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Standard
"Pflege von Senioren
mit Herpes Zoster (Gürtelrose)"
In Deutschland kommt es jedes Jahr zu 350.000
Gürtelrose-Erkrankungen. Besonders gefährdet sind Senioren. Sie
erkranken häufiger und erleiden in vielen Fällen schwere
Komplikationen. In unserem Standard haben wir alles zusammengefasst,
was Ihr Team über Erkennung, Pflege und Selbstschutz wissen muss.
Standard "Pflege von
Senioren mit Herpes Zoster (Gürtelrose)"
Definition:
-
Zoster (auch Herpes Zoster oder Gürtelrose) ist
eine Infektion mit Varizella-Zoster-Viren. Diese haben den Körper
oftmals Jahrzehnte zuvor im Rahmen einer Windpockeninfektion befallen
und sich danach in Spinalganglien entlang des Rückenmarks
zurückgezogen. Dort können sie zeitlich unbegrenzt verbleiben, ohne
sich zu vermehren.
-
Bislang unbekannte Mechanismen können in
späteren Jahren die Viren reaktivieren. Eine Immunschwäche sowie
Tumorwachstum scheinen den Rückfall zu begünstigen. Die Viren vermehren
sich, treten aus den Nervenganglien aus und befallen die Haut.
-
Die Erkrankung tritt vermehrt im
fortgeschrittenen Alter auf und verläuft dann schwerer und gehäuft mit
Komplikationen. Mit 350.000 Fällen pro Jahr in Deutschland ist Herpes
Zoster eine vergleichsweise häufige Infektionskrankheit.
-
Eine Impfung gegen Zoster ist ab dem 50.
Lebensjahr möglich. Der Impfstoff hemmt die Reaktivierung einer latent
vorhandenen Infektion und kann bei jedem zweiten Senioren den Ausbruch
der Erkrankung verhindern. Zudem sinkt das Risiko, bei einer
Zostererkrankung Komplikationen zu erleiden. Die Dauer des Impfschutzes
wird auf mindestens sieben Jahre geschätzt.
Grundsätze:
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Gürtelrose ist eine ernst zu nehmende
Infektionskrankheit, die insbesondere das Leben von immungeschwächten
Personen bedrohen kann.
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Bei Gürtelrose ist ein schneller Therapiebeginn
entscheidend für den weiteren Verlauf. Wenn wir hinreichende Anzeichen
für eine Erkrankung bemerken, alarmieren wir stets den Hausarzt. Dieses
auch auf die Gefahr, dass sich unsere Einschätzung als falsch
herausstellen könnte.
Ziele:
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Die Erkrankung wird schnell und korrekt
erkannt. Der Bewohner erhält zeitnah ärztliche Hilfe.
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Der Bewohner gesundet ohne Komplikationen und
ohne unnötige Schmerzen.
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Die Übertragung der Infektion auf andere
Bewohner, Besucher und Pflegekräfte wird verhindert.
Vorbereitung:
Symptome
Wir achten auf
Symptome, die für eine sich entwickelnde Gürtelrose sprechen. Diese
treten individuell mit unterschiedlicher Intensität auf. Die Erkrankung
kann also auch sehr milde ablaufen und somit unbemerkt bleiben.
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Der Bewohner verspürt ein allgemeines
Krankheitsgefühl, also insbesondere Kraftlosigkeit, Müdigkeit usw.
-
Die Körpertemperatur des Bewohners ist erhöht.
Ggf. hat er sogar Fieber.
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Der Bewohner ist sehr lichtempfindlich (sog.
"Photophobie").
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Der Bewohner klagt über mäßige Schmerzen an
einer bestimmten Hautstelle. Er spürt dort Juckreiz.
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Nach zwei bis drei Tagen bildet sich an der
schmerzenden Hautstelle eine Rötung. Der Hautausschlag breitet sich
aus. Er formt einen halbseitigen Querstreifen ("Gürtel") am Rumpf. Die
Hautschädigung ist meist auf eine Körperseite konzentriert und reicht
nur leicht über die Körpermittellinie hinweg. Auch das Gesicht kann
betroffen sein.
-
Es werden dann Knötchen ("Papeln") sichtbar.
Aus diesen entwickeln sich innerhalb weniger Stunden Bläschen. Diese
stehen gruppenweise auf gerötetem Hintergrund. Der Inhalt der Bläschen
ist zunächst klar.
-
Die Bläschen werden innerhalb der nächsten ein
bis zwei Wochen eitrig. Ggf. enthalten sie auch Blutbeimengungen. Dann
platzen sie auf und verschorfen. Sofern keine Immunschwäche vorliegt,
heilt die Hautschädigung nach zwei bis vier Wochen aus.
