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Stellenbeschreibung für den sozialen Dienst / Beschäftigung

Angesichts der vielen Aufgaben des sozialen Dienstes wächst eine Stellenbeschreibung für diese Funktion schnell zu einem halben Roman. Unser Muster fasst die wichtigsten Tätigkeiten auf knapp dreieinhalb DIN-A4-Seiten zusammen.

Stellenbeschreibung für den sozialen Dienst / Beschäftigung Bezeichnung der Einrichtung Seniorenheim XYZ Blumengasse 1 12345 Neustadt Stellenbezeichnung / Stelleninhaberin Stelleninhaberin: Gerda Musterfrau Bezeichnung der Stelle: Sozialpädagogin / Ergotherapeutin Arbeitsbereich: sozialer Dienst / Beschäftigung Arbeitszeit: 38,5 Stunden pro Woche Vergütung / Eingruppierung: xxxx € pro Monat Ziele:

  • Weckung und Förderung des Wunsches des Bewohners nach mehr Selbständigkeit und des Willens, bei der Gewinnung größerer Selbständigkeit aktiv mitzuwirken
  • Sicherung der optimalen psychosozialen Betreuung der Bewohner/innen
  • Neuentwicklung, Verbesserung und Umsetzung von Konzepten zur Betreuung auch von gerontopsychiatrisch veränderten Bewohnern
  • Mithilfe und Mitgestaltung bei der Entwicklung und Umsetzung der Unternehmensphilosophie und des Pflegeleitbildes
fachliche Qualifikation:
  • Fachhochschulstudium der Sozialarbeit oder eine dreijährige einschlägige Ausbildung (z.B. Ergotherapeut)
persönliche Grundfähigkeiten:
  • körperliche und seelische Stabilität
  • Ausgeglichenheit und Geduld
  • positive Einstellung zur Arbeit mit pflegebedürftigen alten Menschen und Interesse an ihrer Biografie
  • flexible, eigenständige und kreative Arbeit
  • Kommunikationsfreude und empathische Fähigkeiten
  • Fähigkeit Verantwortung wahrzunehmen
  • Initiative und Einsatzbereitschaft
  • Teamfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Fähigkeit zur ständigen und umfassenden eigenen Fortbildung
  • sicheres Auftreten und sprachliche Gewandtheit
direkte weisungsbefugte Vorgesetzte:
  • Geschäftsleitung
  • Heimleitung
gleichgestellt:
  • Pflegedienstleitung
weisungsbefugt :
  • Wohnbereichsleitung
  • Pflegefachkräfte
  • Pflegekräfte in der Ausbildung und im Anerkennungshalbjahr
  • Pflegehilfskräfte
  • Hauswirtschaft
  • Praktikanten
  • Zivildienstleistende
(Anmerkung: Die tatsächlichen Befugnisse eines Ergotherapeuten / Sozialpädagogen können von Einrichtung zu Einrichtung schwanken.) wird vertreten von:
  • anderen Ergotherapeuten oder Sozialpädagogen
Aufgaben und Kompetenzen: Bewohnerbezogen:
  • Entwurf eines Beschäftigungsplanes innerhalb des Sozialdienstes
  • Schaffung einer guten Atmosphäre in der Beschäftigung zum Aufbau einer stärker auf Hoffnung und Freude gerichteten Grundhaltung und einer Motivation zur Beteiligung an der Beschäftigungstherapie.
  • bei besonders gehemmten Bewohnern ein vorsichtiges, stufenweises Heranführen an die Gruppenarbeit.
  • im Rahmen von Beschäftigung: Einbindung des Bewohners in eine soziale Gruppe, Vermittlung eines "Dazugehörigkeits- und Zusammengehörigkeitsgefühls".
  • Organisation von Spiel-, Bastel- und Malgruppen
  • Vorbereitung heiminterner Feste und Aktivitäten, wobei die Bewohner aktiv an der Planung und Durchführung beteiligt sind.
  • Förderung von Interessengemeinschaften der Bewohner
  • Unterstützung bei Freizeitgestaltung und Hobbyfindung
