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Standardpflegeplan "Pflege von sterbenden Bewohnern"
Viele "moderne" Konzepte zur
Sterbebegleitung legen ihren Schwerpunkt auf psychologische und
seelsorgerische Aspekte - und gehen an der Realität mitunter
vorbei. Entscheidend für ein menschenwürdiges Lebensende
sind vor allem "klassische" pflegerische Faktoren: Etwa
Schmerzkontrolle, Sauberkeit, Flüssigkeitsversorgung,
beschwerdefreies Atmen und Abführen sowie soziale Interaktion.
Standardpflegeplan "Pflege von sterbenden Bewohnern"
-
Sterbebegleitung ist
die Betreuung eines Sterbenden durch
Pflegekräfte, Angehörige, ehrenamtliche oder
professionelle Helfer.
-
Sie umfasst
einerseits die emotionale Unterstützung des
Sterbenden und seines familiären Umfeldes.
Sie bereitet alle Beteiligten auf die
unvermeidliche Trennung vor und ermöglicht
es, letzte wichtige Angelegenheiten zu
klären.
-
Parallel dazu ist es
die Aufgabe der Pflegekräfte, die
Lebensqualität des Bewohners in seinen
letzten Tagen und Stunden auf einem
möglichst hohen Niveau zu erhalten. Dazu
müssen insbesondere Schmerzen und andere
Beschwerden spürbar gelindert werden.
Anmerkung:
-
Standardpflegepläne
geben für spezielle Pflegeprobleme die
typischen pflegerischen Maßnahmen vor, so
etwa wie in diesem Beispiel für
den Sterbeprozess. Standardpflegepläne umfassen
generelle und potentielle Pflegeprobleme,
Pflegemaßnahmen und Pflegeziele.
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Aus diesem Grund
erleichtert ein Standardpflegeplan zwar die
Pflegedokumentation, aber er ersetzt auf
keinen Fall eine individuelle auf den
Bewohner / Patienten bezogene Pflegeplanung.
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Jede Pflegefachkraft
ist gehalten, diese generellen
Pflegeprobleme, Pflegemaßnahmen und
Pflegeziele auf Relevanz zu überprüfen und
auf die individuellen Einschränkungen und
Ressourcen des jeweiligen Bewohners /
Patienten anzupassen. Wichtig ist auch beim
Einsatz von Standardpflegeplänen, diese in
regelmäßigen Abständen zu überprüfen und
ggf. zu überarbeiten, da sie immer auf dem
aktuellen Stand sein sollten.
Pflegeproblem
Pflegemaßnahmen
Pflegeziel
Kommunizieren
-
Der Bewohner ist nicht mehr
in der Lage zu sprechen.
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Wir achten auf nonverbale
Kommunikation. Mögliche Formen:
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Der Bewohner blinzelt.
Dieses kann auf störendes Licht, trockene Augen
oder verklebte Augenlider hinweisen.
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Der Bewohner sucht
Blickkontakt. Seine Lippen formen stimmlos
Worte.
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Der Bewohner hebt seine
Hand und zeigt auf etwas; beispielsweise den
Becher bei Durstgefühl.
-
Der Bewohner leckt sich
über die Lippen und zeigt damit an, dass er
Durst hat.
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Der Bewohner macht
Schmatzgeräusche als Zeichen von Hunger.
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Der Bewohner schüttelt
den Kopf als Zeichen der Verneinung oder nickt
zustimmend.
-
Der Bewohner verändert
seine Körperhaltung und zeigt damit z.B.
Schmerzen an.
-
Der Bewohner macht
fahrige Handbewegungen als Zeichen von Unruhe
oder Überforderung.
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Der Bewohner schließt die
Augen und signalisiert, dass er in Ruhe gelassen
werden möchte.
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Wir nutzen die basale
Aktivierung, um Gefühle zu kommunizieren. Dazu
zählen Berührungen, Geräusche oder Musik.
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Die Pflegekraft und der
Bewohner finden einen Weg, auch ohne Worte zu
kommunizieren.
Sich bewegen
-
Der Bewohner leidet zunehmend
unter Müdigkeit und Erschöpfung.
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Selbst einfache
Pflegemaßnahmen erschöpfen seine Kräfte.
