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Standardpflegeplan "Pflege von sterbenden Bewohnern"

Viele "moderne" Konzepte zur Sterbebegleitung legen ihren Schwerpunkt auf psychologische und seelsorgerische Aspekte - und gehen an der Realität mitunter vorbei. Entscheidend für ein menschenwürdiges Lebensende sind vor allem "klassische" pflegerische Faktoren: Etwa Schmerzkontrolle, Sauberkeit, Flüssigkeitsversorgung, beschwerdefreies Atmen und Abführen sowie soziale Interaktion.


Standardpflegeplan "Pflege von sterbenden Bewohnern"


  • Sterbebegleitung ist die Betreuung eines Sterbenden durch Pflegekräfte, Angehörige, ehrenamtliche oder professionelle Helfer.
  • Sie umfasst einerseits die emotionale Unterstützung des Sterbenden und seines familiären Umfeldes. Sie bereitet alle Beteiligten auf die unvermeidliche Trennung vor und ermöglicht es, letzte wichtige Angelegenheiten zu klären.
  • Parallel dazu ist es die Aufgabe der Pflegekräfte, die Lebensqualität des Bewohners in seinen letzten Tagen und Stunden auf einem möglichst hohen Niveau zu erhalten. Dazu müssen insbesondere Schmerzen und andere Beschwerden spürbar gelindert werden.
Anmerkung:
  • Standardpflegepläne geben für spezielle Pflegeprobleme die typischen pflegerischen Maßnahmen vor, so etwa wie in diesem Beispiel für den Sterbeprozess. Standardpflegepläne umfassen generelle und potentielle Pflegeprobleme, Pflegemaßnahmen und Pflegeziele.
  • Aus diesem Grund erleichtert ein Standardpflegeplan zwar die Pflegedokumentation, aber er ersetzt auf keinen Fall eine individuelle auf den Bewohner / Patienten bezogene Pflegeplanung.
  • Jede Pflegefachkraft ist gehalten, diese generellen Pflegeprobleme, Pflegemaßnahmen und Pflegeziele auf Relevanz zu überprüfen und auf die individuellen Einschränkungen und Ressourcen des jeweiligen Bewohners / Patienten anzupassen. Wichtig ist auch beim Einsatz von Standardpflegeplänen, diese in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten, da sie immer auf dem aktuellen Stand sein sollten.

Pflegeproblem

Pflegemaßnahmen

Pflegeziel


Kommunizieren


  • Der Bewohner ist nicht mehr in der Lage zu sprechen.

  • Wir achten auf nonverbale Kommunikation. Mögliche Formen:
    • Der Bewohner blinzelt. Dieses kann auf störendes Licht, trockene Augen oder verklebte Augenlider hinweisen.
    • Der Bewohner sucht Blickkontakt. Seine Lippen formen stimmlos Worte.
    • Der Bewohner hebt seine Hand und zeigt auf etwas; beispielsweise den Becher bei Durstgefühl.
    • Der Bewohner leckt sich über die Lippen und zeigt damit an, dass er Durst hat.
    • Der Bewohner macht Schmatzgeräusche als Zeichen von Hunger.
    • Der Bewohner schüttelt den Kopf als Zeichen der Verneinung oder nickt zustimmend.
    • Der Bewohner verändert seine Körperhaltung und zeigt damit z.B. Schmerzen an.
    • Der Bewohner macht fahrige Handbewegungen als Zeichen von Unruhe oder Überforderung.
    • Der Bewohner schließt die Augen und signalisiert, dass er in Ruhe gelassen werden möchte.
  • Wir nutzen die basale Aktivierung, um Gefühle zu kommunizieren. Dazu zählen Berührungen, Geräusche oder Musik.

  • Die Pflegekraft und der Bewohner finden einen Weg, auch ohne Worte zu kommunizieren.

Sich bewegen


  • Der Bewohner leidet zunehmend unter Müdigkeit und Erschöpfung.
  • Selbst einfache Pflegemaßnahmen erschöpfen seine Kräfte.

