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Standard "Zweiteilige Versorgungssysteme bei Inkontinenz" (ambulante Pflege)

Die Anbieter von zweiteiligen Versorgungssystemen versprechen viel. Die Kombination aus Netzhose und modernen Einlagen soll Inkontinenz sicher und diskret kompensieren. Und tatsächlich übertreibt die Werbung diesmal nicht. Selbst in fortgeschrittenen Krankheitsstadien können viele Betroffene auf die verhassten "Windeln" verzichten.


Standard "Zweiteilige Versorgungssysteme bei Inkontinenz" (ambulante Pflege)


Definition:

  • Wir nutzen zweiteilige Systeme (sog. "offene" Systeme), um Harninkontinenz unserer Klienten zu kompensieren. Der austretende Urin wird von einer Einlage oder Vorlage aufgefangen. Mit einem eng anliegenden Schlüpfer oder einer speziellen Netzhose stellen wir sicher, dass das aufsaugende Material im Intimbereich fixiert wird.
  • Kleinere Einlagen eignen sich vor allem zur Versorgung von betroffenen Frauen, können aber auch von Männern genutzt werden. Sie sind an der Außenseite mit einem längs verlaufenden Klebestreifen versehen. Dieser fixiert die Einlage in der Unterwäsche.
  • Die gleiche Funktion erfüllen bei Männern Penistaschen. In diese anatomisch geformten Einlagen wird der Penis eingeführt. Kleinere Mengen Urin werden damit sicher aufgenommen.
  • Entscheidend für die Wirksamkeit ist der Sitz der Unterwäsche. Verrutscht diese, ist die Einlage funktionslos. Daher können statt konventioneller Slips auch Fixierhosen genutzt werden. Diese bestehen aus Baumwolle oder auch aus hochelastischem Kunststoffgewebe.
  • Produkte aus Baumwolle sind angenehm zu tragen und bleiben auch nach mehrmaligem Waschen formstabil. Allerdings ist die Anschaffung vergleichsweise kostenintensiv. Fixierhosen aus Kunststoff sind deutlich preisgünstiger und passen sich der Körperform besser an.
  • Bis vor wenigen Jahren war die Aufnahmekapazität dieser Einlagen vergleichsweise gering, sodass nur leichte Verläufe einer Inkontinenz damit kompensiert werden konnten. Dank neuer Materialien besteht hinsichtlich der Aufnahmekapazität kein Unterschied mehr zu den einteiligen Systemen.

Grundsätze:

  • Einlagen werden nur dann genutzt, wenn es dafür eine entsprechende ärztliche Diagnose bzw. eine pflegefachliche Begründung gibt.
  • Eine optimale Versorgung ist nur möglich, wenn das Produkt individuell auf den jeweiligen Klienten abgestimmt ist; also insbesondere hinsichtlich der Größe, der Handhabbarkeit sowie des Tragekomforts. Fehlangepasste Versorgungssysteme beeinträchtigen die Lebensqualität.

Ziele:

  • Der Tragekomfort ist möglichst hoch.
  • Die Diskretion bleibt gewahrt. Das Selbstwertgefühl des Klienten wird nicht unnötig beeinträchtigt.
  • Die Folgen einer Inkontinenz werden gemildert. Insbesondere kommt es zu keinen Hautschäden durch dauerhaften Kontakt mit Urin.

Vorbereitung:

Indikation

  • Zweiteilige Systeme eignen sich, wenn der Klient gleichzeitig ein Toiletten-Training durchführt. Die Handhabung ist vergleichsweise einfach. Die meisten Klient en können sich eigenständig die Hose aus- und wieder anziehen.

