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Stellenbeschreibung für die stellvertretende Pflegedienstleitung in der ambulanten Pflege

Ob Urlaub, Krankheit oder Fluktuation: Die Qualitäten einer stellvertretenden Pflegedienstleitung können schneller gefragt sein, als es der Stelleninhaberin lieb ist. Da sich die Anforderungen in der ambulanten Pflege von der in stationären Einrichtungen unterscheiden, haben wir für beide Bereiche eigene Textmuster erstellt.

Stellenbeschreibung für die stellvertretende Pflegedienstleitung in Pflegediensten Bezeichnung des Pflegedienstes: Pflegedienst XYZ Blumengasse 1 12345 Neustadt Stellenbezeichnung / Stelleninhaberin Stelleninhaberin: Gerda Musterfrau Bezeichnung der Stelle: stellv. Pflegedienstleitung Arbeitszeit: xxx Stunden pro Woche Vergütung / Eingruppierung: xxxx € pro Monat Ziele:

  • Erhaltung einer möglichst selbständigen Lebensgestaltung durch individuelle, ganzheitliche und aktivierende Pflege und Betreuung
  • Anpassung der Pflege an den jeweiligen Gesundheitszustand und die Bedürfnisse des Patienten
  • Förderung der Lebenszufriedenheit
  • menschenwürdige Begleitung Sterbender
  • Beachtung der Qualitätspolitik und des Pflegeleitbildes des Pflegedienstes
  • aktive Förderung des guten Betriebsklimas
  • wirtschaftlicher Umgang mit Betriebsmitteln
  • Anleitung und Überprüfung von Pflegefachkräften, von Pflegehilfskräften, Schülern und Praktikanten
  • Entwicklung und Sicherung der Qualität
  • Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, sowie der im Qualitätsmanagementhandbuch dokumentierten internen Regelungen
fachliche Qualifikation:
  • Qualifikation als Pflegefachkraft (z.B. staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in oder Krankenschwester/-pfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger)
  • oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss
  • drei Jahre Berufserfahrung als Pflegefachkraft
persönliche Grundfähigkeiten:
  • körperliche und seelische Stabilität
  • Ausgeglichenheit und Geduld
  • Kreativität
  • Fähigkeit Verantwortung wahrzunehmen
  • Initiative und Einsatzbereitschaft
  • Teamfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Fähigkeit zur ständigen und umfassenden eigenen Fortbildung
  • Fähigkeit und Interesse nachgeordneten Pflegekräften, Praktikanten und Schülern fachpraktisches Wissen zu vermitteln
  • sicheres Auftreten und sprachliche Gewandtheit
  • eigene Kritikfähigkeit und Selbstreflexion
  • Einfühlungsvermögen
  • Urteilsvermögen
  • Verschwiegenheit und Vertrauenswürdigkeit
Zuordnung der Stelle: direkte weisungsbefugte Vorgesetzte: (Hierbei handelt es sich nur um eine mögliche Aufzählung, bitte legen Sie hier Ihre individuellen Gegebenheiten fest.)
  • Geschäftsleitung
  • Pflegedienstleitung
gleichgestellt:
  • stellv. Verwaltungsleitung
weisungsbefugt:
  • Pflegefachkräfte
  • Pflegekräfte in der Ausbildung
  • Pflegehilfskräfte
  • Aushilfskräfte im Pflegebereich
  • Laienhelferinnen der Hospizhilfe
  • Zivildienstleistende
wird vertreten von:
  • Pflegedienstleitung
Aufgaben und Kompetenzen Patientenbezogene Aufgaben:
  • Durchführung der Körperpflege bzw. Hilfe bei der Körperpflege unter Beachtung der Regeln der aktivierenden Pflege aller Pflegebedürftigkeitsgrade nach den geltenden Pflegestandards
  • Durchführung der Körperpflege nach Aspekten der basalen Stimulation© und kinästhetischen Regeln
  • Intimtoilette und Inkontinenzversorgung inkontinenter Patienten
  • Durchführung von Mund-, Zahn(ersatz)-, Haar- und Nagelpflege, rasieren von Patienten
  • Hilfe beim Gebrauch von Steckbecken, Nachtstuhl- und Urinflasche etc. und Hilfe beim Aufsuchen der Toilette, wenn notwendig mit anschließender Körperhygiene
  • Einleiten von Sofortmaßnahmen und Benachrichtigung des Arztes im Notfall
  • Verantwortlichkeit für die Erstellung des Pflegeprozesses unter Berücksichtigung der jeweiligen Pflegestufe und in Zusammenarbeit mit Arzt und pflegerischem bzw. therapeutischem Team (Die Verantwortung für den Pflegeprozess trägt in jedem Fall immer eine Pflegefachkraft. Das heißt, dass Pflegehilfskräfte zwar an dem Pflegeprozess beteiligt werden können, aber letztlich trägt immer eine examinierte Pflegekraft die Verantwortung.)