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Anstrengende Pflegemaßnahmen
werden besser über den Tag verteilt. Ggf. werden
beschwerliche Pflegemaßnahmen von Pausen
unterbrochen.
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In frühen Sterbephasen achten
wir weiterhin auf eine aktivierende Pflege; dieses
aber nur soweit, dass der Bewohner dadurch keine
Beschwerden hat.
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Der Bewohner wird vor
Überforderung geschützt.
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Wir vermeiden den Eindruck,
dass wir den Bewohner aufgegeben haben, weil wir ihm
nun alle Tätigkeiten abnehmen.
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Der Bewohner ist vollständig
immobil. Es droht die Entwicklung eines Dekubitus.
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Die Lage des Bewohners wird
regelmäßig gewechselt. Oftmals können schon kleine
Lageveränderungen Linderung verschaffen.
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In den letzten Sterbephasen
sollten Lagerungen bevorzugt werden, die der
Bewohner als angenehm empfindet. Ansonsten wird die
Dekubitusprophylaxe soweit möglich fortgeführt.
Hinweis: Die Reduzierung der
druckentlastenden Maßnahmen ist selbst bei einem bald zu
erwartenden Ableben heikel und juristisch riskant. Die
Durchblutung im Sterbeprozess ist soweit reduziert, dass
in den Extremitäten ein fast permanenter
Sauerstoffmangel herrscht und ein Dekubitus noch vor dem
Versterben auftreten kann.
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Wir finden einen Kompromiss
aus Dekubitusprophylaxe und Lebensqualität.
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Falls sich der Zustand des
Bewohners wider Erwarten deutlich verbessern sollte,
ist die Haut noch soweit intakt, dass kleinere
Schäden wieder abheilen.
Vitale Funktionen des Lebens aufrechterhalten
-
Der Bewohner ist nicht mehr
in der Lage, die Körpertemperatur zu halten. Er hat
häufig Fieber oder Untertemperatur.
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Wenn der Bewohner schwitzt,
wird er mit dünnen Decken oder Baumwolltüchern
bedeckt. Durchgeschwitzte Leibwäsche wird
gewechselt.
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Wenn der Bewohner friert,
wird er wärmer zugedeckt. Kalte Füße werden durch
Socken und (mäßig temperierte) Wärmflaschen oder
Wadenwickel warm gehalten. Kalte Hände können durch
warme Handbäder gelindert werden.
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Die Körpertemperatur wird
engmaschig überwacht.
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Der Bewohner wird ein- bis
zweimal täglich gewaschen. Schweiß wird zusätzlich
abgewaschen.
-
Die Körpertemperatur des
Bewohners wird auf einem normalen Wert stabilisiert.
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Der Zustand des Bewohners ist
jederzeit bekannt, sodass wir schnell reagieren
können.
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Die Atmung des Bewohners wird
durch die vermehrte Schleimabsonderung erschwert.
Der Bewohner ist nicht mehr in der Lage abzuhusten.
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Der Oberkörper des Bewohners
wird erhöht gelagert.
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Wir achten auf eine
umfassende Mundpflege.
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Der Bewohner wird mehrfach am
Tag in eine Seitenlage gebracht, da hierbei das
Sekret besser durch den Mund abfließen kann.
-
Falls notwendig wird das
Sekret abgesaugt.
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Wir prüfen, ob sich die
Schleimproduktion durch geeignete Medikamente
kontrollieren lässt (z.B. Scopolaminpflaster).
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Pflegekräfte achten darauf,
dass sie in der Nähe des Bewohners selbst ruhig und
tief atmen.
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Der Bewohner kann frei atmen.
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Der Bewohner wird von Sekret
befreit.
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Der Bewohner hat Schmerzen.
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Wir beachten, dass sich das
individuelle Schmerzempfinden objektiven Skalen und
Bewertungen entzieht. Schmerz ist also immer das,
was der Bewohner als Schmerz wahrnimmt.
-
Wir führen basierend auf
unseren Beobachtungen und den Angaben des Bewohners
ein Schmerzprotokoll.