  • Anstrengende Pflegemaßnahmen werden besser über den Tag verteilt. Ggf. werden beschwerliche Pflegemaßnahmen von Pausen unterbrochen.
  • In frühen Sterbephasen achten wir weiterhin auf eine aktivierende Pflege; dieses aber nur soweit, dass der Bewohner dadurch keine Beschwerden hat.

  • Der Bewohner wird vor Überforderung geschützt.
  • Wir vermeiden den Eindruck, dass wir den Bewohner aufgegeben haben, weil wir ihm nun alle Tätigkeiten abnehmen.

  • Der Bewohner ist vollständig immobil. Es droht die Entwicklung eines Dekubitus.

  • Die Lage des Bewohners wird regelmäßig gewechselt. Oftmals können schon kleine Lageveränderungen Linderung verschaffen.
  • In den letzten Sterbephasen sollten Lagerungen bevorzugt werden, die der Bewohner als angenehm empfindet. Ansonsten wird die Dekubitusprophylaxe soweit möglich fortgeführt.
Hinweis: Die Reduzierung der druckentlastenden Maßnahmen ist selbst bei einem bald zu erwartenden Ableben heikel und juristisch riskant. Die Durchblutung im Sterbeprozess ist soweit reduziert, dass in den Extremitäten ein fast permanenter Sauerstoffmangel herrscht und ein Dekubitus noch vor dem Versterben auftreten kann.

  • Wir finden einen Kompromiss aus Dekubitusprophylaxe und Lebensqualität.
  • Falls sich der Zustand des Bewohners wider Erwarten deutlich verbessern sollte, ist die Haut noch soweit intakt, dass kleinere Schäden wieder abheilen.

Vitale Funktionen des Lebens aufrechterhalten


  • Der Bewohner ist nicht mehr in der Lage, die Körpertemperatur zu halten. Er hat häufig Fieber oder Untertemperatur.

  • Wenn der Bewohner schwitzt, wird er mit dünnen Decken oder Baumwolltüchern bedeckt. Durchgeschwitzte Leibwäsche wird gewechselt.
  • Wenn der Bewohner friert, wird er wärmer zugedeckt. Kalte Füße werden durch Socken und (mäßig temperierte) Wärmflaschen oder Wadenwickel warm gehalten. Kalte Hände können durch warme Handbäder gelindert werden.
  • Die Körpertemperatur wird engmaschig überwacht.
  • Der Bewohner wird ein- bis zweimal täglich gewaschen. Schweiß wird zusätzlich abgewaschen.

  • Die Körpertemperatur des Bewohners wird auf einem normalen Wert stabilisiert.
  • Der Zustand des Bewohners ist jederzeit bekannt, sodass wir schnell reagieren können.

  • Die Atmung des Bewohners wird durch die vermehrte Schleimabsonderung erschwert. Der Bewohner ist nicht mehr in der Lage abzuhusten.

  • Der Oberkörper des Bewohners wird erhöht gelagert.
  • Wir achten auf eine umfassende Mundpflege.
  • Der Bewohner wird mehrfach am Tag in eine Seitenlage gebracht, da hierbei das Sekret besser durch den Mund abfließen kann.
  • Falls notwendig wird das Sekret abgesaugt.
  • Wir prüfen, ob sich die Schleimproduktion durch geeignete Medikamente kontrollieren lässt (z.B. Scopolaminpflaster).
  • Pflegekräfte achten darauf, dass sie in der Nähe des Bewohners selbst ruhig und tief atmen.

  • Der Bewohner kann frei atmen.
  • Der Bewohner wird von Sekret befreit.

  • Der Bewohner hat Schmerzen.

