörigen komplett angekleidet.
  • Alle Fremdkörper bis auf eine etwaige PEG werden entfernt, also insbesondere Infusionen, Katheter usw. Wenn viel Sekret austritt, werden die Wunden flüssigkeitsdicht versorgt.
  • Der Oberkörper wird flach gelagert. Der Kopf wird mit einem flachen Kissen unterlagert, damit das Gesicht und der Oberkörper nicht blau anlaufen. (Hinweis: Beim Hochlagern des Bewohners kann Luft aus der Lunge entweichen; fast wie bei einem Atemzug oder bei einem Seufzer. Wir machen unerfahrene Pflegekräfte darauf aufmerksam, damit sie sich nicht erschrecken.)
  • Ggf. wird die Zahnprothese eingesetzt. Dieses auch, wenn der Bewohner die Prothese längere Zeit zuvor nicht mehr getragen hat.
  • Ggf. wird der Bewohner gekämmt.
  • Ggf. wird eine Perücke aufgesetzt.
  • Ggf. wird der Bart rasiert.
  • Der Unterkiefer wird mit einem zusammengerollten Handtuch oder mit einer Kinnstütze unterlagert. Die Kinnstütze bzw. das Handtuch können nach Einsetzen der Totenstarre entfernt werden.
  • Der Unterkiefer wird i.d.R. nicht mit einer Mullbinde hochgebunden. Es kann zu strangulationsähnlichen Malen am Hals und an den Wangen kommen.
  • Die Hände werden ineinander gelegt. Alternativ positioniert die Pflegekraft die Hände des Bewohners seitlich neben dem Körper. Oder es können dem Bewohner Blumen oder ein Kreuz auf den Brustkorb oder in die zusammengelegten Hände gelegt werden. Die Finger werden aber nicht miteinander verschränkt, da dieses die weitere Versorgung durch das Bestattungsinstitut erschwert.
  • Der Verstorbene wird mit einem frischen Leinentuch zugedeckt. Der Kopf bleibt unbedeckt, bis alle Trauernden Abschied genommen haben. Bei Transfers innerhalb des Hauses wird das Gesicht des Bewohners abgedeckt; also etwa beim Transport vom Zimmer des Bewohners in die Kapelle.
  • Wenn die Augen nicht verschlossen bleiben, können sie mit einem feuchten Wattebausch oder mit einem Tupfer beschwert werden. Ggf. kann die Pflegekraft eine Fettsalbe unter die Augenlider geben.

Räumliches Umfeld:

  • Der Raum wird gelüftet. Die Raumtemperatur wird um einige °C. gesenkt, etwa durch ein offenes Fenster und durch das Runterregeln der Heizung.
  • Wir gestalten das Zimmer so, dass die Familie und Freunde auf würdevolle Weise trauern und Abschied nehmen können. Wir stellen also ggf. Blumen, Kerzen oder ein Kreuz in das Zimmer.
  • Wir legen das Kondolenzbuch aus.
  • Wir sorgen für eine Sitzgelegenheit im Raum.
  • Das Licht wird gedämpft und die Vorhänge geschlossen.
  • Wenn die Angehörigen eintreffen, werden diese von der Pflegekraft in das Zimmer begleitet. Falls gewünscht erhalten sie die Möglichkeit, mit dem Verstorbenen allein zu sein. Wir versichern ängstlichen Angehörigen, dass es keine "Leichengifte" gibt, die eine Gefahr darstellen würden. Der Verstorbene kann also z.B. an den Händen oder an der Wange berührt werden.
  • Wir bieten dem Angehörigen ggf. ein Glas Wasser und ein Taschentuch an.
  • Die Desinfektion, das Wegräumen von Pflegehilfsmitteln und andere aufschiebbare Tätigkeiten im Zimmer erfolgen nicht in der Gegenwart der Angehörigen.
  • Die Pflegekraft stellt sicher, dass alle sonstigen Arbeiten im Sterbezimmer ruhig und ohne Hektik ausgeführt werden.

weitere Maßnahmen

  • Die Sicherstellung von Wertgegenständen erfolgt immer durch zwei Pflegekräfte. Eine sorgfältige Dokumentation ist unverzichtbar.
  • In Absprache mit den Angehörigen werden Ringe, Ohrringe und andere Schmuckstücke abgenommen und sicher verwahrt. Auch der Ehering wird sichergestellt.
  • Der weitere Besitz des Bewohners wird gesammelt und bis zur Abholung durch die Angehörigen gelagert.

Nachbereitung:

  • Soweit sich folgende Unterlagen in unserem Besitz befinden, werden diese an die Angehörigen ausgehändigt:
    • Geburtsurkunde
    • Todesbescheinigung
    • Evt. Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil
    • Ausweisdokumente
    • Rentenbescheid
    • Krankenversicherungskarte
    • andere Versicherungsunterlagen
    • Mitgliedsunterlagen bei Vereinen und Verbänden, insbesondere dann, wenn diese Beihilfen im Todesfall gewähren
    • Bestattungsvorsorgevertrag
  • Soweit möglich, sollte die Bezugspflegekraft beim Begräbnis des Bewohners anwesend sein.
  • Wertgegenstände werden nur dann herausgegeben, wenn der Empfänger laut Erbschein zweifelsfrei auch der Erbe ist.
  • Weitere Personen werden über das Ableben des Bewohners informiert.
    • Hausarzt (falls dieser nicht die Leichenschau durchführte)
    • weitere Angehörige
    • PDL
    • Wohnbereichsleitung
    • Pflegekräfte
    • Hauswirtschaft
    • Seelsorger
    • Verwaltung
    • ggf. Apotheke
    • Bestattungsunternehmen (soweit dieses bereits ausgewählt wurde)
  • ggf. weitere Bewohner
  • Die Pflegedokumentation wird abgeschlossen.

Dokumente:

  • Pflegedokumentation
  • Liste "Nachlass eines verstorbenen Bewohners"

Verantwortlichkeit / Qualifikation:

  • alle Mitarbeiter