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Stellenbeschreibung für eine Krankenschwester in der stationären Pflege

Mit Einführung der DRGs verlagern sich medizinische Tätigkeiten zunehmend aus den Kliniken in die Pflegeheime. Um die Folgen der "blutigen Entlassungen" zu bewältigen, verstärken daher viele Heimleiter ihr Team um Krankenpflegekräfte. Unser Textmuster basiert auf der Version für examinierte Altenpflegefachkräfte und erweitert diese um die medizinischen Schwerpunkte einer Krankenschwester.

Stellenbeschreibung für eine Krankenschwester in der stationären Pflege Bezeichnung der Einrichtung Seniorenheim XYZ Blumengasse 1 12345 Neustadt Stellenbezeichnung / Stelleninhaberin Stelleninhaberin: Gerda Musterfrau Bezeichnung der Stelle: Krankenschwester Arbeitsbereich: Pflegebereich Arbeitszeit: xxx Stunden pro Woche Vergütung / Eingruppierung: xxxx € pro Monat Ziele:

  • Erhaltung einer möglichst selbständigen Lebensgestaltung durch individuelle, ganzheitliche und aktivierende Pflege und Betreuung
  • Anpassung der Pflege an den jeweiligen Gesundheitszustand und die Bedürfnisse des Heimbewohners
  • Förderung der Lebenszufriedenheit
  • menschenwürdige Begleitung Sterbender
  • Beachtung der Qualitätspolitik und des Pflegeleitbildes der Pflegeeinrichtung
  • aktive Förderung des guten Betriebsklimas
  • wirtschaftlicher Umgang mit Betriebsmitteln
  • Anleitung und Überprüfung von Pflegefachkräften, von Pflegehilfskräften, Schülern und Praktikanten
  • Entwicklung und Sicherung der Qualität
  • Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, sowie der im Qualitätsmanagementhandbuch dokumentierten internen Regelungen
fachliche Qualifikation:
  • abgeschlossene Ausbildung zur Krankenschwester/ zum Krankenpfleger oder Ausbildung zur Kinderkrankenschwester / zum Kinderkrankenpfleger
  • oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss
persönliche Grundfähigkeiten:
  • körperliche und seelische Stabilität
  • Ausgeglichenheit und Geduld
  • Kreativität
  • Fähigkeit Verantwortung wahrzunehmen
  • Initiative und Einsatzbereitschaft
  • Teamfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Fähigkeit zur ständigen und umfassenden eigenen Fortbildung
  • Fähigkeit und Interesse nachgeordneten Pflegekräften, Praktikanten und Schülern fachpraktisches Wissen zu vermitteln
  • sicheres Auftreten und sprachliche Gewandtheit
  • eigene Kritikfähigkeit und Selbstreflexion
  • Einfühlungsvermögen
  • Urteilsvermögen
  • Verschwiegenheit und Vertrauenswürdigkeit
Zuordnung der Stelle: direkte weisungsbefugte Vorgesetzte: (Hierbei handelt es sich nur um eine mögliche Aufzählung, bitte legen Sie hier Ihre individuellen Gegebenheiten fest.)
  • Geschäftsleitung
  • Heimleitung
  • Pflegedienstleitung
  • stellv. Pflegedienstleitung
  • Hauswirtschaftsleitung
  • Wohnbereichsleitungen (auch anderer Wohnbereiche)
  • Praxismentoren im Rahmen des jeweiligen Aufgabenfelds
  • Schichtführung
  • behandelnde Ärzte der Heimbewohner/innen (nur hinsichtlich medizinischer Belange)
gleichgestellt:
  • Pflegefachkräften
  • Kinderkrankenschwestern/-pflegern
  • hauswirtschaftliche Fachkräfte
  • Verwaltungsangestellte
weisungsbefugt:
  • Pflegekräfte in der Ausbildung
  • Pflegehilfskräfte
  • Aushilfskräfte im Pflegebereich
  • Laienhelferinnen der Hospizhilfe
  • Zivildienstleistende
wird vertreten von:
  • anderen Krankenschwestern
Aufgaben und Kompetenzen Bewohnerbezogene Aufgaben:
  • Durchführung der Körperpflege bzw. Hilfe bei der Körperpflege unter Beachtung der Regeln der aktivierenden Pflege aller Pflegebedürftigkeitsgrade nach den geltenden Pflegestandards
  • Durchführung der Körperpflege nach Aspekten der basalen Stimulation© und kinästhetischen Regeln
  • Intimtoilette und Inkontinenzversorgung inkontinenter Heimbewohner/innen
  • Durchführung von Mund-, Zahn(ersatz)-, Haar- und Nagelpflege, rasieren von Heimbewohnern
  • Hilfe beim Gebrauch von Steckbecken, Nachtstuhl- und Urinflasche etc. und Hilfe beim Aufsuchen der Toilette, wenn notwendig mit anschließender Körperhygiene
  • Einleiten von Sofortmaßnahmen und Benachrichtigung des Arztes im Notfall
  • Verantwortlichkeit für die Erstellung des Pflegeprozesses unter Berücksichtigung der jeweiligen Pflegestufe und in Zusammenarbeit mit Arzt und pflegerischem bzw. therapeutischem Team (Die Verantwortung für den Pflegeprozess trägt in jedem Fall immer eine Pflegefachkraft. Das heißt, dass Pflegehilfskräfte zwar an dem Pflegeprozess beteiligt werden können, aber letztlich trägt immer eine examinierte Pflegekraft die Verantwortung.)
