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Stellenbeschreibungen: So bremsen Sie den MDK aus
Wer
dem Medizinischen Dienst den kleinen Finger reicht, sollte gut auf den
Rest seiner Hand achten. Das zeigt sich einmal mehr bei der
Formulierung von Stellenbeschreibungen. Manch Prüfer fordert ein
Komplettpaket für alle Funktionsbereiche; vom Praktikanten bis zum
Geschäftsführer. Doch die rechtliche Grundlage dafür ist erstaunlich
dünn.
Keine Frage: Stellenbeschreibungen sind eine praktische Erfindung. Sie
können damit Aufgaben- und Verantwortungsbereiche innerhalb Ihres
Pflegeteams definieren. Bestes Beispiel ist die Abgrenzung der
Kompetenzen von examiniertem Personal und Pflegehilfskräften. Auch
Schnittstellenkonflikte etwa zwischen hauswirtschaftlichen Mitarbeitern
und den Pflegekräften können mit Stellenbeschreibungen entschärft
werden.
Prinzipiell verlangt der MDK also zu Recht die umfassende Nutzung von
Stellenbeschreibungen. Wo aber ist die Grenze? Einige Beispiele aus
unserer täglichen Beratungspraxis:
-
Bei
einem Pflegedienst aus Baden-Würtemberg kritisierte der MDK, dass für
die Mitarbeiter der Verwaltung keine Stellenbeschreibungen vorlägen.
-
Im
Rahmen der Benotung eines hessischen Wohn- und Pflegeheimes monierten
die Prüfer die fehlenden Stellenbeschreibungen für den Hausmeister und
für den Geschäftsführer.
Aus
der MDK-Anleitung zur Prüfung der Qualität lässt sich eine solche
Forderung jedoch nicht herleiten. Sowohl für ambulante wie für
stationäre Anbieter werden unter Punkt 3.1 die Funktionen genannt, für
die eine Stellenbeschreibung vorzulegen ist:
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leitende
Pflegefachkraft
-
weitere
Pflegefachkräfte
-
Krankenpflegehelfer
-
Altenpflegehelfer
-
angelernte
Kräfte in der Pflege
-
Mitarbeiter
der hauswirtschaftlichen Versorgung (sofern diese Aufgaben nicht an
Subunternehmer abgetreten wurden)
-
Mitarbeiter der sozialen Betreuung (gilt nur für die stationäre Pflege)
Diese
Vorgaben müssen Sie nun in die Praxis umsetzen und dabei die
Berufsbilder berücksichtigen, die in Ihrem Betrieb vorkommen. Beispiel:
In einer stationären Pflegeeinrichtung ergibt sich daraus folgende
Liste der notwendigen Stellenbeschreibungen:
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Pflegedienstleitung
-
Wohnbereichsleitung
/ Stationsleitung
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examinierte
Pflegekräfte
-
ergänzende
Hilfen (nicht examinierte Kräfte)
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Hauswirtschaftsleitung
-
Hauswirtschaftskräfte
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Qualitätsbeauftragte
-
Hygienebeauftragte
-
Sozialarbeiter (nur stationäre Pflege)
Auch
alle weiteren Expertenpositionen sollten beschrieben werden,
insbesondere wenn sich diese aus der Umsetzung der Expertenstandards
ergeben. Beispiel: Wundbeauftragte, Inkontinenzbeauftragte usw. Ob Sie
darüber hinaus auch Stellenbeschreibungen für den Verwaltungsbereich,
für die Haustechnik oder für die Geschäftsführungsebene anlegen, ist
allein Ihre Entscheidung.
Genaugenommen ist es Betrieben sogar freigestellt, wie sie die
Aufgabenbereiche voneinander abgrenzen. Die ausformulierten
Stellenbeschreibungen, wie sie auch hier im Magazin zum Download bereit
stehen, sind nur eine Möglichkeit. Wer z. B. eine tabellarische Matrix
entwickelt, die den gleichen Zweck erfüllt, kann auch damit den
MDK-Forderungen entsprechen.
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