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Stellenbeschreibung für eine Pflegefachkraft Schwerpunkt Gerontopsychiatrie

Pflegekräfte mit dem Schwerpunkt Gerontopsychiatrie sind gefragte Spezialisten mit guten Aufstiegschancen. Unsere Stellenbeschreibung erweitert das Textmuster Pflegefachkraft um die Inhalte der dreijährigen berufsbegleitenden Weiterbildung mit 720 Stunden.

Pflegefachkraft Schwerpunkt Gerontopsychiatrie Bezeichnung der Einrichtung Seniorenheim XYZ Blumengasse 1 12345 Neustadt Stellenbezeichnung / Stelleninhaberin Stelleninhaberin: Gerda Musterfrau Bezeichnung der Stelle: Pflegefachkraft Schwerpunkt Gerontopsychiatrie Arbeitsbereich: Pflegebereich Arbeitszeit: xxx Stunden pro Woche Vergütung / Eingruppierung: xxxx € pro Monat Ziele:

  • Verbesserung oder Erhaltung der kognitiven Fähigkeiten unserer Bewohner
  • Wiedergewinnung oder Erhaltung der Selbständigkeit und Selbstversorgungsfähigkeit
  • Vermeidung unnötiger Psychopharmaka
  • Minimierung der Gefährdung durch gewalttätige Bewohner
  • Sicherung der Alltagskompetenz unserer Bewohner
  • Abgrenzung unterschiedlicher gerontopsychiatrischer Krankheitsbilder
  • körperliche und geistige Aktivierung
  • Verringerung der Pflegebedürftigkeit
  • Vermeidung von Hospitalisierung
  • Verbesserung der allgemeinen Lebensqualität
  • Schaffung eines maximalen Schutzes für den Bewohner, ohne ihm unnötig viele Freiheiten zu beschneiden
  • menschenwürdige Begleitung Sterbender / dem Kranken die Sicherheit geben, dass er bis zu seinem Tod ein wichtiger Teil der Gesellschaft ist
  • Anpassung der Pflege an den jeweiligen Gesundheitszustand und die Bedürfnisse des Heimbewohners
  • Entwicklung und Sicherung der Qualität / Beachtung der Qualitätspolitik und des Pflegeleitbildes der Pflegeeinrichtung
  • aktive Förderung des guten Betriebsklimas
  • wirtschaftlicher Umgang mit Betriebsmitteln
  • Anleitung und Überprüfung von Pflegefachkräften, von Pflegehilfskräften, Schülern und Praktikanten
  • Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, sowie der im Qualitätsmanagementhandbuch dokumentierten internen Regelungen
fachliche Qualifikation:
  • Qualifikation als Pflegefachkraft (z.B. staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in oder Krankenschwester/-pfleger, Kinderkrankenschwester/-pfleger)
  • oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss
  • Die Pflegekraft muss die grundlegenden Gehirnfunktionen und deren altersbedingten Veränderungen kennen. Etwa: Aufbau des Gehirns, das veränderte Körperbewusstsein bei Bewohnern mit gerontopsychiatrischen Krankheiten, veränderte Bewusstseinszustände, anfallsartige Störungen, Funktion des Gedächtnisses usw.
  • Ursachen, Verlaufsformen und Unterscheidung der gerontopsychiatrischen Erkrankungen
  • Die Pflegekraft muss die Möglichkeiten medizinischer Diagnostik und die Auswirkung der Befunde auf die Pflege kennen. Etwa: Laboruntersuchungen, Elektroenzephalogramm (EEG), Kernspintomografie usw.