-
Der Bewohner klagt über sehr starke Schmerzen
im gesamten Bereich des Querstreifens. Er beschreibt die Beschwerden
als brennend.
weitere Maßnahmen
-
Wir lassen ggf. den Immunstatus von einzelnen
Pflegekräften ermitteln. Seronegative Mitarbeiter, bei denen also keine
Antikörper nachgewiesen werden können, werden ggf. durch eine Impfung
immunisiert.
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Pflegekräfte, die weder eine
Windpockenerkrankung durchgemacht haben noch gegen den Erreger geimpft
sind, sollten den Bewohner in der akuten Krankheitsphase nicht
versorgen.
Durchführung:
Unterstützung der
ärztlichen Therapie
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Ein schwerer Verlauf lässt sich häufig durch
die Applikation von Virostatika vermeiden. Je nach ärztlicher Vorgabe
werden diese Wirkstoffe oral oder als i.v. Infusion appliziert. Die
Behandlung sollte möglichst zeitnah erfolgen.
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Wenn die Augenregion betroffen ist, kann das
Virostatikum als Augengel oder als Augensalbe appliziert werden.
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Wenn der Bewohner über starke Schmerzen klagt,
sollte er Analgetika erhalten. Erforderlich ist die Schmerzbekämpfung
oftmals bei der Körperpflege und beim Ankleiden. Die Schmerzbehandlung
sollte dem WHO-Stufenschema entsprechen, also mit nicht steroidalen
Analgetika und Antiphlogistika wie Paracetamol oder Ibuprofen
einsetzen. Bei unzureichender Wirkung sollten schwach wirksame
Opioid-Analgetika und dann stark wirksame Opioide genutzt werden.
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Wir prüfen, ob Schmerzmittelpflaster zur
lokalen Betäubung genutzt werden können. Diese dürfen aber i.d.R. nur
zwölf Stunden am Stück getragen werden.
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Bei vielen Betroffenen wirken Kälte- und
Wärmebehandlungen schmerzlindernd. Wir prüfen dieses und befragen den
Bewohner zum Effekt.
-
Starke Beschwerden können ggf. durch
Ultraschall- oder durch Strombehandlungen gelindert werden.
-
Wir erläutern dem Bewohner, dass er nicht "die
Zähne zusammenbeißen" und die Schmerzen ertragen sollte. Durch eine
gute Schmerzbehandlung sinkt das Risiko, dass der Schmerz chronifiziert.
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Wir beachten, dass demenziell erkrankte
Senioren ggf. keine sinnvollen Angaben zum eigenen Schmerzempfinden
machen können. Wenn deren Gestik, Mimik und Verhalten auf eine
erhebliche Schmerzbelastung schließen lassen, wird eine entsprechende
Analgetikaversorgung initiiert.
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Bläschen lassen sich z.B. durch Schüttelmixtur
(Lotio alba) oder mit einer Cremepaste austrocknen. Treten die Bläschen
im Gesicht auf, ist ein transparentes und farbloses Zinkgel sinnvoll.
Diese Wirkstoffe werden drei- bis viermal täglich aufgetragen.
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Bei Krustenbildung bitten wir um die
Verschreibung von Cremes oder von Salben, die diese aufweichen können.
Auf den Einsatz von Antiseptika kann i.d.R. verzichtet werden.
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Juckreiz kann durch die Applikation von Gelen
mit oberflächenbetäubender Wirkung gelindert werden.
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In der akuten Krankheitsphase sollten
Einmalwaschlappen und Einmalhandtücher genutzt werden.
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Wenn eine Superinfektion auftritt, müssen
Antibiotika verabreicht werden.
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Wenn hinreichende Anzeichen für eine
Herpes-Zoster-Infektion sprechen, wird der Hausarzt über den Verdacht
informiert.
-
Auch im weiteren Verlauf der Behandlung ist es
wichtig, dass der Arzt über den Therapieerfolg sowie über
Komplikationen informiert wird. Wir alarmieren umgehend den Mediziner
bei folgenden Beobachtungen:
-
Der Bewohner hat Schmerzen auch außerhalb der
befallenen Hautbereiche.
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Das Hör- oder das Sehvermögen ist
eingeschränkt.
-
Der Bewohner klagt über Schwindel.
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Wenn der Bewohner über Sehstörungen klagt, wird
umgehend der Augenarzt informiert.
pflegerische
Maßnahmen
-
Wenn das Gehör durch Zoster beeinträchtigt
wird, kann sich dieses auch auf den Gleichgewichtssinn auswirken. Wir
achten auf eine erhöhte Sturzgefährdung.
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Die betroffenen Hautbereiche werden trocken
gehalten, sollten also nicht gewaschen werden. Der Bewohner sollte
nicht oder nur möglichst kurz baden.
-
Wenn sich die Bläschen geöffnet haben, sollte
ein luftdurchlässiger Verband locker angelegt werden.
