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Stellenbeschreibung für eine Reinigungsfachkraft in der Altenpflege

"Putzen kann jeder." In einem Großraumbüro oder Privathaushalt mag diese (etwas abfällige) Einschätzung vielleicht stimmen; nicht jedoch in der Altenpflege. Hier sind Reinigungsfachkräfte ein wesentliches Element des Hygienemanagements. Denn für Keime ist ein Wischtuch die ideale Reisemöglichkeit quer durch die Pflegeeinrichtung - und darüber hinaus.

Stellenbeschreibung für eine Reinigungsfachkraft in der Altenpflege Bezeichnung der Einrichtung Seniorenheim XYZ Blumengasse 1 12345 Neustadt Stellenbezeichnung / Stelleninhaberin Stelleninhaberin: Gerda Musterfrau Bezeichnung der Stelle: Reinigungsfachkraft Arbeitsbereich: Hauswirtschaft Arbeitszeit: xxx Stunden pro Woche Vergütung / Eingruppierung: xxxx € pro Monat Ziele:

  • hygienische Reinigung der Einrichtung
  • Werterhaltung unserer Ausstattung
  • Vermittlung eines "sauberen" Eindrucks, etwa gegenüber Bewohnern und Angehörigen
  • fachgerechte Beseitigung von Abfällen
  • Schutz der Umwelt und der Gesundheit aller Mitarbeiter
  • wirtschaftliche Energie- und Materialverwendung
fachliche Qualifikation:
  • erfolgreiche Berufsausbildung zum Gebäudereiniger(in)
persönliche Grundfähigkeiten:
  • körperliche und seelische Stabilität
  • Ausgeglichenheit und Geduld
  • positive Einstellung zur Arbeit mit pflegebedürftigen alten Menschen
  • Fähigkeit und Bereitschaft zu Kommunikation und Kooperation mit Bewohnern, deren Angehörigen, Mitarbeitern und Vorgesetzten
  • Fähigkeit Verantwortung wahrzunehmen
  • Initiative und Einsatzbereitschaft
  • Teamfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
  • Organisationsfähigkeit
  • Fähigkeit zur ständigen und umfassenden eigenen Fortbildung
  • sicheres Auftreten und sprachliche Gewandtheit
  • Verschwiegenheit und Vertrauenswürdigkeit  
Zuordnung der Stelle: direkte weisungsbefugte Vorgesetzte:
  • Geschäftsleitung
  • Heimleitung
  • Küchenleitung
  • Hauswirtschaftsleitung
  • Pflegedienstleitung
  • Wohnbereichsleitungen
gleichgestellt:
  • anderen Reinigungsfachkräften
  • Pflegefachkräften
  • Hauswirtschaftskräfte
weisungsbefugt:
  • Praktikanten
wird vertreten von: anderen Reinigungsfachkräften   Aufgaben und Kompetenzen zu reinigende Räume:
  • Büroräume
  • unreine Pflegeräume und Entsorgungsräume
  • reine Pflegeräume, Wäschedepots und Einbauschränke
  • Wohnbereichsbäder
  • Gemeinschaftsräume
  • Küchen der Wohnbereiche
  • Verkehrsflächen wie Flure und die Vorhalle
  • Bewohnerzimmer inkl. Nasszellen
  • öffentlich zugängliche Toiletten
  • Außenanlagen
Planung:
  • Kontaktaufnahme mit der Wohnbereichsleitung und Besprechung der anstehenden Arbeit. Informationsaustausch über relevante Vorkommnisse, wie etwa infektiöse Durchfallerkrankungen o. Ä.
  • den Bedarf an Oberflächenbehandlungsmitteln, vor allem Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemitteln, abschätzen und diese bereitstellen.
  • anstehende Arbeitsschritte festlegen, Einsatz von Arbeitsmitteln und Sicherungsmaßnahmen planen, Zeitaufwand und Personalaufwand abschätzen
  • wichtige Dokumente lesen und anwenden, etwa Betriebsanweisungen, Sicherheitsdatenblätter, Richtlinien, Reinigungspläne und Verordnungen
  • chemische und physikalische Belastbarkeitsgrenzen von Bauteilen beurteilen, um Beschädigungen während der Reinigung zu vermeiden.
  • Ausrüstung des Systemwagens und Prüfung auf Vollständigkeit