  • Durchführung von Pflegevisiten (Hier müssen Sie wieder individuell festlegen, wer bei Ihnen die Pflegevisite verantwortlich durchführt. In einigen ambulanten Diensten ist es nur die Pflegedienstleitung, in anderen führen die jeweiligen Bezugspflegekräfte die Pflegevisite durch.)
  • sorgfältige und gewissenhafte Führung der Pflegedokumentation
  • Mitarbeit bei der Erstellung von Patientenbegutachtungen des Medizinischen Dienstes zur Bestimmung der Pflegestufe
  • sorgfältiger Umgang mit den Schlüsseln der Patienten
  • Aufklärung der Patienten über die Bedrohung durch Einbrecher, die ihre Hilflosigkeit ausnützen könnten.
Patientenbezogene Aufgaben in Vertretung der Pflegedienstleitung:
  • Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung eines Patienten als Kunden
  • Durchführung von Erstbesuchen, insbesondere:
    • Feststellung des Hilfebedarfs
    • Erstellung eines Hilfeplans und Aufstellung eines Kostenplans
    • Abschluss des Pflegevertrages
    • Weiterleitung aller wichtigen Daten an die Pflegekräfte und die Verwaltung
    • Koordination von Hilfsangeboten
  • Durchführung der Hausbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI
  • Sicherstellung der Qualität der Pflege durch Einsichtnahme in die Pflegedokumentationen und Durchführung von Pflegevisiten
  • Umsetzung und Erarbeitung einer Pflegephilosophie mit dem Pflegeteam
  • Umsetzung einer Pflegeorganisation (aktivierende Pflege, Bezugspflege usw.)
  • Umsetzung von Pflegestandards
  • Entwicklung von Arbeitsmethoden und einheitlichen Pflegetechniken
  • schriftliche Vorgabe und Umsetzung eines ganzheitlich-fördernden Pflegeprozessmodells
  • Prüfung neuer Pflegemethoden und Hilfsmittel. ggf. Integration in die Pflege. Organisation der dafür ggf. notwendigen Weiterbildungen.
  • Überwachung, Anleitung und selbständige Ausführung von ärztlichen Verordnungen
  • Einleitung und Kontrolle von richterlichen Maßnahmen wie etwa Betreuerbestellung oder freiheitsbeschränkende Maßnahmen
  • Gesundheits- und Pflegeberatung in der regelmäßig durchgeführten Sprechstunde
  • Initiierung und Durchführung von Pflegeschulungen für pflegende Angehörige
  • Entgegennahme und Bearbeitung von Wünschen sowie Beschwerden der Patienten und deren Angehörigen.
  • Sicherstellung der pflegerischen Hilfsmittelversorgung für die Patienten/innen
  • regelmäßige Überprüfung der Pflegebedürftigkeit der Patienten/innen. ggf. Maßnahmen zur Anpassung der Pflegestufen nach vorheriger Unterrichtung der Patienten/innen. Stellen des entsprechenden Antrages bei den Pflegekassen.
  • Erstellung eines Sachverständigengutachtens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit sowie Festlegung der Pflegestufe gemäß Pflegeversicherungsgesetz.
  • Sicherung der besonderen Betreuung von Schwerkranken und Sterbenden. Sorge tragen für ein würdevolles Sterben.
Betten und Lagern:
  • Betten machen, Betten frisch beziehen und Einzelteile wechseln bei Patienten aller Pflegebedürftigkeitsgrade
  • Betten und Umbetten bettlägeriger Personen aller Pflegebedürftigkeitsgrade mit Hilfsmitteln wie etwa Drehschreibe, Lifter usw.