  • Wir beachten, dass sich das individuelle Schmerzempfinden objektiven Skalen und Bewertungen entzieht. Schmerz ist also immer das, was der Bewohner als Schmerz wahrnimmt.
  • Wir führen basierend auf unseren Beobachtungen und den Angaben des Bewohners ein Schmerzprotokoll.
  • Wir achten auf eine angemessene Schmerzbehandlung. In neun von zehn Fällen ist selbst bei Tumorschmerzen eine effektive Linderung möglich. Wir bitten den behandelnden Arzt ggf. auch um Opiate. Das Vermeiden etwa von Abhängigkeit ist im Sterbeprozess nachrangig zu betrachten. Wichtig ist auch zu wissen, dass Opiate den Tod nicht beschleunigen, die Applikation dieser Mittel folglich keine Sterbehilfe ist.
  • Ggf. suchen wir den Kontakt zu einer Schmerzambulanz.
  • Der Bewohner erhält die Schmerzmittel regelmäßig jeden Tag anhand eines festen Zeitschemas. Er soll nicht um Schmerzmittel bitten müssen.
  • Ggf. werden zusätzlich Beruhigungsmittel appliziert, sofern diese ein waches Bewusstsein nicht beeinträchtigen.
  • Die häufigsten Nebenwirkungen von Schmerzmitteln (etwa Übelkeit bei Opiaten) werden ggf. prophylaktisch behandelt.
  • Die Dosis und ihre Wirksamkeit werden in regelmäßigen Abständen kritisch hinterfragt. Dieses bedeutet im Sterbeprozess zumeist, dass die Dosen kontinuierlich erhöht werden müssen.

  • Der Bewohner ist weitgehend schmerzfrei.
  • Der Bewohner wird vor Nebenwirkungen der Schmerzmittel geschützt.

Sich pflegen


  • Der Bewohner ist mit der eigenständigen Körperpflege überfordert.

  • Wir helfen dem Bewohner bei der Körperpflege. Im Mittelpunkt unserer Unterstützung steht nicht mehr die Aktivierung des Bewohners, sondern die Verbesserung der Lebensqualität in den letzten Tagen und Wochen. Dieses gilt insbesondere in fortgeschrittenen Sterbephasen.
  • Wir achten auf eine erfrischende Hautpflege. Wir nutzen Hautfluids oder Kräuteremulsionen, um den Bewohner damit einzureiben.
  • Wir wägen stets ab, ob die Körperpflege sinnvoll und notwendig ist. In den letzten Tagen und Stunden ist eine Ganzwaschung oft entbehrlich und zu qualvoll.
  • Die Pflegemaßnahmen werden flexibel durchgeführt, sobald der Bewohner dazu in der Lage ist. Insbesondere wird der Bewohner nicht geweckt, um diesen zu waschen.

  • Die Körperpflege des Bewohners wird sichergestellt.

  • Der Bewohner hat keinen Lidschlag mehr.

  • Wir nutzen Augentropfen, um die Tränenflüssigkeit zu ersetzen.

  • Die Augen trocknen nicht aus.

  • Der Bewohner lehnt Pflegemaßnahmen ab.

  • Bei wichtigen Maßnahmen versuchen wir den Bewohner zu überzeugen.
  • Entscheidend für die Durchführung ist aber immer die Zustimmung des Bewohners.
  • Die Verweigerung wird sorgfältig dokumentiert.

  • Die Selbstbestimmung des Bewohners bleibt erhalten.

Essen und trinken


  • Der Bewohner hat kaum noch Hunger.

  • Wir bieten dem Bewohner leichte Kost kann, etwa Rahmsuppen, Kartoffelbrei usw.
  • Der Bewohner erhält Wunschkost. Wenn er zu seinen Vorlieben keine Angaben mehr machen kann, greifen wir auf unsere eigenen Erfahrungswerte zurück oder befragen Angehörige.
  • Die Nahrung wird angenehm präsentiert, dieses auch, wenn sie zuvor zerkleinert wurde.
  • Der Bewohner erhält kleinere Portionen, die wir ihm dafür häufiger am Tag reichen. Dem Bewohner werden Speisen nur in solchen Mengen angeboten, die er auch vollständig verzehren kann.
  • Wir bieten dem Bewohner auch in der Nacht Nahrung an. Wir halten für diesen Zweck kleinere Mahlzeiten bereit.
  • Wenn der Bewohner die Nahrung verweigert, akzeptieren wir dieses Verhalten. Wir drängen jedoch auf eine angemessene Flüssigkeitszufuhr.
  • Wir berücksichtigen, dass in der Sterbephase der Geschmacks- und der Geruchssinn sensibler sein können. Verschiedene sonst akzeptierte Gerichte kann der Bewohner jetzt ablehnen.
  • Wir vermeiden es, dauernd mit dem Bewohner über das Essen zu reden oder diesem gar Vorhaltungen zu machen.
  • Der Bewohner erhält Süßigkeiten, sofern er danach verlangt. Ein erhöhter BMI wird ignoriert.
  • Wir prüfen, ob unspezifische Medikamente wie etwa Glukokortikoide das allgemeine Wohlbefinden und damit auch den Appetit stabilisieren können.