  • Weiterbildung zur gerontopsychiatrischen Fachpflegekraft
  • besondere Fachkenntnisse zu den Krankheitsbildern
    • Epilepsie
    • Autismus
    • Morbus Parkinson
    • Apoplexie
    • Demenz in Folge der Unterfunktion der Schilddrüse
    • vaskuläre Demenz
    • Erkrankungen aus dem schizophrenen Formkreis
    • Demenz / Alzheimer Typ
    • Depressionen (endogene Depressionen / Involutionsdepressionen / psychogene Depressionen / somatogene Depressionen )
    • neurotische Störungen (etwa Angst- und Zwangshandlungen)
    • Alkoholabhängigkeit / Korsakow-Syndrom
    • Medikamentenabhängigkeit
    • zuizidales Risiko
    • Aphasie
    • Apathie
    • apallisches Syndrom
    • Multiple Sklerose (MS)
    • Aggressionen / Gewalttätigkeit
    • Essstörungen
    • Verwahrlosung (Vermüllungssyndrom)
    • Schmerzen körperlichen aber auch seelischen Ursprungs
    • Schlafstörungen
    • Realitätsverkennungen verschiedener Ausprägung
  • Zusätzlich theoretische Kenntnisse und Praxiserfahrung zu folgenden Bereichen:
    • Dementia Care Mapping, insbesondere Erfahrung als "Mapper"
    • Diagnosesystems "ICD-10"
    • "Mini-Mental-Status Test"
    • Musiktherapie
    • Tanztherapie
    • Aromatherapie
    • umfangreiche Kenntnisse über die Funktionsweise und Krankheiten des menschlichen Gehirns
    • basale Stimulation©
    • Nutzung von Snoezelen©-Räumen
    • 10-Minuten-Aktivierung
    • Milieutherapie
    • Erinnerungspflege
    • Validation©
    • Realitätsorientierungstraining (ROT)
    • Pflege nach z.B. "E. Böhm" (Pflegekonzept für gerontopsychiatrisch veränderte Menschen)
    • Pflege und Aktivierung nach dem Bobath©konzept
    • logopädische Behandlungsmethoden
    • Kunsttherapie
    • Körpertherapie
    • Gesprächstherapie nach Rogers
    • biographiegestützte Betreuung
Kenntnisse über Psychopharmaka Die Pflegekraft muss die Wirkungsweise und die Risiken folgender Medikamentengruppen genau abschätzen können:
  • Anticholinergika
  • Antidepressiva
  • Neuroleptika
  • Tranquilizer
  • Medikamente zur Vorbeugung von phasischen und affektiven Krankheiten
weitere Fachkenntnisse:
  • Anwendung des "Dementia Care Mapping (DCM)"
  • Aufbau eines auf die gerontopsychiatrische Pflege spezialisierten Wohnbereiches
  • Ethische Probleme bei der Pflege und Betreuung alter Menschen
  • Betreuungsrechtliche Sachverhalte
  • Bewohner- und Patientenverfügungen
  • Rechtsfragen im Umgang mit Alzheimer-Patienten
persönliche Grundfähigkeiten:
  • besondere menschliche Ruhe und Besonnenheit im Umgang mit verwirrten und aggressiven Bewohnern
  • Verhaltenssicherheit in psychiatrischen Notfällen
  • Fähigkeit, fremdes Leid und eigenen Frust aushalten zu können. Insbesondere Einhaltung einer angemessenen Nähe zum psychisch Kranken bei gleichzeitiger Rollendistanz
  • gute Beobachtungsgabe, um die gerontopsychiatrischen Krankheitsbilder klar voneinander abzugrenzen
  • Kreativität
  • Fähigkeit Verantwortung wahrzunehmen
  • Initiative und Einsatzbereitschaft
  • Teamfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Fähigkeit zur ständigen und umfassenden eigenen Fortbildung
  • Fähigkeit und Interesse nachgeordneten Pflegekräften, Praktikanten und Schülern fachpraktisches Wissen zu vermitteln
  • sicheres Auftreten und sprachliche Gewandtheit
  • eigene Kritikfähigkeit und Selbstreflexion
  • Einfühlungsvermögen
  • Urteilsvermögen
  • Verschwiegenheit und Vertrauenswürdigkeit
Zuordnung der Stelle: direkte weisungsbefugte Vorgesetzte: (Hierbei handelt es sich nur um eine mögliche Aufzählung, bitte legen Sie hier Ihre individuellen Gegebenheiten fest.)
