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Stellenbeschreibung
für Praxisanleiter in Altenpflegeeinrichtungen
Mitarbeiter mit Wissenslücken - diesen "Luxus" können
sich Pflegeeinrichtungen heute nicht mehr leisten. Aus diesem Grund wird immer
öfter die Position eines Praxisanleiters geschaffen und mit erfahrenen
Pflegekräften besetzt. Praxisanleiter kümmern sich um Auszubildende, arbeiten
neue Mitarbeiter ein und halten ihre Kollegen auf dem neuesten Stand des
Wissens.
Stellenbeschreibung
für Praxisanleiter in Altenpflegeeinrichtungen
Bezeichnung der
Einrichtung
Seniorenheim XYZ
Blumengasse 1
12345 Neustadt
Stellenbezeichnung /
Stelleninhaberin
Stelleninhaberin: Gerda Mustermann
• Bezeichnung der Stelle: Praxisanleiterin
• Arbeitsbereich: Pflegebereich
• Arbeitszeit: 40 Stunden pro Woche
• Vergütung / Eingruppierung: xxxx € pro Monat
Zuordnung der Stelle
-
unmittelbar vorgesetzte Dienststelle:
Heimleitung, Pflegedienstleitung, stellvertretende
Pflegedienstleitung
-
nachgeordnete Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen: alle im Pflege- und Therapiebereich
tätigen Mitarbeiter/innen, Wohnbereichshelfer,
Altenpflegehelfer, Pfleger, Zivildienstleistende, Teilnehmer
des sozialen Jahres im Pflegebereich und Auszubildende des
Wohnbereiches.
-
Vertretung durch andere Pflegekräfte
nach Absprache mit der Pflegedienstleitung. Vertretung durch
die Pflegedienstleitung und die stellvertretende
Pflegedienstleitung
Anforderungen an die
Stelleninhaberin / den Stelleninhaber
fachliche
Qualifikation:
-
Qualifikation als Pflegefachkraft
(z.B. staatlich anerkannte Altenpflegerin, Krankenschwester)
sowie mindestens fünfjährige Berufserfahrung
-
mindestens dreijährige
Betriebszugehörigkeit
-
abgeschlossene Weiterbildung zum
Praxisanleiter oder abgeschlossenes Grundstudium der
Pflegepädagogik
-
Kenntnis der relevanten
Prüfungsverordnungen
-
Kenntnis aktueller Moderations- und
Präsentationstechniken
-
Kenntnis des Haftungs-, Betreuungs-
und Arbeitsrechts
Persönliche
Qualifikation:
-
Organisationstalent
-
Entscheidungsfreudigkeit
-
Verantwortungsbereitschaft
-
Handlungsfähigkeit
-
Einsatzbereitschaft
-
Umsetzungsfähigkeit
-
sicheres Auftreten
-
sprachliche Gewandtheit
-
Durchsetzungsvermögen und
Konfliktfähigkeit
-
eigene Kritikfähigkeit und
Selbstreflexion
-
Fähigkeit zur Analyse, Reflexion und
Synthese
-
Ausgeglichenheit, Ausdauer,
Initiative und Einsatzbereitschaft
-
Einfühlungsvermögen
-
pädagogisches Geschick und Fähigkeit,
ein Team zu motivieren
-
Urteilsvermögen
-
innere Stabilität
-
Bereitschaft zur ständigen und
umfassenden eigenen Fortbildung
Ziele
-
Neue Mitarbeiter sollen sich
angenommen und akzeptiert fühlen
-
Schnelle und gründliche Einarbeitung
neuer Mitarbeiter
-
Sicherstellung einer korrekten und
fairen Bewertung neuer Mitarbeiter während der Probezeit
-
Vermeidung unnötiger Stress- und
Frustrationsfaktoren für neue Pflegekräfte in den ersten
Arbeitswochen
-
Senkung der Fluktuation. Schutz der
Mitarbeiter vor dem "Burn-Out-Syndrom"
-
Auffinden und beseitigen von
Wissenslücken bei Mitarbeitern
-
Sicherstellung eines einheitlich
hohen Qualifizierungsniveaus
-
Sicherstellung, dass Maßnahmen zur
Ausbildung bzw. Einarbeitung die regulären Abläufe nicht
unnötig beeinträchtigen.
-
Schaffung einer vertrauensvollen
Lernatmosphäre
Mithilfe bei
Personalentscheidungen
-
Bewertung von Bewerbungen
-
Teilnahme an Bewerbungsgesprächen
-
Beratung beim Auswahlprozess
-
Führen der Etappengespräche, Erst-,
Zwischen- und Abschlussgespräch
-
Mitsprache bei der Entscheidung, ob
eine Pflegekraft am Ende der Probezeit in ein unbefristetes
Arbeitsverhältnis übernommen werden soll.