  • Planung von Freizeitangeboten, Besuch von Veranstaltungen, Einbeziehung anderer Institutionen
  • Durchführung gruppendynamischer Interaktionsübungen zur Förderung der Kontakte der Gruppenmitglieder untereinander sowie des Kooperations- und des Kommunikationsverhaltens (z.B. Abbau von Aggressionen).
Betriebsbezogen:
  • Planung, Entwicklung, Koordination und Kontrolle von Abläufen im Bereich der Beschäftigungstherapie
  • Sicherung der Kooperation der Beschäftigung mit allen Bereichen der Einrichtung und Koordination (z.B. Terminabstimmung für bestimmte Beschäftigungen)
  • disponieren und Ermitteln des Bedarfs an Sachmitteln und Beschaffung der notwendigen Arbeitsmittel
  • Sicherung der wirtschaftlichen Verwendung der eingesetzten Materialien
  • Verantwortung für die sorgfältige Handhabung von Materialien und Geräten
  • aktive Teilnahme an Besprechungen, Mitverantwortung für die Form und Effizienz dieser Besprechungen; Einbringen von Verbesserungsvorschlägen.
  • Teilnahme an den von Heim- oder Verwaltungsleitung angesetzten Besprechungen oder Veranstaltungen.
  • gute Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen im Hause und ggf. mit externen Stellen und Personen.
  • Überwachung der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften
  • Einflussnahme auf die Veränderung der räumlichen Umgebung des Bewohners im Sinne zunehmender Stimulation© im psychischen und sozialen Bereich
Beobachtung und Weitergabe von Informationen:
  • systematische Beobachtung und Festhalten der Ergebnisse in der Beschäftigung durch eigene Dokumentation.
  • Festhalten von Informationen über den Bewohner in der Pflegedokumentation an den dafür vorgesehenen Stellen.
  • Informationsaustausch durch die regelmäßige Teilnahme an der Übergabe, ggf. Teilnahme an der Pflegeplanung.
Leistungskontrolle:
  • Entwicklung / Weiterentwicklung geeigneter standardisierter Formblätter für Erfahrungs- und Ergebnisberichte.
  • Einbringung von Vorschlägen zur ständigen eigenen Fort- und Weiterbildung (Fachliteratur, Fachseminare).
Kommunikations- und Kooperationsbeziehungen: Die Sozialpädagogin soll zu folgenden Personen und Institutionen eine Kommunikations- und Kooperationsbeziehung aufrechterhalten:
  • zu der Heimleitung
  • zu der Pflegedienstleitung
  • zu der Wohnbereichsleitung
  • zu der Qualitätsbeauftragten
  • zu den Pflegekräften
  • zu den Pflegehilfskräften
  • zu den Stationshilfen
  • zu dem Servicepersonal
  • zu den Praktikanten
  • zu den Bewohnern
  • zu den Apotheken
  • zu den Angehörigen und sonstigen den Bewohnern nahe stehenden Personen
  • zu den Hausärzten
  • zu den Seelsorgern
  • zu den ehrenamtlichen Helfern
  • zum haustechnischen Dienst
  • zu den Ergotherapeuten und Krankengymnasten
Klausel: Im Bedarfsfall sind nach Anordnung von vorgesetzter Stelle zusätzliche Aufgaben und Einzelaufträge zu übernehmen. Die in der Anlage zur Stellenbeschreibungen aufgeführten Aufgabenbereiche, die sich im Pflegehandbuch z.B. aus dem Leitbild und Konzept ableiten, können durch den Arbeitgeber ergänzt, verändert und präzisiert werden, soweit dies zur Zielerfüllung der Tätigkeit wesentlich beitragen kann. Dies betrifft auch die laufenden Aktualisierungen und Veränderungen des Pflegehandbuches.