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Bei schweren Verläufen sollte sich der Bewohner
körperlich schonen und ggf. Bettruhe halten.
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Zusätzlich zur Nachtruhe benötigen viele
Erkrankte auch am Tag zusätzlichen Schlaf. Wir schützen den Bewohner
vor unnötigen Störungen und vor vermeidbarem Stress. Wir bitten
Angehörige, bei der Planung von Besuchen entsprechend Rücksicht zu
nehmen.
-
Der Bewohner soll den Konsum von Alkohol und
von Nikotin einstellen.
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Der Bewohner soll bis zur vollständigen
Gesundung besonders auf eine vitaminreiche Ernährung achten.
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Vom Inhalt der Hautbläschen geht eine deutliche
Infektionsgefahr aus. Die Übertragung erfolgt als Schmierinfektion.
Anders als bei Windpocken erfolgt der Keimtransfer nicht aerogen, also
über husten oder über niesen.
-
Folgende Gruppen werden von dem Bewohner
ferngehalten:
-
Personen (insbesondere Kinder), die weder
Windpocken durchlebt haben noch per Impfung immunisiert wurden
-
abwehrgeschwächte Personen, insbesondere
HIV-Patienten und Tumorpatienten
-
Pflegekräfte müssen bei jedem Kontakt mit dem
Bewohner Handschuhe tragen und sich die Hände desinfizieren. Bei
Kontakt mit Haut- und mit Schleimhautläsionen ist ein zusätzlicher
Schutzkittel sinnvoll. Dieses dient nicht nur der Sicherheit der
Pflegekräfte, sondern auch dem Schutz des Bewohners vor
Sekundärinfektionen etwa mit Staphylococcus aureus und mit
Staphylococcus pyogenes.
-
Eine lückenlose Händehygiene ist auch für
Besucher und für externe Partner unverzichtbar.
-
Waschbecken, Waschschüssel und patientennahe
Flächen müssen regelmäßig mit einem geeigneten
Flächendesinfektionsmittel behandelt werden.
-
Erkrankte Bewohner dürfen bis zu ihrer
Gesundung gemeinschaftlich genutzte Räume nicht betreten. Ein
Mitbewohner ohne durchgemachte Windpocken und ohne Impfschutz sollte
ggf. in einem anderen Zimmer untergebracht werden. Dieses vor allem bei
einer bestehenden Immunschwäche.
-
Der Bewohner soll sich an der betroffenen
Region möglichst wenig kratzen. In jedem Fall soll er sich regelmäßig
die Hände desinfizieren, damit er den Keim nicht unnötig in seinem
Umfeld verteilt. Er wird von der Pflegekraft entsprechend eingewiesen.
-
Als "gesund" gilt ein Betroffener, wenn die
Hauterscheinungen abgeklungen sind. Es besteht dann keine
Ansteckungsgefahr mehr, selbst wenn die anderen Symptome (z.B.
Schmerzen) noch immer bestehen.
Nachbereitung:
Prognose
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Bei gesunden Bewohnern verläuft die Erkrankung
zumeist komplikationsfrei.
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Zoster kann das ZNS schädigen. Als Folge einer
postherpetischen Neuralgie klagt jeder fünfte Betroffene auch Monate
nach dem Verschwinden des Hautausschlages noch über Schmerzen und über
Missempfindungen.
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Wenn das Krankheitsgeschehen auf weitere
Nervenzellen übergreift, können das Gehör und das Geschmacksempfinden
beeinträchtigt werden. Ggf. kann sogar eine halbseitige
Gesichtsmuskellähmung ("Fazialis-Lähmung") auftreten.
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Eine Harnblasendysfunktion kann zur
Harninkontinenz führen.
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Auch das Auge kann als Folge von Zoster Schaden
nehmen. Die mittlere Augenhaut kann sich entzünden ("Uveitis"). Möglich
sind ein Sekundärglaukom, eine akute Netzhautnekrose sowie eine
Atrophie des Sehnervs.
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Selten sind innere Organe betroffen, etwa in
Form einer Pneumonie, einer Ösophagitis (Entzündung der Schleimhaut der
Speiseröhre), einer Enterokolitis (entzündliche Darmerkrankung) oder
einer Hepatitis.
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Es kann zu verschiedenen Hautveränderungen
kommen. Diese heilt dann nicht vollständig ab, sondern bildet Narben
aus. Auch Pigmentstörungen sowie Granulombildung sind möglich.
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Bei einer Immunsuppression ist das Leben des
Bewohners in Gefahr, da die Erkrankung auf die inneren Organe
übergreifen kann.
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Die allermeisten Menschen erkranken nur einmal
an Gürtelrose.
weitere Maßnahmen
-
Ggf. wird die Pflegeplanung angepasst.
Dokumente:
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Blatt "Meldungen an den Arzt"
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