  • Der Bewohner nimmt ausreichend Nahrung zu sich.

  • Der Bewohner hat keinen Durst mehr.
  • Der Bewohner atmet durch den geöffneten Mund. Die Mundschleimhaut ist ausgetrocknet und schmerzt.

  • Wir bieten dem Bewohner Wunschgetränke an, dieses auch dann, wenn der Konsum eigentlich nicht empfohlen wird (z.B. Cola oder Likör).
  • Wenn der Bewohner unter Schluckbeschwerden leidet, führen wir die Flüssigkeit ggf. mit einem Teelöffel oder einer Pipette zu.
  • Wir nutzen eine Zerstäuberpumpe, um die Mundschleimhaut zu befeuchten. Um die gesamte Mundhöhle zu erreichen, kann ein Verlängerungsaufsatz verwendet werden.
  • Ggf. tränken wir einen Pflaumentupfer in Wasser und lassen diesen vom Bewohner lutschen.
  • Wir prüfen, ob die Nutzung einer Babyflasche im Rahmen der Flüssigkeitsversorgung sinnvoll sein kann.
  • Wir halten für den Bewohner kleine Stücke frischer Früchte bereit, etwa Melonen, Apfelsinen oder Ananas.
  • Ggf. nutzen wir Verdampfer oder Vernebler, um die Atemluft anzufeuchten.
  • Wir prüfen die Notwendigkeit einer Flüssigkeitszufuhr via Infusion.

  • Die Flüssigkeitsversorgung des Bewohners wird gesichert.
  • Die Mundschleimhaut des Bewohners wird vor Schäden geschützt.

  • Der Bewohner leidet unter Übelkeit und Erbrechen.

  • Wir kontrollieren, ob die Übelkeit auf die Einnahme von Opiaten zurückgeführt werden kann. Ggf. prüfen wir die Nutzung alternativer Medikamente oder die zusätzliche Applikation von Antiemetika, also von Medikamenten, die den Brechreiz hemmen.
  • Bei vielen Medikamenten lässt sich die Nebenwirkung Übelkeit durch einen anderen Einnahmezeitpunkt lindern. Acetylsalicylsäure (ASS) sollte z.B. zusammen mit den Mahlzeiten verabreicht werden.
  • In vielen Fällen hat das Erbrechen psychogene Auslöser, etwa Angst. Durch Gespräche mit dem Bewohner oder Angst lösenden Medikamenten versuchen wir die Übelkeit zu lindern.
  • Wir halten für den Bewohner Einwegnierenschalen und Zellstoff bereit, damit dieser sich ohne Hilfe übergeben kann. Das Erbrochene wird umgehend beseitigt.
  • Nach jedem Erbrechen führen wir eine Mundpflege durch.

  • Der Bewohner überwindet die Übelkeit.
  • Die Lebensqualität wird durch das Übergeben nicht unnötig beeinträchtigt.

Ausscheiden


  • Der Bewohner nimmt Opiate. Diese stören seine Verdauung.
  • Der Bewohner leidet aus anderen Gründen unter Verstopfungen.

  • Sofern sich der Bewohner nicht in den letzten Sterbephasen befindet, stellen wir sicher, dass dieser alle zwei bis drei Tage abführt.
  • Falls der Bewohner Opiate einnimmt, applizieren wir gleichzeitig ein orales Abführmittel.
  • Wir prüfen durch eine rektale Untersuchung, ob der Mastdarm gefüllt ist. Falls notwendig erhält der Bewohner Abführzäpfchen, Klysmen oder abführende Einläufe.

