pqsg mobil
Start Index Impressum
Diese Seiten wurden für Smartphones optimiert. Für die PC-Version klicken Sie bitte hier.

Stellenbeschreibung "Beauftragter für Medizinprodukte"

Elektrische Pflegebetten, Lifter, Ernährungspumpen. Je mehr Medizinprodukte zum Einsatz kommen, umso größer wird die Gefahr von Fehlfunktionen und Fehlbedienungen - samt den daraus resultierenden Haftungsforderungen. Daher ist es sinnvoll, einen Beauftragten für Medizinprodukte zu benennen.

Stellenbeschreibung "Beauftragter für Medizinprodukte" Bezeichnung der Einrichtung Seniorenheim XYZ Blumengasse 1 12345 Neustadt Stellenbezeichnung / Stelleninhaberin Stelleninhaberin: Gerda Mustermann Bezeichnung der Stelle: Beauftragte für Medizinprodukte Arbeitsbereich: Wohnbereich / Haustechnik Arbeitszeit: xx Stunden pro Woche Vergütung / Eingruppierung: xxxx € pro Monat Zuordnung der Stelle direkte weisungsbefugte Vorgesetzte:

  • Geschäftsleitung
  • Heimleitung
gleichgestellt:
  • Krankenschwestern/-pflegern
  • Kinderkrankenschwestern/-pflegern
  • hauswirtschaftliche Fachkräfte
  • Verwaltungsangestellte
weisungsbefugt:
  • Pflegekräfte in der Ausbildung
  • Pflegehilfskräfte
  • Aushilfskräfte im Pflegebereich
  • Laienhelferinnen der Hospizhilfe
  • Zivildienstleistende
wird vertreten von:
  • keinem
Anforderungen an den Stelleninhaber Fachliche Qualifikation
  • Abgeschlossene Ausbildung zum "Beauftragten für Medizinprodukte" (nach MPG/ MPBetreibV)
Persönliche Eignung
  • generelles Interesse an Medizintechnik
  • technisches Verständnis
  • Fähigkeit, anderen Menschen Wissen zu vermitteln
  • Handlungsfähigkeit und Entscheidungsfähigkeit
  • Fähigkeit, Verantwortung wahrzunehmen
  • Organisationsfähigkeit
  • innere Ausgeglichenheit
  • Ausdauer
  • Initiative und Einsatzbereitschaft
  • Wille und Fähigkeit zur ständigen und umfassenden eigenen Fortbildung
  • eigene Kritikfähigkeit und Fähigkeit zur Selbstreflexion
  • Kontaktfreude und -fähigkeit
  • Fähigkeit, Probleme zu erkennen, Problemlösungsverfahren und planen und diese durchzuführen
  • Fähigkeit, sich ein objektives Urteil zu bilden und Beurteilungen vorzunehmen
  • Durchsetzungsvermögen
  • Umsetzungsfähigkeit
  • Fähigkeit zur Motivation
  • pädagogisches Geschick und Einfühlungsvermögen
  • Teamfähigkeit
  • Fähigkeit zur Bewältigung von Konflikten
Zielsetzung
  • Hilfestellung bei der Umsetzung des Medizinproduktegesetzes in unserer Einrichtung
  • Schutz der Bewohner, des Pflegepersonals und Dritter vor fehlerhaften Medizinprodukten
  • Zusammenarbeit mit den Herstellern und Vertreibern von Medizinprodukten
  • Wartung und Funktionskontrolle der Medizinprodukte
  • Schulung des Pflegepersonals, der Bewohner oder deren Angehörigen nach den Vorschriften des Medizinproduktegesetzes zur Handhabung und Funktion der Geräte
Aufgaben Einweisungen
  • Ersteinweisung unserer Mitarbeiter. Ermahnung aller Mitarbeiter, nicht ihrerseits weitere Mitarbeiter einzuweisen, sondern dieses ausschließlich dem Beauftragten für Medizinprodukte zu überlassen
  • regelmäßige Folgeeinweisungen unserer Mitarbeiter
  • Mitarbeit bei der Einarbeitung neuer Mitarbeiter. Ggf. individuelle Einweisung einzelner neuer Mitarbeiter
  • stetiger Informationsaustausch mit allen Pflegekräften über den Zustand aller Medizinprodukte
  • Einweisung von Bewohnern in die richtige Nutzung von Medizinprodukten
Kontrollen
  • Sicherstellung einer angemessenen Lagerung von Medizinprodukten
  • Kontrolle eines ggf. vorhandenen Verfallsdatums eines Medizinproduktes
  • Regelmäßige technische Kontrolle aller im Haus verwendeten Medizinprodukte
  • Kontrolle, ob beschaffte Medizinprodukte die vom Hersteller versprochenen Eigenschaften haben