-
Beratung bei Abmahnungen oder
Kündigungen, die durch fachliche Fehler oder Wissensdefizite
notwendig wurden.
-
Mithilfe bei der Erstellung von
Zeugnissen
Qualifizierung von
Pflegeschülern
-
Schaffung von geeigneten
Rahmenbedingungen für eine moderne Ausbildung
-
Gliederung der praktischen
Ausbildung.
-
Erteilen von Praxisaufgaben
-
Überwachung von Auszubildenden im
Pflegebereich bei selbständigen Pflegetätigkeiten
-
Vorbereitung auf die praktischen
Prüfungen
-
Teilnahme an Treffen mit der
Pflegeschule zum Austausch über den Ausbildungsstand und
Neuerungen in der Pflege
Einarbeitung neuer
Mitarbeiter
-
Weiterentwicklung des
Einarbeitungskonzepts in direkter Zusammenarbeit mit der
Geschäfts- und Pflegedienstleitung
-
Einarbeitung des neuen Kollegen in
das QM-Handbuch (Standards, Leitbild, Handzeichenliste)
-
Einarbeitung des neuen Kollegen in
die Pflegedokumentation
-
Vorstellen des neuen Kollegen beim
Pflegeteam, bei externen Partnern und bei den Bewohnern
-
Vorstellen der Räumlichkeiten
(Wohnbereiche, Gemeinschaftsräume, Pausenräume usw.)
-
Einarbeitung in die technischen
Geräte (Rufanlage, Aufzüge, Pflegebetten usw.)
-
Einarbeitung in die
Notfallvorschriften (Feuer, Unfälle usw.)
Sicherung des
Qualifizierungsniveaus des Pflegeteams
-
Erstellung und regelmäßige
Überarbeitung des Standards "Weiterbildung"
-
Auswertung der Lernfortschritte nach
Ende jeder Fortbildung und Bewertung der Seminaranbieter.
-
Suche und Bewertung von fachlichen
Defiziten bei Pflegekräften sowie die Beseitigung dieser
Schwächen im Rahmen einer fachlichen Vertiefung sowie die
Dokumentation dieser Tätigkeiten.
-
Organisation, Durchführung und
Bewertung von Pflegevisiten in direkter Zusammenarbeit mit
der Pflegedienstleitung sowie die Dokumentation dieser
Tätigkeiten
-
Ermittlung des aktuellen
Wissensstandes aller Mitarbeiter. Feststellung des
Fortbildungsbedarfes. Erstellung eines regelmäßigen Berichts
an die Geschäftsleitung.
Weitere Aufgaben
-
Durchführung von Reflexionsgesprächen
-
Beschaffung geeigneter Literatur
-
Mitarbeit bei Maßnahmen zur
Qualitätssicherung
Kommunikations- und
Kooperationsbeziehungen
-
Der Praxisanleiter soll zu folgenden
Personen und Institutionen eine Kommunikations- und
Kooperationsbeziehung aufrechterhalten:
-
zu der Heimleitung
-
zu der Pflegedienstleitung
-
zu den Bewohnern und Bewohnerinnen
-
zu der Wohnbereichsleitung
-
zu der Qualitätsbeauftragten
-
zu den Pflegefachkräften
-
zu den Pflegehilfskräften
-
zu den Stationshilfen
-
zu der Küchenleitung
-
zu der Verwaltung
-
zu dem Servicepersonal
-
zu den Praktikanten
-
zu den Bewohnern
-
zu der Hauswirtschaftsleitung
-
zu den behandelnden Ärzten
-
zu den Ausbildungsstätten der Schüler
und Praktikanten
-
zu den Seelsorgern
-
zu den ehrenamtlichen Helfern
-
zum haustechnischen Dienst
-
zum Therapiebereich
(Beschäftigungstherapie etc.)
-
zu den Angehörigen und sonstigen den
Bewohnern nahe stehenden Personen
Klausel
Im Bedarfsfall sind nach Anordnung von
vorgesetzter Stelle zusätzliche Aufgaben und Einzelaufträge zu
übernehmen. Die in der Anlage zur Stellenbeschreibungen
aufgeführten Aufgabenbereiche, die sich im
Qualitätsmanagementhandbuch z.B. aus dem Leitbild und Konzept
ableiten, können durch den Arbeitgeber ergänzt, verändert und
präzisiert werden, soweit dies zur Zielerfüllung der Tätigkeit
wesentlich beitragen kann. Dies betrifft auch die laufenden
Aktualisierungen und Veränderungen des
Qualitätsmanagementhandbuches.
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