  • Die Verstopfung wird aufgelöst.
  • Der Bewohner kann beschwerdefrei und kontrolliert abführen.

Ruhen und schlafen


  • Der Bewohner ist häufig bewusstlos.

  • Wir achten darauf, dass wir in der Nähe des Bewohners nicht unbedacht reden. Wir müssen stets davon ausgehen, dass er uns hören kann, da das Hörvermögen bis in die finalen Sterbephasen erhalten bleibt.
  • Wir machen auch Angehörige darauf aufmerksam, dass sie in Gegenwart des bewusstlosen Bewohners nicht über dessen Zustand reden. Insbesondere sollen sie nicht in der Vergangenheitsform über ihn sprechen.
  • Im Zimmer des Bewohners sollte nicht geflüstert werden, da auch dieses den Bewohner verunsichern würde.
  • Wir informieren den Bewohner über jede anstehende Pflegemaßnahme. Dieses auch dann, wenn er die Informationen augenscheinlich nicht mehr aufnehmen kann.
  • Bei Bewusstlosigkeit lagern wir den Kopf zur Seite, um das Zurückfallen der Zunge zu vermeiden.

  • Die Würde des Bewohners wird auch in der Ohnmacht gewahrt.
  • Der Bewohner wird vor Gesundheitsschäden geschützt.

  • Der Bewohner leidet unter Schlafstörungen.

  • Wir stehen dem Bewohner jederzeit für ein Gespräch zur Verfügung und helfen ihm dabei, vorhandene Ängste zu verarbeiten.
  • Wir prüfen, ob die Applikation von Angst lösenden Psychopharmaka die Nachtruhe des Bewohners fördern könnte.
  • Bei einer Schmerzbehandlung wird die Dosis zur Einschlafzeit erhöht.

  • Der Bewohner schläft ausreichend und kann seine Kräfte regenerieren.

Für eine sichere Umgebung sorgen


  • Der Bewohner ist immobil. Er ist im Sterbeprozess auf sein Bett als Lebensraum beschränkt.

  • Wir sorgen für eine angenehme und ruhige Zimmeratmosphäre. Wir vermeiden grelles Licht ebenso wie völlige Dunkelheit. In der Nacht sollte jederzeit ein schwaches Licht brennen.
  • Das Zimmer des Bewohners wird mit Blumen dekoriert, die jedoch nicht zu stark duften dürfen.
  • Wir nutzen die Aromatherapie. Wir legen ein Taschentuch mit einem bis drei Tropfen eines ätherischen Öls unter das Kopfkissen, etwa Rosengeranie, Lavendel oder Sandelholz.
  • Pflegekräfte sollten hektisches Verhalten in der Nähe des Bewohners vermeiden.
  • Wir vermeiden unnötige Lärmbelästigung. Ggf. wird leise Musik gespielt, die wir nach den Vorlieben des Bewohners auswählen.
  • Wir stellen sicher, dass die Klingel stets in Griffweite des Bewohners liegt.
  • Liebgewonnene persönliche Gegenstände werden in unmittelbarer Nähe des Bettes aufgestellt.
  • Ggf. versehen wir die Tür des Bewohners mit einem "Bitte-nicht-stören"-Schild.
  • Der sterbende Bewohner verbleibt in seinem Zimmer. Ein Mitbewohner wird ggf. in dieser Zeit in ein anderes Zimmer verlegt, wenn er dieses wünscht.
  • Wir halten am Bett des Bewohners bequeme Sitzgelegenheiten für Angehörige bereit.
  • Das Zimmer wird regelmäßig gelüftet. Zugluft wird jedoch vermieden.
  • Das Zimmer sollte stets sauber und aufgeräumt sein.

  • Das Lebensumfeld des Bewohners wird möglichst angenehm gestaltet.
  • Der Bewohner wird vor unnötigen Störungen geschützt.

Soziale Bereiche des Lebens sichern


  • Der Bewohner wünscht keine Angehörigen an seinem Bett.