  • Durchführung und Teilnahme an Pflegevisiten (Hier müssen Sie wieder individuell festlegen, wer bei Ihnen die Pflegevisite verantwortlich durchführt. In einigen Einrichtungen ist es nur die Pflegedienstleitung, in anderen Einrichtungen führen die jeweiligen Bezugs- oder Bereichspflegekräfte die Pflegevisite durch.)
  • Sorgfältige und gewissenhafte Führung der Pflegedokumentation
  • Mitarbeit bei der Erstellung von Bewohnerbegutachtungen des Medizinischen Dienstes zur Bestimmung der Pflegestufe
(Die zwei folgenden Punkte sollten mit aufgeführt werden, da in Zeiten von Krankheit und Urlaub diese Situation auftreten kann:)
  • ggf. Übernahme des Nachtdienstes
  • ggf. Übernahme der Schichtleitung
Betten und Lagern:
  • Betten machen, Betten frisch beziehen und Einzelteile wechseln bei Heimbewohnern/innen aller Pflegebedürftigkeitsgrade
  • Betten und Umbetten bettlägeriger Personen aller Pflegebedürftigkeitsgrade mit Hilfsmitteln wie etwa Drehschreibe, Lifter usw.
  • Achten auf allgemeine Sauberkeit des Bettes und des Bettgestells, ggf. veranlassen der Reinigung von Bettgestell und Bettausstattung
  • Verwendung zweckmäßiger Lagerungshilfen gemäß (Experten-)Standard Dekubitusprophylaxe
Hilfe bei Bewegung und Fortbewegung:
  • Hilfe bei dem Aufstehen und Zubettgehen der Heimbewohner/innen
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Heimbewohner/innen im Bett aufsetzen, auf den Bettrand setzen bzw. dabei unterstützen.
  • Heimbewohner/innen vom Bett in den (Roll-)Stuhl umsetzen.
  • Heimbewohner/innen zur Toilette begleiten und ggf. bei deren Benutzung helfen.
  • Hilfe bei der Mobilität, auch in Form von Übungen mit Stock, Rollator und anderen Gehhilfen ggf. in Zusammenarbeit mit Therapeuten
  • Hilfe bei der Mobilität unter dem Aspekt des Bobath©- Konzeptes.
Medizinische Behandlung (stets auf ärztliche Anordnung)
  • Aufklärung der Bewohnern hinsichtlich medizinischer Fragen
  • Verabreichung von Medikamenten. Insbesondere: orale Medikation unter Beobachtung der Reaktion des Bewohnern. Verabreichung von Aerosolen und Sprays, Verabreichung von Augen- und Ohrentropfen. Einreibung des Bewohnern mit Gels, Salben und Pasten.
  • Mobilisation durch passive Bewegungsübungen als Unterstützung der Arbeit der Physiotherapeuten
  • Durchführung prophylaktischer Maßnahmen wie Dekubitus-, Pneumonie-, Kontrakturen-, Sorr-, Parotitis-, Intertrigoprophylaxe usw.
