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Standard "Pflege von Bewohnern
mit Weglauf- und Hinlauftendenz"
Die Betreuung von
"Wegläufern" ist selbst für erfahrene Pflegekräfte eine
Herausforderung. Dazu kommen rechtliche Risiken. Es gilt,
Freiheitsrechte und Fürsorgepflichten gegeneinander aufzuwiegen.
Standard
"Pflege von Bewohnern mit Weglauf- und Hinlauftendenz"
Definition:
-
Weglauftendenzen sind ein häufig
anzutreffendes Symptom dementieller Erkrankungen. Vor allem in den
ersten Wochen nach dem Einzug in die stationäre Pflegeeinrichtung
versuchen viele Senioren, in die vertraute Lebensumgebung der
vorherigen Wohnung zurückzukehren. Andere Betroffene fallen zurück in
ihre Kindheit (sog. "Regression") und suchen nach dem (nicht mehr
vorhandenen) Elternhaus.
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Die unkontrollierten Aktivitäten sind nicht
zuletzt für den Senioren selbst riskant. Vor allem Dehydratation,
Unterzuckerung oder die Folgen einer unterbliebenen
Medikamenteneinnahme bedeuten eine Gefährdung für die Gesundheit oder
sogar für das Leben der Bewohner. Im Winter besteht schon nach kurzer
Zeit das Risiko des Erfrierens.
-
Unsere Aktivitäten zur Versorgung von
Betroffenen bewegen sich im Spannungsfeld zweier sich widersprechender
Grundsätze. Einerseits hat jeder Bewohner das Recht, sich frei zu
bewegen. Gleichzeitig haben wir die Pflicht, den Bewohner vor
Gesundheitsgefahren zu schützen.
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Weglauftendenzen sind zu unterscheiden von
ungerichtetem Laufzwang. Diese Betroffenen folgen einem Bewegungsdrang,
ohne jedoch gezielt die Einrichtung verlassen zu wollen. Das Entweichen
aus dem Pflegeheim geschieht eher zufällig und kann mit einem deutlich
geringeren Aufwand vermieden werden.
Grundsätze:
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Jeder Bewohner hat das Recht, sich frei
innerhalb und außerhalb der Einrichtung zu bewegen. Dieses Recht kann
nur bei Vorliegen eines richterlichen Beschlusses dauerhaft
eingeschränkt werden, etwa wenn die Gefahr einer Fremd- oder
Eigengefährdung besteht.
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Elektrische Sicherungssysteme wie etwa
Signalchips oder Ortungssysteme sind eine freiheitsentziehende Maßnahme
und bedürfen der richterlichen Genehmigung.
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Sedierungen mit dem Zweck, die Mobilität des
Bewohners einzuschränken, sind ohne richterliche Anordnung strikt
verboten. Sie erhöhen zudem die Sturzgefahr und reduzieren die
Alltagskompetenzen.
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Freiheitsentziehende Maßnahmen müssen immer
angemessen sein. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss stets
beachtet werden. Sie werden, wenn überhaupt, als letztes Mittel genutzt.
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Wir arbeiten eng mit der Heimaufsicht und den
zuständigen Gerichten zusammen.
Ziele:
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Wir bewahren eine größtmögliche
Bewegungsfreiheit für alle Bewohner.
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Die Weglauftendenz wird minimiert.
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Der Bewegungsdrang wird in andere motorische
Aktivitäten umgelenkt.
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Eine Selbst- oder Fremdgefährdung wird
vermieden.
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Ein entwichener Bewohner wird so schnell wie
möglich gefunden.
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Eine irrtümliche Alarmierung der Polizei wird
vermieden.
Vorbereitung:
allgemeine Vorsorge- und
Vorsichtsmaßnahmen
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Alle Mitarbeiter werden über Weglauftendenzen
einzelner Bewohner informiert. Insbesondere die Servicemitarbeiter im
Eingangsbereich erhalten Fotos von Bewohnern, deren Bewegungsfreiheit
auf Basis eines richterlichen Beschlusses eingeschränkt wird.
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Nachbarn unserer Einrichtung und Betreiber
nahe gelegener potentieller Anlaufpunkte (Cafe, Kiosk usw.) werden
angesprochen und um Kooperation gebeten, falls sie auf einen
desorientierten Bewohner treffen.
(Ggf. kann eine Betreuung in Finanzfragen
beantragt werden. Angrenzende Geschäfte werden darüber informiert und
um sofortige Information gebeten, sobald der Bewohner dort einzukaufen
versucht.)
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Bewohner mit Weglauftendenzen werden
engmaschiger überwacht, insbesondere wenn ein akuter Schub spürbar ist.