  • Achten auf allgemeine Sauberkeit des Bettes und des Bettgestells
  • Verwendung zweckmäßiger Lagerungshilfen gemäß (Experten-)Standard Dekubitusprophylaxe
Hilfe bei Bewegung und Fortbewegung:
  • Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen der Patienten
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Patienten im Bett aufsetzen, auf den Bettrand setzen bzw. dabei unterstützen.
  • Patienten vom Bett in den (Roll-)Stuhl umsetzen.
  • Patienten zur Toilette begleiten und ggf. bei deren Benutzung helfen.
  • Hilfe bei der Mobilität
Mitarbeit bei der ärztlichen Diagnostik und Therapie: Bitte Landesregelungen zur Durchführung von Behandlungspflegemaßnahmen nach § 132 a SGB V beachten!
  • Medikamente und Betäubungsmittel verabreichen nach ärztlicher Verordnung
  • Vorbereiten und Verabreichen von Injektionen (s.c. / Altenpflegekraft i.m mit Spritzenschein) nach ärztlicher Verordnung
  • Vorbereiten und Durchführen physikalischer Maßnahmen wie Wärmeanwendung, Kälteanwendung, feuchte Packungen und Inhalationen.
  • Anlegen von Verbänden, Wundbehandlung (Dekubitus, Gangrän etc.) und Stomaversorgung
  • Katheterisierung der Harnblase (auch Legen von Verweilkathetern)
  • Vorbereiten und Durchführen von Einläufen und Klistieren
  • Durchführen prophylaktischer Maßnahmen wie Dekubitus-, Pneumonie-, Kontrakturen-, Sorr-, Parotitis-, Intertrigoprophylaxe usw.
  • Kontrollen: Puls, Atmung, Temperatur, Blutdruck, Gewicht etc.
Speisenversorgung:
  • gemeinsame Erstellung einer Einkaufsliste
  • Sicherstellung einer sachgerechten Lagerung aller Lebensmittel
  • ggf. Herstellung der Speisen nach dem Stand der aktuellen ernährungsphysiologischen Erkenntnissen und den Bedürfnissen des Patienten
  • mundgerechte Zerkleinerung der Nahrung
  • ggf. Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • ggf. Zubereitung der Sondenkost
  • Vorbereitung kleinerer Zwischenmahlzeiten
  • ggf. Einleitung einer Belieferung durch "Essen auf Rädern"
Pflege Sterbender und Versorgung Verstorbener:
  • Pflege und Betreuung Sterbender und Mitverantwortung für die Benachrichtigung der Angehörigen, des Seelsorgers u.a.
  • Versorgung Verstorbener
  • Mithilfe bei der Betreuung der Angehörigen, evtl. Vermittlung einer Trauergruppe
Beobachtung und Weitergabe von Informationen:
  • Beobachtung und Erfassung des Patienten auf mögliche Veränderungen unter den Aspekten des Allgemeinbefindens, der Aktivität / Mobilität, des Verhaltens und der Orientierung; ggf. Einleitung von besonderen Maßnahmen
  • schriftliche und/oder mündliche rechtzeitige und lückenlose Weitergabe relevanter Beobachtungen an Mitarbeiter, an den Arzt und Therapeuten u.A.
  • Information des Arztes über Auswirkungen verordneter Therapien
  • Teilnahme an Fallbesprechungen und vollständige Übermittlung aller wichtigen Informationen an Kollegen
  • Beachtung des Datenschutzes bei der Weitergabe von persönlichen Informationen
Aufgaben der psychosozialen Betreuung:
  • Gespräche führen mit den Patienten
  • Anleitung und Hilfe beim Wiedererlernen und selbständigen Durchführen von Handlungen des täglichen Lebens, wie etwa sich selbständig die Kleidung auszusuchen, die Körperpflege durchzuführen usw.
  • Motivation von Patienten zur Inanspruchnahme therapeutischer Angebote, zu Bewegungsübungen, zur aktiven Beschäftigung usw.
  • angemessene und umfassende Information der Patienten in allen sie unmittelbar betreffenden Angelegenheiten; Information über medizinische, pflegerische und therapeutische Maßnahmen (soweit nicht Kompetenzen des Arztes, der Pflegedienstleitung oder anderer berührt werden).