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Wir achten auf eine
angemessene Schmerzbehandlung. In neun von zehn
Fällen ist selbst bei Tumorschmerzen eine effektive
Linderung möglich. Wir bitten den behandelnden Arzt
ggf. auch um Opiate. Das Vermeiden etwa von
Abhängigkeit ist im Sterbeprozess nachrangig zu
betrachten. Wichtig ist auch zu wissen, dass Opiate
den Tod nicht beschleunigen, die Applikation dieser
Mittel folglich keine Sterbehilfe ist.
-
Ggf. suchen wir den Kontakt
zu einer Schmerzambulanz.
-
Der Bewohner erhält die
Schmerzmittel regelmäßig jeden Tag anhand eines
festen Zeitschemas. Er soll nicht um Schmerzmittel
bitten müssen.
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Ggf. werden zusätzlich
Beruhigungsmittel appliziert, sofern diese ein
waches Bewusstsein nicht beeinträchtigen.
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Die häufigsten Nebenwirkungen
von Schmerzmitteln (etwa Übelkeit bei Opiaten)
werden ggf. prophylaktisch behandelt.
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Die Dosis und ihre
Wirksamkeit werden in regelmäßigen Abständen
kritisch hinterfragt. Dieses bedeutet im
Sterbeprozess zumeist, dass die Dosen kontinuierlich
erhöht werden müssen.
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Der Bewohner ist weitgehend
schmerzfrei.
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Der Bewohner wird vor
Nebenwirkungen der Schmerzmittel geschützt.
Sich pflegen
-
Der Bewohner ist mit der
eigenständigen Körperpflege überfordert.
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Wir helfen dem Bewohner bei
der Körperpflege. Im Mittelpunkt unserer
Unterstützung steht nicht mehr die Aktivierung des
Bewohners, sondern die Verbesserung der
Lebensqualität in den letzten Tagen und Wochen.
Dieses gilt insbesondere in fortgeschrittenen
Sterbephasen.
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Wir achten auf eine
erfrischende Hautpflege. Wir nutzen Hautfluids oder
Kräuteremulsionen, um den Bewohner damit
einzureiben.
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Wir wägen stets ab, ob die
Körperpflege sinnvoll und notwendig ist. In den
letzten Tagen und Stunden ist eine Ganzwaschung oft
entbehrlich und zu qualvoll.
-
Die Pflegemaßnahmen werden
flexibel durchgeführt, sobald der Bewohner dazu in
der Lage ist. Insbesondere wird der Bewohner nicht
geweckt, um diesen zu waschen.
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Die Körperpflege des
Bewohners wird sichergestellt.
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Der Bewohner hat keinen
Lidschlag mehr.
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Wir nutzen Augentropfen, um
die Tränenflüssigkeit zu ersetzen.
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Die Augen trocknen nicht aus.
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Der Bewohner lehnt
Pflegemaßnahmen ab.
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Bei wichtigen Maßnahmen
versuchen wir den Bewohner zu überzeugen.
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Entscheidend für die
Durchführung ist aber immer die Zustimmung des
Bewohners.
-
Die Verweigerung wird
sorgfältig dokumentiert.
-
Die Selbstbestimmung des
Bewohners bleibt erhalten.
Essen und trinken
-
Der Bewohner hat kaum noch
Hunger.
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Wir bieten dem Bewohner
leichte Kost kann, etwa Rahmsuppen, Kartoffelbrei
usw.
-
Der Bewohner erhält
Wunschkost. Wenn er zu seinen Vorlieben keine
Angaben mehr machen kann, greifen wir auf unsere
eigenen Erfahrungswerte zurück oder befragen
Angehörige.
-
Die Nahrung wird angenehm
präsentiert, dieses auch, wenn sie zuvor zerkleinert
wurde.
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Der Bewohner erhält kleinere
Portionen, die wir ihm dafür häufiger am Tag
reichen. Dem Bewohner werden Speisen nur in solchen
Mengen angeboten, die er auch vollständig verzehren
kann.
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Wir bieten dem Bewohner auch
in der Nacht Nahrung an. Wir halten für diesen Zweck
kleinere Mahlzeiten bereit.
-
Wenn der Bewohner die Nahrung
verweigert, akzeptieren wir dieses Verhalten. Wir
drängen jedoch auf eine angemessene
Flüssigkeitszufuhr.
