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Standard "Überbringen einer Todesnachricht"

Das Überbringen von Todesnachrichten zählt sicherlich nicht zu den beliebtesten Aufgaben einer Pflegekraft. Umso wichtiger ist es, die Durchführung per Standard zu regeln. Allzu schnell wird durch unbedachte Worte ein in Jahren gewachsenes Vertrauensverhältnis beschädigt.

Standard "Überbringen einer Todesnachricht"


Definition:

  • Nicht immer ist es möglich, dass die Angehörigen in der Einrichtung sind, wenn Senioren versterben. Es ist dann unsere Aufgabe, die Angehörigen telefonisch über den Tod ihres Familienmitglieds zu informieren.
  • Die hier beschriebenen Maßnahmen ergänzen den Standard "Versterben eines Bewohners".

rundsätze:

  • Uns ist bewusst, dass das Überbringen der Todesnachricht per Telefon sehr unpersönlich ist. Wir nutzen diese Kommunikationsform dennoch, da Angehörige das Recht haben, zeitnah informiert zu werden.
  • Wir vermeiden es, die Reaktionen der Angehörigen moralisch zu bewerten. Einige können sich emotionslos zeigen, andere sind vielleicht über das Ende erleichtert.
  • Für uns zählt der Tod zum pflegerischen Berufsalltag. Für die Angehörigen hingegen ist der Tod eine Krisensituation. Dieses auch, wenn sich das traurige Ereignis schon länger abzeichnete.
  • Es gibt kein "richtiges" Vorgehen beim Überbringen der Nachricht. Abhängig vom Verhältnis zum Bewohner, eigenen biografischen Bezügen und der Weltanschauung wird jeder Angehörige anders auf die Todesnachricht reagieren.

Ziele:

  • Der Angehörige erfährt frühzeitig vom Tod des Bewohners.
  • Der Angehörige erhält alle relevanten Informationen, um die weiteren Schritte planen zu können.
  • Der Angehörige fühlt sich in seinem Schmerz von uns verstanden und angenommen.

Vorbereitung:

 Organisation

  • Die richtige Form der Gesprächsführung sollte regelmäßig in Teambesprechungen thematisiert werden. Möglich ist auch ein gemeinsames Kommunikationstraining in Form von Rollenspielen.
  • Wenn mit dem Ableben eines Bewohners zu rechnen ist, suchen wir frühzeitig den Dialog mit den Angehörigen. Wir klären, ob und wie diese über das etwaige Versterben informiert werden möchten. Wir lassen uns ggf. die Mobilfunknummer der Angehörigen geben und bitten diese, das Gerät Tag und Nacht anzulassen. Wir respektieren aber auch, wenn es Angehörige nicht wünschen, nachts oder im Urlaub angerufen zu werden. Alle relevanten Informationen werden dann in der Pflegedokumentationsmappe des Bewohners eingetragen.
  • Wir suchen auch den Kontakt mit Seelsorgern, dem Hausarzt und anderen Vertrauenspersonen, die ggf. dem Angehörigen später zur Seite stehen könnten.
  • Bei den Fallbesprechungen wird auch das Verhältnis zwischen Bewohner und Angehörigen thematisiert. Wenn hier Beziehungsstörungen sichtbar werden, sollten diese allen Pflegekräften bekannt sein.

 Zuständigkeit   

  • Das Überbringen der Todesnachricht ist primär Aufgabe der Bezugspflegekraft. Ist dieses nicht möglich, übernimmt die stellv. Bezugspflegekraft die Kontaktaufnahme. Nachrangig sind die Wohnbereichsleitung und die Pflegedienstleitung zuständig.
  • Im Nachtdienst ist die anwesende Pflegefachkraft zuständig.
  • Die Pflegekraft bereitet sich gründlich auf den Anruf vor. Sie erfragt bei den Kollegen die genauen Umstände des Todes des Bewohners, damit sie eventuelle Fragen der Angehörigen korrekt und direkt beantworten kann.
  • Die Pflegekraft stellt sicher, dass sie ausreichend Zeit für das Überbringen der Nachricht hat. Sie delegiert anstehende Pflegemaßnahmen an andere Kollegen. Sie sorgt für eine ruhige Umgebung ohne Hintergrundgeräusche.

Durchführung:

  • Die Pflegekraft wählt die Nummer. Sie stellt sich mit Namen und Funktion vor. Die Pflegekraft prüft, ob sie mit der richtigen Person spricht. Sie fragt in jedem Fall: "Spreche ich mit Frau Müller, der Tochter von Herrn Mayer?"
  • Die Pflegekraft prüft, in welcher Gesprächssituation sich der Angehörige befindet. Falls er in diesem Moment in seinem PKW sitzt, bittet sie ihn, das Fahrzeug an der nächsten sicheren Stelle zu parken.
  • Wenn der Tod nicht überraschend kam, werden viele Angehörige den Grund des Anrufs bereits kennen. Die Pflegekraft lässt dann einige Sekunden, damit der Angehörige den Gedanken selbst aussprechen kann.
  • Die Pflegekraft lässt den Angehörigen nicht unnötig lange im Unklaren, sondern informiert ihn in ruhigen und einfachen Worten über den Grund des Anrufes.  (z.B.: "Es tut mir leid, Ihnen sagen zu müssen, dass Ihre Mutter in der letzten Nacht verstorben ist.")
  • Floskeln und oberflächliche Trostworte sollten vermieden werden. Die Pflegekraft nutzt einfache und kurze Sätze. Wir nutzen keine Begriffe wie "der Leichnam", sondern "Ihr Vater", "Ihre Mutter" usw.
  • Wir geben dem Angehörigen die Zeit, das Gehörte zu verarbeiten.
  • Wenn der Angehörige mental hinreichend stabil ist, kann auch das weitere Vorgehen besprochen werden. Für viele Hinterbliebene ist es wichtig zu wissen, wie lange der Verstorbene zum Abschiednehmen noch in seinem Zimmer bleibt.
  • Die Pflegekraft informiert den Angehörigen, wie lange sie heute noch in der Einrichtung erreichbar ist und wer nach dem Schichtwechsel der primäre Ansprechpartner ist.
  • Der Angehörige erhält die Rufnummer des Wohnbereiches für etwaige Rückfragen.
  • Die Pflegekraft beendet das Gespräch, wenn der Angehörige keine weiteren Fragen und Wünsche mehr hat.

Nachbereitung:

  • Der Gesprächsinhalt wird kurz dokumentiert.
  • Bei der Schichtübergabe werden die nachfolgenden Kollegen über den aktuellen Stand und die Absprachen mit dem Angehörigen informiert.
  • Ggf. ergibt sich einige Wochen später ein erneuter Kontakt mit den Angehörigen. Die Pflegekraft sollte die Gelegenheit nutzen, um die Angehörigen anzusprechen. Sie sollte fragen, wie die Angehörigen die Nachricht empfunden haben. Ggf. können wir diese Informationen nutzen, um zukünftig bei ähnlichen Situationen noch einfühlsamer vorzugehen.

Dokumente:

  •  Pflegedokumentation

Verantwortlichkeit / Qualifikation:

  • Bezugspflegekraft
  • stellv. Bezugspflegekraft
  • Wohnbereichsleitung
  • Pflegedienstleitung