  • Bei jeder Neubeschaffung von Medizinprodukten erfolgt eine detaillierte Einweisung des Beauftragten für Medizinprodukte durch den Lieferanten. Bevor nicht alle Fragen geklärt sind, darf der Beauftragte für Medizinprodukte nicht seinerseits weitere Kollegen einweisen
  • Sicherstellung, dass Medizinprodukte nur in dem vom Hersteller vorgegebenen Rahmen genutzt werden.
  • Sorgfältige technische Prüfung des gelieferten Medizinproduktes. Ggf. Mängelmeldung an den Lieferanten
  • Kontrolle von durchgeführten Servicearbeiten und Reparaturen des Lieferanten an unseren Medizinprodukten
  • Kontrolle der Prüfplaketten
Organisation
  • Erfassung und Registrierung aller im Haus verwendeten Medizinprodukte. Führung des Bestandsverzeichnisses für aktive nichtimplantierbare Medizinprodukte
  • Sorgfältige Informationsbeschaffung über die Funktionen aller im Haus genutzten Medizinprodukte. Beschaffung aller Gebrauchsanweisungen, Datenblätter usw.
  • Erstellung und Aktualisierung der "Leitlinie für Einweisungen in aktive Medizinprodukte"
  • Erstellung von Statistiken, etwa über Ausfälle von Medizinprodukten, Fehlbedienungen, Beschädigungen usw.
  • Pflege eines guten Kontaktes zu Herstellern, Lieferanten und Servicedienstleistern
  • Herstellung bzw. Beschaffung von Schulungsmaterial
  • Abschätzung möglicher Wechselwirkungen von Medizinprodukten untereinander
  • Sicherstellung, dass alle Dokumentationspflichten hinsichtlich der Medizinprodukte erfüllt werden
  • Meldung von Störungen oder gravierenden Beschädigungen von Medizinprodukten an die Heimleitung
  • Sicherstellung der vorgeschriebenen Meldepflichten bei Funktionsstörungen oder Ausfall von Medizinprodukten, in deren Folge Menschen zu Schaden gekommen sind. Vorher Rücksprache mit der Heimleitung
  • Sicherstellung einer hygienischen Aufbereitung von Pflegehilfsmitteln. Mitarbeit bei der Erstellung und Aktualisierung der entsprechenden Hygienestandards
  • Abgleich der vorhandenen Medizinprodukte mit Neuentwicklungen. Prüfung, ob die in unserer Einrichtung genutzten Geräte noch dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Ggf. Anregung einer Neubeschaffung einzelner Produkte
  • Nutzung externer Informationsquellen, um rechtzeitig über Produktmängel und etwaige Rückrufaktionen informiert zu sein. (Fachzeitschriften, Internetmagazine, Homepages der Anbieter usw.)
Kommunikationsbild Zur Sicherung der optimalen Betreuung der Bewohner und eines reibungslosen Arbeitsablaufes innerhalb des Wohnbereiches unterhält der Stelleninhaber disziplinäre und interdisziplinäre Beziehungen
  • zur Heimleitung
  • zu den behandelnden Ärzten
  • zu Apotheken
  • zur Verwaltung
  • zur Pflegedienstleitung
  • zu den Herstellern von Medizinprodukten
  • zu den Vertreibern von Medizinprodukten
  • zum Pflegepersonal des eigenen und dem anderer Wohnbereiche
  • zu den Interessenvertretern der Bewohner/innen
  • zu den Ausbildungsstätten der Schüler/innen und Praktikanten
  • zur Hauswirtschaftsleitung, Küchenleitung und Wohnbereichshilfe
  • zum Therapie- und Transferdienst
  • zu Beschäftigungstherapeuten
  • zu Angehörigen und sonstigen den Bewohnern und Bewohnerinnen nahestehenden Personen
  • zu Betreuern
  • zu den Personalvertretungsgremien
  • zu den Seelsorgern
Klausel Im Bedarfsfall sind nach Anordnung von vorgesetzter Stelle zusätzliche Aufgaben und Einzelaufträge zu übernehmen. Die in der Anlage zur Stellenbeschreibungen aufgeführten Aufgabenbereiche, die sich im Qualitätsmanagementhandbuch z.B. aus dem Leitbild und Konzept ableiten, können durch den Arbeitgeber ergänzt, verändert und präzisiert werden, soweit dies zur Zielerfüllung der Tätigkeit wesentlich beitragen kann. Dies betrifft auch die laufenden Aktualisierungen und Veränderungen des Qualitätsmanagementhandbuches.