  • Geschäftsleitung
  • Heimleitung
  • Pflegedienstleitung
  • stellv. Pflegedienstleitung
  • Hauswirtschaftsleitung
  • Wohnbereichsleitungen (auch anderer Wohnbereiche)
  • Praxismentoren im Rahmen des jeweiligen Aufgabenfelds
  • Schichtführung
  • behandelnde Ärzte der Heimbewohner/innen (nur hinsichtlich medizinischer Belange)
gleichgestellt:
  • Krankenschwestern/-pflegern
  • Kinderkrankenschwestern/-pflegern
  • hauswirtschaftliche Fachkräfte
  • Verwaltungsangestellte
weisungsbefugt:
  • Pflegekräfte in der Ausbildung
  • Pflegehilfskräfte
  • Aushilfskräfte im Pflegebereich
  • Laienhelferinnen der Hospizhilfe
  • Zivildienstleistende
wird vertreten von:
  • anderen Pflegefachkräften
Aufgaben und Kompetenzen Bewohnerbezogene Aufgaben:
  • Durchführung der Körperpflege bzw. Hilfe bei der Körperpflege unter Beachtung der Regeln der aktivierenden Pflege aller Pflegebedürftigkeitsgrade nach den geltenden Pflegestandards
  • Durchführung der Körperpflege nach Aspekten der basalen Stimulation© und kinästhetischen Regeln
  • Intimtoilette und Inkontinenzversorgung inkontinenter Heimbewohner/innen
  • Durchführung von Mund-, Zahn(ersatz)-, Haar- und Nagelpflege, rasieren von Heimbewohnern
  • Hilfe beim Gebrauch von Steckbecken, Nachtstuhl- und Urinflasche etc. und Hilfe beim Aufsuchen der Toilette, wenn notwendig mit anschließender Körperhygiene
  • Einleiten von Sofortmaßnahmen und Benachrichtigung des Arztes im Notfall
  • Verantwortlichkeit für die Erstellung des Pflegeprozesses unter Berücksichtigung der jeweiligen Pflegestufe und in Zusammenarbeit mit Arzt und pflegerischem bzw. therapeutischem Team (Die Verantwortung für den Pflegeprozess trägt in jedem Fall immer eine Pflegefachkraft. Das heißt, dass Pflegehilfskräfte zwar an dem Pflegeprozess beteiligt werden können, aber letztlich trägt immer eine examinierte Pflegekraft die Verantwortung.)
  • Durchführung und Teilnahme an Pflegevisiten (Hier müssen Sie wieder individuell festlegen, wer bei Ihnen die Pflegevisite verantwortlich durchführt. In einigen Einrichtungen ist es nur die Pflegedienstleitung, in anderen Einrichtungen führen die jeweiligen Bezugs- oder Bereichspflegekräfte die Pflegevisite durch.)