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Wir prüfen, ob der Bewohner möglicherweise aus
der Einrichtung entweichen möchte, um Suchtmittel zu beschaffen
(Alkohol, Medikamente, Drogen usw.)
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Wir prüfen, ob Nebenwirkungen von Medikamenten
den Bewegungsdrang der Bewohner steigern, etwa Neuroleptika,
Nootropika, aktivierende Antidepressiva.
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Wir prüfen, ob es andere Faktoren gibt, die
die Weglauftendenz fördern, also etwa Hunger, Harndrang, Inkontinenz
oder Stuhldrang. Auch ein niedriger Blutdruck sowie ein
Blutzuckerabfall können zu einem derartigen Verhalten führen. Bei
anderen Betroffenen bessert sich die Symptomatik, wenn etwaige Seh- und
Hörstörungen behandelt und kompensiert werden.
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Gemeinsam mit dem Arzt prüfen wir, ob die
dementielle Symptomatik durch eine medikamentöse Therapie gelindert
werden kann. Insbesondere ist zu klären, ob unerkannte Schmerzzustände
den Bewegungsdrang mit auslösen.
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Der Tagesablauf des Bewohners sollte
gleichmäßig gestaltet werden. Wir nutzen tagesstrukturierende
Maßnahmen, insbesondere ein ansprechendes Betreuungs- und
Beschäftigungsangebot.
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Bei Bewohnern mit Weglauftendenz achten wir
besonders auf eine hohe Kontinuität der personellen Betreuung.
Insbesondere ein Wechsel der Bezugspflegekraft sollte vermieden werden.
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Wenn beim Heimeinzug bereits eine erhöhte
Weglauftendenz erkennbar ist, wird dieses bei der Zuordnung der
Bezugspflegekraft berücksichtigt. Wir weisen dem Bewohner eine
Pflegekraft zu, die mit dieser Problematik bereits Erfahrungen
gesammelt hat.
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Wir versuchen im Dialog mit dem Bewohner
herauszufinden, wohin er gehen möchte und was er dort vorhat.
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Bewohner werden in Gruppenaktivitäten
eingebunden, etwa bei begleiteten Spaziergängen. Des Weiteren bieten
wir dem Bewohner die Teilnahme an der Gymnastik- und Tanzgruppe an.
(Hinweis: Bei vielen Betroffenen sind solche
Maßnahmen kontraproduktiv. Der Aufenthalt in Räumen mit vielen Menschen
fördert erst das Weglaufverhalten.)
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Wir sorgen für eine familiäre Umgebung. Wir
gehen auf die Sorgen und Wünsche unserer Bewohner ein und vermitteln
ihnen ein Gefühl der Geborgenheit.
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In frühen Krankheitsstadien nutzen wir ROT, um
dem Bewohner zu verdeutlichen, dass sein Zuhause nun hier ist. Wenn die
Demenz weiter fortschreitet, nutzen wir stattdessen
Validationstechniken.
-
Stressfaktoren werden auf ein Minimum
reduziert. Dazu zählt insbesondere Streit mit Mitbewohnern.
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Wir vermeiden eine Reizüberflutung des
Bewohners. Dazu gehört auch, unbeachtet laufende Radios und
Fernsehgeräte abzuschalten.
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Wir gestalten die Wohnbereiche so, dass diese
den Bedürfnissen von dementiell erkrankten Senioren gerecht werden.
Insbesondere schaffen wir Laufwege ohne Hindernisse. Wir sorgen auch in
der Nacht für eine gute Beleuchtung und bringen Orientierungshilfen an
den Wänden an.
(Hinweis: In einigen Fällen hat schon ein
Schaukelstuhl als Ersatzbeschäftigung geholfen.)
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Ggf. kann rot-weißes Baustellenabsperrband
(sog. "Flatterband") den Bewohner zur Umkehr bewegen.
-
Wir bieten unseren Bewohnern einen
weitläufigen Gartenbereich mit breiten Wegen an. Auf diesem Areal gibt
es verschiedene Anlaufpunkte wie etwa den Brunnen oder die Sonnenuhr.
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Die Eingangstüren unserer Einrichtung werden
nachts verschlossen. Unsere Bewohner haben jedoch die Möglichkeit, zu
jeder Zeit das Haus zu betreten oder zu verlassen, sei es durch einen
eigenen Schlüssel oder durch die permanent besetzte Pforte.
Einschränkungen können sich nur durch eine individuelle richterliche
Verfügung ergeben.