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Wir berücksichtigen, dass in
der Sterbephase der Geschmacks- und der Geruchssinn
sensibler sein können. Verschiedene sonst
akzeptierte Gerichte kann der Bewohner jetzt
ablehnen.
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Wir vermeiden es, dauernd mit
dem Bewohner über das Essen zu reden oder diesem gar
Vorhaltungen zu machen.
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Der Bewohner erhält
Süßigkeiten, sofern er danach verlangt. Ein erhöhter
BMI wird ignoriert.
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Wir prüfen, ob unspezifische
Medikamente wie etwa Glukokortikoide das allgemeine
Wohlbefinden und damit auch den Appetit
stabilisieren können.
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Der Bewohner nimmt
ausreichend Nahrung zu sich.
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Der Bewohner hat keinen Durst
mehr.
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Der Bewohner atmet durch den
geöffneten Mund. Die Mundschleimhaut ist
ausgetrocknet und schmerzt.
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Wir bieten dem Bewohner
Wunschgetränke an, dieses auch dann, wenn der Konsum
eigentlich nicht empfohlen wird (z.B. Cola oder
Likör).
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Wenn der Bewohner unter
Schluckbeschwerden leidet, führen wir die
Flüssigkeit ggf. mit einem Teelöffel oder einer
Pipette zu.
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Wir nutzen eine
Zerstäuberpumpe, um die Mundschleimhaut zu
befeuchten. Um die gesamte Mundhöhle zu erreichen,
kann ein Verlängerungsaufsatz verwendet werden.
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Ggf. tränken wir einen
Pflaumentupfer in Wasser und lassen diesen vom
Bewohner lutschen.
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Wir prüfen, ob die Nutzung
einer Babyflasche im Rahmen der
Flüssigkeitsversorgung sinnvoll sein kann.
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Wir halten für den Bewohner
kleine Stücke frischer Früchte bereit, etwa Melonen,
Apfelsinen oder Ananas.
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Ggf. nutzen wir Verdampfer
oder Vernebler, um die Atemluft anzufeuchten.
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Wir prüfen die Notwendigkeit
einer Flüssigkeitszufuhr via Infusion.
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Die Flüssigkeitsversorgung
des Bewohners wird gesichert.
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Die Mundschleimhaut des
Bewohners wird vor Schäden geschützt.
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Der Bewohner leidet unter
Übelkeit und Erbrechen.
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Wir kontrollieren, ob die
Übelkeit auf die Einnahme von Opiaten zurückgeführt
werden kann. Ggf. prüfen wir die Nutzung
alternativer Medikamente oder die zusätzliche
Applikation von Antiemetika, also von Medikamenten,
die den Brechreiz hemmen.
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Bei vielen Medikamenten lässt
sich die Nebenwirkung Übelkeit durch einen anderen
Einnahmezeitpunkt lindern. Acetylsalicylsäure (ASS)
sollte z.B. zusammen mit den Mahlzeiten verabreicht
werden.
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In vielen Fällen hat das
Erbrechen psychogene Auslöser, etwa Angst. Durch
Gespräche mit dem Bewohner oder Angst lösenden
Medikamenten versuchen wir die Übelkeit zu lindern.
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Wir halten für den Bewohner
Einwegnierenschalen und Zellstoff bereit, damit
dieser sich ohne Hilfe übergeben kann. Das
Erbrochene wird umgehend beseitigt.
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Nach jedem Erbrechen führen
wir eine Mundpflege durch.
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Der Bewohner überwindet die
Übelkeit.
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Die Lebensqualität wird durch
das Übergeben nicht unnötig beeinträchtigt.
Ausscheiden
-
Der Bewohner nimmt Opiate.
Diese stören seine Verdauung.
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Der Bewohner leidet aus
anderen Gründen unter Verstopfungen.
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Sofern sich der Bewohner
nicht in den letzten Sterbephasen befindet, stellen
wir sicher, dass dieser alle zwei bis drei Tage
abführt.
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Falls der Bewohner Opiate
einnimmt, applizieren wir gleichzeitig ein orales
Abführmittel.