  • Sorgfältige und gewissenhafte Führung der Pflegedokumentation
  • Mitarbeit bei der Erstellung von Bewohnerbegutachtungen des Medizinischen Dienstes zur Bestimmung der Pflegestufe
(Die zwei folgenden Punkte sollten mit aufgeführt werden, da in Zeiten von Krankheit und Urlaub diese Situation auftreten kann:)
  • ggf. Übernahme des Nachtdienstes
  • ggf. Übernahme der Schichtleitung
spezielle Pflege gerontopsychiatrisch veränderter Bewohner
  • Wahl der für jedes Krankheitsbild passenden Therapie
  • Beobachtung und Analyse des Bewohners unter Verwendung des "Dementia Care Mapping"
  • Erstellung einer fundierten Pflegeanamnese
  • Korrekte Bestimmung der Pflegeprobleme und Ressourcen
  • Benennung der Pflegeziele und Maßnahmen
  • Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Pflegemaßnahmen
  • Mitarbeit bei der Erstellung von Standards speziell für gerontopsychiatrisch veränderte Bewohner
  • Prüfung der Bewusstseinslage des Bewohners mittels "Mini-Mental-Status Test"
  • Einschätzung der Alkoholabhängigkeit (etwa mittels des Fragebogens nach Prof. E.M. Jellinek) und der Medikamentenabhängigkeit
  • Erkennung von Depressionen und Einleitung von entsprechende Maßnahmen
  • Bestimmung des Selbstmordrisikos und Einleitung entsprechender Maßnahmen
  • Beratung der Heimleitung bei Baumaßnahmen, die die Pflege von gerontopsychiatrisch veränderten Bewohnern erleichtert. Etwa gute Beleuchtung, Vermeidung von hallender Akustik, Anbringen von Orientierungshilfen usw.
  • Unterstützung der Ärzte bei der Suche nach Ursachen für die gerontopsychiatrische Veränderung (Unterversorgung des Gehirns, Reizüberflutung, Reizunterversorgung)
  • Sicherung eines guten Kontaktes zu lokalen psychiatrischen Einrichtungen und Psychotherapeuten
  • Regelmäßige Bestimmung des Risikos durch ggf. gewaltbereite Bewohner.
  • Bestimmung des Zeitpunktes, an dem eine sinnvolle Pflege im Pflegeheim nicht mehr möglich ist, und eine Verlegung in psychiatrischen Einrichtungen notwendig wird.
  • Schulung der weiteren Mitarbeiter zu zentralen Themen der gerontopsychiatrischen Pflege
  • Eigenständige Beschaffung aktueller Literatur zur gerontopsychiatrischen Pflege
  • Regelmäßige Kontrolle, ob eine Überversorgung mit Psychopharmaka gegeben ist; ggf. Rücksprache mit den behandelnden Arzt.
Betten und Lagern:
  • Betten machen, Betten frisch beziehen und Einzelteile wechseln bei Heimbewohnern/innen aller Pflegebedürftigkeitsgrade
  • Betten und Umbetten bettlägeriger Personen aller Pflegebedürftigkeitsgrade mit Hilfsmitteln wie etwa Drehschreibe, Lifter usw.
  • Achten auf allgemeine Sauberkeit des Bettes und des Bettgestells, ggf. veranlassen der Reinigung von Bettgestell und Bettausstattung
  • Verwendung zweckmäßiger Lagerungshilfen gemäß (Experten-)Standard Dekubitusprophylaxe
Hilfe bei Bewegung und Fortbewegung:
  • Hilfe bei dem Aufstehen und Zubettgehen der Heimbewohner/innen
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Heimbewohner/innen im Bett aufsetzen, auf den Bettrand setzen bzw. dabei unterstützen.
  • Heimbewohner/innen vom Bett in den (Roll-)Stuhl umsetzen.
  • Heimbewohner/innen zur Toilette begleiten und ggf. bei deren Benutzung helfen.
  • Hilfe bei der Mobilität, auch in Form von Übungen mit Stock, Rollator und anderen Gehhilfen ggf. in Zusammenarbeit mit Therapeuten
  • Hilfe bei der Mobilität unter dem Aspekt des Bobath©- Konzeptes.
Mitarbeit bei der ärztlichen Diagnostik und Therapie:
  • Medikamente und Betäubungsmittel stellen, verteilen und verabreichen nach ärztlicher Verordnung
  • Vorbereiten und Verabreichen von Injektionen (s.c. / Altenpflegekraft i.m mit Spritzenschein) nach ärztlicher Verordnung
  • Vorbereiten und Durchführen physikalischer Maßnahmen wie Wärmeanwendung, Kälteanwendung, feuchte Packungen und Inhalationen.
