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Stellenbeschreibung für die stellvertretende Pflegedienstleitung in Altenpflegeeinrichtungen

Eine gute stellvertretende Pflegedienstleitung ist in beiden Welten zuhause: als Pflegefachkraft in der täglichen Arbeit am Bett ebenso wie im verwaltungslastigen Leitungsbereich einer PDL. Unser Textmuster trägt auf sieben DIN-A4-Seiten das komplexe Aufgabengebiet zusammen.

Stellenbeschreibung für die stellv. Pflegedienstleitung in Altenpflegeeinrichtungen Bezeichnung der Einrichtung: Seniorenheim XYZ Blumengasse 1 12345 Neustadt Stellenbezeichnung / Stelleninhaberin Stelleninhaberin: Gerda Musterfrau Bezeichnung der Stelle: stellv. Pflegedienstleitung Arbeitsbereich: Pflegebereich Arbeitszeit: xxx Stunden pro Woche Vergütung / Eingruppierung: xxxx € pro Monat Ziele:

  • Integration des Wohnbereiches in das Gemeinwesen des gesamten Heimes
  • Führung des Wohnbereiches im Einklang mit den Bedürfnissen der Bewohner, der Mitarbeiter und der Heimleitung
  • Sicherung der optimalen pflegerischen und psychosozialen Betreuung der Bewohner
  • Gestaltung einer Organisationsstruktur, mit der sich die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen identifizieren können
  • Neuentwicklung, Verbesserung und Umsetzung von Konzepten, Standards und Methoden der Pflege
  • Sicherstellung der korrekten Beschaffung und Verwendung der für die Pflege notwendigen Mittel
  • Sicherung einer wirtschaftlichen Betriebsführung
  • Kooperation mit allen übergeordneten Gremien des Pflegebereiches
  • Kontrolle und Beobachtung der Betreuung
  • modernes und sachgerechtes Personalmanagement
  • Sicherung und Förderung der Zufriedenheit des Pflegepersonals
  • Sicherstellung der ständigen Weiterbildung des Pflegepersonals
  • Umsetzung einer zeitgemäßen und sachgerechten Personalpolitik
  • Beachtung aller arbeitsrechtlichen Richtlinien, der tariflichen Rahmenvereinbarungen sowie trägerspezifischen Besonderheiten
  • Erfüllung und Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität
  • Sicherung der aktivierenden Pflege der Heimbewohner
  • Mithilfe und Mitgestaltung bei der Entwicklung und Umsetzung der Unternehmensphilosophie und des Pflegeleitbildes
fachliche Qualifikation:
  • Qualifikation als Pflegefachkraft (z.B. staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in oder Krankenschwester/-pfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger)
  • oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss
  • drei Jahre Berufserfahrung als Pflegefachkraft
persönliche Grundfähigkeiten:
  • Organisationstalent
  • Entscheidungsfreudigkeit
  • Verantwortungsbereitschaft.
  • Handlungsfähigkeit
  • Einsatzbereitschaft
  • Umsetzungsfähigkeit
  • sicheres Auftreten
  • sprachliche Gewandtheit
  • Durchsetzungsvermögen und Konfliktfähigkeit
  • eigene Kritikfähigkeit und Selbstreflexion
  • Fähigkeit zur Analyse, Reflexion und Synthese
  • Ausgeglichenheit, Ausdauer, Initiative und Einsatzbereitschaft
  • Einfühlungsvermögen
  • pädagogisches Geschick und Fähigkeit, ein Team zu motivieren
  • Urteilsvermögen
  • innere Stabilität
  • Bereitschaft zur ständigen und umfassenden eigenen Fortbildung
Zuordnung der Stelle: direkte weisungsbefugte Vorgesetzte: (Hierbei handelt es sich nur um eine mögliche Aufzählung, bitte legen Sie hier Ihre individuellen Gegebenheiten fest.)