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Wir prüfen durch eine rektale
Untersuchung, ob der Mastdarm gefüllt ist. Falls
notwendig erhält der Bewohner Abführzäpfchen,
Klysmen oder abführende Einläufe.
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Die Verstopfung wird
aufgelöst.
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Der Bewohner kann
beschwerdefrei und kontrolliert abführen.
Ruhen und schlafen
-
Der Bewohner ist häufig
bewusstlos.
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Wir achten darauf, dass wir
in der Nähe des Bewohners nicht unbedacht reden. Wir
müssen stets davon ausgehen, dass er uns hören kann,
da das Hörvermögen bis in die finalen Sterbephasen
erhalten bleibt.
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Wir machen auch Angehörige
darauf aufmerksam, dass sie in Gegenwart des
bewusstlosen Bewohners nicht über dessen Zustand
reden. Insbesondere sollen sie nicht in der
Vergangenheitsform über ihn sprechen.
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Im Zimmer des Bewohners
sollte nicht geflüstert werden, da auch dieses den
Bewohner verunsichern würde.
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Wir informieren den Bewohner
über jede anstehende Pflegemaßnahme. Dieses auch
dann, wenn er die Informationen augenscheinlich
nicht mehr aufnehmen kann.
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Bei Bewusstlosigkeit lagern
wir den Kopf zur Seite, um das Zurückfallen der
Zunge zu vermeiden.
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Die Würde des Bewohners wird
auch in der Ohnmacht gewahrt.
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Der Bewohner wird vor
Gesundheitsschäden geschützt.
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Der Bewohner leidet unter
Schlafstörungen.
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Wir stehen dem Bewohner
jederzeit für ein Gespräch zur Verfügung und helfen
ihm dabei, vorhandene Ängste zu verarbeiten.
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Wir prüfen, ob die
Applikation von Angst lösenden Psychopharmaka die
Nachtruhe des Bewohners fördern könnte.
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Bei einer Schmerzbehandlung
wird die Dosis zur Einschlafzeit erhöht.
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Der Bewohner schläft
ausreichend und kann seine Kräfte regenerieren.
Für eine sichere Umgebung sorgen
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Der Bewohner ist immobil. Er ist im
Sterbeprozess auf sein Bett als Lebensraum beschränkt.
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Wir sorgen für eine angenehme und
ruhige Zimmeratmosphäre. Wir vermeiden grelles Licht
ebenso wie völlige Dunkelheit. In der Nacht sollte
jederzeit ein schwaches Licht brennen.
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Das Zimmer des Bewohners wird mit Blumen dekoriert,
die jedoch nicht zu stark duften dürfen.
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Wir nutzen die Aromatherapie. Wir legen ein
Taschentuch mit einem bis drei Tropfen eines ätherischen
Öls unter das Kopfkissen, etwa Rosengeranie, Lavendel
oder Sandelholz.
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Pflegekräfte sollten hektisches Verhalten in der Nähe
des Bewohners vermeiden.
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Wir vermeiden unnötige Lärmbelästigung. Ggf. wird
leise Musik gespielt, die wir nach den Vorlieben des
Bewohners auswählen.
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Wir stellen sicher, dass die Klingel stets in
Griffweite des Bewohners liegt.
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Liebgewonnene persönliche Gegenstände werden in
unmittelbarer Nähe des Bettes aufgestellt.
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Ggf. versehen wir die Tür des Bewohners mit einem "Bitte-nicht-stören"-Schild.
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Der sterbende Bewohner verbleibt in seinem Zimmer. Ein
Mitbewohner wird ggf. in dieser Zeit in ein anderes
Zimmer verlegt, wenn er dieses wünscht.
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Wir halten am Bett des Bewohners bequeme
Sitzgelegenheiten für Angehörige bereit.
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Das Zimmer wird regelmäßig gelüftet. Zugluft wird
jedoch vermieden.
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Das Zimmer sollte stets sauber und aufgeräumt sein.
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Das Lebensumfeld des Bewohners wird
möglichst angenehm gestaltet.
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Der Bewohner wird vor unnötigen Störungen geschützt.
Soziale Bereiche des Lebens sichern
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Der Bewohner wünscht keine
Angehörigen an seinem Bett.