  • Verschmutzungen und Veränderungen von Oberflächen feststellen
  • korrekte Lagerung, Auswahl und Vorbereitung von Oberflächenbehandlungsmitteln. Insbesondere sichere Dosierung von Oberflächenbehandlungsmitteln sowohl einzeln wie auch in Kombination mit Desinfektionsmitteln.
Einsatz von Reinigungstechnik:
  • Auswahl der notwendigen Werkzeuge, Geräte und Maschinen
  • ggf. notwendige Zubehörteile auswählen und in das Gerät einsetzen
  • Pflege von Werkzeugen, Geräten und Maschinen
  • Feststellung und Meldung von Defekten
Reinigung:
  • Durchführung manueller Reinigungs- und Pflegearbeiten an verschiedenen Oberflächen
  • Durchführung von Reinigungsarbeiten, inkl. Glasreinigungsarbeiten
  • Warnung von Bewohnern und Mitarbeitern vor feuchten Bodenbelägen, etwa mittels Hinweisschild
  • Reinigung der textilen Raumausstattung
  • Reinigung der Lichtschutz- und Wetterschutzanlagen
Hygiene und Schädlingsbekämpfung:
  • korrekte Auswahl der Schutzkleidung, wie etwa Schutzhandschuhe mit verlängertem Schaft usw.
  • Abwehr von Schädlingen mittels geeigneter Wirkstoffe und Kontrolle des Erfolges
  • Vorbereitung von kontaminierten Stoffen für die Entsorgung
  • Durchführung von persönlichen Hygienemaßnahmen, wie etwa regelmäßigen Händedesinfektionen
Abschluss:
  • Sicherung (Verschluss) der Reinigungsmittel etwa vor dem Zugriff dementer Bewohner
Dokumentation:
  • Meldung von Schäden an die Pflegedienstleitung und ggf. den Medizinproduktebeauftragten / Hausmeister
  • Prüfung der ausgeführten Arbeiten anhand der Vorgaben
  • Meldung von Schädlingsbefall an die Pflegedienstleitung und die Hygienebeauftragte
  • Erstellung des Arbeitsberichtes und Dokumentation der Maßnahmen
Aufgaben zum Qualitätsmanagement:
  • Verpflichtung zur Mitarbeit und Umsetzung von qualitätssichernden Maßnahmen, wie z.B. Mitarbeit im Qualitätszirkel.
  • Mitarbeit beim Fehler- und Beschwerdemanagement sowie dem betrieblichen Vorschlagswesen
  • umfangreiche Kenntnisse über das hausinterne Qualitätssystem (Checklisten, Verfahrensstandards etc.)
  • Verpflichtung zur Arbeit nach den im Haus geltenden Standards
  • regelmäßiges Informieren über Neuerungen im Qualitätsmanagementhandbuch
  • Teilnahme an internen und externen Fortbildungen
personalbezogene Aufgaben:
  • Anleitung von Hilfskräften, Auszubildenden und Praktikanten
  • Hilfe bei der Schaffung eines guten Betriebsklimas
  • Mithilfe bei der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften
Kommunikations- und Kooperationsbeziehungen: Die Reinigungsfachkraft soll zu folgenden Personen und Institutionen eine Kommunikations- und Kooperationsbeziehung aufrechterhalten:
  • zu der Heimleitung
  • zu der Pflegedienstleitung
  • zur Hauswirtschaftsleitung
  • zu der Qualitätsbeauftragten
  • zu den Pflegekräften
  • zu den Pflegehilfskräften
  • zu den Stationshilfen
  • zu den Praktikanten
  • zu den Bewohnern
  • zu den Fremdfirmen
  • zu den ehrenamtlichen Helfern
  • zum haustechnischen Dienst
Klausel: Im Bedarfsfall sind nach Anordnung von vorgesetzter Stelle zusätzliche Aufgaben und Einzelaufträge zu übernehmen. Die in der Anlage zur Stellenbeschreibungen aufgeführten Aufgabenbereiche, die sich z.B. aus dem Leitbild und Konzept ableiten, können durch den Arbeitgeber ergänzt, verändert und präzisiert werden, soweit dies zur Zielerfüllung der Tätigkeit wesentlich beitragen kann. Dies betrifft auch die laufenden Aktualisierungen und Veränderungen des Qualitätsmanagementhandbuchs.