  • Geschäftsleitung
  • Heimleitung
  • Pflegedienstleitung
gleichgestellt:
  • stellv. Hauswirtschaftleitung
  • stellv. Verwaltungsleitung
weisungsbefugt:
  • Pflegefachkräfte
  • Pflegekräfte in der Ausbildung
  • Pflegehilfskräfte
  • Aushilfskräfte im Pflegebereich
  • Laienhelferinnen der Hospizhilfe
  • Zivildienstleistende
wird vertreten von:
  • Pflegedienstleitung
Aufgaben und Kompetenzen Bewohnerbezogene Aufgaben:
  • Durchführung der Körperpflege bzw. Hilfe bei der Körperpflege unter Beachtung der Regeln der aktivierenden Pflege aller Pflegebedürftigkeitsgrade nach den geltenden Pflegestandards
  • Durchführung der Körperpflege nach Aspekten der basalen Stimulation© und kinästhetischen Regeln
  • Intimtoilette und Inkontinenzversorgung inkontinenter Heimbewohner/innen
  • Durchführung von Mund-, Zahn(ersatz)-, Haar- und Nagelpflege, rasieren von Heimbewohnern
  • Hilfe beim Gebrauch von Steckbecken, Nachtstuhl- und Urinflasche etc. und Hilfe beim Aufsuchen der Toilette, wenn notwendig mit anschließender Körperhygiene
  • Einleiten von Sofortmaßnahmen und Benachrichtigung des Arztes im Notfall
  • Verantwortlichkeit für die Erstellung des Pflegeprozesses unter Berücksichtigung der jeweiligen Pflegestufe und in Zusammenarbeit mit Arzt und pflegerischem bzw. therapeutischem Team (Die Verantwortung für den Pflegeprozess trägt in jedem Fall immer eine Pflegefachkraft. Das heißt, dass Pflegehilfskräfte zwar an dem Pflegeprozess beteiligt werden können, aber letztlich trägt immer eine examinierte Pflegekraft die Verantwortung.)
  • Durchführung und Teilnahme an Pflegevisiten (Hier müssen Sie wieder individuell festlegen, wer bei Ihnen die Pflegevisite verantwortlich durchführt. In einigen Einrichtungen ist es nur die Pflegedienstleitung, in anderen Einrichtungen führen die jeweiligen Bezugs- oder Bereichspflegekräfte die Pflegevisite durch.)
  • Sorgfältige und gewissenhafte Führung der Pflegedokumentation
  • Mitarbeit bei der Erstellung von Bewohnerbegutachtungen des Medizinischen Dienstes zur Bestimmung der Pflegestufe
(Die zwei folgenden Punkte sollten mit aufgeführt werden, da in Zeiten von Krankheit und Urlaub diese Situation auftreten kann:)
  • ggf. Übernahme des Nachtdienstes
  • ggf. Übernahme der Schichtleitung
Betten und Lagern:
  • Betten machen, Betten frisch beziehen und Einzelteile wechseln bei Heimbewohnern/innen aller Pflegebedürftigkeitsgrade
  • Betten und Umbetten bettlägeriger Personen aller Pflegebedürftigkeitsgrade mit Hilfsmitteln wie etwa Drehschreibe, Lifter usw.
  • Achten auf allgemeine Sauberkeit des Bettes und des Bettgestells, ggf. veranlassen der Reinigung von Bettgestell und Bettausstattung
  • Verwendung zweckmäßiger Lagerungshilfen gemäß (Experten-)Standard Dekubitusprophylaxe
Hilfe bei Bewegung und Fortbewegung:
  • Hilfe bei dem Aufstehen und Zubettgehen der Heimbewohner/innen
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Heimbewohner/innen im Bett aufsetzen, auf den Bettrand setzen bzw. dabei unterstützen.
  • Heimbewohner/innen vom Bett in den (Roll-)Stuhl umsetzen.
  • Heimbewohner/innen zur Toilette begleiten und ggf. bei deren Benutzung helfen.