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Wir entsprechen dem Wunsch
des Bewohners, auch wenn dieses zu Konflikten mit
den Angehörigen führt.
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Ggf. suchen wir den Kontakt
zu lokalen Hospizhelfern.
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Die Wünsche des Bewohners
werden respektiert.
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Der Bewohner sucht den
Kontakt zu seinen Angehörigen.
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Wir sorgen dafür, dass das
Beisammensein des Bewohners und seinen Angehörigen
möglichst wenig gestört wird.
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Wir helfen den Angehörigen,
einen natürlichen und angstfreien Kontakt zum
Bewohner herzustellen. Wir nehmen den Angehörigen
etwa Schuldgefühle, wenn diese den Bewohner nicht
mehr selbst pflegen konnten.
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Wir ermuntern Angehörige,
insbesondere auch die Enkelkinder oder Urenkelkinder
mit in die Einrichtung zu bringen.
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Falls der Bewohner unter
ansteckenden Krankheiten leidet, machen wir die
Angehörigen auf das richtige Verhalten und
Vorsichtsmaßnahmen aufmerksam. Wir bitten diese aber
auch darum, keinen übertriebenen Abstand zu wahren.
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Der Bewohner kann bis zum
Ableben einen Dialog mit seinen Angehörigen
aufrechterhalten.
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Der Bewohner sorgt sich um
seine Finanzen.
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Wir stellen ggf. den Kontakt
zu geeigneten Stellen her, die dem Bewohner helfen
können. Wenn der Bewohner etwa sein Haus verkaufen
möchte, bitten wir einen Notar um einen Hausbesuch.
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Wir fragen den Bewohner, ob
er einen Blick auf bereits existierende Dokumente
werfen will, etwa das Testament, Vorgaben zur
eigenen Beerdigung usw.
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Der Bewohner kann seine
finanziellen Angelegenheiten regeln.
Mit existentiellen Erfahrungen des Lebens umgehen
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Der Bewohner wünscht
spirituellen Beistand.
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Sofern wir dazu in der Lage
sind, kommen wir den religiösen Wünschen nach. Wir
beten z.B. mit dem Bewohner.
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Wir lesen dem Bewohner aus
der Bibel vor. Wir achten auf eine gut verständliche
Aussprache. Wichtig ist, dass die passende
Übersetzung gewählt wird, etwa bei Protestanten die
Lutherübersetzung.
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Wir sprechen mit dem Bewohner
über seine religiöse Erziehung und fragen ihn nach
seinem Gottesbild.
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Wir singen mit dem Bewohner
religiöse Lieder. Wir nutzen dafür das je nach
Konfession vertraute Gesangsbuch.
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Bei orthodoxen Christen
bitten wir die Angehörigen, eine Ikone mitzubringen,
die wir im Zimmer des Bewohners aufstellen können.
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Sofern gewünscht platzieren
wir ein religiöses Symbol in der Nähe des Bewohners,
also etwa ein Kreuz, eine Marienfigur oder einen
siebenarmigen Leuchter.
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Bei Katholiken: Wenn der
Bewohner nach einem Priester verlangt, stellen wir
unverzüglich den Kontakt zu einem Geistlichen her.
Der Bewohner verbindet damit zumeist den Wunsch zu
beichten.
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Wir stellen ein Windlicht auf
(als sichere Alternative zur Kerze).
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Der Bewohner findet
spirituellen Beistand und kann im Reinem mit sich sterben.
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Der Bewohner möchte von
seinen Mitmenschen loslassen und wichtige
Angelegenheiten erledigen.
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Im Dialog mit dem Bewohner
und dessen Angehörigen versuchen wir zu klären,
welche Schuldgefühle, Wünsche usw. den Bewohner
nicht zur Ruhe kommen lassen.
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Wir suchen den Kontakt zu
nahen Angehörigen, Freunden, Ex-Partnern,
Ex-Kollegen und ehemaligen Nachbarn und bitten
diese, den Bewohner noch einmal zu besuchen.
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Wir ermöglichen es dem
Bewohner, ein Testament zu erstellen, ggf. auch in
Form eines Nottestaments ("Dreizeugentestament").
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Der Bewohner kann
Angelegenheiten, die seine Seele belasten,
abschließen.
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