Risikoermittlung
Wir versuchen das Gefährdungspotential zu
ermitteln, das mit einem Entweichen des Bewohners verbunden wäre. Je
größer das Gesundheitsrisiko ist, umso konsequenter muss ein Weglaufen
unterbunden werden. Wenn unsere Einrichtung das notwendige Maß an
Sicherheit nicht bieten kann, muss eine (weitere) Versorgung des
Bewohners abgelehnt werden. Insbesondere folgende Faktoren werden
geprüft:
-
unzureichende Flüssigkeitsversorgung
-
unzureichende Ernährung, dieses insbesondere
mit dem Risiko einer Unterzuckerung
-
Gesundheitsgefahren durch Nichteinnahme von
Medikamenten
-
Sturzgefahr
-
Eigengefährdung im Straßenverkehr
-
Belästigung von Passanten durch unangemessenes
Verhalten
-
Fremdgefährdung durch aggressives Verhalten
-
Selbstgefährdung durch suizidales Verhalten
Warnsymptome
Wir achten auf Symptome, die darauf hinweisen,
dass ein Weglaufen in den nächsten Stunden wahrscheinlicher wird.
-
Der Bewohner wirkt verstört.
-
Das Verhalten des Bewohners lässt auf Angst
oder Unzufriedenheit schließen.
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Der Bewohner wirkt räumlich desorientiert.
-
Der Bewohner ruft um Hilfe.
-
Der Bewohner gibt an, "nach Hause" zu müssen
oder dass seine Eltern schon auf ihn warten.
-
Der Bewohner zeigt verbale oder gar
körperliche Aggressionen. Dieses insbesondere, wenn er glaubt,
kritisiert oder bedrängt zu werden.
Vorbereitung auf ein Entweichen des
Bewohners
-
Wir erstellen eine Liste aller möglichen Orte,
in denen sich ein Bewohner in der Einrichtung und der Umgebung
aufhalten könnte, um diese ggf. strukturiert absuchen zu können.
-
Wir erstellen eine zweite Liste mit möglichen
Zielen des Bewohners. Also etwa seinem alten Wohnort, Lieblingscafe,
Gastwirtschaft, Adressen von Freunden usw.
-
Wir sorgen dafür, dass der Bewohner alle
relevanten Daten bei sich hat, etwa mittels eingenähten Schildern oder
einer SOS-Kette. Insbesondere:
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Name des Bewohners
-
Telefonnummer und Adresse der Einrichtung
-
medizinische Besonderheiten (etwa
regelmäßig einzunehmende Medikamente)
-
Weitere Zettel mit der Adresse können auch an
anderen Stellen hinterlegt werden, also etwa in Manteltaschen oder in
der Geldbörse.
-
Wir trainieren mit den Bewohnern das richtige
Verhalten, wenn sie sich verlaufen haben. Also: Nutzung der
Notruffunktion öffentlicher Telefone, Herbeirufen von Hilfe usw.
(Hinweis: Viele Betroffene können sich mit einer
"Ratschlagkarte" selber helfen, wenn sie bemerken, dass sie sich
verlaufen haben. Auf der Karte kann z.B. der Ratschlag vermerkt sein,
andere Passanten anzusprechen und sie zu bitten, in der Einrichtung
anzurufen.)
-
In der Pflegedokumentation befinden sich stets
ein aktuelles Foto und eine detaillierte Personenbeschreibung.
Einschränkung der Bewegungsfreiheit
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Sofern eine Eigen- oder Fremdgefährdung
vorliegt, prüfen wir verschiedene Eingriffe in die Bewegungsfreiheit.
Falls kein entsprechender richterlicher Beschluss vorliegt, nehmen wir
Kontakt mit dem Betreuer auf und bitten um einen entsprechenden Antrag.
-
Wir nutzen stets das mildeste Mittel:
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Installation eines Alarmsystems an der
Haustür, das in Kombination mit einem Signalgeber in der Kleidung des
Bewohners jedes Entweichen meldet.
-
Verschließen der Ausgänge des Wohnbereichs
-
Videoüberwachung der Ein- und Ausgänge
-
Alle weiteren Maßnahmen sind im Standard
"Fixierung von Bewohnern" festgelegt.
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Wir prüfen, ob der Bewohner ein
Personenortungssystem tragen sollte.
(Hinweis: Dank Google gibt es inzwischen eine
weitere Option. Dem Bewohner wird ein eingeschaltetes Smartphone in
eine unbenutzte Seitentasche gesteckt, auf dem das Programm "Google
Latitude" installiert und aktiviert ist. In regelmäßigen Abständen wird
nun die Position des Mobiltelefons auf "Google Maps" aktualisiert. Ein
geeignetes Handy kostet rund 100 Euro, der erforderliche
PrePaid-Datentarif rund 5 Euro pro Monat. Das Gerät muss alle drei bis
vier Tage aufgeladen werden.)
Durchführung:
Vorgehen bei einem Weglaufen des
Bewohners
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Es wird geklärt, wer den Bewohner zuletzt
gesehen hat. Wir befragen dazu Pflegekräfte, Angehörige, Mitbewohner
und Besucher.