  • Anlegen von Verbänden, Wundbehandlung (Dekubitus, Gangrän etc.) und Stomaversorgung
  • Katheterisierung der Harnblase (auch Legen von Verweilkathetern) (Wird in einigen Einrichtungen überhaupt nicht mehr von Pflegefachkräften durchgeführt.)
  • Vorbereiten und Durchführen von Einläufen und Klistieren
  • Durchführen prophylaktischer Maßnahmen wie Dekubitus-, Pneumonie-, Kontrakturen-, Sorr-, Parotitis-, Intertrigoprophylaxe usw.
  • Kontrollen: Puls, Atmung, Temperatur, Blutdruck, Gewicht etc.
  • Durchführung von passiven Bewegungsübungen als Unterstützung der Arbeit von Krankengymnasten
Speisenversorgung:
  • Ermittlung der Speisenwünsche der Heimbewohner unter Berücksichtigung der ggf. bestehenden diätetischen Vorschriften.
  • Verteilung und Überprüfung der Speisen (Vollkost, Schonkost und Diäten).
  • Verteilung des Essens auf die Bewohnerzimmer.
  • Vorbereitung der Heimbewohner/innen auf die Mahlzeiten. Allgemeine Hilfestellung geben zum selbständigen Essen und Trinken.
  • Aufräumen nach Beendigung der Mahlzeit.
  • Anreichen von Speisen und Getränken bei ausgeprägt hilfsbedürftigen Heimbewohner/innen.
  • Sondenkost zubereiten und verabreichen.
  • Zubereiten kleiner Zwischenmahlzeiten (Brot und Obst etc.).
Pflege Sterbender und Versorgung Verstorbener:
  • Pflege und Betreuung Sterbender und Mitverantwortung für die Benachrichtigung der Angehörigen, des Seelsorgers u.a.
  • Versorgung Verstorbener
  • Mithilfe bei der Betreuung der Angehörigen
Beobachtung und Weitergabe von Informationen:
  • Beobachtung und Erfassung des Heimbewohners auf mögliche Veränderungen unter den Aspekten des Allgemeinbefindens, der Aktivität / Mobilität, des Verhaltens und der Orientierung; ggf. Einleitung von besonderen Maßnahmen
  • schriftliche und/oder mündliche rechtzeitige und lückenlose Weitergabe relevanter Beobachtungen an Mitarbeiter, an den Arzt und Therapeuten u.A.
  • Information des Arztes über Auswirkungen verordneter Therapien
  • Teilnahme an der Dienstübergabe und vollständige Übermittlung aller wichtigen Informationen an Kollegen
  • Beachtung des Datenschutzes bei der Weitergabe von persönlichen Informationen
Aufgaben der psychosozialen Betreuung:
  • Gespräche führen mit den Heimbewohner/innen, gemeinsame Beschäftigungen durchführen, gemeinsame Feste feiern
  • Anleitung und Hilfe beim Wiedererlernen und selbständigen Durchführen von Handlungen des täglichen Lebens, wie etwa sich selbständig die Kleidung auszusuchen, die Körperpflege durchzuführen usw.
  • Motivation von Heimbewohner/innen zur Teilnahme an Veranstaltungen, zur Inanspruchnahme therapeutischer Angebote, zu Bewegungsübungen, zur aktiven Beschäftigung usw.
  • Angemessene und umfassende Information der Heimbewohner/innen in allen sie unmittelbar betreffenden Angelegenheiten; Information über medizinische, pflegerische und therapeutische Maßnahmen (soweit nicht Kompetenzen des Arztes, der Pflegedienstleitung oder anderer berührt werden).
  • Beratung und ggf. Anleitung der Heimbewohner/innen, z.B. im Hinblick auf das Ernährungsverhalten, die persönliche Hygiene etc.