  • Beratung und ggf. Anleitung der Patienten und deren Angehörigen über weitere Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten anderer Dienste.
Kontaktpflege mit Angehörigen und sonstigen den Patienten nahe stehenden Personen:
  • Information, Anleitung und Beratung von pflegenden Angehörigen und sonstigen den Patienten nahe stehenden Personen (soweit nicht die Kompetenzen des Arztes, der Pflegedienstleitung oder anderer berührt werden).
Personalbezogene Aufgaben in Vertretung der Pflegedienstleitung:
  • Erstellung, Kontrolle und Unterzeichnung der Dienstpläne, sowie die Berechnung der geleisteten Dienstzeiten im Abrechnungszeitraum
  • Einsatz und Koordination der Pflegekräfte nach fachlichen Gesichtspunkten, Qualifikation und persönlicher Eignung
  • Überwachung des Einsatzes des pflegerischen Personals einschließlich der Vertretungskräfte
  • Bereithaltung von Vertretungskräften
  • Ermittlung des aktuell und zukünftig notwendigen Personals im Rahmen des Personalbudgets. Entwicklung eines Stellenplanes für den Pflegebereich
  • Durchführung und Protokollierung von Besprechungen mit den Mitarbeitern; insbesondere Leitung von Dienstübergaben
  • Durchführung von Versetzungen innerhalb der Einrichtung
  • Regelung von Art und Umfang der auszuführenden Tätigkeiten der einzelnen Personengruppen (Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte, Schüler /innen, PraktikantInnen usw.)
  • Beratung und Unterstützung des Pflegepersonals in schwierigen Situationen
  • Bearbeitung und Bewertung von Bewerbungen
  • Durchführung von Einstellungsgesprächen
  • Entgegennahme von Kündigungen des Pflegepersonals
  • Erteilung von Belehrungen oder Ermahnungen bis hin zu Abmahnungen bei Verfehlungen
  • Mitwirkung beim Einstellungs- und Entlassungsprozesses des Pflegepersonals
  • selbstständiges Verfassen von Zeugnissen
  • Hilfe bei der Einarbeitung und Anleitung neuer Pflegekräfte
  • Unterstützung bei der Betreuung und Praxisanleitung aller auszubildenden Altenpfleger/innen
  • Kontrolle der Einhaltung hygienischer Grundsätze, sowie der Arbeits- und Brandschutzverordnungen
  • Förderung eines gutes Verhältnis der Mitarbeiter untereinander wie auch der Mitarbeiter zu den Patienten
Aufgaben rund um das Dienstfahrzeug:
  • korrektes Führen des Fahrtenbuches
  • betanken des Fahrzeuges
  • Veranlassung der Pflege und Wartung des Fahrzeuges
  • Meldung von Schäden an die Pflegedienstleitung
  • Sicherstellung, dass das Fahrzeug für alle Mitarbeiter verfügbar ist (Parken auf dem Betriebsparkplatz, Hinterlegen des Schlüssels und des Fahrzeugscheins im Büroraum des Pflegedienstes usw.)
Aufgaben zum Qualitätsmanagement:
  • Verpflichtung zur Mitarbeit und Umsetzung von qualitätssichernden Maßnahmen, wie z.B. Mitarbeit im Qualitätszirkel.
  • Mitarbeit beim Fehler- und Beschwerdemanagement sowie dem betrieblichen Vorschlagswesen
  • umfangreiche Kenntnisse über das hausinterne Qualitätssystem (Checklisten, Verfahrensstandards etc.)