  • Kontrolle der Vitalzeichen: Puls, Blutdruck, Atmung und Körpertemperatur
  • Beschreibung der Bewusstseinslage im entsprechenden Bogen der Pflegedokumentation
  • Pflege und Behandlung von Wunden. Insbesondere: Anlegen von Umschlägen und Wickeln. Kontrolle und ggf. Wechsel von Verbänden und Bandagen. Ziehen von Fäden. Reinigung von Wunden, Verabreichung der verordneten Salben, Puder und Tinkturen
  • Versorgung von intubierten und beatmeten Bewohnern. Insbesondere: Absaugen von Sekret und Schleim aus den Luftwegen. Angepasste Mundpflege. Pflege der Lippen, Kontrolle und Wartung der Beatmungsgeräte.
  • Überwachung von Bewohnern mit Hämo- und Peritonealdialyse
  • Pflege von Bewohnern mit künstlichem Darmausgang. Insbesondere: Beratung von Bewohnern sowie die Pflege und Beobachtung der Haut.
  • Versorgung von Bewohnern mit Luftröhrenschnitt. Insbesondere: Wechsel und Reinigung der Trachealkanüle. Absaugen von Sekret und Schleim aus den Bronchien. Durchführung von Sprechübungen
  • Behandlung von Bewohnern mit einem Blasendauerkatheter. Insbesondere: Wechsel und Pflege des Katheters, Anlegen eines Urinals, Durchführung einer Blasenspülung
  • Vorbereitung und Durchführung von Wärme- und Kälteanwendungen, feuchte Packungen und Inhalationen
  • Verabreichen von Injektionen
  • Kontrolle von Infusionstherapien
  • Kontrolle von zentralen Venenkathetern
  • Kontrolle von Nahrungspumpen
  • Beobachtung von Bewohnern mit eingeschränkter Bewusstseinslage. Insbesondere: Kontrolle auf Paresen, Reaktionsvermögen, Haut- und Pupillenreflexe, Orientierungsvermögen, Reaktion auf verschiedene Reize wie Geräusche oder Schmerz
  • Bilanzierung des Flüssigkeitshaushaltes. Insbesondere: Durchführung einer Ein- und Ausfuhrkontrolle, Beurteilung der Beschaffenheit des Urins.
  • Kontrolle von Sonden und Drainagen
  • Wartung von medizinischen Geräten
Speisenversorgung:
  • Ermittlung der Speisenwünsche der Heimbewohner unter Berücksichtigung der ggf. bestehenden diätetischen Vorschriften.
  • Verteilung und Überprüfung der Speisen (Vollkost, Schonkost und Diäten).
  • Verteilung des Essens auf die Bewohnerzimmer.
  • Vorbereitung der Heimbewohner/innen auf die Mahlzeiten. Allgemeine Hilfestellung geben zum selbständigen Essen und Trinken.
  • Aufräumen nach Beendigung der Mahlzeit.
  • Anreichen von Speisen und Getränken bei ausgeprägt hilfsbedürftigen Heimbewohner/innen.
  • Sondenkost zubereiten und verabreichen.
  • Zubereiten kleiner Zwischenmahlzeiten (Brot und Obst etc.).
Pflege Sterbender und Versorgung Verstorbener:
  • Pflege und Betreuung Sterbender und Mitverantwortung für die Benachrichtigung der Angehörigen, des Seelsorgers u.a.
  • Versorgung Verstorbener
  • Mithilfe bei der Betreuung der Angehörigen
Beobachtung und Weitergabe von Informationen:
  • Beobachtung und Erfassung des Heimbewohners auf mögliche Veränderungen unter den Aspekten des Allgemeinbefindens, der Aktivität / Mobilität, des Verhaltens und der Orientierung; ggf. Einleitung von besonderen Maßnahmen
  • schriftliche und/oder mündliche rechtzeitige und lückenlose Weitergabe relevanter Beobachtungen an Mitarbeiter, an den Arzt und Therapeuten u.A.
  • Information des Arztes über Auswirkungen verordneter Therapien
  • Teilnahme an der Dienstübergabe und vollständige Übermittlung aller wichtigen Informationen an Kollegen
  • Beachtung des Datenschutzes bei der Weitergabe von persönlichen Informationen
Aufgaben der psychosozialen Betreuung:
  • Gespräche führen mit den Heimbewohner/innen, gemeinsame Beschäftigungen durchführen, gemeinsame Feste feiern
  • Anleitung und Hilfe beim Wiedererlernen und selbständigen Durchführen von Handlungen des täglichen Lebens, wie etwa sich selbständig die Kleidung auszusuchen, die Körperpflege durchzuführen usw.