  • Hilfe bei der Mobilität, auch in Form von Übungen mit Stock, Rollator und anderen Gehhilfen ggf. in Zusammenarbeit mit Therapeuten
  • Hilfe bei der Mobilität unter dem Aspekt des Bobath©- Konzeptes.
Mitarbeit bei der ärztlichen Diagnostik und Therapie:
  • Medikamente und Betäubungsmittel stellen, verteilen und verabreichen nach ärztlicher Verordnung
  • Vorbereiten und Verabreichen von Injektionen (s.c. / Altenpflegekraft i.m mit Spritzenschein) nach ärztlicher Verordnung
  • Vorbereiten und Durchführen physikalischer Maßnahmen wie Wärmeanwendung, Kälteanwendung, feuchte Packungen und Inhalationen.
  • Anlegen von Verbänden, Wundbehandlung (Dekubitus, Gangrän etc.) und Stomaversorgung
  • Katheterisierung der Harnblase (auch Legen von Verweilkathetern) (Wird in einigen Einrichtungen überhaupt nicht mehr von Pflegefachkräften durchgeführt.)
  • Vorbereiten und Durchführen von Einläufen und Klistieren
  • Durchführen prophylaktischer Maßnahmen wie Dekubitus-, Pneumonie-, Kontrakturen-, Sorr-, Parotitis-, Intertrigoprophylaxe usw.
  • Kontrollen: Puls, Atmung, Temperatur, Blutdruck, Gewicht etc.
  • Durchführung von passiven Bewegungsübungen als Unterstützung der Arbeit von Krankengymnasten
Bewohnerbezogene Aufgaben in Vertretung der Pflegedienstleitung
  • Sicherstellung der Qualität der Pflege durch Wohnbereichsrundgang, Einsichtnahme in die auf dem Wohnbereich geführten Pflegedokumentationen und Durchführung von Pflegevisiten
  • Umsetzung und Erarbeitung einer Pflegephilosophie mit dem Pflegeteam
  • Umsetzung einer Pflegeorganisation (aktivierende Pflege, Bezugspflege usw.)
  • Umsetzung von Pflegestandards
  • Entwicklung von Arbeitsmethoden und einheitlichen Pflegetechniken
  • schriftliche Vorgabe und Umsetzung eines ganzheitlich-fördernden Pflegeprozessmodells
  • ständige Fortentwicklung der pflegerischen Betreuung der Bewohner
  • Teilnahme an Visiten, Arzt- und Fallbesprechungen
  • Überwachung, Anleitung und selbständige Ausführung von ärztlichen Verordnungen
  • Einleitung und Kontrolle von richterlichen Maßnahmen wie etwa Betreuerbestellung oder freiheitsbeschränkende Maßnahmen
  • Verantwortung für die Dokumentation, Aufbewahrung und Verteilung der Medikamente. Dies gilt besonders für BtM-pflichtige Arzneien.
  • Bereitstehen für Individual- und Gruppengespräche mit den Mitarbeitern, Bewohnern, Angehörigen und Ärzten sowie anderen kooperierenden Stellen
  • Entgegennahme und Bearbeitung von Wünschen sowie Beschwerden der Patienten und deren Angehörigen.
  • Sicherstellung der pflegerischen Hilfsmittelversorgung für die Bewohner/innen
  • regelmäßige Überprüfung der Pflegebedürftigkeit der Bewohner/innen. Ggf. Maßnahmen zur Anpassung der Pflegestufen nach vorheriger Unterrichtung der Bewohner/innen. Stellen des entsprechenden Antrages bei den Pflegekassen
  • Erstellung eines Sachverständigengutachtens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit sowie Festlegung der Pflegestufe gemäß Pflegeversicherungsgesetz
  • Sicherung der besonderen Betreuung von Schwerkranken und Sterbenden. Sorge tragen für ein würdevolles Sterben.