  • Verpflichtung zur Arbeit nach den im ambulanten Pflegedienst geltenden Standards, wie etwa Pflegestandards
  • regelmäßiges Informieren über Neuerungen im Qualitätsmanagementhandbuch
  • Teilnahme an internen und externen Fortbildungen aller Art
betriebsbezogene Aufgaben:
  • wirtschaftlicher Umgang mit Hilfsmitteln und Verbrauchsgütern
  • fachliche Anleitung und Kontrolle von unterstellten Mitarbeitern aus dem Pflegehelferbereich
  • Beachtung aller Unfallverhütungsvorschriften
  • Führen von Stunden- / Einsatznachweisen
  • Teilnahme an den Teambesprechungen zur Dienst- und Einsatzplanung
Aus-, Fort- und Weiterbildung des pflegerischen Personals in Vertretung der Pflegedienstleitung:
  • Bereitstellung einer angemessenen Zahl von Praktikantenstellen
  • Zusammenarbeit mit den Ausbildungsstellen der im Pflegedienst beschäftigten Schüler/Praktikanten
  • Planung und Organisation und ggf. Durchführung innerbetrieblicher Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen
  • Beschaffung und Bereitstellung von aktueller Fachliteratur für das Pflegepersonal
  • Entgegennahme und Bewertung von Fort- und Weiterbildungswünschen
  • Einbringung von Vorschläge zu Qualifikation von Mitarbeitern
  • Informationsweitergabe über in Frage kommende Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen
  • Auswahl und Beschaffung von Fachliteratur (Bücher und Fachzeitschriften)
Verwaltungsaufgaben in Vertretung der Pflegedienstleitung:
  • Information der Geschäftsführung und der Verwaltung über wesentliche Vorgänge wie etwa Sterbefälle, Krankenhauseinweisungen usw.
  • Ausübung des Hausrechtes nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch
  • Koordination bei der Terminverwaltung für Arztbesuche, Betreuerbesuche, Einstufungen durch den MDK
  • Anforderung von Rezepten
  • Überprüfung der Leistungserfassung
  • Verhandlung mit Kostenträgern bei Problemen bei der Kostenübernahme
  • Entgegennahme von Spenden. Ausstellung der entsprechenden Quittung und Sicherstellung einer korrekten Verwendung.
  • Veränderungsanzeigen für die Finanzverwaltung
  • Veränderungsanzeigen für das Krankenhaus
  • Überwachung des Verleihs von Pflegehilfsmitteln
  • jährliche Erstellung einer Liste notwendiger Neuanschaffungen und Vorlage bei der Geschäftsführung
  • Verantwortung für Einkauf bzw. Lagerhaltung der Pflege. Insbesondere Bestellung und fachgerechte Lagerung von Verbandsmitteln, Pflegemitteln, Heil- und Hilfsmitteln
  • Überprüfung von eingegangenen Lieferungen
  • Überprüfung der Lagerbestände
  • Mitwirkung bei der Betriebsführung
  • Budgetplanung und Kontrolle für den Geschäftsbereich des Pflegedienstes
  • Überprüfen von Arbeits-, Dienst-, Urlaubs- und Vertretungsplänen für das Pflegepersonal
  • Bearbeitung der Abrechnungsbögen für die Zeitzuschläge aller Pflegemitarbeiter/innen unter Beachtung der jeweiligen Bestimmungen
  • Abrechnung von Dienstplänen
  • Erstellung und Aktualisierung von Überstundenlisten
  • Sicherstellung der Inspektion und Wartung der Dienstwagen. Kontrolle der Fahrtenbücher
  • Feststellung von Mängeln und Schäden. Kontrolle einer frist- und ordnungsgemäßen Reparatur der Dienstwagen
  • Mitplanung bei Neu- und Umbauten, Renovierungen sowie bei Neuanschaffungen
Kommunikations- und Kooperationsbeziehungen: Die  stellvertretende Pflegedienstleitung soll zu folgenden Personen und Institutionen eine Kommunikations- und Kooperationsbeziehung aufrechterhalten:
  • zur Geschäftsleitung
  • zu der Pflegedienstleitung
  • zu der Qualitätsbeauftragten
  • zu den Pflegefachkräften
  • zu den Pflegehilfskräften
  • zu den behandelnden Ärzten
  • zu den Praktikanten
  • zu den Angehörigen und sonstigen den Patienten nahe stehenden Personen
  • zu den Seelsorgern
Klausel: Im Bedarfsfall sind nach Anordnung von vorgesetzter Stelle zusätzliche Aufgaben und Einzelaufträge zu übernehmen. Die in der Anlage zur Stellenbeschreibungen aufgeführten Aufgabenbereiche, die sich im Qualitätsmanagementhandbuch z.B. aus dem Leitbild und Konzept ableiten, können durch den Arbeitgeber ergänzt, verändert und präzisiert werden, soweit dies zur Zielerfüllung der Tätigkeit wesentlich beitragen kann. Dies betrifft auch die laufenden Aktualisierungen und Veränderungen des Qualitätsmanagementhandbuches.