-
Wir prüfen, ob der Bewohner vielleicht sogar
über einen geplanten "Ausflug" gesprochen hat.
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Wir prüfen, welche Kleidung der Bewohner
trägt. Diese Information ist zunächst wichtig, um das Risiko einer
Unterkühlung (im Winter) bzw. einer Überhitzung (im Sommer)
einzuschätzen. Gleichzeitig wird die Polizei diese Angaben bei einer
späteren Suche benötigen.
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Das Pflegeteam sucht anhand der zuvor
erstellten Liste die komplette Einrichtung ab. Jeder Raum wird
kontrolliert, jedes verschlossene Zimmer wird überprüft. Alle größeren
Schränke, Truhen und Luftschächte werden inspiziert.
-
Danach wird die nähere Umgebung abgesucht,
insbesondere Garagen, Geräteschuppen oder Gartenhäuschen.
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Verläuft die Suche ergebnislos, werden die
Polizei, der Betreuer und Angehörige informiert.
(Hinweis: Es kann sinnvoll sein, eine zeitliche
"Deadline" zu setzen. Also eine Zeitspanne nach dem Bemerken des
Entweichens, nach deren Ablauf in jedem Fall die Polizei gerufen wird.
Dieses ist unabhängig davon, ob alle betriebsinternen Suchaktionen
bereits abgeschlossen sind.)
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Falls die Suche die personellen Ressourcen der
Schicht überfordert, werden ggf. weitere Mitarbeiter zu Hause angerufen
und in die Einrichtung gebeten.
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Wir prüfen, ob es eine unmittelbare Gefährdung
des Bewohners gibt, also etwa eine dringend erforderliche
Medikamentenapplikation, die nun nicht rechtzeitig erfolgen kann.
-
Wir übergeben den Beamten eine Mappe mit
folgenden Informationen und Inhalten:
-
ein aktuelles Foto
-
persönliche Informationen (Name, Vorname,
Geschlecht, Geburtsdatum, Größe, Gewicht, Haarfarbe, ggf. Akzent oder
Sprachfehler)
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körperliche Eigenheiten (z.B.
gesundheitsbedrohende Krankheiten, große Narbe im Gesicht, humpelnder
Gang usw.)
-
Verhaltensauffälligkeiten (z.B.
Aggressivität, starker Alkoholkonsum usw.)
-
die Liste möglicher Ziele (z.B. Adresse
von Angehörigen, Anschrift der letzten Wohnung vor dem Heimeinzug,
bevorzugter Getränkemarkt, Fundort bei früheren Ausflügen usw.)
-
Bekleidung und mitgenommene technische
Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Krücken usw.)
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Falls der Bewohner selbstständig wieder
auftaucht, werden umgehend die Polizei, der Betreuer, Angehörige und
Pflegekräfte über die Rückkehr informiert.
-
Der Bewohner wird freudig begrüßt. Wir
vermeiden Vorwürfe.
-
Falls der Bewohner geschwächt oder krank
wirkt, sollte er vom Hausarzt untersucht werden.
Nachbereitung:
Dokumentation
Das Weglaufverhalten des Bewohners insgesamt und
der jeweilige Zustand nach jedem Entweichen werden genau dokumentiert.
Wichtige Kriterien dafür sind:
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Wohin entweicht der Bewohner? Wo wurde er
angetroffen?
-
Wie weit entfernt er sich von der Einrichtung?
-
Wie ist der mentale Zustand des Bewohners nach
seiner Rückkehr? Ist er entspannt, verängstigt usw.?
-
In welchem körperlichen Zustand ist der
Bewohner nach seiner Rückkehr? Ist er erschöpft, überhitzt,
ausgetrocknet, nass, durchfroren usw.?
-
Wie oft entweicht der Bewohner?
-
Wie äußert sich der Bewohner zu seinem
Entweichen und insbesondere zu seinen Motiven?
-
Gibt es spezielle zwischenmenschliche
Situationen, die ein Weglaufen auslösen? Etwa: Telefonate mit
Angehörigen, Streit mit Mitbewohnern usw.
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Gibt es körperliche Faktoren, die das
Weglaufen auslösen? Etwa: Hunger, Durst, Schmerzen, Stuhl- oder
Harndrang.
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Welche Sturzgefahren bestehen?
weitere Maßnahmen
Nach jedem Weglaufen wird das
Entweichen des Bewohners in einer Fallbesprechung thematisiert. Wir
diskutieren das weitere Vorgehen, insbesondere geänderte therapeutische
Maßnahmen oder zuletzt die Notwendigkeit der Einschränkung der
Bewegungsfreiheit.
Dokumente:
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Pflegebericht
-
Pflegeplanung
Verantwortlichkeit
/ Qualifikation:
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