Speisenversorgung:
  • Ermittlung der Speisenwünsche der Heimbewohner unter Berücksichtigung der ggf. bestehenden diätetischen Vorschriften.
  • Verteilung und Überprüfung der Speisen (Vollkost, Schonkost und Diäten).
  • Verteilung des Essens auf die Bewohnerzimmer.
  • Vorbereitung der Heimbewohner/innen auf die Mahlzeiten. Allgemeine Hilfestellung geben zum selbständigen Essen und Trinken.
  • Aufräumen nach Beendigung der Mahlzeit.
  • Anreichen von Speisen und Getränken bei ausgeprägt hilfsbedürftigen Heimbewohner/innen.
  • Sondenkost zubereiten und verabreichen.
  • Zubereiten kleiner Zwischenmahlzeiten (Brot und Obst etc.).
Pflege Sterbender und Versorgung Verstorbener:
  • Pflege und Betreuung Sterbender und Mitverantwortung für die Benachrichtigung der Angehörigen, des Seelsorgers u.a.
  • Versorgung Verstorbener
  • Mithilfe bei der Betreuung der Angehörigen
Beobachtung und Weitergabe von Informationen:
  • Beobachtung und Erfassung des Heimbewohners auf mögliche Veränderungen unter den Aspekten des Allgemeinbefindens, der Aktivität / Mobilität, des Verhaltens und der Orientierung; ggf. Einleitung von besonderen Maßnahmen
  • schriftliche und/oder mündliche rechtzeitige und lückenlose Weitergabe relevanter Beobachtungen an Mitarbeiter, an den Arzt und Therapeuten u.A.
  • Information des Arztes über Auswirkungen verordneter Therapien
  • Teilnahme an der Dienstübergabe und vollständige Übermittlung aller wichtigen Informationen an Kollegen
  • Beachtung des Datenschutzes bei der Weitergabe von persönlichen Informationen
Aufgaben der psychosozialen Betreuung:
  • Gespräche führen mit den Heimbewohner/innen, gemeinsame Beschäftigungen durchführen, gemeinsame Feste feiern
  • Anleitung und Hilfe beim Wiedererlernen und selbständigen Durchführen von Handlungen des täglichen Lebens, wie etwa sich selbständig die Kleidung auszusuchen, die Körperpflege durchzuführen usw.
  • Motivation von Heimbewohner/innen zur Teilnahme an Veranstaltungen, zur Inanspruchnahme therapeutischer Angebote, zu Bewegungsübungen, zur aktiven Beschäftigung usw.
  • Angemessene und umfassende Information der Heimbewohner/innen in allen sie unmittelbar betreffenden Angelegenheiten; Information über medizinische, pflegerische und therapeutische Maßnahmen (soweit nicht Kompetenzen des Arztes, der Pflegedienstleitung oder anderer berührt werden).
  • Beratung und ggf. Anleitung der Heimbewohner/innen, z.B. im Hinblick auf das Ernährungsverhalten, die persönliche Hygiene etc.
  • Förderung von Kontakten und gegenseitiger Hilfe der Heimbewohner/innen untereinander
Kontaktpflege mit Angehörigen und sonstigen den Bewohnern nahe stehenden Personen:
  • Information und Beratung von Angehörigen und sonstigen den Heimbewohner/innen nahe stehenden Personen (soweit nicht die Kompetenzen des Arztes, der Pflegedienstleitung oder anderer berührt werden).
  • Benachrichtigung der Angehörigen von Schwerkranken und Sterbenden bei Abwesenheit der Pflegedienstleitung. (Hier müssen Sie Ihre eigenen Regelungen treffen, entsprechend der Informationskette Ihrer Einrichtung.)
  • Betreuung der auf der Station anwesenden Angehörigen von Schwerkranken und Sterbenden.