  • Förderung von Kontakten und gegenseitiger Hilfe der Heimbewohner/innen untereinander
Kontaktpflege mit Angehörigen und sonstigen den Bewohnern nahe stehenden Personen:
  • Information und Beratung von Angehörigen und sonstigen den Heimbewohner/innen nahe stehenden Personen (soweit nicht die Kompetenzen des Arztes, der Pflegedienstleitung oder anderer berührt werden).
  • Benachrichtigung der Angehörigen von Schwerkranken und Sterbenden bei Abwesenheit der Pflegedienstleitung. (Hier müssen Sie Ihre eigenen Regelungen treffen, entsprechend der Informationskette Ihrer Einrichtung.)
  • Betreuung der auf der Station anwesenden Angehörigen von Schwerkranken und Sterbenden.
Aufgaben zum Qualitätsmanagement:
  • Mithilfe bei der Erstellung von Pflegestandards in der gerontopsychiatrischen Pflege
  • Verpflichtung zur Mitarbeit und Umsetzung von qualitätssichernden Maßnahmen, wie z.B. Mitarbeit im Qualitätszirkel.
  • Mitarbeit beim Fehler- und Beschwerdemanagement sowie dem betrieblichen Vorschlagswesen
  • umfangreiche Kenntnisse über das hausinterne Qualitätssystem (Checklisten, Verfahrensstandards etc.)
  • Verpflichtung zur Arbeit nach den im Haus geltenden Standards, wie etwa Pflegestandards
  • regelmäßiges Informieren über Neuerungen im Qualitätsmanagementhandbuch
  • Teilnahme an internen und externen Fortbildungen aller Art
personalbezogene Aufgaben
  • Wirkung als Multiplikator für andere Pflegekräfte im Bereich der gerontopsychiatrischen Pflege, insbesondere Mitwirkung bei der Anleitung von Auszubildenden.
Betriebsbezogene Aufgaben:
  • wirtschaftlicher Umgang mit Hilfsmitteln und Verbrauchsgütern
  • fachliche Anleitung und Kontrolle von unterstellten Mitarbeitern aus dem Pflegehelferbereich
  • Beachtung aller Unfallverhütungsvorschriften
Kommunikations- und Kooperationsbeziehungen: Die Pflegefachkraft soll zu folgenden Personen und Institutionen eine Kommunikations- und Kooperationsbeziehung aufrechterhalten:
  • zu der Heimleitung
  • zu der Pflegedienstleitung
  • zu der Wohnbereichsleitung
  • zu dem Qualitätsbeauftragten
  • zu den Heimbewohner/innen
  • zu psychiatrischen Einrichtungen
  • zu Psychotherapeuten
  • zu dem Heimbeirat
  • zu den Pflegehilfskräften
  • zu den Aushilfskräften in der Pflege
  • zu der Hauswirtschaft
  • zu der Verwaltung
  • zu den Praktikanten
  • zu dem Hygienebeauftragten
  • zu den behandelnden Ärzten und Ärztinnen
  • zu den ehrenamtlichen Helfern
  • zu den Seelsorgern
  • zu dem haustechnischen Dienst
  • zum Therapiebereich (Beschäftigungstherapie etc.)
  • zu den Angehörigen und sonstigen den Heimbewohner/innen nahe stehenden Personen
Klausel: Im Bedarfsfall sind nach Anordnung von vorgesetzter Stelle zusätzliche Aufgaben und Einzelaufträge zu übernehmen. Die in der Anlage zur Stellenbeschreibungen aufgeführten Aufgabenbereiche, die sich z.B. aus dem Leitbild und Konzept ableiten, können durch den Arbeitgeber ergänzt, verändert und präzisiert werden, soweit dies zur Zielerfüllung der Tätigkeit wesentlich beitragen kann. Dies betrifft auch die laufenden Aktualisierungen und Veränderungen des Qualitätsmanagementhandbuchs.