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Standard
Zielvereinbarung
In der Industrie und in vielen
Dienstleistungsbereichen werden Zielvereinbarungen gerne
eingesetzt, um die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu
steigern. Auch in der Altenpflege werden sie immer beliebter.
Standard
Zielvereinbarung
Definition:
Zielvereinbarungsgespräche werden im
Rahmen der Personal- und Organisationsentwicklung
eingesetzt. Es handelt sich dabei um ein
Vier-Augen-Gespräch zwischen einem Mitarbeiter und dem
Vorgesetzten. Das Instrument Zielvereinbarung verbindet
betriebliche Ziele mit den Leistungsinteressen jedes
einzelnen Mitarbeiters. Dabei werden die Ziele, die
Zielerreichung sowie die Messung zusammen erarbeitet und
festgelegt.
Ziel ist es, mit dem Instrument die Organisation zu
verbessern und dabei gleichzeitig die Potentiale der
Mitarbeiter auszuschöpfen und zu fördern.
Bei der Zielvereinbarung werden solche Bereiche
bearbeitet, die noch verbessert werden können.
Einsatzbereiche sind unter anderem die Vereinbarung von
Geschäftszielen, wie etwa das Marketing zu verbessern,
die Vereinbarung von Prozesszielen (z.B. die
Arbeitsorganisation zu verbessern) oder die Vereinbarung
von persönlichen Zielen, wie etwa eine Weiterbildung.
Grundsätze:
-
Für
Zielvereinbarungsgespräche muss ein vertrauensvolles
Betriebsklima herrschen. Die Mitarbeiter dürfen
keine Angst vor Repressalien durch den Arbeitgeber
haben.
-
Zielvereinbarungsgespräche
finden mindestens einmal jährlich statt.
-
Unternehmensleitziele müssen
sich auf die konkrete Arbeitsebene beziehen und für
den Arbeitsbereich typisch sein.
-
Die Mitarbeiterziele sollen
kurzfristig terminiert sein, höchstens ein Jahr.
-
Im Zielvereinbarungsgespräch werden individuelle
Entwicklungs- und Fortbildungstermine, wie etwa eine
Weiterbildung zum Wundmanager, festgelegt.
-
Stärken und Schwächen des
Mitarbeiters werden gemeinsam herausgearbeitet.
Dabei wird geklärt, wie die Schwächen beseitigt und
die Stärken gefördert werden können.
-
Die Ziele sollen objektiv
messbar sein, um damit eine Gerechtigkeit bei der
Leistungsbeurteilung herzustellen.
-
Es werden maximal fünf Ziele
ausgewählt.
-
Es werden nur solche Ziele
vereinbart, die der Mitarbeiter auch erreichen oder
wenigstens beeinflussen kann. So ist etwa eine
Vereinbarung zur Steigerung der Anzahl der belegten
Pflegeplätze für eine Pflegehilfskraft sinnlos.
Ziele:
-
Erhöhung der
Mitarbeitermotivation durch die Erweiterung des
eigenverantwortlichen Handelns der Mitarbeiter
-
Das Einbringen persönlicher
Ziele, Vorstellungen und Wünsche führt zu einer
stärkeren Bindung und Identifikation mit der
Einrichtung.
-
Die größere Verantwortung der
Mitarbeiter führt zu einer Entlastung der
Leitungskräfte.
-
Verknüpfung individueller
Ziele mit den betrieblichen Zielen der Einrichtung
Vorbereitung
-
Der Mitarbeiter wird
frühzeitig, mindestens zwei Wochen vorher, zum
Gespräch eingeladen. Das Gespräch ist Bestandteil
der Arbeitszeit.
-
Der Vorgesetzte nimmt sich
ausreichend Zeit für das Gespräch und führt es ohne
zeitlichen Druck.
-
Das Gespräch findet ohne
Störungen von außen statt. Das Telefon wird ggf.
umgeleitet.
-
Das Gespräch sollte 1,5
Stunden nicht überschreiten. Nur in Ausnahmefällen
bei einem zu erwartendem schwierigen
Gesprächsverlauf sollte von vornherein eine längere
Dauer eingeplant werden.
Durchführung
Falls schon eine Zielvereinbarung
stattgefunden hat, wird mit dem Ergebnisgespräch
begonnen:
-
Es findet eine Rückschau auf
die vergangene Zielvereinbarung statt.
-
Wie bewertet der Mitarbeiter
die Zielerreichung?
-
Wie bewertet der Vorgesetzte
die Zielerreichung?
-
Es findet ein Abgleich statt.
-
Wo kam es zu
Zielabweichungen? Die Ergebnisse des Mitarbeiters
werden gemeinsam bewertet. Welche Stärken und
Schwächen des Mitarbeiters zeigen sich?
-
Welche Konsequenzen ergeben
sich daraus für die neue Zielvereinbarung für die
nächste Arbeitsperiode?
-
Der Mitarbeiter gibt eine
Selbsteinschätzung über die Arbeitsbelastung, die
Zusammenarbeit mit dem Vorgesetzten und seine
Kollegen. Insgesamt wird die Arbeitszufriedenheit
beleuchtet.
Durchführung der neuen
Zielvereinbarung:
-
Die Zielbeschreibung wird
erarbeitet. Der Mitarbeiter wird zu seinen Zielen
befragt. Der Vorgesetzte legt seine Ziele dar.
-
Der Vorgesetzte schreitet bei
dem Gespräch korrigierend ein, wenn der Mitarbeiter
seine Ziele ggf. zu unrealistisch einschätzt. Im
Gespräch wird eine Übereinstimmung der Ziele
gesucht.
-
Zusammen wird der Zeitraum,
in dem die Ziele erreicht werden
sollen, festgelegt.
-
Es wird geklärt, mit welchem
Aufwand das Ziel erreicht werden soll. Etwa: Sollen
weitere Mitarbeiter beteiligt werden? Wie viel
Arbeitszeit soll aufgewendet werden? usw.
-
Die Wichtigkeit der einzelnen
Ziele muss festgelegt werden.
-
Am Ende des Gesprächs wird
ein Protokoll erstellt und von beiden Parteien
einvernehmlich unterschrieben.
-
Die Zielvereinbarung wird in
die Personalakte aufgenommen.
-
Sollte kein Einvernehmen im
Gespräch erzielt werden, muss dem jeweiligen
Gesprächspartner, der nicht einverstanden ist mit
dem Ergebnis, die Möglichkeit gegeben werden, eine
eigene
Stellungnahme abzugeben. Diese wird ebenfalls in die
Personalakte aufgenommen.
-
Sollten beide Parteien keine
Stellungnahme abgeben und kein einvernehmliches
Protokoll unterschreiben, so wird dokumentiert, dass
ein Gespräch stattgefunden hat.
Nachbereitung
-
Die Überprüfung der Ziele
erfolgt immer zusammen mit dem Mitarbeiter.
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Die Selbstkontrolle durch den
Mitarbeiter ist möglich, dadurch erhöht sich die
Motivation.
-
Die Kontrollen beziehen sich
nur allein auf das Ergebnis und nicht auf das
Verfahren.
-
Die Ergebnisprotokolle sind
sowohl für den Mitarbeiter als auch für die
Vorgesetzten zugänglich. Das Verfahren sollte
transparent sein.
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Nach der Zielerreichung und
-kontrolle erfolgt zeitnah für die nächste Periode
ein erneutes Zielvereinbarungsgespräch, in dem neue
Ziele festgelegt werden.
Qualifikation
Dokumente
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Protokoll Zielvereinbarung
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Personalakte
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