  • Wir entsprechen dem Wunsch des Bewohners, auch wenn dieses zu Konflikten mit den Angehörigen führt.
  • Ggf. suchen wir den Kontakt zu lokalen Hospizhelfern.

  • Die Wünsche des Bewohners werden respektiert.

  • Der Bewohner sucht den Kontakt zu seinen Angehörigen.

  • Wir sorgen dafür, dass das Beisammensein des Bewohners und seinen Angehörigen möglichst wenig gestört wird.
  • Wir helfen den Angehörigen, einen natürlichen und angstfreien Kontakt zum Bewohner herzustellen. Wir nehmen den Angehörigen etwa Schuldgefühle, wenn diese den Bewohner nicht mehr selbst pflegen konnten.
  • Wir ermuntern Angehörige, insbesondere auch die Enkelkinder oder Urenkelkinder mit in die Einrichtung zu bringen.
  • Falls der Bewohner unter ansteckenden Krankheiten leidet, machen wir die Angehörigen auf das richtige Verhalten und Vorsichtsmaßnahmen aufmerksam. Wir bitten diese aber auch darum, keinen übertriebenen Abstand zu wahren.

  • Der Bewohner kann bis zum Ableben einen Dialog mit seinen Angehörigen aufrechterhalten.

  • Der Bewohner sorgt sich um seine Finanzen.

  • Wir stellen ggf. den Kontakt zu geeigneten Stellen her, die dem Bewohner helfen können. Wenn der Bewohner etwa sein Haus verkaufen möchte, bitten wir einen Notar um einen Hausbesuch.
  • Wir fragen den Bewohner, ob er einen Blick auf bereits existierende Dokumente werfen will, etwa das Testament, Vorgaben zur eigenen Beerdigung usw.

  • Der Bewohner kann seine finanziellen Angelegenheiten regeln.

Mit existentiellen Erfahrungen des Lebens umgehen


  • Der Bewohner wünscht spirituellen Beistand.

  • Sofern wir dazu in der Lage sind, kommen wir den religiösen Wünschen nach. Wir beten z.B. mit dem Bewohner.
  • Wir lesen dem Bewohner aus der Bibel vor. Wir achten auf eine gut verständliche Aussprache. Wichtig ist, dass die passende Übersetzung gewählt wird, etwa bei Protestanten die Lutherübersetzung.
  • Wir sprechen mit dem Bewohner über seine religiöse Erziehung und fragen ihn nach seinem Gottesbild.
  • Wir singen mit dem Bewohner religiöse Lieder. Wir nutzen dafür das je nach Konfession vertraute Gesangsbuch.
  • Bei orthodoxen Christen bitten wir die Angehörigen, eine Ikone mitzubringen, die wir im Zimmer des Bewohners aufstellen können.
  • Sofern gewünscht platzieren wir ein religiöses Symbol in der Nähe des Bewohners, also etwa ein Kreuz, eine Marienfigur oder einen siebenarmigen Leuchter.
  • Bei Katholiken: Wenn der Bewohner nach einem Priester verlangt, stellen wir unverzüglich den Kontakt zu einem Geistlichen her. Der Bewohner verbindet damit zumeist den Wunsch zu beichten.
  • Wir stellen ein Windlicht auf (als sichere Alternative zur Kerze).

  • Der Bewohner findet spirituellen Beistand und kann im Reinem mit sich sterben.

  • Der Bewohner möchte von seinen Mitmenschen loslassen und wichtige Angelegenheiten erledigen.

  • Im Dialog mit dem Bewohner und dessen Angehörigen versuchen wir zu klären, welche Schuldgefühle, Wünsche usw. den Bewohner nicht zur Ruhe kommen lassen.
  • Wir suchen den Kontakt zu nahen Angehörigen, Freunden, Ex-Partnern, Ex-Kollegen und ehemaligen Nachbarn und bitten diese, den Bewohner noch einmal zu besuchen.
  • Wir ermöglichen es dem Bewohner, ein Testament zu erstellen, ggf. auch in Form eines Nottestaments ("Dreizeugentestament").

  • Der Bewohner kann Angelegenheiten, die seine Seele belasten, abschließen.