Personalbezogene Aufgaben in Vertretung der Pflegedienstleitung
  • Erstellung, Kontrolle und Unterzeichnung der Dienstpläne, sowie die Berechnung der geleisteten Dienstzeiten im Abrechnungszeitraum
  • Einsatz und Koordination der Pflegekräfte nach fachlichen Gesichtspunkten, Qualifikation und persönlicher Eignung
  • Überwachung des Einsatzes des pflegerischen Personals einschließlich der Vertretungskräfte
  • Bereithaltung von Vertretungskräften
  • Ermittlung des aktuell und zukünftig notwendigen Personals im Rahmen des Personalbudgets. Entwicklung eines Stellenplanes für den Pflegebereich anhand des Belegungsplanes.
  • Durchführung und Protokollierung von Besprechungen mit den Mitarbeitern des Wohnbereiches. Insbesondere Leitung von Dienstübergaben
  • Durchführung von Versetzungen innerhalb der Einrichtung
  • Regelung von Art und Umfang der auszuführenden Tätigkeiten der einzelnen Personengruppen (Wohnbereichsleitungen, Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte, Schüler /innen, PraktikantInnen usw.)
  • Beratung und Unterstützung des Pflegepersonals in schwierigen Situationen
  • Bearbeitung und Bewertung von Bewerbungen
  • Durchführung von Einstellungsgesprächen
  • Entgegennahme von Kündigungen des Pflegepersonals
  • Erteilung von Belehrungen oder Ermahnungen bis hin zu Abmahnungen bei Verfehlungen
  • Mitwirkung beim Einstellungs- und Entlassungsprozesses des Pflegepersonals
  • Selbstständiges Verfassen von Zeugnissen
  • Hilfe bei der Einarbeitung und Anleitung neuer Pflegekräfte
  • Unterstützung bei der Betreuung und Praxisanleitung aller auszubildenden Altenpfleger/innen im Hause
  • Kontrolle der Einhaltung hygienischer Grundsätze, sowie der Arbeits- und Brandschutzverordnungen
  • Förderung eines gutes Verhältnis der Mitarbeiter untereinander wie auch der Mitarbeiter zu den Heimbewohnern
Aufgaben zum Qualitätsmanagement:
  • Verpflichtung zur Mitarbeit und Umsetzung von qualitätssichernden Maßnahmen, wie z.B. Mitarbeit im Qualitätszirkel.
  • Mitarbeit beim Fehler- und Beschwerdemanagement sowie dem betrieblichen Vorschlagswesen
  • umfangreiche Kenntnisse über das hausinterne Qualitätssystem (Checklisten, Verfahrensstandards etc.)
  • Verpflichtung zur Arbeit nach den im Haus geltenden Standards, wie etwa Pflegestandards
  • regelmäßiges Informieren über Neuerungen im Qualitätsmanagementhandbuch
  • Teilnahme an internen und externen Fortbildungen aller Art
Betriebsbezogene Aufgaben:
  • wirtschaftlicher Umgang mit Hilfsmitteln und Verbrauchsgütern
  • fachliche Anleitung und Kontrolle von unterstellten Mitarbeitern aus dem Pflegehelferbereich
  • Beachtung aller Unfallverhütungsvorschriften
Aus-, Fort- und Weiterbildung des pflegerischen Personals in Vertretung der Pflegedienstleitung
  • Bereitstellung einer angemessenen Zahl von Praktikantenstellen
  • Zusammenarbeit mit den Ausbildungsstellen der im Haus beschäftigten Schüler/Praktikanten
  • Planung und Organisation und ggf. Durchführung innerbetrieblicher Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen
  • Beschaffung und Bereitstellung von aktueller Fachliteratur für das Pflegepersonal
  • Entgegennahme und Bewertung von Fort- und Weiterbildungswünschen
  • Einbringung von Vorschläge zu Qualifikation von Mitarbeitern
  • Informationsweitergabe über in Frage kommende Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
  • Auswahl und Beschaffung von Fachliteratur (Bücher und Fachzeitschriften)
Verwaltungsaufgaben in Vertretung der Pflegedienstleitung
  • Information der Heimleitung und der Verwaltung über wesentliche Vorgänge im Wohnbereich wie etwa Sterbefälle, Krankenhauseinweisungen usw.
