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Stellenbeschreibungen: So bremsen Sie den MDK aus

Wer dem Medizinischen Dienst den kleinen Finger reicht, sollte gut auf den Rest seiner Hand achten. Das zeigt sich einmal mehr bei der Formulierung von Stellenbeschreibungen. Manch Prüfer fordert ein Komplettpaket für alle Funktionsbereiche; vom Praktikanten bis zum Geschäftsführer. Doch die rechtliche Grundlage dafür ist erstaunlich dünn.

Keine Frage: Stellenbeschreibungen sind eine praktische Erfindung. Sie können damit Aufgaben- und Verantwortungsbereiche innerhalb Ihres Pflegeteams definieren. Bestes Beispiel ist die Abgrenzung der Kompetenzen von examiniertem Personal und Pflegehilfskräften. Auch Schnittstellenkonflikte etwa zwischen hauswirtschaftlichen Mitarbeitern und den Pflegekräften können mit Stellenbeschreibungen entschärft werden. Prinzipiell verlangt der MDK also zu Recht die umfassende Nutzung von Stellenbeschreibungen. Wo aber ist die Grenze? Einige Beispiele aus unserer täglichen Beratungspraxis:

  • Bei einem Pflegedienst aus Baden-Würtemberg kritisierte der MDK, dass für die Mitarbeiter der Verwaltung keine Stellenbeschreibungen vorlägen.
  • Im Rahmen der Benotung eines hessischen Wohn- und Pflegeheimes monierten die Prüfer die fehlenden Stellenbeschreibungen für den Hausmeister und für den Geschäftsführer.
Aus der MDK-Anleitung zur Prüfung der Qualität lässt sich eine solche Forderung jedoch nicht herleiten. Sowohl für ambulante wie für stationäre Anbieter werden unter Punkt 3.1 die Funktionen genannt, für die eine Stellenbeschreibung vorzulegen ist:
  • leitende Pflegefachkraft
  • weitere Pflegefachkräfte
  • Krankenpflegehelfer
  • Altenpflegehelfer
  • angelernte Kräfte in der Pflege
  • Mitarbeiter der hauswirtschaftlichen Versorgung (sofern diese Aufgaben nicht an Subunternehmer abgetreten wurden)
  • Mitarbeiter der sozialen Betreuung (gilt nur für die stationäre Pflege)
Diese Vorgaben müssen Sie nun in die Praxis umsetzen und dabei die Berufsbilder berücksichtigen, die in Ihrem Betrieb vorkommen. Beispiel: In einer stationären Pflegeeinrichtung ergibt sich daraus folgende Liste der notwendigen Stellenbeschreibungen:
  • Pflegedienstleitung
  • Wohnbereichsleitung / Stationsleitung
  • examinierte Pflegekräfte
  • ergänzende Hilfen (nicht examinierte Kräfte)
  • Hauswirtschaftsleitung
  • Hauswirtschaftskräfte
  • Qualitätsbeauftragte
  • Hygienebeauftragte
  • Sozialarbeiter (nur stationäre Pflege)
Auch alle weiteren Expertenpositionen sollten beschrieben werden, insbesondere wenn sich diese aus der Umsetzung der Expertenstandards ergeben. Beispiel: Wundbeauftragte, Inkontinenzbeauftragte usw. Ob Sie darüber hinaus auch Stellenbeschreibungen für den Verwaltungsbereich, für die Haustechnik oder für die Geschäftsführungsebene anlegen, ist allein Ihre Entscheidung. Genaugenommen ist es Betrieben sogar freigestellt, wie sie die Aufgabenbereiche voneinander abgrenzen. Die ausformulierten Stellenbeschreibungen, wie sie auch hier im Magazin zum Download bereit stehen, sind nur eine Möglichkeit. Wer z. B. eine tabellarische Matrix entwickelt, die den gleichen Zweck erfüllt, kann auch damit den MDK-Forderungen entsprechen.