  • Motivation von Heimbewohner/innen zur Teilnahme an Veranstaltungen, zur Inanspruchnahme therapeutischer Angebote, zu Bewegungsübungen, zur aktiven Beschäftigung usw.
  • angemessene und umfassende Information der Heimbewohner/innen in allen sie unmittelbar betreffenden Angelegenheiten; Information über medizinische, pflegerische und therapeutische Maßnahmen (soweit nicht Kompetenzen des Arztes, der Pflegedienstleitung oder anderer berührt werden).
  • Beratung und ggf. Anleitung der Heimbewohner/innen, z.B. im Hinblick auf das Ernährungsverhalten, die persönliche Hygiene etc.
  • Förderung von Kontakten und gegenseitiger Hilfe der Heimbewohner/innen untereinander
Kontaktpflege mit Angehörigen und sonstigen den Bewohnern nahe stehenden Personen:
  • Information und Beratung von Angehörigen und sonstigen den Heimbewohner/innen nahe stehenden Personen (soweit nicht die Kompetenzen des Arztes, der Pflegedienstleitung oder anderer berührt werden).
  • Benachrichtigung der Angehörigen von Schwerkranken und Sterbenden bei Abwesenheit der Pflegedienstleitung. (Hier müssen Sie Ihre eigenen Regelungen treffen, entsprechend der Informationskette Ihrer Einrichtung.)
  • Betreuung der auf der Station anwesenden Angehörigen von Schwerkranken und Sterbenden.
Aufgaben zum Qualitätsmanagement:
  • Verpflichtung zur Mitarbeit und Umsetzung von qualitätssichernden Maßnahmen, wie z.B. Mitarbeit im Qualitätszirkel.
  • Mitarbeit beim Fehler- und Beschwerdemanagement sowie dem betrieblichen Vorschlagswesen
  • umfangreiche Kenntnisse über das hausinterne Qualitätssystem (Checklisten, Verfahrensstandards etc.)
  • Verpflichtung zur Arbeit nach den im Haus geltenden Standards, wie etwa Pflegestandards
  • regelmäßiges Informieren über Neuerungen im Qualitätsmanagementhandbuch
  • Teilnahme an internen und externen Fortbildungen aller Art
Betriebsbezogene Aufgaben:
  • wirtschaftlicher Umgang mit Hilfsmitteln und Verbrauchsgütern
  • fachliche Anleitung und Kontrolle von unterstellten Mitarbeitern aus dem Pflegehelferbereich
  • Beachtung aller Unfallverhütungsvorschriften
Kommunikations- und Kooperationsbeziehungen: Die Pflegefachkraft soll zu folgenden Personen und Institutionen eine Kommunikations- und Kooperationsbeziehung aufrechterhalten:
  • zu der Heimleitung
  • zu der Pflegedienstleitung
  • zu der Wohnbereichsleitung
  • zu dem Qualitätsbeauftragten
  • zu den Heimbewohner/innen
  • zu dem Heimbeirat
  • zu den Pflegehilfskräften
  • zu den Aushilfskräften in der Pflege
  • zu der Hauswirtschaft
  • zu der Verwaltung
  • zu den Praktikanten
  • zu dem Hygienebeauftragten
  • zu den behandelnden Ärzten und Ärztinnen
  • zu den ehrenamtlichen Helfern
  • zu den Seelsorgern
  • zu dem haustechnischen Dienst
  • zum Therapiebereich (Beschäftigungstherapie etc.)
  • zu den Angehörigen und sonstigen den Heimbewohner/innen nahe stehenden Personen
Klausel: Im Bedarfsfall sind nach Anordnung von vorgesetzter Stelle zusätzliche Aufgaben und Einzelaufträge zu übernehmen. Die in der Anlage zur Stellenbeschreibungen aufgeführten Aufgabenbereiche, die sich z.B. aus dem Leitbild und Konzept ableiten, können durch den Arbeitgeber ergänzt, verändert und präzisiert werden, soweit dies zur Zielerfüllung der Tätigkeit wesentlich beitragen kann. Dies betrifft auch die laufenden Aktualisierungen und Veränderungen des Qualitätsmanagementhandbuchs.