  • Ausübung des Hausrechtes nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch
  • Koordination bei der Terminverwaltung für Arztbesuche, Betreuerbesuche, Einstufungen durch den MDK
  • Abrechnung der Inkontinenzpauschale
  • Anforderung von Rezepten
  • Führung von Inkontinenzlisten
  • Überprüfung der Leistungserfassung
  • Mitwirkung bei den Aufnahme neuer Bewohner
  • Erstellung eines Aufnahmeprotokolls und einer Pflegeanamnese
  • Mitwirkung bei Fragen rund um die Kostenübernahme
  • Mithilfe beim Abschluss von Pflegeverträgen
  • Veränderungsanzeigen für die Finanzverwaltung
  • Veränderungsanzeigen für das Krankenhaus
  • Erstellung und Aktualisierung des Bettenbelegungsplanes
  • Erstellung und Aktualisierung der Warteliste
  • Verantwortung für Einkauf bzw. Lagerhaltung der Pflege. Insbesondere Bestellung und fachgerechte Lagerung von Medikamenten, Verbandsmitteln, Pflegemitteln, Heil- und Hilfsmitteln
  • Überprüfung von eingegangenen Lieferungen
  • Überprüfung der Lagerbestände
  • Mitwirkung bei der Betriebsführung
  • Budgetplanung und Kontrolle für den Geschäftsbereich des Pflegedienstes
  • Überprüfen von Arbeits-, Dienst-, Urlaubs- und Vertretungsplänen für das Pflegepersonal
  • Bearbeitung der Abrechnungsbögen für die Zeitzuschläge aller Pflegemitarbeiter/innen unter Beachtung der jeweiligen Bestimmungen
  • Abrechnung von Dienstplänen
  • Erstellung und Aktualisierung von Überstundenlisten
  • Sicherstellung der Inspektion und Wartung des Dienstwagens. Kontrolle der Fahrtenbücher (soweit Dienstwagen vorhanden)
  • Feststellung von Mängeln und Schäden. Kontrolle einer frist- und ordnungsgemäßen Reparatur des Denstwagens.
Kommunikations- und Kooperationsbeziehungen: Die stellv. Pflegedienstleitung soll zu folgenden Personen und Institutionen eine Kommunikations- und Kooperationsbeziehung aufrechterhalten:
  • zu der Heimleitung
  • zu der Pflegedienstleitung
  • zu der Wohnbereichsleitung
  • zu den Pflegefachkräften
  • zu dem Qualitätsbeauftragten
  • zu den Heimbewohner/innen
  • zu dem Heimbeirat
  • zu den Pflegehilfskräften
  • zu den Aushilfskräften in der Pflege
  • zu der Hauswirtschaft
  • zu der Verwaltung
  • zu den Praktikanten
  • zu dem Hygienebeauftragten
  • zu den behandelnden Ärzten und Ärztinnen
  • zu den ehrenamtlichen Helfern
  • zu den Seelsorgern
  • zu dem haustechnischen Dienst
  • zum Therapiebereich (Beschäftigungstherapie etc.)
  • zu den Angehörigen und sonstigen den Heimbewohner/innen nahe stehenden Personen
Klausel: Im Bedarfsfall sind nach Anordnung von vorgesetzter Stelle zusätzliche Aufgaben und Einzelaufträge zu übernehmen. Die in der Anlage zur Stellenbeschreibungen aufgeführten Aufgabenbereiche, die sich z.B. aus dem Leitbild und Konzept ableiten, können durch den Arbeitgeber ergänzt, verändert und präzisiert werden, soweit dies zur Zielerfüllung der Tätigkeit wesentlich beitragen kann. Dies betrifft auch die laufenden Aktualisierungen und Veränderungen des Qualitätsmanagementhandbuchs.