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Vereinbarung über die Weiterbildungsmaßnahme

"Teure Fortbildung gegen berufliche Treue". So lautet zumeist der Deal, wenn Pflegekräfte auf Firmenkosten weitergebildet werden. Schließlich will kein Chef, dass die frisch qualifizierte PDL drei Tage nach dem Abschluss zur Konkurrenz wechselt. Wir zeigen Ihnen, wie eine solche Vereinbarung aussehen sollte.


Vereinbarung über die Weiterbildungsmaßnahme


Sehr geehrte Frau Muster, für die Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme zur Pflegedienstleitung durch den Anbieter "XYZ-Pflegeschule" vom 1. März 2007 bis zum 1. Juli 2007 gewähren wir Ihnen eine bezahlte Freistellung. Die Gebühren für die Weiterbildungsmaßnahme in Höhe von 2000 Euro werden von uns übernommen. Unter folgenden Bedingungen haben Sie die von uns übernommenen Gebühren zu erstatten:

  • Das Arbeitsverhältnis endet vor Ablauf von zwei Jahren nach erfolgreicher Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme durch eine Kündigung ihrerseits oder auf Ihre Initiative durch Aufhebungsvertrag.
  • Das Arbeitsverhältnis endet vor Ablauf von zwei Jahren nach erfolgreicher Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme durch eine Kündigung unsererseits rechtswirksam aus verhaltensbedingten Gründen oder aus einem wichtigen Grund auf Basis des § 626 Abs. 1. BGB.
Der Rückzahlungsbetrag vermindert sich um jeweils 1/24 für jeden Monat, den das Arbeitsverhältnis nach Abschluss der Weiterbildung fortbesteht. Falls Sie die Weiterbildung später als sechs Monate nach ihrem Beginn ohne zwingenden Grund abbrechen, sind die Gebühren ebenfalls zu erstatten. Musterhausen, 1.1.2007 Gerda Streng, Heimleiterin Die oben genannten Regelungen habe ich zur Kenntnis genommen. Mit der Rückzahlungsklausel bin ich ausdrücklich einverstanden. Musterhausen, 1.1.2007 Frieda Muster