Wechselintervall

  • Die Einlage wird in einem individuellen Intervall gewechselt. Zudem erhält der Klient eine neue Einlage, wenn er die Pflegekräfte auf einen ungewollten Urinverlust aufmerksam macht.

weitere Maßnahmen

  • Der Klient wird über die anstehende Maßnahme informiert (unabhängig von der Kommunikationsfähigkeit). Seine Fragen werden umfassend beantwortet. Der Klient wird um Zustimmung gebeten.
  • Die Fenster werden geschlossen und die Raumluft ggf. auf eine angenehme Temperatur geheizt.
  • Das Bett wird in eine angenehme Arbeitshöhe gebracht.
  • Die Pflegekraft führt eine Händedesinfektion durch und legt die unsterilen Handschuhe an.

Kosten und Beschaffung

  • Inkontinenzprodukte sind grundsätzlich erstattungsfähig.
  • Unsere Klienten müssen bei Inkontinenzprodukten, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verschrieben werden, bei jeder Packung aus eigener Tasche 10 Prozent zuzahlen. Die Zuzahlungen dürfen allerdings höchstens 10 Euro pro Kalendermonat betragen.
  • Um finanzielle Härten für die Versicherten zu vermeiden, wurde vom Gesetzgeber eine Überforderungsklausel mit einer Belastungsobergrenze eingeführt. Die Gesamtsumme aller Zuzahlungen darf pro Kalenderjahr zwei Prozent der Bruttoeinnahmen eines Versicherten nicht überschreiten. Ist die Belastungsgrenze erreicht, können sich unsere Klienten von weiteren Zuzahlungen bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse für das laufende Kalenderjahr befreien lassen.
  • Wählt der Klient ein Produkt, dessen Preis den Festbetrag übersteigt, muss er die Differenzkosten zwischen dem Festbetrag und den Kosten für das Produkt selbst tragen.
  • Unsere Klienten reichen die ärztliche Verordnung im Original bei der Geschäftsstelle der Krankenkasse oder direkt beim zuständigen Anbieter für Inkontinenzartikel ein.
  • Der Klient erhält dann die Lieferung per Post oder Paketdienst innerhalb von zwei Werktagen. Falls möglich, werden Wunschtermine berücksichtigt.

Durchführung:

  • Der Klient soll die Netzhose anziehen. Dieses erfolgt ggf. im Stehen.

  • Die Pflegekraft umgreift mit beiden Händen die Einlage und formt ihn zu einem Steg. Sie kann die Einlage nun leichter zwischen den Oberschenkeln des Klienten so platzieren, dass sowohl der vordere Intimbereich wie auch das Gesäß erreicht werden kann. Aufgrund der Keimverschleppung wird die Einlage immer von vorne nach hinten eingelegt.

  • Die Pflegekraft zieht die Netzhose hoch. Sie entfaltet den vorderen Teil vor dem Genital.

  • Die Pflegekraft kontrolliert noch einmal den Sitz und korrigiert ggf. abschließend die Lage der Hose und der Einlage.

Nachbereitung:

  • Das benötigte Material wird verworfen.
  • Der Klient  wird bequem gelagert und nach dem Befinden befragt.
  • Das Bett wird in die Ausgangsposition gebracht.
  • Die Klingel wird in Reichweite des Klienten abgelegt.
  • Die Pflegekraft führt eine hygienische Händedesinfektion durch.
  • Der Klient wird aufgefordert, ausreichend zu trinken (Achtung: ggf. Trinkmengenbeschränkung beachten).
  • Alle Beobachtungen werden dokumentiert. Wichtige weitere Parameter sind:
    • Datum
    • Schmerzäußerungen des Klienten
    • Bei relevanten Beobachtungen wird der Hausarzt informiert.
  • Ggf. wird die Pflegeplanung des Klienten aktualisiert.
  • Die Pflegekraft stellt sicher, dass ein ausreichend großer Vorrat an Vorlagen verfügbar ist. Der behandelnde Arzt wird rechtzeitig um eine neue Verordnung gebeten.

Dokumente:

  • Berichtsblatt
  • Pflegeplanung
  • Fragen an den Arzt

Verantwortlichkeit / Qualifikation:

  • alle Pflegekräfte