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Standard "Überbringen einer Todesnachricht"
Das
Überbringen von Todesnachrichten zählt sicherlich nicht zu den
beliebtesten Aufgaben einer Pflegekraft. Umso wichtiger ist es, die
Durchführung per Standard zu regeln. Allzu schnell wird durch
unbedachte Worte ein in Jahren gewachsenes Vertrauensverhältnis
beschädigt.
Standard "Überbringen einer Todesnachricht"
Definition:
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Nicht immer ist es möglich, dass die
Angehörigen in der Einrichtung sind, wenn Senioren versterben. Es ist
dann unsere Aufgabe, die Angehörigen telefonisch über den Tod ihres
Familienmitglieds zu informieren.
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Die hier beschriebenen Maßnahmen ergänzen den Standard "Versterben eines Bewohners".
rundsätze:
-
Uns ist bewusst, dass das Überbringen der
Todesnachricht per Telefon sehr unpersönlich ist. Wir nutzen diese
Kommunikationsform dennoch, da Angehörige das Recht haben, zeitnah
informiert zu werden.
-
Wir vermeiden es, die Reaktionen der
Angehörigen moralisch zu bewerten. Einige können sich emotionslos
zeigen, andere sind vielleicht über das Ende erleichtert.
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Für uns zählt der Tod zum pflegerischen
Berufsalltag. Für die Angehörigen hingegen ist der Tod eine
Krisensituation. Dieses auch, wenn sich das traurige Ereignis schon
länger abzeichnete.
-
Es gibt kein "richtiges" Vorgehen beim
Überbringen der Nachricht. Abhängig vom Verhältnis zum Bewohner,
eigenen biografischen Bezügen und der Weltanschauung wird jeder
Angehörige anders auf die Todesnachricht reagieren.
Ziele:
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Der Angehörige erfährt frühzeitig vom Tod des Bewohners.
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Der Angehörige erhält alle relevanten Informationen, um die weiteren Schritte planen zu können.
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Der Angehörige fühlt sich in seinem Schmerz von uns verstanden und angenommen.
Vorbereitung:
Organisation
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Die richtige Form der Gesprächsführung sollte
regelmäßig in Teambesprechungen thematisiert werden. Möglich ist auch
ein gemeinsames Kommunikationstraining in Form von Rollenspielen.
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Wenn mit dem Ableben eines Bewohners zu rechnen
ist, suchen wir frühzeitig den Dialog mit den Angehörigen. Wir klären,
ob und wie diese über das etwaige Versterben informiert werden möchten.
Wir lassen uns ggf. die Mobilfunknummer der Angehörigen geben und
bitten diese, das Gerät Tag und Nacht anzulassen. Wir respektieren aber
auch, wenn es Angehörige nicht wünschen, nachts oder im Urlaub
angerufen zu werden. Alle relevanten Informationen werden dann in der
Pflegedokumentationsmappe des Bewohners eingetragen.
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Wir suchen auch den Kontakt mit Seelsorgern,
dem Hausarzt und anderen Vertrauenspersonen, die ggf. dem Angehörigen
später zur Seite stehen könnten.
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Bei den Fallbesprechungen wird auch das
Verhältnis zwischen Bewohner und Angehörigen thematisiert. Wenn hier
Beziehungsstörungen sichtbar werden, sollten diese allen Pflegekräften
bekannt sein.
Zuständigkeit
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Das Überbringen der Todesnachricht ist primär
Aufgabe der Bezugspflegekraft. Ist dieses nicht möglich, übernimmt die
stellv. Bezugspflegekraft die Kontaktaufnahme. Nachrangig sind die
Wohnbereichsleitung und die Pflegedienstleitung zuständig.
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Im Nachtdienst ist die anwesende Pflegefachkraft zuständig.
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Die
Pflegekraft bereitet sich gründlich auf den Anruf vor. Sie erfragt bei
den Kollegen die genauen Umstände des Todes des Bewohners, damit sie
eventuelle Fragen der Angehörigen korrekt und direkt beantworten kann.
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Die Pflegekraft stellt sicher, dass sie
ausreichend Zeit für das Überbringen der Nachricht hat. Sie delegiert
anstehende Pflegemaßnahmen an andere Kollegen. Sie sorgt für eine
ruhige Umgebung ohne Hintergrundgeräusche.
Durchführung:
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Die Pflegekraft wählt die Nummer. Sie stellt
sich mit Namen und Funktion vor. Die Pflegekraft prüft, ob sie mit der
richtigen Person spricht. Sie fragt in jedem Fall: "Spreche ich mit
Frau Müller, der Tochter von Herrn Mayer?"
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Die Pflegekraft prüft, in welcher
Gesprächssituation sich der Angehörige befindet. Falls er in diesem
Moment in seinem PKW sitzt, bittet sie ihn, das Fahrzeug an der
nächsten sicheren Stelle zu parken.
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Wenn der Tod nicht überraschend kam, werden
viele Angehörige den Grund des Anrufs bereits kennen. Die Pflegekraft
lässt dann einige Sekunden, damit der Angehörige den Gedanken selbst
aussprechen kann.
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Die Pflegekraft lässt den Angehörigen nicht
unnötig lange im Unklaren, sondern informiert ihn in ruhigen und
einfachen Worten über den Grund des Anrufes. (z.B.: "Es tut mir
leid, Ihnen sagen zu müssen, dass Ihre Mutter in der letzten Nacht
verstorben ist.")
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Floskeln und oberflächliche Trostworte sollten
vermieden werden. Die Pflegekraft nutzt einfache und kurze Sätze. Wir
nutzen keine Begriffe wie "der Leichnam", sondern "Ihr Vater", "Ihre
Mutter" usw.
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Wir geben dem Angehörigen die Zeit, das Gehörte zu verarbeiten.
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Wenn der Angehörige mental hinreichend stabil
ist, kann auch das weitere Vorgehen besprochen werden. Für viele
Hinterbliebene ist es wichtig zu wissen, wie lange der Verstorbene zum
Abschiednehmen noch in seinem Zimmer bleibt.
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Die Pflegekraft informiert den Angehörigen, wie
lange sie heute noch in der Einrichtung erreichbar ist und wer nach dem
Schichtwechsel der primäre Ansprechpartner ist.
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Der Angehörige erhält die Rufnummer des Wohnbereiches für etwaige Rückfragen.
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Die Pflegekraft beendet das Gespräch, wenn der Angehörige keine weiteren Fragen und Wünsche mehr hat.
Nachbereitung:
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Der Gesprächsinhalt wird kurz dokumentiert.
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Bei der Schichtübergabe werden die
nachfolgenden Kollegen über den aktuellen Stand und die Absprachen mit
dem Angehörigen informiert.
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Ggf. ergibt sich einige Wochen später ein
erneuter Kontakt mit den Angehörigen. Die Pflegekraft sollte die
Gelegenheit nutzen, um die Angehörigen anzusprechen. Sie sollte fragen,
wie die Angehörigen die Nachricht empfunden haben. Ggf. können wir
diese Informationen nutzen, um zukünftig bei ähnlichen Situationen noch
einfühlsamer vorzugehen.
Dokumente:
Verantwortlichkeit /
Qualifikation:
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Bezugspflegekraft
-
stellv. Bezugspflegekraft
-
Wohnbereichsleitung
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Pflegedienstleitung
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