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Stellenbeschreibung für Praxisanleiter in Altenpflegeeinrichtungen

Mitarbeiter mit Wissenslücken - diesen "Luxus" können sich Pflegeeinrichtungen heute nicht mehr leisten. Aus diesem Grund wird immer öfter die Position eines Praxisanleiters geschaffen und mit erfahrenen Pflegekräften besetzt. Praxisanleiter kümmern sich um Auszubildende, arbeiten neue Mitarbeiter ein und halten ihre Kollegen auf dem neuesten Stand des Wissens.

Stellenbeschreibung für Praxisanleiter in Altenpflegeeinrichtungen Bezeichnung der Einrichtung Seniorenheim XYZ Blumengasse 1 12345 Neustadt Stellenbezeichnung / Stelleninhaberin Stelleninhaberin: Gerda Mustermann • Bezeichnung der Stelle: Praxisanleiterin • Arbeitsbereich: Pflegebereich • Arbeitszeit: 40 Stunden pro Woche • Vergütung / Eingruppierung: xxxx € pro Monat Zuordnung der Stelle

  • unmittelbar vorgesetzte Dienststelle: Heimleitung, Pflegedienstleitung, stellvertretende Pflegedienstleitung
  • nachgeordnete Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen: alle im Pflege- und Therapiebereich tätigen Mitarbeiter/innen, Wohnbereichshelfer, Altenpflegehelfer, Pfleger, Zivildienstleistende, Teilnehmer des sozialen Jahres im Pflegebereich und Auszubildende des Wohnbereiches.
  • Vertretung durch andere Pflegekräfte nach Absprache mit der Pflegedienstleitung. Vertretung durch die Pflegedienstleitung und die stellvertretende Pflegedienstleitung
Anforderungen an die Stelleninhaberin / den Stelleninhaber fachliche Qualifikation:
  • Qualifikation als Pflegefachkraft (z.B. staatlich anerkannte Altenpflegerin, Krankenschwester) sowie mindestens fünfjährige Berufserfahrung
  • mindestens dreijährige Betriebszugehörigkeit
  • abgeschlossene Weiterbildung zum Praxisanleiter oder abgeschlossenes Grundstudium der Pflegepädagogik
  • Kenntnis der relevanten Prüfungsverordnungen
  • Kenntnis aktueller Moderations- und Präsentationstechniken
  • Kenntnis des Haftungs-, Betreuungs- und Arbeitsrechts
Persönliche Qualifikation:
  • Organisationstalent
  • Entscheidungsfreudigkeit
  • Verantwortungsbereitschaft
  • Handlungsfähigkeit
  • Einsatzbereitschaft
  • Umsetzungsfähigkeit
  • sicheres Auftreten
  • sprachliche Gewandtheit
  • Durchsetzungsvermögen und Konfliktfähigkeit
  • eigene Kritikfähigkeit und Selbstreflexion
  • Fähigkeit zur Analyse, Reflexion und Synthese
  • Ausgeglichenheit, Ausdauer, Initiative und Einsatzbereitschaft
  • Einfühlungsvermögen
  • pädagogisches Geschick und Fähigkeit, ein Team zu motivieren
  • Urteilsvermögen
  • innere Stabilität
  • Bereitschaft zur ständigen und umfassenden eigenen Fortbildung
Ziele
  • Neue Mitarbeiter sollen sich angenommen und akzeptiert fühlen
  • Schnelle und gründliche Einarbeitung neuer Mitarbeiter
  • Sicherstellung einer korrekten und fairen Bewertung neuer Mitarbeiter während der Probezeit
  • Vermeidung unnötiger Stress- und Frustrationsfaktoren für neue Pflegekräfte in den ersten Arbeitswochen
  • Senkung der Fluktuation. Schutz der Mitarbeiter vor dem "Burn-Out-Syndrom"
  • Auffinden und beseitigen von Wissenslücken bei Mitarbeitern
  • Sicherstellung eines einheitlich hohen Qualifizierungsniveaus
  • Sicherstellung, dass Maßnahmen zur Ausbildung bzw. Einarbeitung die regulären Abläufe nicht unnötig beeinträchtigen.
  • Schaffung einer vertrauensvollen Lernatmosphäre
Mithilfe bei Personalentscheidungen
  • Bewertung von Bewerbungen
  • Teilnahme an Bewerbungsgesprächen
  • Beratung beim Auswahlprozess
  • Führen der Etappengespräche, Erst-, Zwischen- und Abschlussgespräch
  • Mitsprache bei der Entscheidung, ob eine Pflegekraft am Ende der Probezeit in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden soll.
  • Beratung bei Abmahnungen oder Kündigungen, die durch fachliche Fehler oder Wissensdefizite notwendig wurden.
  • Mithilfe bei der Erstellung von Zeugnissen
Qualifizierung von Pflegeschülern
  • Schaffung von geeigneten Rahmenbedingungen für eine moderne Ausbildung
  • Gliederung der praktischen Ausbildung.
  • Erteilen von Praxisaufgaben
  • Überwachung von Auszubildenden im Pflegebereich bei selbständigen Pflegetätigkeiten
  • Vorbereitung auf die praktischen Prüfungen
  • Teilnahme an Treffen mit der Pflegeschule zum Austausch über den Ausbildungsstand und Neuerungen in der Pflege
Einarbeitung neuer Mitarbeiter
  • Weiterentwicklung des Einarbeitungskonzepts in direkter Zusammenarbeit mit der Geschäfts- und Pflegedienstleitung
  • Einarbeitung des neuen Kollegen in das QM-Handbuch (Standards, Leitbild, Handzeichenliste)
  • Einarbeitung des neuen Kollegen in die Pflegedokumentation
  • Vorstellen des neuen Kollegen beim Pflegeteam, bei externen Partnern und bei den Bewohnern
  • Vorstellen der Räumlichkeiten (Wohnbereiche, Gemeinschaftsräume, Pausenräume usw.)
  • Einarbeitung in die technischen Geräte (Rufanlage, Aufzüge, Pflegebetten usw.)
  • Einarbeitung in die Notfallvorschriften (Feuer, Unfälle usw.)
Sicherung des Qualifizierungsniveaus des Pflegeteams
  • Erstellung und regelmäßige Überarbeitung des Standards "Weiterbildung"
  • Auswertung der Lernfortschritte nach Ende jeder Fortbildung und Bewertung der Seminaranbieter.
  • Suche und Bewertung von fachlichen Defiziten bei Pflegekräften sowie die Beseitigung dieser Schwächen im Rahmen einer fachlichen Vertiefung sowie die Dokumentation dieser Tätigkeiten.
  • Organisation, Durchführung und Bewertung von Pflegevisiten in direkter Zusammenarbeit mit der Pflegedienstleitung sowie die Dokumentation dieser Tätigkeiten
  • Ermittlung des aktuellen Wissensstandes aller Mitarbeiter. Feststellung des Fortbildungsbedarfes. Erstellung eines regelmäßigen Berichts an die Geschäftsleitung.
Weitere Aufgaben
  • Durchführung von Reflexionsgesprächen
  • Beschaffung geeigneter Literatur
  • Mitarbeit bei Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Kommunikations- und Kooperationsbeziehungen
  • Der Praxisanleiter soll zu folgenden Personen und Institutionen eine Kommunikations- und Kooperationsbeziehung aufrechterhalten:
  • zu der Heimleitung
  • zu der Pflegedienstleitung
  • zu den Bewohnern und Bewohnerinnen
  • zu der Wohnbereichsleitung
  • zu der Qualitätsbeauftragten
  • zu den Pflegefachkräften
  • zu den Pflegehilfskräften
  • zu den Stationshilfen
  • zu der Küchenleitung
  • zu der Verwaltung
  • zu dem Servicepersonal
  • zu den Praktikanten
  • zu den Bewohnern
  • zu der Hauswirtschaftsleitung
  • zu den behandelnden Ärzten
  • zu den Ausbildungsstätten der Schüler und Praktikanten
  • zu den Seelsorgern
  • zu den ehrenamtlichen Helfern
  • zum haustechnischen Dienst
  • zum Therapiebereich (Beschäftigungstherapie etc.)
  • zu den Angehörigen und sonstigen den Bewohnern nahe stehenden Personen
Klausel Im Bedarfsfall sind nach Anordnung von vorgesetzter Stelle zusätzliche Aufgaben und Einzelaufträge zu übernehmen. Die in der Anlage zur Stellenbeschreibungen aufgeführten Aufgabenbereiche, die sich im Qualitätsmanagementhandbuch z.B. aus dem Leitbild und Konzept ableiten, können durch den Arbeitgeber ergänzt, verändert und präzisiert werden, soweit dies zur Zielerfüllung der Tätigkeit wesentlich beitragen kann. Dies betrifft auch die laufenden Aktualisierungen und Veränderungen des Qualitätsmanagementhandbuches.